Öffentliche Bekanntmachung: 1.Sitzung in der Legislaturperiode 2021-2026 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen, am Dienstag den 12.03.2024 um 18:00 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
im Einvernehmen mit dem Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend und Sport für die 1.Sitzung in der Legislaturperiode 2021-2026 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen,
am Dienstag den 12.03.2024 um 18:00 Uhr
im DGH der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen.
Die Sitzung ist öffentlich.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6) Bericht des Jugendreferenten der Samtgemeinde Radolfshausen
7) Bericht aus den Jugendräumen beider Ortsteile
8) Beschlussempfehlung KiTa-App
9) Behandlung von Anfragen und Anregungen
10) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
11) Schließung der Sitzung
Mit freundlichem. Gruß
gez. Baran
Verwaltungsvertreter

Öffentliche Bekanntmachung: 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Mittwoch, den 13.03.2024 um 19:00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung für die 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen,
am Mittwoch, den 13.03.2024 um 19:00 Uhr,
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Mandatsverlust Susanne Lutsch-Sawani im Gemeinderat Ebergötzen
5) Verpflichtung des Ratsmitgliedes gern. § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und Pflichtenbelehrung gern. § 43 NKomVG
6) Bildung der Ratsausschüsse gern. § 71 NKomVG
7) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
8) Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates am 13.12.2023
9) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
10) Änderung der Hauptsatzung
11) Änderung der Geschäftsordnung
12) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr
2024
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger
Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die
Haushaltsjahre 2024 bis 2027
d) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2024
der Gemeinde Ebergötzen
13) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzberger Straße -Nord“
14) Beschluss KiTa-App
15) Änderung Kita-Ordnung
16) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
17) Sponsoring
18) Behandlung von Anfragen und Anregungen
19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
20) Schließung der Sitzung
Mit freundlichem Gruß
gez. Bährens

Öffentliche Bekanntmachung: 6. Sitzung des Schul-, Jugend- und Kulturausschusses der Samtgemeinde am 7.3.24 um 16.30 Uhr

Die
6. Sitzung des Schul-, Jugend- und Kulturausschusses der Samtgemeinde Radolfshausen
in der Wahlperiode 2021-2026 findet am
Donnerstag, den 07.03.2024 um 16:30 Uhr
im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen statt.

TAGESORDNUNG:

1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 07.12.2023
3. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2023
4. Jahresbericht für das Kinder- und Jugendbüro Lind das Familienzentrum Radolfshausen für das Jahr 2023
5. Einwohnerfragestunde
6. Behandlung von Anfragen und Anregungen
7. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre Samtgemeindebürgermeister

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Vollsperrung der B27 zwischen Ebergötzen und Gieboldehausen für Sanierungsarbeiten

Die Bundestraße 27 zwischen Ebergötzen und Gieboldehausen soll für Sanierungsarbeiten an der Fahrbahnoberfläche im Frühsommer voll gesperrt werden.

Die Fahrbahnoberfläche ist abgängig, so dass die Deckschicht von ca. 4 cm abgetragen und anschließend erneuert wird. Auf Grund der erforderlichen Arbeitsbreiten sind die Arbeiten nur im Rahmen eine Vollsperrung möglich.

Der Straßenverlauf wird für die Arbeiten in drei Bauabschnitte geteilt. 

  1. Bauabschnitt: Ebergötzen bis Krebecker Kreuz Mitte Baudauer ca. 2 Wochen

In dieser Zeit sollen der Verkehr Wollbrandshausen-Krebeck und die dortigen Zufahrten weiterhin nutzbar sein.

  1. Bauabschnitt: Krebecker Kreuz bis hinter Wollbrandshausen Baudauer ca. 3 Wochen

Auch hier sollen die Zufahrten vor und hinter der Baustelle in die Orte weiterhin erreichbar sein.

  1. Bauabschnitt: Hinter Wollbrandshausen bis Gieboldehausen Ortseingang

Baudauer ca. 3 Wochen

Die Gesamtmaßnahme von ca. 10 Wochen Dauer soll – abhängig von den Auftragsvergaben und der verkehrlichen Anordnungen – Ende April / Anfang Mai 2024 beginnen und dann entsprechend bis Ende Juni / Anfang Juli andauern.

Weitere und konkrete Informationen zum genauen Baubeginn und auch zu Umleitungsstrecken, folgen in den nächsten Wochen.

Europawahl 2024 – Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht!

Europawahl 2024
Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht!
Auch Erstwähler/innen können im Wahlvorstand mitarbeiten!

