Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis der Wahl für den Gemeinderat

Nach § 39 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 66 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich nachstehend das endgültige Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat am 11.09.2016 in der Gemeinde Ebergötzen, das der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2016 festgestellt hat, bekannt:

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