Öffentliche Bekanntmachung: 21. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 17.06.2020

N i e d e r s c h r i f t

über die 21. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch, 17.06.2020, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen
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Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit als Vorsitzender (bis TOP 6)
Bürgermeister Bährens als Vorsitzender (ab TOP 7)
Ratsmitglied Baran als Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters
Ratsmitglied Bornemann
Ratsmitglied Böhme
Ratsmitglied Schmülling
Ratsmitglied Peschke
Ratsmitglied Isermann
Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer)
Verwaltungsbeschäftigte Frau Wolf
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T a g e s o r d n u n g

1) Eröffnung der Sitzung

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

3) Feststellung der Beschlussfähigkeit

4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Ebergötzen

6) Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde
Ebergötzen am 27.02.2020

7) Rücktritt des amtierenden Bürgermeisters und Neuwahl einer Bürgermeisterin/eines
Bürgermeisters mit Vereidigung

8) Nachbenennung eines Beigeordneten in den Verwaltungsausschuss mit
Stellvertreter und Feststellungbeschluss über die neue Zusammensetzung

9) Neuwahl eines 1. stellvertretenden Bürgermeisters aus dem Kreis der Beigeordneten

10) Kita-Bedarfsplanung 2020

11) Anhebung der Nutzungsentgelte für die Krippengruppe ab August 2020

12) Aufstellen von konsolidierten Gesamtabschlüssen
13) Bestellung einer Grundschuld für den TSV Ebergötzen

14) Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben

15) Umlegungsverfahren Nr. 15 „Sandtal-Nord“ in Ebergötzen

16) Bebauungsplan Nr. 021 „An der Pulvergasse“, 4. Änderung, Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Ebergötzen

17) Bebauungsplan Nr. 021 A „An der Pulvergasse“, 1. Änderung, Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Ebergötzen

18) Beschlussfassung über eine geänderte Kindergartenordnung

19) Behandlung von Anfragen und Anregungen

20) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.

21) Schließung der Sitzung
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zu 1.
Eröffnung der Sitzung
Bürgermeister Jurgeleit begrüßt die Anwesenden zur 21. öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr.

zu 2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Weiterhin stellt er fest, dass neun Ratsmitglieder anwesend sind. Die Ratsmitglieder Andree und Müller fehlen entschuldigt.

zu 3.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.

zu 4.
Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
Es liegen Anträge zur Änderung der Tagesordnung für TOP 18 ff vor. Gegen die Änderung bestehen keine Einwände. Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. Bürgermeister Jurgeleit stellt die Tagesordnung in der geänderten Form fest.

Es ergibt sich sodann folgende Tagesordnung:

18) Beschlussfassung über eine geänderte Kindergartenordnung

19) Behandlung von Anfragen und Anregungen

20) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.

21) Schließung der Sitzung

zu 5.
Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Ebergötzen

Am 18.06.2020 wird die Baustelle für den Neubau der Bushaltestelle (ÖPNV) am Friedhof eingerichtet,
Bürgermeister Jurgeleit berichtet über die Treppenbaumaßnahme in der Kita. Der Förderbescheid sowie die Baugenehmigung liegen vor. Die Notwendigkeit des Neubaus beruht auf einer Feststellung des Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV). Fördermittel vom Land stehen in Höhe von 144.000,- Euro zur Verfügung, die Ausschreibung laufe. Ca. 22.000,- Euro Fördermittel stammen aus dem Programm LunIBiF. Es ist beabsichtigt, den Neubau in den Ferien durchzuführen,
Im Laufe des Jahres wurden fünf neuer Mitarbeiterinnen für die Kita eingestellt. Vor dem Hintergrund der Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in der Kita, wird der Arbeitsvertrag mit Frau Kaiser bis zum 31.07.2023 verlängert,
Der endgültige Straßenumbau im Neubaugebiet Holzerode wird nunmehr umgesetzt.

zu 6.
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde
Ebergötzen am 27.02.2020
Die Niederschrift über die 20. Sitzung vom 27.02.2020 des Rates der Gemeinde Ebergötzen wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 7.
Rücktritt des amtierenden Bürgermeisters und Neuwahl einer Bürgermeisterin/eines
Bürgermeisters mit Vereidigung
Der amtierende Bürgermeister der Gemeinde Ebergötzen, Herr Detlef Jurgeleit, erklärt im Rahmen der Sitzung seinen Rücktritt vom Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Ebergötzen. Mit Wirksamwerden des Rücktritts endet das Ehrenbeamtenverhältnis kraft Gesetzes.

Gemäß § 105 Abs. 1 NKomVG wählt der Gemeinderat einen neuen Bürgermeister für den Rest der Wahlperiode 2016 bis 2021. Der stellvertretende Bürgermeister leitet die Wahl. Der neue Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft Gesetzes in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen (§ 105 Abs. 2 NKomVG).

Die Gemeinde Ebergötzen hat einen Verwaltungsausschuss gebildet. Vorschlagsberechtigt für die Wahl zum Bürgermeister ist deshalb eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat (§ 105 Abs. 1 NKomVG). Der Verwaltungsausschuss setzt sich in der Wahlperiode 2016 bis 2021 aus zwei Vertretern der SPD-Fraktion und einem Vertreter der CDU-Fraktion zusammen.

Für die Wahl ist § 67 NKomVG anzuwenden. Die Wahl wurde vom 2. stellvertretenden Bürgermeister Reinhold Bornemann geleitet, da absehbar war, dass der 1. stellvertretende Bürgermeister als Kandidat vorgeschlagen wird. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder (mindestens 6) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich in diesem Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der 2. stellvertretende Bürgermeister zu ziehen hat.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Ratsmitglied Stefan Curdt, schlägt zur Wahl des Bürgermeisters Ratsmitglied Jan Bährens vor. Auf Nachfrage teilt Ratsmitglied Bährens mit, dass er im Falle einer Wahl das Amt annehmen werde. Weitere Vorschläge werden nicht genannt.

Der 2. stellvertretende Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder per Handzeichen um Zustimmung zur Wahl von Ratsmitglied Bährens zum Bürgermeister. Die Ratsmitglieder erwidern dies einstimmig. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht.

Vor diesem Hintergrund ergeht folgender

Beschluss:

Ratsmitglied Jan Bährens wird mit Wirkung vom 17.06.2020 bis zum Ende der Wahlperiode 2016 bis 2021 zum Bürgermeister der Gemeinde Ebergötzen gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Vereidigung durch den 2. stellvertretenden Bürgermeister Reinhold Bornemann:

Der vom Rat neu gewählte Bürgermeister ist gem. § 81 Abs. 1 NKomVG zu vereidigen.

Der Diensteid ist nach § 65 Nds. Beamtengesetz (NBG) mit folgendem Text zu leisten:

„Ich schwöre, dass ich getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Die Ratsmitglieder und die anwesenden Zuhörer erheben sich von den Plätzen. Der 2. stellvertretende Bürgermeister Reinhold Bornemann verliest o.g. Vereidigungstext, welcher von Bürgermeister Bährens nachgesprochen wird.

