Öffentliche Bekanntmachung: 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Feuerschutzausschusses am 7.12.2020

Die 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2016-2021 findet am Montag, den 07.12.2020 um 16:30 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen statt.
TAGESORDNUNG:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 19.12.2019
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
6. Beschluss einer neuen Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Radolfshausen
7. Beschluss einer neuen Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Radolfshausen
8. Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr
9. Beschluss einer ersten Nachtragssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
10.Haushaltssatzung und doppischer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021; Beratung der Teilprodukte in der Zuständigkeit des Bau-, Umwelt­und Feuerschutzausschusses
11. Einwohnerfragestunde
12. Behandlung von Anfragen und Anregungen
13. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Jahresabschluss der Gemeinde Ebergoetzen für das Jahr 2018

Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2018

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2020 gemäߧ 129 Ab. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen und dem Bürgermeister für dieses Jahr vorbehaltlose Ent­lastung erteilt.

Diese Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalauf­sichtsbehörde mitgeteilt worden und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss (ohne die Forderungsübersichten) für das Jahr 2018 liegt in der Zeit vom

02. November 2020 bis 13. November 2020

während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Ankündigung einer Beschränkten Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A

Information nach § 20 Abs. 4 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung

Ankündigung einer Beschränkten Ausschreibung

Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A

Auftraggeber: Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen

Baumaßnahme: Errichtung eines Verknüpfungspunktes für den ÖPNV in Ebergötzen
– Herstellung, Lieferung und Montage einer Fahrradabstellanlage

Ort der Ausführung: 37136 Ebergötzen

Art und Umfang: 1 St Fahrradabstellanlage herstellen, liefern und montieren
zusammenhängende Fahrradabstellanlage, bestehend aus einem offenen Unterstand für die Anordnung von 6 Stück Fahrradanlehnbügeln sowie einem abschließbaren Bereich für 11 Stück Hoch-Tief-Parkern. Die Fahrradabstell- anlage ist vandalismussicher herzustellen.

Zeitraum der Ausführung bzw. Montage: im 1. Quartal 2021

Aufgestellt am 06.10.2020

Die Vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 21. 10.2020

Tagesordnung:
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnu.ng und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 02.09.2020
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Beschluss über den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Ebergötzen sowie den Schluss­bericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Jahr 2018; Beschlussfassung nach § 129 NKomVG
8) Konsolidierte Gesamtabschlüsse der Gemeinde Ebergötzen
hier: Bestätigung der untergeordneten Bedeutung von Aufgabenträgern
9) Benennung von Stellvertretern für die Ratsmitglieder des Umlegungsausschusses
10) Unterstützung des Vorhabens des Reit- und Fahrverein Holzerode e.V.

Mit freundlichen Grüßen

(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Nachricht finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach§ 41 FlurbG) nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holzerode, Landkreis Göttingen, ist am 08.09.2020 vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen die 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach§ 41 FlurbG) nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBI. 1 S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBI. 1 S.2794 ), genehmigt worden.

Die Öffentlichkeit wird hiermit über die erlassene Plangenehmigung unterrichtet.
Die Plangenehmigung und der Plan nach § 41 FlurbG liegen ab 21.09.2020 bis einschließlich 21.10.2020 bei der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen wäh­rend der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Plan kann auch unter der Internetadresse www.arl-bs.niedersachsen.de eingesehen werden.

Gegen die Plangenehmigung ist auf der Grundlage des § 4 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2017 (BGBI. 1 S. 3290), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBI. 1 S. 2549) das Rechtsmittel des Widerspruches zulässig. Auf die Ausschlusswirkung nach § 2 Abs. 2 und 3 UmwRG wird hinge­wiesen.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 17. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2016-2021 am 24.09.2020

Die 17. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2016-2021 findet am Donnerstag, den 24.09.2020 um 19:00 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen
statt.