Am 09. Juni 2024 ist es wieder soweit: Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden gewählt.
Dazu werden noch viele fleißige Ehrenamtliche gesucht, die in den zehn Wahllokalen der Samtgemeinde die Wahl mit durchführen. Wahlhelfer/in kann jede/r werden, der/die wahlberechtigt zum Europäischen Parlament ist, also mindestens 16 Jahre alt ist, und seinen/ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Radolfshausen hat.
Die Ehrenamtlichen begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen das Wahlergebnis des Stimmbezirks aus. Als eigenständiges Organ trifft der Wahlvorstand nötige Entscheidungen selbständig durch eine Abstimmung. Der Wahlvorstand besteht aus sieben bis neun Mitgliedern, darunter immer auch bereits erfahrene Personen. Damit sind am Wahlsonntag 70 ehrenamtliche Wahlhelfer/innen in der Samtgemeinde Radolfshausen im Einsatz.

Auch Erstwähler/innen sind herzlich eingeladen sich bei der Samtgemeinde Radolfshausen zu melden und bei der Wahl im Wahlvorstand mitzuwirken.
Wahlzeitraum ist am 09. Juni von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Die Wahlhelfer/innen würden sich also um 7:30 Uhr treffen. Gegebenenfalls werden vom Wahlvorsteher/von der Wahlvorsteherin Schichten eingeteilt.
Zur Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses treffen sich wieder alle im Wahllokal. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,- € gezahlt.

Wer sich gerne ehrenamtlich engagieren möchte, meldet sich bitte bis zum 16.02.2024 im Wahlamt der Samtgemeinde Radolfshausen
bei Herrn Hendrik Seebode
Tel. 05507 / 9678-32
E-Mail: seebode@radolfshausen.de

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 Herzberger Straße – Nord, Ebergötzen

BEKANNTMACHUNG
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“, Ebergötzen

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“ einschließlich Umweltbericht zugestimmt und die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Hintergrund der Planung:
Die Gemeinde Ebergötzen unterstützt das Vorhaben eines Privatinvestors am östlichen Ortsrand von Ebergötzen, nördlich der Herzberger Straße eine Anlage für Gesundheitsberufe zu entwickeln. Vorgesehen ist im Rahmen eines Zentrums für Gesundheitsberufe, u.a. eine Zahnarztpraxis. Die Erschließung erfolgt über die Herzberger Straße. Diese ist planungsrechtlich mit dem benachbarten Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ verbunden. Die Fläche liegt im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die in diesem Zusammenhang stehende 9. Änderung des Flächennutzungsplans ist zwischenzeitlich rechtswirksam geworden. Zur Baurechtssetzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Der vorbereitende Bauleitplan der Samtgemeinde Radolfshausen ändert die Fläche von einer „Flächen für die Landwirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche“. Dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan wird auf diese Weise Rechnung getragen. In dem aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die zukünftig dargestellte Sonderbaufläche des Flächennutzungsplanes durch verbindliche Festsetzungen konkretisiert.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Herzberger Straße -Nord“ liegt in der Zeit vom 08. Januar 2024 bis einschließlich 09. Februar 2024
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
öffentlich aus.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Herzberger Straße -Nord“ wird zudem während des o.g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der der Samtgemeinde Radolfshausen unter www.radolfshausen.de/bauen­wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/bebauungspläne/, veröffentlicht.
Während den Dienstzeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Äußerungen können zudem auch per E-Mail an die Adressen rathaus@radolfshausen.de bzw.
info@gemeinde-ebergoetzen.de gerichtet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Ebergötzen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nichtvon Bedeutung ist.
Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Umweltrelevanten Informationen
Folgende Umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“ der Planungsgruppe Puche GmbH vom 28.09.2023

Es werden die Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Schutzgüter Mensch, Fauna und Flora, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter untersucht. Aussagen zu den Themen Naturraum/Topographie,• Geologie/Grundwasser, Böden/Bodenwasserhaushalt, Oberflächengewässer, Klima/Lufthygiene, Landschaftsbild, Biotoptypen/Flora/Potenzielle natürliche Vegetation, Fauna/Artenschutz, Schutzgebiete, Schutzgut Mensch und seine Gesundheit, Schutzgut Kulturgüter/Sachgüter, Flächeninanspruchnahme werden ebenfalls behandelt.