Der 2. stellvertretende Bürgermeister Reinhold Bornemann gratuliert Bürgermeister Bährens zur Wahl und wünscht ihm viel Erfolg.

Bürgermeister Bährens übernimmt sodann die Leitung der Sitzung.

zu 8.
Nachbenennung eines Beigeordneten in den Verwaltungsausschuss mit
Stellvertreter und Feststellungbeschluss über die neue Zusammensetzung
Der Verwaltungsausschuss (VA) besteht gem. § 74 Abs. 1 und § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG aus dem Bürgermeister, den Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordnete) und den Abgeordneten mit beratender Stimme aus Fraktionen/Gruppen, auf die bei der Verteilung kein Sitz entfallen ist.

Es wurde in der konstituierenden Sitzung festgestellt, dass neben dem Bürgermeister die SPD-Fraktion Anspruch auf einen weiteren Beigeordneten hat und die CDU-Fraktion Anspruch auf einen Beigeordneten. Dieses war beschlussmäßig so festgestellt worden.

Der ausscheidende Bürgermeister Detlef Jurgeleit wurde durch den gewählten Bürgermeister Jan Bährens ersetzt. Ein weiteres Mitglied der SPD-Fraktion war für den Verwaltungsausschuss vorzuschlagen und auch die Vertretungssituation neu zu regeln.

Bisher setzt sich der VA wie folgt zusammen:

Bürgermeister Detlef Jurgeleit Vertreter: Michael Schmülling
Beigeordneter Jan Bährens Vertreter: Stefan Curdt
Beigeordneter Reinhold Bornemann Vertreter: Peter Müller

Bürgermeister Bährens schlägt als neuen Beigeordneten der SPD-Fraktion Ratsmitglied Stefan Curdt vor. Als Vertreterin für Ratsmitglied Curdt wird Ratsmitglied Sonja Peschke vorgeschlagen. Gegen die Vorschläge bestehen keine Einwände.

Es ergeht sodann folgender

Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen setzt sich mit sofortiger Wirkung wie folgt zusammen:

Bürgermeister Jan Bährens Vertreter: Michael Schmülling
Beigeordneter Stefan Curdt Vertreterin: Sonja Peschke
Beigeordneter Reinhold Bornemann Vertreter: Peter Müller

Die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG in Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 9.
Neuwahl eines 1. stellvertretenden Bürgermeisters aus dem Kreis der Beigeordneten
Aus den Beigeordneten sind 2 ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune vertreten.

Ratsmitglied Jan Bährens war bisher 1. stellvertretender Bürgermeister. Aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses ein neuer 1. stellvertretender Bürgermeister zu wählen.

Das Wahlverfahren richtet sich auch hier nach § 67 NKomVG, wie unter Tagesordnungspunkt 7 bereits beschrieben.

Die Wahl leitet der Bürgermeister. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder (mindestens 6) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich in diesem Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat.

Bürgermeister Jan Bährens schlägt zur Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters Ratsmitglied Stefan Curdt vor. Auf Nachfrage teilt Ratsmitglied Curdt mit, dass er im Falle einer Wahl das Amt annehmen werde. Weitere Vorschläge werden nicht genannt.

Bürgermeister Bährens bittet die Ratsmitglieder per Handzeichen um Zustimmung zur Wahl von Ratsmitglied Curdt zum 1. stellvertretenden Bürgermeister. Die Ratsmitglieder erwidern dies einstimmig. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Es ergeht folgender

Beschluss:

Ratsmitglied Stefan Curdt wird mit Wirkung vom 17.06.2020 bis zum Ende der Wahlperiode 2016 bis 2021 zum 1. stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Ebergötzen gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 10.
Kita-Bedarfsplanung 2020
Ratsmitglied Baran gibt als Verwaltungsvertreter einen Überblick über die Bedarfsplanung der Kita, welche sich wie folgt darstellt:

a) Krippengruppe
Die Gemeinde Ebergötzen verfügt zum Stand 10.06.2020 über 2 Krippengruppen für max. 29 Kinder. Öffnungszeit ist von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Sonderöffnungszeit ab 14.00 Uhr altersübergreifend für Kinder ab 2 Jahre bis 15.30 Uhr.

b) Regelgruppen
Weiterhin bestehen 2 Regelgruppen für die über 3 – 6-jährigen Kinder für max. 50 Kinder.
Öffnungszeit von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Sonderöffnungszeit Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr. Sonderöffnungszeit Freitag für max. 10 Kinder von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Für 25 Kinder besteht dabei Bedarf für eine Betreuung über 6 Stunden.

Bedarfsdeckung 2020/2021
Der Bedarf für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist gedeckt. Es steht kein Kind auf der Warteliste.

c) Bedarf an Plätzen für Integration
Es besteht kein Bedarf an Integrationsplätzen.

d) Prognose 2020 bis 2023 Fehlbedarf/freie Plätze tatsächlich ermittelter Bedarf
Krippenkinder 0 – 3 Jahre Anzahl der Kinder Fehlbedarf/freie Plätze

2021 42 – 13
2022 43 – 14
2023 44 – 15

Krippenkinder 1 – 3 Jahre

2021 28 1
2022 28 1
2023 29 0

Kindergartenkinder 3 – 6,5 Jahre

2021 48 2
2022 46 4
2023 47 3

Maßnahmen
Auch im Regelbereich ist zurzeit kein darüberhinausgehender Bedarf erkennbar. Sollte sich dieses in der nächsten Zeit herauskristallisieren, so wäre die Möglichkeit der Einrichtung einer kleinen Kindergartengruppe im Dachgeschoss zu prüfen.

Auch die Berechnungen der verschiedenen Szenarien der Bedarfsdeckung zeigen, dass der derzeitige Stand ausreicht, um alle erkennbaren Bedarfe zu erfüllen.

Die o.g. Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen.

zu 11.
Anhebung der Nutzungsentgelte für die Krippengruppe ab August 2020
Die Gemeinde Ebergötzen hat im letzten Jahr die Beitragsstaffelung eingeführt. Die Beiträge wurden allerdings in den letzten drei Jahren nicht mehr erhöht. Vorgesehen ist, dass ein Drittel der Kosten für den Betrieb der Einrichtung von den Sorgeberechtigten zu tragen sind. Dies wird nicht erreicht. Des Weiteren sind die Lohnkosten für die Beschäftigten von 2018 bis heute um ca. 7,32 % gestiegen.

Daher soll eine moderate Erhöhung der Nutzungsentgelte vorgenommen werden. Die Regelgruppen sind weiterhin beitragsfrei, es sollte aber auch hier vorsorglich eine Anpassung erfolgen.

Es wird vorgeschlagen, eine Erhöhung der Beiträge für die Stufe 1 in Höhe von 3% und für die Stufen 2 und 3 in Höhe von 5% gerundet vorzunehmen.