TAGESORDNUNG:
1. Eröffnung der Sitzung .
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 02.07.2020
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
6. Kooperationsvereinbarung „Bündnis für attraktives Wohnen und Arbeiten im Landkreis Göttingen“
7. Beschlussfassung über außerplanmäßige Auszahlungen für das Projekt „Moderationstätigkeit zur Verbesserung der Wasserqualität im Seeburger See“ -Anteil für 2020
8. Abschluss einer Vereinbarung zur Nutzungsüberlassung von Räumen und Grundstücksteilen der Grundschule Seeburg-Seulingen zu Gunsten des Kindergartens Seulingen
9. Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Radolfshausen
10. Neufassung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Radolfshausen
11. Beschlussfassung über überplanmäßige Auszahlungen für die Erstellung von 12. Einzelhausanschlüssen für Schmutz- und Regenwasser Einwohnerfragestunde ·
13. Behandlung von Anfragen und Anregungen
14. Schließung der Sitzung
Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Veranstaltung 4.10.2020 | Erntedank-Backaktion

Erntedank Backaktion – Zu Gunsten Brot für die Welt am Sonntag, den 04.10.20 ab 11 Uhr. Mit Ihrem kleinen Betrag können Sie große Hilfe leisten.

Kaufen Sie Ihr Ernte Dank Brot ab 11 Uhr im Brotmuseum oder nehmen Sie an der Ernte Dank- Backaktion zu Gunsten Brot für die Welt um 14 Uhr teil. Unsere Besucher können unter der Anleitung der Museumsbäckerin tolle Gebildbrote mit Erntedank-Motiven formen.
Für die Teilnahme an der Backaktion bitten wir um Anmeldung unter Tel. 05507-999498 oder per Mail an info@brotmuseum.de
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Brotmuseums-Team

Die Einladung zu dieser Aktion finden Sie hier.

Veranstaltung 26.09.2020 | Backaktion für Einzelbesucher

Am Samstag, den 26.09.2020 startet die „Backaktion für Einzelbesucher“
Ab 11 Uhr können Sie unter Anleitung unserer Museumsbäckerin Ihr eigenes Brot formen.
Während das Brot im Ofen backt erkunden Sie das Museum, das Außengelände und die beiden Mühlen mit einer spannenden Museumsrallye.
Preis 9,50 € pro Person.
Die Veranstaltung findet nur bei jedem Wetter auf dem Außengelände des Museums statt.
Wir bitten um vorherige Anmeldung unter 05507-999498 oder info@brotmuseum.de, da die Teilnehmerzahl
begrenzt ist.

Die Einladung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung durch die Meldebehörde an die Bundeswehr

Samtgemeinde Radolfshausen

Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung durch die Meldebehörde an die Bundeswehr

Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 01.07.2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen, außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles, ausgesetzt.
An deren Stelle tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei .den Meldebehörden gern. Artikel 1 des WehrRÄndG 2011.
Die Meldebehörden haben zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für Wehrverwaltung gern. § 58 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz bis März 2021 folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im folgenden Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vorname
3. gegenwärtige Anschrift
Den Betroffenen steht bei der Übermittlung dieser Daten ein Widerspruchsrecht zu.
Wer in 2022 volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet werden, der kann dieser Datenübermittlung bis zum 31.12.2020 widersprechen.
Der Widerspruch ist bei der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.

Ebergötzen, 03.09.2020
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Niederschrift der 22. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 2.9.2020

Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch, 02.09.2020, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen
Anwesend: Bürgermeister Bährens als Vorsitzender
Ratsmitglied Baran als Verwaltungsvertreter d·es Bürgermeisters
Ratsmitglied Bornemann
Ratsmitglied Böhme
Ratsmitglied Schmülling .
Ratsmitglied Peschke
Ratsmitglied lsermann
Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer)
————————–·——————————————————————————————–
T a g e s o r d n u n g
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Ebergötzen
6) Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 17.06.2020
7) Nachbesetzung der Ausschüsse und Feststellungsbeschluss gern.§ 71 Abs. 5 NKomVG
8) Benennung von Fachmitgliedern in den Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen
9) Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2018
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern.§ 33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
d) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes gern.§ 33 Eigenbetriebsverordnung
10) Erlass der Nutzungspauschalen für die Dorfgemeinschaftshäuser im Jahr 2020
11) Erlass der KiTa-Beiträge für die Monate April, Mai und Juni
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
14) Schließung der Sitzung

zu 1. Eröffnung der Sitzung
Bürgermeister Bährens begrüßt die Anwesenden zur 22. öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr.