• Artenschutzrechtliche Beurteilung, Corax – Büro für freilandbiologische Untersuchungen und Artenschutzrecht, Göttingen 15.07.2023

Potentialermittlung insbesondere von Feldlerchen und Feldhamstern. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• Landkreis Göttingen, 17.08.2023

Hinweise zu Städtebau, Verkehr, Naturschutz, Wasserwirtschaft und Abfallrecht.
• Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen, Kampfmittelbeseitigungsdienst, 17.07.2023

Hinweise auf den allgemeinen Verdacht auf Kampfmittel.
• Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), 11.08.2023

Hinweise auf die Belange des Bodens und der Bodenfunktionen, sowie allgemeine Hinweise zu Baugrund und Baugrundverhältnisse.
• Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 12.07.3023

Allgemeine Hinweise zur Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und der Entwässerungssituation (Vorflut)
Ausgehängt am:
abgenommen am:
Übersichtskarte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 11Herzberger Straße -Nord“
Übersichtskarte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 11Herzberger Straße -Nord
(Kartengrundlage: Amtliche Karte 1 :5.000 (AK5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2022.)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 13.12.2023

Öffentliche Bekanntmachung
Für die 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Mittwoch, den 13.12.2023 um 19:00 Uhr, in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder‘
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Mandatsverlust Wilfried Fraatz im Gemeinderat Ebergötzen
5) Verpflichtung des Ratsmitgliedes gern. § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und Pflichtenbelehrung gern.§ 43 NKomVG
6) Bildung der Ratsausschüsse gern.§ 71 NKomVG
7) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
8) Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates am 13.09.2023
9) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
10) Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr2024
11) Aufstellung eines vorhaben bezogenen Bebauungsplanes „Herzberger Straße – Nord“
12) Widmung der Straßen Struhtbreite, OT Holzerode
13) Informationen zum Haushalt 2024
14) Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse
15) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
16) Sponsoring
17) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.
Bährens
(Bürgermeister)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 4. Sitzung des Werksauschusses der Gemeinde Ebergötzen am 13.12.2023

Öffentliche Bekanntmachung
Für die 4. Sitzung des Werksauschusses der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch den 13.12.2023 um 17:00 Uhr im DGH der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Werksausschusses am 13.09.2023
6) Mitteilung des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
7) Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2024
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
10) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.
(Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Sondertermine für die Überprüfung landwirtschaftlicher Zugmaschinen am 11.01.2024 in Ebergötzen

Die TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG überprüft Anfang 2024 wieder landwirtschaftliche Zugmaschinen nach § 29 StVZO auf ihren vorschriftsmäßigen Zustand.

Die Sonderregelung gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Zugmaschinen. Eine gesonderte vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Es können auch Zugmaschinen vorgeführt werden, deren Plakette erst später, zurzeit der Feldbestellung oder Ernte, ungültig wird. Es ist durchaus zulässig, ein solches Fahrzeug auch vorzeitig zur Hauptuntersuchung vorzustellen.

Für den Bereich der Samtgemeinde Radolfshausen ist folgender Termin vorgesehen:

Donnerstag, den 11.01.2024
09:00-11:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen
Bergstraße 18, Ebergötzen

Ein zusätzlicher Termin in Landolfshausen wird nicht mehr angeboten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Überprüfung der landwirtschaftlichen Zugmaschinen natürlich auch außerhalb dieser Sondertermine an allen entsprechend zugelassenen Prüfstationen durchgeführt wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Samtgemeinde Ra­dolfshausen: 8. Änderung des Flachennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen

Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Samtgemeinde Ra­dolfshausen:

8. Änderung des Flachennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen
(Sammeländerung): Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen nebst Be­gründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Hintergrund der Planung:
Für die aktuelle und künftige städtebauliche Entwicklung sowie unter Berücksichtigung der städtebaulichen Nachhaltigkeit innerhalb der Samtgemeinde Radolfshausen ist es nunmehr erforderlich, eine „Sammeländerung“ des Flächennutzungsplanes als 8. Änderung in der Samtgemeinde Radolfshausen vorzunehmen.
Die 8. Änderung setzt sich aus insgesamt elf Änderungsbereichen zusammen, wobei die Ge­meinden Ebergötzen, Landolfshausen, Seeburg, Seulingen und Waake betroffen sind:

Gemeinde Ebergötzen
Teiländerungsbereich 1 in Ebergötzen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)

Auf einer ca. 2,81 ha großen Teilfläche der Flurstücke 7 und 8 der Flur 16 sowie der Flurstücke 61/1, 61/2 und 74/2 der Flur 12 der Gemarkung Ebergötzen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“, ,,Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof“ und „Fläche für den überörtlichen Verkehr mit der Zweckbestimmung Ruhender Verkehr“ in „Wohnbauflä­che 0,/1/)“ geändert.
Teiländerungsbereich 2 in Holzerode: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 0,72 ha großen Teilfläche der Flurstücke 72/1, 73, 188/1, 201 /1, 281 /74 und 282/74 der Flur 1 der Gemarkung Holzerode wird die Darstellung von „Fläche für die Land­wirtschaft“ in „Wohnbaufläche ‚MI)“ geändert.