Dies führt zu folgenden Beiträgen:

Einkommensstufe 1 2 3

Regelgruppe halbtags
Betreuung 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr 159,00 Euro 202,50 Euro 243,00 Euro
(154,00 Euro) (192,50 Euro) (231,00 Euro)
Regelgruppe dreivierteltags
Betreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 188,00 Euro 238,50 Euro 287,00 Euro
(182,00 Euro) (227,50 Euro) (273,00 Euro)

Ganztagsgruppe
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitags 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 222,00 Euro 281,75 Euro 338,50 Euro
(215,00 Euro) (268,75 Euro) (322,50 Euro)

Krippengruppe

Kernbetreuung
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 237,00 Euro 301,50 Euro 362,00 Euro
(230,00 Euro) (287,50 Euro) (345,00 Euro)

Kernbetreuung
7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 293,00 Euro 373,00 Euro 447,00 Euro
(284,00 Euro) (355,00 Euro) (426,00 Euro)

Kernbetreuung
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 322,00 Euro 411,25 Euro 493,50 Euro
(313,00 Euro) (391,25 Euro) (469,50 Euro

Sonderöffnungszeit am Freitag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 9,80 Euro 12,40 Euro 14,95 Euro
(9,50 Euro) (11,80 Euro) (14,25 Euro)

Nach Erörterung ergeht folgender

Beschluss:

Der in der Vorlage aufgeführten Erhöhung der Beiträge wird zugestimmt. Es wird eine Erhöhung in der Stufe 1 in Höhe von 3% und in den Stufen 2 und 3 in Höhe von 5% vorgenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 12.
Aufstellen von konsolidierten Gesamtabschlüssen
Wie aus einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zu entnehmen ist, ist die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses gem. § 128 Absatz 4 Satz 4 NKomVG nicht erforderlich, wenn die Abschlüsse der Aufgabenträger für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune in ihrer Gesamtheit von untergeordneter Bedeutung sind.

Wann jedoch von einer untergeordneten Bedeutung ausgegangen werden kann, ist von jeder Kommune unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten zu definieren und durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt zu bestätigen.
Bei der Entscheidung, ob ein Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung ist, muss auch die politische und strategische Bedeutung für die Kommune berücksichtigt werden.

Nach Auffassung der Samtgemeinde, stellt die Vermögenslage sowie die Ertragslage eine untergeordnete Bedeutung dar, sodass nach diesen zwei Kriterien auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse ab dem HHJ 2017 verzichtet werden könnte. Allerdings sieht die Beurteilung der Finanzlage ganz anders aus. Die Schulden und Rückstellungen des Eigenbetriebes sind prozentual erheblich gegenüber der Gemeindeverwaltung.

Eine Option wäre den Eigenbetrieb aufzulösen und das Brotmuseum als ein alleinstehendes Produkt im Kernhaushalt der Gemeinde Ebergötzen zu integrieren. Zum einen bräuchte zukünftig nur noch ein Jahresabschluss erstellt werden und zum anderen könnten die jährlichen Prüfungskosten erheblich reduziert werden.

Nach Erörterung und Diskussion wird festgestellt, dass diese Thematik von erheblicher zukunftsweisender Bedeutung und zu komplex ist, als dass es im Rahmen dieser Sitzung zu einem Konsens kommen könnte. Gegenwärtig werden keine Änderungen am bisherigen Verfahren vorgenommen werden. Der im Rahmen der Kommunalwahl 2021 neu zu wählende Gemeinderat sollen darüber entscheiden.

zu 13.
Bestellung einer Grundschuld für den TSV Ebergötzen
Der TSV Ebergötzen e.V. plant einen Anbau an die vorhandene Gymnastikhalle bei geschätzten Kosten in Höhe von ca. 550.000,00 Euro. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens muss der Sportverein einen Betrag in Höhe von 300.000,00 Euro als Kredit aufnehmen.

150.000,00 Euro davon sind abgesichert durch den bewilligten Zuschuss der Gemeinde
Ebergötzen. Die hieraus erwachsenen jährlichen Zahlungsansprüche des Sportvereins gegen die Gemeinde wird als Sicherheit an das kreditgebene Geldinstitut abgetreten werden müssen.

Für die weiteren 150.000,00 Euro trägt allein der TSV Ebergötzen als Schuldner die Verantwortung. Voraussetzung für die Bewilligung dieses Darlehns ist eine erstrangige Absicherung des Darlehens im Grundbuch.

Die Sporthalle befindet sich auf dem Grundstück der Gemarkung Ebergötzen, Flur 11, Flurstück 118/2. Eigentümerin des Grundstücks ist die Gemeinde Ebergötzen (eingetragen im Grundbuch von Ebergötzen Blatt 1355). Zugunsten des Sportvereins wurde 1976/78 ein Erbbaurecht erstellt, eingetragen im Erbbaugrundbuch Ebergötzen Blatt 1241.

Zur Belastung des Erbbaurechts ist die Genehmigung des Grundstückseigentümers (Gemeinde Ebergötzen) erforderlich.

In Abteilung II sind folgende Lasten und Beschränkungen eingetragen:

lfd. Nr. 1: Erbbauzins von 1,00 DM jährlich
lfd. Nr. 2: Vorkaufsrecht für den Grundstückseigentümer

Dabei ist jeweils der einmal auszuübende Vorrang für noch einzutragende Grundpfandrechte bis zu 360.000,00 DM vorbehalten. Von diesem Vorbehalt wurde bereits 1979 mit 208.272,00 DM und 1996 mit 100.000,00 DM Gebrauch gemacht. Beide Grundschulden sind zwischenzeitlich gelöscht.

In Abteilung III ist eine brieflose Grundschuld über 90.000,00 Euro eingetragen ohne Rangvorbehalt. Bzgl. Dieser Grundschuld liegt eine Löschungsbewilligung vor.

Es ergeht sodann folgender

Beschluss:

Die Gemeinde Ebergötzen genehmigt die Eintragung einer Grundschuld über 150.000,00 Euro in Abteilung III des Erbbaugrundbuches des TSV Ebergötzen e.V., eingetragen im Erbbaugrundbuch Ebergötzen Blatt 2141 im ersten Rang, d.h. im Rang vor den Rechten Abteilung II Nr. 1 und 2. Gleichzeitig wird zur Absicherung des Wegerechts für den TSV Ebergötzen einer Eintragung ins Grundbuch zu den Flurstücken 118/2 und 118/4 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 14.
Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben
Da der alte Böschungsmäher defekt war und eine Reparatur unverhältnismäßig teuer gewesen wäre, wurde ein neuer, gebrauchter Böschungsmäher zum Preis von 9.751,00 Euro gekauft. Im Haushalt 2020 stehen für den Erwerb von Gerätschaften 5.000,00 Euro zur Verfügung. Daher sind die fehlenden Mittel in Höhe von 4.751,00 Euro überplanmäßig bereitzustellen.