zu 2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Weiterhin stellt er fest, dass acht Ratsmitglieder anwesend sind. Die Ratsmitglieder Andree, Jurgeleit und Müller fehlen entschuldigt.

zu 3.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.

zu 4.
Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
Es liegen keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung vor. Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung einstimmig zu. Bürgermeister Bährens stellt die Tagesordnung in der bestehenden
Form fest.

zu 5.
Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Ebergötzen
• In Holzerode wurden an Firma Thielen Baumfällarbeiten am Sportplatz und Waaker Stieg in Höhe von 530,- Euro beauftragt,
• Für den Bau des Busbahnhofs liegt ein Nachtragsangebot für Material i.H.v. 2.386, 14 Euro vor. Herr Ballhausen hat den Vorgang bereits positiv geprüft. Der Verwaltungs ausschuss
hat dem Auftrag bereits zugestimmt.
• Die Firma KFE-Bedachungen aus . Renshausen hat im Nachgang zu ausgeführten Arbeiten einen Rechnungsbetrag um 250,- Euro reduziert. Diese Information wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ein Dankschreiben vorbereiten,
• Im Zuge des Neubaus des ÖPNV-Verknüpfungspunktes in Ebergötzen, hat der Verwaltungsausschuss die Fahrradabstellanlage „K 23″ der Firma Kienzler Stadtmobiliar in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Nutzungsvarianten (Miete pp) ist noch zu prüfen, welche versicherungsrechtlichen Regelungen in Be1ug auf Diebstahl pp aufzunehmen sind.

zu 6.
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 17.06.2020
Die Niederschrift über die 21. Sitzung vom 17.06.2020 des Rates der Gemeinde Ebergötzen wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 7.
Nachbesetzung der Ausschüsse und Feststellungsbeschluss gern. § 71 Abs. 5 NKomVG
Durch die Wahl von Ratsmitglied Bährens zum Bürgermeister sind die Ausschüsse, in der Herr Bährens Mitglied war, neu zu besetzen. Durch seine Funktion als Bürgermeister ist Herr Bährens berechtigt, an den Ausschusssitzungen teilzunehmen.
Es sind von der SPD Fraktion Vorschläge für folgende Ausschusssitze zu benennen:
Ausschuss für Jugend und Sport
Vorschlag für ein ordentliches Mitglied und neuen Vorsitz: Ratsmitglied Curdt
(Vorschlag für einen Vertreter für Ratsmitglied Schmülling: Ratsmitglied Jurgeleit)
Ausschuss für Planung, Bau-, Straßenwesen und Hochwasserschutz
Vorschlag für ein ordentliches Mitglied: Ratsmitglied lsermann
Vorschlag für einen Vertreter für Ratsmitglied lsermann: Ratsmitglied Jurgeleit
Ausschuss für Kultur, Fremdenverkehr und Ortsgestaltung
Vorschlag für einen Vertreter für Ratsmitglied Schmülling: Ratsmitglied Jurgeleit
Gegen die Vorschläge werden keine Einwände erhoben. Es ergeht sodann folgender Beschluss:

Der Rat stellt die Ausschussbesetzung gern.§ 71 Abs . 5 NKomVG in der geänderten Form
fest. Ebenso wird die Umbesetzung des Vorsitzenden im Ausschuss für Jugend und Sport
festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 8.
Benennung von Fachmitgliedern in den Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen
Der Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung folgende Personen in den Umlegungsausschuss
benannt:
( Detlef Jurgeleit, Vertreter Torsten Andree, Markus Baran, Vertreter Stefan Curdt)
Peter Müller, Vertreter Reinhold Bornemann
Für den Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen wurden vom Landesamt für
Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen ·(LGLN) folgende Fachmitglieder
vorgeschlagen:
Vorsitzender
Vertreter
Gerhard von Hugo, Petrosilienstr. 10, 37133 Friedland, Groß Schneen
Rudolf Kirschner, Böseckendorfer Str. 23, 37115 Duderstadt
Vermessungstechnische Sachverständige
Christina Brandt, Weinbergweg 7, 37176 Nörten-Hardenberg
Vertreter David März, Akazienweg 6, 37186 Moringen
Bausachverständige
Norbert Elbrecht , Friedrich-Rettig-Weg 6, 37077 Göttingen
Vertreter Frederik Alexander Backhaus, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim
Sachverständige für Grundstücksbewertung
Ingo Gerloff, Ulmenstraße 35, 37124 Rosdorf
Vertreterin Wenke Beyerbach, Hauptstr. 39, 37083 Göttingen ·
Gegen die Vorschläge wurden keine Einwände erhoben. Es ergeht dann folgender Beschluss:

Der Rat beschließt , die zuvor genannten Fachmitglieder in den Umlegungsausschuss der
Gemeinde Ebergötzen bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 zu entsenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 9.
Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der
Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2018
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises
Göttingen über die Prüfung des Jahresabsch .lusses mit Lagebericht
gern.§ 33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern. § 33
Eigenbetriebsverordnung
c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
~) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes gern. § 33
Eigenbetriebsverordnung ,
Die Prüfung des Landkreises hat zu keinen Einwendungen geführt.
Im Jahresabschluss 2018 wurde ein Jahr~sfehlbetrag in Höhe von 8.336, 18 Euro ausgewiesen.
Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
( des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang _mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigeribetriebes und stellt Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung dar. Es ergeht sodann folgender Beschluss:
a) Der Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses
des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum “ für das Jahr 2018 wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes ;,Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der
Gemeinde Ebergötzen , Ortsteil Ebergötzen , mit Lagebericht für das Jahr 2018 wird in
der vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c) Der Werksleitung des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum der
Gemeinde Ebergötzen , Ortsteil Ebergötzen, wird für das Wirtschaftsjahr 2018 vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
d) Der in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 ausgewiesene
Jahresverlust in Höhe von 8.336, 18 Euro wird gern . § 12 abs. 1
Eigenbetriebsverordnung -auf neue Rechnung in das Jahr 2019 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 10.
Erlass der Nutzungspauschalen für die Dorfgemeinschaftshäuser im Jahr 2020

Die Schützenkameradschaft Ebergötzen e.V. hat einen Antrag auf Erlass der Nutzungspauschale für das DGH Ebergötzen im Vereinsjahr 2020 gestellt. Begründet wird der Antrag mit dem Wegfall von Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie. Trainings-, Wettkampf- und Gemeinschaftsabende sind seit März eingestellt gewesen und können nunmehr nur in kleinen Gruppen stattfinden. Beiträge, Versicherungen und Abgaben an übergeordnete Verbände sind aber in voller Höhe zu leisten.
Da nicht nur die Schützenkameradschaft Ebergötzen e.V. davon betroffen ist, soll generell
darüber nachgedacht werden, die Nutzungspauschalen für die Dorfgemeinschaftshäuser
Ebergötzen und Holzerode für die Vereine zu erlassen. Diese Angelegenheit wurde auch
bereits interfraktionell beraten. Es ergeht sodann folgender

Beschluss:
Der Rat beschließt, den Vereinen die Nutzungspauschalen für die Dorfgemeinschaftshäuser
Ebergötzen und Holzerode für das Jahr 2020 zu erlassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 11.
Erlass der KiTa-Beiträge für die Monate April, Mai und Juni
Die KiTa-Beiträge für die Monate April, Mai und zum Teil für Juni sind bisher ausgesetzt
worden.
Entsprechend war zu entscheiden, ob die Beiträge erstattet und somit erlassen werden. Ein
Anspruch auf Erstattung besteht aktuell nicht
Da die Sorgeberechtigten bereits erheblich belastet worden sind, bestand nach eingehender
Beratung Einvernehmen darin, die Beiträge zu erlassen.