Gemeinde Landolfshausen
Teiländerungsbereich 1 in Landolfshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)

Auf einer ca. 0,30 ha großen Teilfläche des Flurstücks 77/1 der Flur 8 der Gemarkung Lan­dolfshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche 0,/1/)“ geändert.

Teiländerungsbereich 2 in Landolfshausen: Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“
Auf dem ca. 0,21 ha großen Flurstück 4 der Flur 10 der Gemarkung Landolfshausen wird die Darstellung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Tennisplatz“ in „Fläche für den Ge­meinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten“ geändert.
Teiländerungsbereich 3 in Mackenrode: Darstellung einer Wohnbaufläche (W), einer ge­mischten Baufäche (M) und einer Grünfläche Auf einer ca. 0,80 ha großen Teilfläche der Flurstücke 84/2, 84/7, 84/8 und 84/9 der Flur 4 der Gemarkung Mackenrode wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohn­baufläche (W)“ (ca. 0,60 ha), in „Gemischte Baufläch·e (M)“ (ca. 0,03 ha) sowie „Grünfläche“
(ca. 0, 17 ha) geändert.

Gemeinde Seeburg
Teiländerungsberekh 1 (Süd) in Bernshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)

Auf einer ca. 0,36 ha großen Teilfläche des Flurstückes 7, Flur 13, sowie des Flurstückes 50/3, Flur 10, in der Gemarkung Bernshausen wird die Oarstellung von „Grünfläche mit der Zweck­bestimmung Sportplatz“ und „Wohnbaufläche (W)“ in „Gemischte Baufläche (M)“ geändert.

Teiländerungsbereich 2 (Ost) in Bernshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)
Auf einer ca. 0,25 ha großen Teilfläche der Flurstücke 8 und 16, Flur 13, in der Gemarkung Bernshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflä­che (M)“ geändert.
Teiländerungsbereich 3 (West) in Bernshausen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 0,28 ha großen Teilfläche des Flurstückes 47 /12, Flur 1 o, in der Gemarkung Bernshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ iri „Wohnbaufläche
(W)“ geändert.

Teiländerungsbereich 4 in Seeburg: Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G)
Auf einer ca. 0, 16 ha großen Teilfläche des Flurstückes 20 der Flur 13 der Gemarkung Seeburg wird die Darstellung von „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Holzlagerplatz“ in „Gewerbliche Baufläche (G)“ geändert.

Gemeinde Seulingen
Teiländerungsbereich 1 in Seulingen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M) und einer Wohnbaufläche (W)

Auf einer ca. 1,32 ha großen Teilfläche der Flurstücke 268/1 o, 268/12, 515/316, 525/269 und 526/269 der Flur 16, der Flurstücke 1, 2, 82 und 137 /2 der Flur 22 sowie der Flurstücke 314/1 und 322 der Flur 30 in der Gemarkung Seulingen wird die Darstellung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünanlage“ in „Gemischte Baufläche (M)“ (ca. 0,49 ha) und „Wohn­baufläche (W)“ (ca. 0,83 ha) geändert.

Gemeinde Waake
Teiländerungsbereich 1 in Waake: Darstellung von Wohnbaufläche (W) und Grünfläche

Auf einer ca. 0,46 ha großen Teilfläche der Flurstücke 382, 385/2 und 387 der Flur 12 der Ge­markung Waake wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche (W)“ (ca. 0,39 ha) und „Grünfläche“ (ca. 0,07 ha) geändert.

Zusammen umfassen die Teilbereiche eine Größe von ca. 7,67 ha. Die Lage der Änderungs­bereiche ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.
Gemäß § 3. (2) des BauGB wird der Entwurf der 33. Änderung des Flächenm.it:zungsplanes der Gemeinde Gleichen nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit

vom 24.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023

auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter https://pg-puche.de/beteiligungsver­fahren-bauleitplanung/ sowie auf der Homepage der der Samtgemeinde Radolfshausen un­ter www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/flaechennut­zungsplan/ und dem zentralen Internetportal des Landes veröffentlicht.
Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag 7 .30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 7 .30 Uhr – 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
für jede Person öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist und der öffentlichen Auslegung können alle an der Pla­nung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen auf elektronischem Wege unter rathaus@radolfshausen.de abgeben. Stellungnahmen können während der Ver­öffentlichungsfrist und der öffentlichen Auslegung außerdem mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit postalisch Stellungnah­men an die Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, zu senden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des§ 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechts­behelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Ausle­gungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltrelevante Informationen nach§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind verfügbar und können eingesehen werden:

• Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung:
o Aussagen zu Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen
o Auseinandersetzung mit den Umweltbelangen bzw. Schutzgütern Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt, Boden/Bodenwasserhaushalt/Grundwas­ser, Oberflächengewässer, Fläche, Klima/Luft (Lokalklima), Landschafts-/Orts­bild, Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Um­weltschutzes
o Aussagen zur Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastro­phen, zur Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Altlasten und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie sowie zur Kumulierung mit den Auswir­kungen weiterer Planungen
o Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichsregelung
umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung:
o Anregungen zum Erhalt und der Kompensation schutzwürdiger Böden
o Hinweise zu Belangen des Bodenschutzes und wertvollen Böden
o Hinweise zum allgemeinen Kampfmittelverdacht sowie auf mögliche Boden­denkmale / archäologische Funde
o Anregungen zu Nachweisen zum Wohnbauflächenbedarf und zur Ermittlung von Innenentwicklungspotenzialen
o Anregungen zur Begründung der Rücknahme landwirtschaftlicher Flächen mit Bedarfsnachweisen
o Hinweise zu Emissionen aus landwirtschaftlicher Nutzung
o Hinweise zur Erdfallgefährdung und notwendigen konstruktiven Sicherungs­maßnahmen im Teiländerungsbereich 1 der Gemeinde Waake und Teilände­rungsbereich 3 der Gemeinde Landolfshausen
o Hinweise und Bedenken zu möglichen Überschwemmungen im Teilände­rungsbereich 2 der Gemeinde Landolfshausen und im Teiländerungsbereich 1 der Gemeinde Seulingen
o Hinweise zum Biotop- und Artenschutz
o Hinweise zur Notwendigkeit wasserrechtlicher Genehmigungen, zur Berück­sichtigung von Starkregenereignissen und zum Hangwasser

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister

Arne Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: 9. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen am 12.10.23

Die 9. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2021-2026
findet am Donnerstag, den 12.10.2023 um 19:00 Uhr im
Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen
statt.

T A G E S O R D N U N G:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 29.06.2023
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
6. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Abwägung der Bedenken und Anregungen und Beschluss zur erneuten Auslegung
7. Bericht zum Klimaschutzmanagement
8. Antragstellung Förderverfahren kommunale Wärmeplanung
9. Beteiligung der Samtgemeinde Radolfshausen an der BürgerEnergie Radolfshausen eG
10. Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Radolfshausen
11. Beschluss eine neuen Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Freiwillige Feuerwehr Radolfshausen
12. Anpassung von Kanalbaubeiträgen
13. Behandlung von Anfragen und Anregungen
14. Einwohnerfragestunde
15. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau- und Straßenwesen und Hochwasserschutz am 11.10.23

2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau- und Straßenwesen und Hochwasserschutz
am Mittwoch den 11.10.2023 um 19:00 Uhr
im DGH Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen.

Tagesordnung:

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Planun·g, Bau­und Straßenwesen und Hochwasserschutz vom 29.03.2023
6) Mitteilung des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Hochwasserschutz
8) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzberger Straße -Nord“
9) Erschließung Baugebiet Sandtal Nord
10) Behandlung von Anfragen und Anregungen
11) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
12) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.

(Bährens) Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Einladung: E-Mobilität – Was kommt auf uns zu? 18.10.2023 19 Uhr

Wir laden Sie herzlich ein zum kostenfreien Vortrag mit anschließender Frage ­und Diskussionsrunde zum Thema:

E-Mobilität – Was kommt auf uns zu?
Technik und Möglichkeiten für Endanwender

Mittwoch, 18.10.2023 um 19 Uhr
Gemeindezentrum Seeburg, Seestraße 8

Referenten:
Matthias Schmidt, Mobilitäts-Experte der EFG-Gruppe
Thomas Czech, ETC GmbH, Fachbetrieb für E-Mobilität

Wir bitten um Anmeldung bis zum 17.10.2023 an klimaschutz@radolfshausen.de
oder über „buchbare Veranstaltungen“ auf der Homepage der Samtgemeinde:
www.radolfshausen.de
Eine spontane Teilnahme ist auch möglich.
Wir freuen uns auf Sie!

Die vollständige Einladung finden Sie hier