Des Weiteren ist die Reparatur der Kegelbahn höher ausgefallen, als angenommen, da noch marode Leitungen ersetzt werden mussten. Die Kosten belaufen sich auf 20.831,90 Euro. Die Gemeinde hat beschlossen, sich mit 50% an den nicht geförderten Kosten zu beteiligen. Aus LEADER-Mitteln werden 10.000,00 Euro gefördert. Der Gemeindeanteil beträgt somit 5.415,95 Euro. Im Haushalt sind 5.000,00 Euro als Zuwendung veranschlagt. Daher sind die fehlenden Mittel in Höhe von 415,95 Euro überplanmäßig bereitzustellen. Es ergeht sodann folgender

Beschluss:

Der Rat beschließt, 4.751,00 Euro unter dem Produktkonto 57310.062000 überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und stimmt der Ausgabe zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat beschließt, 415,95 Euro unter dem Produktkonto 57311.004061 überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und stimmt der Ausgabe zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 15.
Umlegungsverfahren Nr. 15 „Sandtal-Nord“ in Ebergötzen
Das Baugebiet Sandtal ist bis auf zwei Bauplätze mit Wohnhäusern bebaut. Da die Nachfrage nach weiteren Bauplätzen in der Gemeinde Ebergötzen sehr hoch ist, wird vorgeschlagen, auch für den nördlichen Teil des Baugebietes gem. vorliegenden Bebauungsplan eine Bebauung zu ermöglichen.

Hierfür ist zunächst die Einleitung eines Umlegungsverfahrens erforderlich.

Die Umlegung ist ein durch die Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§§ 45-84 BauGB) geregeltes Grundstückstauschverfahren. Sie dient der erstmaligen Erschließung eines bisher unbebauten oder zur Neuordnung eines bereits bebauten Gebietes nach Maßgabe der Festsetzungen eines Bebauungsplanes. Gem. § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Umlegung von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist.

Gem. § 46 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf die Flurbereinigungsbehörde oder eine andere geeignete Behörde für das Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebiets übertragen. Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen. Nach Erörterung ergeht sodann folgender

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen beschließt, die Umlegungsanordnung gem. § 46 BauGB für das im Bebauungsplan Nr. 015 „Sandtal“ gelegene nördliche Gebiet. Mit der Umlegung soll das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 16.
Bebauungsplan Nr. 021 „An der Pulvergasse“, 4. Änderung, Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Ebergötzen
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Der Abwägungsvorschlag wurde vom Büro Keller erarbeitet.

Die Abwägung sowie die 4. Änderung einschließlich Begründung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Es ergeht sodann folgender

Beschluss:

1.
Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der
Vorlage vom Planer vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

2a.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse“ in der Gemeinde Ebergötzen wird aufgrund der § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634), des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung vom 3.4.2012 (Nds. GVBl. Seite 46) sowie des § 58 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

2b.
Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 17.
Bebauungsplan Nr. 021 A „An der Pulvergasse“, 1. Änderung, Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Ebergötzen
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Der Abwägungsvorschlag wurde vom Büro Keller erarbeitet.

Die Abwägung sowie die 1. Änderung einschließlich Begründung sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Es ergeht sodann folgender

Beschluss:

1.
Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Vorlage vom Planer vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

2a.
Die 1. Änderung (beschleunigt gemäß § 13a BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 21A und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse Erweiterung“ in der Gemeinde Ebergötzen wird aufgrund der § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634), des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung vom 3.4.2012 (Nds. GVBl. Seite 46) sowie des § 58 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

2b.
Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 18.
Beschlussfassung über eine geänderte Kindergartenordnung
Durch die beschlossene Erhöhung der Beiträge für die Kindertagesstätte ist die Kindergartenordnung entsprechend zu ändern. Unter Ziffer X. Beiträge, Buchstabe e. der Kindergartenordnung sind die folgenden Beiträge neu aufzunehmen:

Einkommensstufe 1 2 3

Regelgruppe halbtags
Betreuung 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr 159,00 Euro 202,50 Euro 243,00 Euro

Regelgruppe dreivierteltags
Betreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 188,00 Euro 238,50 Euro 287,00 Euro
Ganztagsgruppe
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitags 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 222,00 Euro 281,75 Euro 338,50 Euro

Krippengruppe

Kernbetreuung
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 237,00 Euro 301,50 Euro 362,00 Euro

Kernbetreuung
7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 293,00 Euro 373,00 Euro 447,00 Euro

Kernbetreuung
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 322,00 Euro 411,25 Euro 493,50 Euro
Sonderöffnungszeit am Freitag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 9,80 Euro 12,40 Euro 14,95 Euro

Des Weiteren wird unter Ziffer X. Beiträge, Buchstabe e. im letzten Absatz folgender Satz ergänzt:

Für die Getränke wird für jedes Kind ein einmaliges Getränkegeld pro Kindergartenjahr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Nach Erörterung ergeht folgender

Beschluss:
Der Rat beschließt, die Änderung der Kindergartenordnung für die Kindertagestätte wie vorgeschlagen durchzuführen. Die Änderung tritt zum 01.08.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 19.
Behandlung von Anfragen und Anregungen
Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend.

zu 20.
Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Aus dem Plenum wird der Vorschlag herangetragen, den Mutterbodenaushub vom Neubau der Bushaltestelle am Friedhof zwischenzulagern und für das notwendige Rückhaltebecken (Erschließung Sandtal Nord) zu verwenden. Bürgermeister Bährens wird dies mit dem hiesigen Planer der Firma Hollenbach erörtern.
Es wird abermals angeregt, einen angemessenen Radweg zwischen Ebergötzen und Holzerode auf den Weg zu bringen. Um diesem Gedanken Nachdruck zu verleihen, könnte eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen werden.
Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Bährens mit, dass ab Juni die Beiträge für den Besuch der Kindertagesstätte jener Kinder wieder eingezogen werden, welche bereits den kompletten Juni die Kita besucht haben. Für Kinder, die die Kita ab dem 22.06.2020 wieder besuchen, sind keine Gebühren für Juni zu entrichten. Ab Juli 2020 werden wieder für alle Beitragspflichtigen Gebühren eingezogen. Des Weiteren wird ab dem Kita-Jahr 2020/2021 ein jährliches Getränkegeld in Höhe von 10,00 Euro für alle Kinder eingeführt. Ab dem Kita-Jahr 2020/2021 gilt im Übrigen die neue Beitragsordnung.

Bürgermeister Bährens hält abschließend eine Laudatio auf den bisherigen Bürgermeister Detlef Jurgeleit. Er blickt in seiner Rede zurück auf persönliche Erinnerungen und hebt die Erfolge von Detlef Jurgeleit hervor. Bürgermeister Bährens bedankt sich herzlich bei Detlef Jurgeleit für sein Engagement und die geleistete Arbeit und überreicht ein kleines Geschenk. Detlef Jurgeleit bedankt sich für die berührenden Worte und richtet seinen Dank an Rat und Verwaltung für die jahrelange gute Zusammenarbeit. Er gehe mit einem guten Gefühl und gibt die Arbeit in gute Hände. Er werde bis auf Weiteres sein Mandat als Ratsmitglied behalten und auch weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.

zu 21.
Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20.20 Uhr.