Es ergeht sodann folgender Beschluss:

Der Rat beschließt, die Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätte Ebergötzen in
der Zeit von Anfang April bis Ende Juni den Erziehungs- und Sorgeberechtigten zu erlassen.
Die Beiträge, die durch den Landkreis Göttingen beglichen werden, sind weiterhin einzuziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 12.
Behandlung von Anfragen und Anregungen
Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend.

zu 13.
Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
• Es wird aus den Reihen der Einwohner vorgetragen, dass die Nachmittagsbetreuung in der Ebergötzer Grundschule an den Freitagen nicht mehr angeboten wird, obgleich es eine entsprechende Nachfrage gibt. Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Bährens mit, dass die Gemeinde Ebergötzen nicht als Vertragspartner bzw. Kooperationspartner für die Organisation einer Freitagsbetreuung zur Verfügung stehen könne.
Dies sei überwiegend der fehlenden Zuständigkeit der Gemeinde gegenüber der hiesigen Grundschule geschuldet.

zu 14.
Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19.40 Uhr.

(Jan Bährens)
Bürgermeister Schriftführer

Die vollständige Niederschrift finden Sie hier.

Niederschrift 15. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen am 2.9.2020

1
N i e d e r s c h r i f t
über die 15. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen in der Legis-laturperiode 2016 bis 2021 am Mittwoch, 02.09.2020, 17.00 Uhr, im Dorfgemeinschafts-haus Ebergötzen, Bergstr. 18 im Ortsteil Ebergötzen
————————————————————————————————————————
Anwesend: Bürgermeister Bährens als Vorsitzender
Ratsmitglied Baran, Werksleiter
Ratsmitglied Bornemann
Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer)
Frau Michaela Henning, stellv. für Herrn Bruinjes als beratendes Mitglied
————————————————————————————————————————
T a g e s o r d n u n g
Öffentliche Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglie-der
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5. Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen am 27.02.2020
6. Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
7. Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2018
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung
c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
d) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung
8. Behandlung von Anfragen und Anregungen
9. Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
10.Schließung der Sitzung
________________________________________________________________________
zu 1.
Eröffnung der Sitzung
Bürgermeister Bährens begrüßt die Anwesenden zur 15. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 17.00 Uhr.
zu 2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglie-der
Bürgermeister Bährens stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Er stellt überdies fest, dass drei ordentliche Mitglieder anwesend sind. Frau Henning nimmt stellvertretend für Herrn Bruinjes als beratendes Mitglied des Europäischen Brotmuseums teil. Herr Liebscher fehlt entschuldigt.
zu 3.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Bährens stellt fest, dass der Werksausschuss beschlussfähig ist.
zu 4.
Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. Bürgermeister Bährens stellt die Tagesordnung in der bestehenden Form fest.
zu 5.
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Werksausschusses der Ge-meinde Ebergötzen am 27.02.2020
Die Niederschrift über die 14. Sitzung vom 27.02.2020 des Werksausschusses der Ge-meinde Ebergötzen wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Ein-wände.
zu 6.
Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
Das Brotmuseum beabsichtigt, die neu erstellte Bühne zu überdachen. Vorläufig soll ein Zelt oder Pavillon genutzt werden. Frau Henning fragt, ob das Pavillon der Gemeinde bis Ende November dafür genutzt bzw. ausgeliehen werden kann. Hiergegen bestehen keine Einwände. Der Mietvertrag wird von Frau Wolf vorbereitet, der Mietpreis ist noch festzule-gen.
3
zu 7.
Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der
Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2018
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises
Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht
gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33
Eigenbetriebsverordnung
c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
d) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes gem. § 33
Eigenbetriebsverordnung
Die Prüfung des Landkreises hat zu keinen Einwendungen geführt.
Im Jahresabschluss 2018 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.336,18 Euro ausge-wiesen.
Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung dar. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschlie-ßen:
a) Der Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses
des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Jahr 2018 wird
zur Kenntnis genommen.
b) Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der
Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen, mit Lagebericht für das Jahr 2018 wird in
der vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c) Der Werksleitung des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der
Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen, wird für das Wirtschaftsjahr 2018
vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4
d) Der in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 ausgewiesene
Jahresverlust in Höhe von 8.336,18 Euro wird gem. § 12 abs. 1
Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung in das Jahr 2019 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 8.
Behandlung von Anfragen und Anregungen
 Frau Henning teilt im Zusammenhang mit der geplanten Bedachung mit, dass die Denkmalbehörde Metall favorisiere,
 Frau Henning teilt weiter mit, dass wiederholt die Toilettenverrohrung verstopft sei. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Bürgermeister Bährens sichert an dieser Stelle zeitnahe Unterstützung zu.
zu 9.
Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.
zu 10.
Schließung der Sitzung
Bürgermeister Bährens schließt um 17.25 Uhr die Sitzung.
(Jan Bährens) (Stefan Curdt)
Bürgermeister Schriftführer

