Bekanntmachung: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“

Aufstellungsbeschluss
Öffentliche Auslegung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 16.10.2018 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.

Die Geltungsbereiche der 5. Änderung befinden sich im Südosten Ebergötzens südlich des Vöhreweges und werden wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt:

Ziel und Zweck der Planung
Durch diese Bebauungsplanänderung sollen überbaubare Flächen zusammengeführt werden, um eine durchgehende Nutzung im Sinne des Eigentümers zu ermöglichen. Dadurch wird keine dichtere Bebauung ermöglicht, weil das Maß der baulichen Nutzung unverändert bleibt.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 5.11.2018 bis einschließlich 5.12.2018 in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18,
37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr- 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen
www.ebergoetzen.de eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Ebergötzens im Sinne des
§ 13a (1) BauGB.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -Vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.

Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ unberücksichtigt
bleiben.

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“, 5. Änderung
Den Bebauungsplan zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
EB17 Gewerbegebiet Vöhrewiese 5. Änderung 15-10-2018 (5).pdf