(Jan Bährens) (Stefan Curdt)
Bürgermeister Schriftführer

Die vollständige Bekanntmachung als PDF finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 17.6.2020

Öffentliche Bekanntmachung zur 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch, 17. Juni 2020, 19.00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen lade ich Sie hiermit ein. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6) Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 27.02.2020
7) Rücktritt des amtierenden Bürgermeisters und Neuwahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters mit Vereidigung
8) Nachbenennung eines Beigeordneten in den Verwaltungsausschuss mit Stellvertreter und Feststellungbeschluss über die neue Zusammensetzung
9) Neuwahl eines 1. stellvertretenden Bürgermeisters aus dem Kreis der Beigeordneten 10) Kita-Bedarfsplanung 2020
11) Anhebung der Nutzungsentgelte für die Krippengruppe ab August 2020
12) Aufstellen von konsolidierten Gesamtabschlüssen
13) Bestellung einer Grundschuld für den TSV Ebergötzen
14) Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben
15) Umlegungsverfahren Nr. 15 „Sandtal-Nord“ in Ebergötzen
16) Bebauungsplan Nr. 021 „An der Pulvergasse“, 4. Änderung, Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen
17) Bebauungsplan Nr. 021 A „An der Pulvergasse“, 1. Änderung, Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Ebergötzen
18) Behandlung von Anfragen und Anregungen
19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
20) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Ex-Post-Transparenz zum öffentlichen Auftragswesen für das Jahr 2020

Bekanntmachung
Ex-Post-Transparenz zum öffentlichen Auftragswesen für das Jahr 2020
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen.
Gemäߧ 20 Abs. 3 VOB/A sind bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab einer Auftragssumme von 25.000,00 Euro (Netto) und bei einer freihändigen Vergabe ab einer Auftragssumme von 15.000,00 Euro (Netto) folgende Informationen zu veröffentlichen:

Ex-Post-Transparenz zum öffentlichen Auftragswesen
Bekanntgabe von bereits durchgeführten Vergaben über 25.000 Euro (ohne Ust) bzw. 15.000 Euro (ohne Ust.) durch die Gemeinde Ebergötzen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung oder einer freihändigen Vergabe:
Auftragsdatum: 21.4.2020
Auftragsgegenstand: Bau einer Querungshilfe in der Herzberger Straße in Ebergötzen
Auftragnehmer: Fa. Schuchart Tiefs u. Straßenbau GmbH, August-Düker-Str. 33, 37586 Dassel-Markoldendorf
Ort der Ausführung: Ebergötzen
Vergabeart: VOB
Auftraggeber: Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, Tel.: 05507/7310 Fax: 05507/1075

Die vollständige Bekanntmachung als PDF finden Sie hier.

Beschäftigungsangebot für Kita-Kinder

Liebe Eltern,

in diesen besonderen Zeiten wollen wir Sie gerne auch zu Hause unterstützen und haben einige Spiel- und Bastelideen für Sie gesammelt:

Rezeptbuch gegen die Langeweile

Der KiKA hat schöne Bastelbögen
https://www.kika.de/ene-mene-bu/steckwelt/index.html

Täglich neue Spiel- und Bastelideen
https://www.geschwisterloewenstein.de/ideenpost/

Der WWF hat sich auch etwas überlegt

Coro­na: Wie Ihr Kin­der und Jugend­li­che sinn­voll zu Hau­se beschäf­ti­gen könnt

10 Bastel-Ideen mit Sachen, die man zu Hause hat
https://www.youtube.com/watch?v=X5CP25QNASYÂ

Schaut auch bei unserem Familienzentrum vorbei, dort findet ihr z.B. auch Ratgeber für uns Eltern:
https://www.radolfshausen.de/portal/meldungen/coronavirus-diverse-angebote-vom-familienzentrum-900000027-25570.html?rubrik=900000008

Und den täglichen Sport nicht vergessen! :)
https://www.youtube.com/user/albabasketball

Liebe Grüße aus der Max-und-Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen!

Aktueller Hinweis zum Osterwurstgrillen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Osterwochenende naht und mit ihm liebgewordene Rituale. Besuche in der Familie und bei Freunden waren fest eingeplant. Auch die Osterwurst wartet schon auf die Glut des Feuers.

Die jetzt eingetretene Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona Pandemie lässt all dies nicht mehr zu. Physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Besonders davon betroffen ist das „traditionelle Osterwurstgrillen“ am Ostermontag hier bei uns in Ebergötzen. Hier bitte ich eindringlich die Kontaktsperre zu befolgen und ggf. auf das Osterwurstgrillen zu verzichten, oder es nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes durchzuführen.

Ich glaube, dass aufgrund der bestehenden Gefahrenlage die Situation seitens der Ordnungskräfte (Polizei) anderes interpretiert wird, als in „normalen“ Zeiten.

Es ist daher nicht auszuschließen, dass Kontrollen zu erwarten sind, wenn in vielen Gärten Rauch aufsteigt, denn das Coronavirus macht auch vor liebgewordener Tradition nicht halt.

Für die kommenden Ostertage wünsche ich allen, dass sie gesund bleiben und trotz aller Einschränkungen schöne Ostertage im Kreise der Familie verleben können.

Detlef Jurgeleit
Bürgermeister

Dieser Hinweis ist auch hier als PDF zu lesen.

Coronavirus: Empfehlungen für pflegende Angehörige

Aktuell sind viele pflegende Angehörige bei der häuslichen Versorgung verunsichert. Neben den allgemeinen Verhaltensempfehlungen des Robert Koch-1 nstituts (RKI) sollten pflegende Angehörige derzeit besonders hohe Schutzvorkehrungen treffen. Folgende Maßnahmen helfen bei einer häuslichen Pflege während der Corona-Pandemie:

1. Begegnungen reduzieren:
Pflegepersonen sollten zum Schutz der Pflegebedürftigen soziale Kontakte soweit es geht reduzieren oder gar vermeiden. Das betrifft auch den Einkauf oder den Gang zur Post.

2. Bei der Pflege möglichst Abstand halten
Während der Pflege sollten Berührungen nur in dringenden Fällen und mit Einhalten der Hygienerichtlinien des RKI stattfinden. Gespräche werden besser auf Abstand geführt.

3. Kostenlose Pflegehilfsmittel bestellen
Pflegebedürftige haben monatlich Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel. Der Verband Pflegehilfe unterstützt Sie gerne bei der Bestellung.

4. Nur bei Gesundheit Pflegen
Bereits bei einer Erkältung sollten Angehörige die häusliche Pflege nicht mehr selbst durchführen. Der Verband Pflegehilfe organisiert für Sie eine Unterstützung.

5. Kinder und Enkelkinder Fernhalten
Kinder und Enkelkinder stellen eine hohe Ansteckungsgefahr dar und müssen sich von älteren Menschen und Pflegebedürftigen unbedingt Fernhalten.