Die vollständige Niederschrift finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: 15. Sitzung des Werkausschusses der Gemeinde Ebergötzen am 2.9.2020

Öffentlich Bekanntmachung
Am Mittwoch den 02. September 2020, um 17.00 Uhr, findet im Gemeindebüro, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 15. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes vom 27.02.20
6) Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
7) Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2018 ·
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen
über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des .Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung
c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
d) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zur richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.

10) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 2.9.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Am Mittwoch, den 02.September 2020 um 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6) Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 17.06.2020
7) Nachbesetzung der Ausschüsse und Feststellungsbeschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG
8) Benennung von Fachmitgliedern in den Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen
9) Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2018
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung
c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
d) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung
10) Erlass der Nutzungspauschalen für die DGHs im Jahr 2020
11) Erlass der Kindergartenbeiträge für die Monate April, Mai und Juni
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.

14) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Bekanntmachung: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“ | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“

EBERGÖTZEN, DEN 31.07.2020

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 021 „An der Pulvergasse“, OT Ebergötzen einschließlich Begründung und mit der Örtlichen Bauvorschrift als Satzung beschlossen. Das Verfahren wurde gemäß § 13a BaUGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Hiermit wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“ in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“ einschließlich Begründung in Kraft.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“ befindet sich im Nordwesten des Kernortes Ebergötzen westlich der Straße „Neustadt“.

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“, OT Ebergötzen ist in dem nachstehenden abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 021 „An der Pulvergasse“ kann in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

montags bis donnerstags 09.00 Uhr–12.00 Uhr
dienstags 15.00 Uhr–18.00 Uhr

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag: 7.30 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr–12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden {Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich).

Jedermann kann über den Inhalt der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“ Auskunft verlangen.

Unbeachtlich werden gem. § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a Nr. 1–4 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

(Jan Bährens)

 

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“

EBERGÖTZEN, DEN 31.07.2020

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 021A „An der Pulvergasse“, OT Ebergötzen einschließlich Begründung und mit der Örtlichen Bauvorschrift als Satzung beschlossen. Das Verfahren wurde gemäß § 13a BaUGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Hiermit wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“ in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“ einschließlich Begründung in Kraft.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“ befindet sich im Südwesten der Ortschaft Ebergötzen am Ende der Pulvergasse.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“, OT Ebergötzen ist in dem nachstehenden abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 021A „An der Pulvergasse“ kann in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

montags bis donnerstags 09.00 Uhr–12.00 Uhr
dienstags 15.00 Uhr–18.00 Uhr

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag: 7.30 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr–12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden {Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich).

Jedermann kann über den Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“ Auskunft verlangen.

Unbeachtlich werden gem. § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a Nr. 1–4 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

(Jan Bährens)

 

Bekanntmachung 4. Änderung „An der Pulvergasse“ vom 31.07.2020

Bekanntmachung 1. Änderung „An der Pulvergasse“ vom 31.07.2020