Kostenlose Pflegeberatung
Der Verband Pflegehilfe steht Ihnen bei Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus in der häuslichen Pflege unter 06131/83 82 160 unterstützend zur Seite.

Die vollständige PDF zu dieser Nachricht finden Sie hier.

Coronavirus: Landkreis organisiert Versorgung mit Schutzausstattung

Schutzausstattung und Desinfektionsmittel sind derzeit im gleichen Maße notwendig, wie schwer zu beschaffen. Für den Landkreis haben die Versor­gung von Einrichtungen des Gesundheitswesens (hier insbesondere Kran­kenhäuer, Alten- und Pflegeheime und ambulante Pflegedienste) sowie Ein­satzkräften der Rettungsdienste oberste Priorität. Erste Lieferungen von Schutzmasken, Schutzanzügen und -kitteln, Einmalhandschuhen und Schutz­brillen konnten in den vergangenen Tagen an Krankenhäuser und Pflege­heime organisiert werden.

„Das ist ein wichtiger Teilerfolg bei der Bekämpfung der Coronavirus­Pandemie im Landkreis Göttingen“, erklärt Kreisrätin Marlies Dornieden. Allerdings seien nur vergleichsweise geringe Stückzahlen geliefert worden, die den dringenden Bedarf allenfalls kurzzeitig werden decken können. Auch der zeitliche Verzug seit der Bedarfsabfrage vor einigen Tagen sei nicht im Sinne des Landkreises. „Der Aufbau der zentralen Beschaffung dringend benötigter Materialien und der Beginn der Auslieferung sind aber Meilen­steine im Krisenmanagement“, macht Kreisrätin Dornieden deutlich. Daher sei sie dem Land Niedersachsen grundsätzlich sehr dankbar für die Materia­len, gleichwohl bleibe der Bedarf hoch.

Die Materialbeschaffung ist eine zentrale Herausforderung für den Stab SAE Covid-19 des Landkreises. Er nutzt unterschiedliche Mittel, darunter Amtshil­feersuchen an das Land, die zum Teil erfolgreich waren; den Bezug bei regi­onalen Herstellern; die freiwillige Unterstützung von Gemeinden, Einrich­tungen und Gewerbetreibenden; Aufrufe an Beschäftigte und Bevölkerung über das Intranet der Kreisverwaltung und die Landkreis-Webseite, Ideen und Hinweise beizusteuern; der Aufbau eigener Lieferketten, beispielsweise bei der Herstellung von Desinfektionsmittel aus verfügbaren Chemikalien aus den Schulen. So können zumindest begrenzte Bestände aufgebaut und zentral verteilt werden.

Die Ausgabe der Materialien erfolgt nach einer strikten Prioritätenliste. Zuerst werden Krankenhäu­ser und – mit Unterstützung der Stadt Göttingen – der Rettungsdienst ausgestattet, dann Alten- und Pflegeheime, anschließend der erweiterte Rettungsdienst und weitere Akteure. Diese Priorisierung ist für eine effektive und effiziente Nutzung der begrenzten Ressourcen erforderlich.

Für die zentrale Versorgung mit Schutzausstattung und Desinfektionsmittel hat der Stab SAE Covid- 19 ein Verfahren etabliert. Anhand erstellter Listen bezugsberechtigter Einrichtungen und Institutio­nen wird der Bedarf strukturiert abgefragt. Die Rückmeldung an den Stab, dass der eigene Material­bestand für den Umgang mit Covid-19-Patienten oder Verdachtsfällen nur noch weniger als sieben Tage ausreicht, ist Voraussetzung für eine Lieferung. Nur wer einen Notbedarf nachweist, kann be­dient werden. Eine Auslieferung erfolgt gemäß der Priorisierung, unter Berücksichtigung des knappen Materialbestandes und der aktuellen Lageeinschätzung.

Allgemeine Hinweise zum Thema Coronavirus:
Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürger­telefon eingerichtet: Telefon 05517075-100. Es ist von Montag bis Sonntag täglich von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin/ zum Hausarzt.
Bei Verdacht auf eine Infektion wenden sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt.
Die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen dürfen nicht eigenmächtig aufge­sucht werden. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter Telefon 0551 525-4980. Gesonderte Informati­onen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im Liveticker.
Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smart­phone oder den Ta biet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.

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Coronavirus: Abfallentsorgung beginnt ab sofort früher

Aufgrund der aktuellen Lage wird mit der Durchführung der Abfallentsorgung ab sofort bereits um 6:00 Uhr begonnen.
Dies geschieht vor dem Hintergrund, die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus bei den Mitarbeitern der Entsorgungsfirmen soweit wie möglich zu reduzieren. Die Besatzungen der Fahrzeuge sollen versetzt starten, der Kontakt untereinander weiter minimiert werden. Damit soll so lange wie möglich die Abfallentsorgung aufrechterhalten werden.
Der Landkreis Göttingen empfiehlt daher, die zu leerenden Behälter und Wertstoffe am Vorabend des Leerungstages bereit zu stellen.
Die Lärmschutzverordnung ermöglicht einen früheren Beginn der Leerungen, wenn dies zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit oder im sonstigen öffentlichen Interesse erforderlich ist.

Für Rückfragen stehen die Abfallberatungen der Abfallwirtschaft Göttingen -Telefon 0551 525-2473 oder E-Mail abfallberatung­
goe@landkreisgoettingen.de – sowie der Abfallwirtschaft Osterode am Harz – Telefon 05522 96 04 777 oder E-Mail abfallberatung­
oha@landkreisgoettingen.de – zur Verfügung.

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Öffentliche Bekanntmachung zum Corona-Virus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

angesichts der aktuellen Ereignisse stehen uns aufgrund der Ausbreitung des
Coronavirus, nicht nur in Niedersachsen, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens bevor.

Es ist eine besondere Zeit, in der ein großes soziales Miteinander in unserer
Samtgemeinde notwendig ist. Es kann Menschen bzw. Familien geben, die Unterstützung im Alltag z. B. beim Einkaufen sowie anderer dringender Botengänge benötigen oder aber auf Beratungsbedarf angewiesen sind. Dies kann altersbedingt sein, aber auch in Quarantänefällen.

Falls Sie zu diesen Gruppen gehören und Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte
telefonisch in der Samtgemeindeverwaltung bzw. beim Familienzentrum unter 05507/ 9678-0.

Weiterhin möchte ich aber auch jede Mitbürgerin Und jeden Mitbürger bitten, die Augen offen zu halten und zu schauen, welcher Mensch weitere Unterstützung benötigt.

In diesem Zusammenhang weise ich jedoch auch nochmals auf die allgemeinen Schutzanweisungen durch die entsprechenden Gesundheitsbehörden hin. Dazu gehört u.a. das Vermeiden von Händeschütteln, Abstand halten, besondere Hygiene sowie regelmäßiges Händewaschen.
Bitte denken Sie daran, dass insbesondere Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen gefährdet sein können.

Es ist für uns alle eine ungewöhnliche Situation, die wir nur gemeinsam meistern werden.

Ich halte Sie daher nachdrücklich an, die Hinweise und Regelungen von Bund, Ländern und Kommunen zu berücksichtigen um die Ausbreitung des Virus Corona SARS-CoV-2 (Coronavirus) zu verlangsamen und einzudämmen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung

Ihr

(Arne Behre)
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung als PDF finden Sie hier.

Öffentliche Ausschreibung: ÖPNV-Verknüpfungspunkt in Ebergötzen

a. Auftraggeber: Gemeinde Ebergötzen Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen
b. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
c. Auftragsvergabe: entfällt, nur schriftlich in Textform
d. Art des Auftrags: Bauleistungen mit Erd-, Tief-, Kanal-und Straßenbauarbeiten
e. Ausführungsort: 37136 Ebergötzen Landkreis Göttingen
f. Art u. Umfang der wesentlichen Leistungen:
ca. 2.400 m3 Oberboden-und Bodenabtrag ca. 875 m2 bituminöse Fahrflächen + Oberbauten ca. 430 m2 gepflasterte Gehweg-und Warteflächen + Oberbauten ca. 135 m2 gepflasterte Stellplatzflächen (Ökopflaster) + Oberbau ca. 180 m zwei-und dreireihige Gossen ca. 90 m einreihiger Gossenläufer ca. 10 m Winkelstützen / L-Steine ca. 250 m Hoch-und Tiefborde, ca. 65 m Bus-Anfahrborde ca. 75 m taktile Leitstreifen + Einstiegs-und Abzweigfelder ca. 140 m Kabelgräben ca. 65 m RW-Kanalrohre DN 400 + Schächte , 8 St Straßenabläufe + Anschlussleitungen 1 St Schwerlastrinne , 1 St Regenrückhaltebecken mit Ablaufbauwerk 4 St Fundamentierungen für Wetterschutzeinrichtungen 4 St Fundamentierungen für Haltestellenmasten 1 St Fundamentierung für Bike & Ride-Anlage 1 St Fundamentierung für DFI-Anlage
g. Zweck: entfällt
f. Aufteilung in Lose: nein
i. Ausführungsfrist: Juni bis November 2020
j. Nebenangebote: sind zugelassen
k. mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen
l. Die Vergabeunterlagen können ab sofort bei der Vergabestelle: Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen (E-Mail: rathaus@radolfshausen.de) angefordert werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt am 24.03.2020. Die Vergabeunterlagen können bei der Samtgemeinde Radolfshausen nach Terminabsprache eingesehen werden. Ansprechpartner ist Herr Seebade (Tel. 05507 / 9678-32).
m. Das Entgelt für die Unterlagen beträgt 40,00 € und ist unter dem Kassenzeichen „Gebühr Ausschreibungsunterlagen ÖPNV-Verknüpfungspunkt“ auf das Konto der Gemeinde Ebergötzen bei der Sparkasse Göttingen IBAN DE11 2605 0001 0030 0002 36 einzuzahlen. Der quittierte Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen. Eine Kostenrückerstattung erfolgt nicht.
n. entfällt
o. Angebotsfrist: bis Donnerstag, den 16.04.2020 um 11.00 Uhr, Bindefrist: 15.05.2020
p. Angebotsanschrift: siehe unter s)
q. Angebotssprache: deutsch
r. Zuschlagskriterien: Preis
s. Eröffnungstermin: Donnerstag, den 16.04.2020 um 11.00 Uhr,
Sitzungssaal 1. OG bei der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen,
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen am Eröffnungstermin teilnehmen.
t. Sicherheiten: Für sämtliche Arbeiten/Leistungen wird eine Verjährungsfrist aus Gewährleistungsansprüchen von 5 Jahren vereinbart. Als Sicher.heit für die Vertragserfüllung ist eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen. Als Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen ist eine Bürgschaft in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu stellen.
u. Finanzierungs-u. Zahlungsbedingungen: gern. VOB sowie Vorbemerkungen der Vergabeunterlagen
v. ggf. Rechtsform: bei Anforderung von Bietergemeinschaften gilt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w. gem. VOB/A § 16b
Der Bieter hat der Vergabestelle zum Nachweis seiner Eignung und Zuverlässigkeit gern. § 6a Abs. 2 VOB/A und gern. § 4 und § 8 des Niedersächsischen Tariftreue-und Vergabe.gesetzes (NTVergG) folgende Unterlagen (teilweise mit dem Angebot) vorzulegen:

Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG:
Verpflichtung, dass der Unternehmer seinen Arbeitnehmern bei der Ausführung der beauf.tragten Leistungen mindestens das in für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen vor.gesehene Entgelt zahlt. Es gelten die Tarifverträge der Wirtschaftsgruppe: Baugewerbe. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben .der §§ 13 bis 15 NTVergG
Eigenerklärung zur Eignung des Bieters gern. Formblatt 124 VHB bzw. für präqualifizierte
Unternehmen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau.
unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Güteschutz Kanalbau AK3 gern. RAL-GZ 961
Andere Bescheinigungen nach VOB/A § 6a Abs. 3
x. Nachprüfung behaupteter Verstöße, Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A)
Landkreis Göttingen
Kommunalaufsicht Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Überprüfung der Gräber am 7.4.2020

Die Samtgemeinde überprüft am 07. April 2020 die Grabstellen auf den samtgemeindeeigenen Friedhöfen. Hierbei werden insbesondere die Standsicherheit der Grabsteine gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, der Ablauf der Nutzungszeit sowie der Pflegezustand der Gräber untersucht. Beanstandete Gräber werden durch Aufkleber gekennzeichnet. Beanstandete Gräber sind innerhalb von 4 Wochen ordnungsgemäß herzurichten. Grabstellen, deren Ruhezeit abgelaufen ist, sind bis zum 31.10.2020 abzuräumen.

Um den Angehörigen bzw. Verfügungsberechtigten die Gelegenheit zu geben, bei den Überprüfungen anwesend zu sein„ werden die. Überprüfungszeiten wie folgt festgesetzt:
Dienstag, 07.04.2020, 8.30 Uhr Friedhof Ebergötzen
Dienstag, 07.04.2020, 9.15 Uhr Friedhof Holzerode
Dienstag, 07.04.2020; 10.00 Uhr Friedhof Waake
Dienstag, 07.04.2020, 10.45 Uhr Friedhof Mackenrode
Dienstag, 07.04.2020, 11.15 Uhr Friedhof Seeburg
Dienstag, 07.04.2020, 11.45 Uhr Friedhof Bernshausen

Der Samtgemeindebürgermeister
Im Auftrag
(Seebode)

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.
doc02306520200302143422

Öffentliche Bekanntmachung: 14. Sitzung des Werksausschusses „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ am 27.2.2020

Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 27. Februar 2020, 17:00 Uhr findet im Gemeindebüro, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 14. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1. Öffentlicher Teil der Sitzung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes vom 09.12.19
6) Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
7) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2020
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zur richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
10) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 27.2.2020

Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 27. Februar 2020, 19.00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen
die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6) Genehmigung von Niederschriften
a) über die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 18.11.2019
b) über die 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 09.12.2019
7) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2020 mit Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2020
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger Ergebnis-und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die Haushalts.Jahre 2021 bis 2023
d) Beschlussfassung über den Wirtschafsplan des Eigenbetriebes „Grundstücks.verwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2020
e) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2020 der Gemeinde Ebergötzen

8) Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2016 der Gemeinde Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie Entlastung des Bürgermeisters
9) Beschlussfassung über die Neubesetzung des Amtes „Ortsheimatpfleger“ für die Gemeinde Ebergötzen
10) Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Aufwendung für die Rückstellung Kreisumlage
11) Behandlung von Anfragen und Anregungen
12) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
13) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Bekanntmachung: 4. Änderung „An der Pulvergasse“ | 1. Änderung „An der Pulvergasse Erweiterung“.

Bebauungsplan Nr. 021 und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse“, 4. Änderung

Aufstellungsbeschluss Öffentliche Auslegung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. 1 Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 9.12.2019 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse“ im beschleunigten Verfahren gemäߧ 13a BauGB i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung befindet sich im Nordwesten des Kernortes Ebergötzen um die Straße „An der Pulvergasse“ und umfasst die Mischgebiete sowie die dazwischen liegende Verkehrsfläche der Straße „Lehwiese“ des Bebauungsplanes Nr. 021. Der südwestliche Teil des Bebauungsplanes wurde im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse Erweiterung“ aufgehoben und in den neuen Plan integriert. Er wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt:

Auszug Karte

Ziel und Zweck der Planung
Innerhalb dieses Bebauungsplanes sind bislang nur Wohnhäuser entstanden. Entsprechend der Zweckbestimmung des hier bislang festgesetzten Mischgebietes können zukünftig nur noch gewerbliche Nutzungen neu entstehen, da anderenfalls das planerische Ziel einer Nutzungsmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe nicht mehr erreicht würde. Da mit solchen gewerblichen Nutzung hier nicht mehr zu rechnen ist und zudem der Flächennutzungsplan für diesen Bereich weitestgehend eine Wohnbaufläche vorsieht, soll das bisherige Ziel der Nutzungsmischung aufgegeben; stattdessen werden Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird beibehalten, so dass durch die Änderung keine intensivere Bodennutzung ermöglicht wird. Im Gegenteil wird durch die heue anzuwendende Baunutzungsverordnung sichergestellt, dass die Versiegelungsrate entsprechend dem heutigen
§ 19 (4) BauNVO im Gegensatz zur Ursprungsfassung des Bebauungsplanes begrenzt wird.
Der bisherige Wendeplatz wurde in dieser Form nicht verwirklicht. Die nördliche Teilfläche ist inzwischen bebaut. Dem wird Rechnung getragen und die Fläche in das Allgemeine Wohngebiet einbezogen. An der Festsetzung des bisherigen so genannten Sichtfeldes in der Einmündung in die Pulvergasse wird nicht festgehalten, weil es innerhalb von Gemeindestraßen nicht mehr als erforderlich angesehen wird.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 23.1.2020 bis einschließlich 24.2.2020 in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: Dienstag:
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
15.00 Uhr – 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
{Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich) öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen www.ebergoetzen.de
eingesehen werden.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Ebergötzens im Sinne des§ 13a (1) BauGB.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse“ unberücksichtigt bleiben.
(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

 

Bebauungsplan Nr. 021A und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse Erweiterung“,

1. Änderung

Aufstellungsbeschluss Öffentliche Auslegung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. 1 Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 9.12.2019 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren gemäߧ 13a BauGB i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung befindet sich im Nordwesten des Kernortes Ebergötzen westlich der Straße „An der Pulvergasse“ und umfasst ein kleines Mischgebiet südlich der Straße „Lehwiese“ des Bebauungsplanes Nr. 021. Er wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt:

Auszug Karte

Ziel und Zweck der Planung

Innerhalb dieses Gesamtgebietes um die Straße „Lehwiese“ sind bislang nur Wohnhäuser entstanden. Entsprechend der Zweckbestimmung des hier bislang festgesetzten Misch-gebietes können zukünftig nur noch gewerbliche Nutzungen neu entstehen, da anderenfalls das planerische Ziel einer Nutzungsmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe nicht mehr erreicht würde. Da mit solchen gewerblichen Nutzung hier nicht mehr zu rechnen ist und zudem der Flächennutzungsplan für diesen Bereich eine Wohnbaufläche vorsieht, soll das bisherige Ziel der Nutzungsmischung aufgegeben; stattdessen werden Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird beibehalten, so dass durch die Änderung keine intensivere Bodennutzung ermöglicht wird. Nachdem im benachbarten Bebauungsplan „An der Pulvergasse“ für das östlich anschließende Baugebiet eine Stellung baulicher Anlagen parallel zur Erschließungsstraße festgesetzt ist, soll für das hier verbleibende Mischgebiet diese Festsetzung übernommen werden, um eine einheitliche Nutzbarkeit zu gewährleisten. Das nordwestliche bisherige Mischgebiet wird zukünftig als private Verkehrsfläche fest-gesetzt, um die Erschließung rückwärtiger Flächen auch planerisch darzustellen. Dies entspricht der Festsetzung in der benachbarten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „An der Pulvergasse“.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse Erweiterung“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 23.1.2020 bis einschließlich 24.2.2020 in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: Dienstag:

9.00 Uhr – 12.00 Uhr

15.00 Uhr – 18.00 Uhr

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich) öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen www.ebergoetzen.de

eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Ebergötzens im Sinne des§ 13a (1) BauGB.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.

Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse Erweiterung“ unberücksichtigt bleiben.       / .

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

 

Die vollständigen Dokumente zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:

Bekanntmachung 4.Änderung An der Pulvergasse
Begründung 4.Änderung An der Pulvergasse

Bekanntmachung 1. Änderung An der Pulvergasse Erweiterung
Begründung 1. Änderung An der Pulvergasse Erweiterung

Öffentliche Bekanntmachung: Beschluss II. Nachtragshaushaltssatzung, II. Nachtragshaushaltsplan sowie II. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grund­stücksverwaltung Brotmuseum“

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 09.12.19 die II. Nachtragshaushaltssatzung und den II. Nachtragshaushaltsplan sowie den II. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grund­stücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.

Die II. Nachtragshaushaltssatzung ist im Amtsblatt Nr. 2 vom 09.01.2020 veröffentlicht worden.

Der II. Nachtragshaushaltsplan und die II. Nachtragshaushaltssatzung sowie der II. Nachtrag zum Wirt­schaftsplan liegen gem. § 114 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz in der Zeit vom

14. Januar 2020 bis 27. Januar 2020

in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen während der Dienstzeiten öffentlich aus.

(Detlef Jurgeleit)
Der Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.