Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft (Feldgehölzschauen)

ln den Landschaftsschutzgebieten des Altkreises Göttingen bedarf die Beseitigung
oder der Rückschnitt von Flurgehölzen aller Art, wie Hecken und Gebüsche
heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer
vorherigen Erlaubnis. Die Erlaubnis ist bei den vom Landkreis Göttingen ernannten
Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege zu
beantragen und wird im Rahmen einer „Feldgehölzschau“ vor Ort auf ihre
Genehmigungsfähigkeit geprüft.
Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt, freigestellt.
Auch im Altkreis Osterode am Harz, in dem die erforderlichen Erlaubnisse im Landschaftsschutzgebiet im Einzelfall und nicht im Wege einer Gehölzschau
erteilt wurden, stehen die Regionalbeauftragten als Ansprechpersonen für
Anliegen rund um den Gehölzschnitt in Feld und Flur zur Verfügung.

Die Regionalbeauftragten sind auf Gemeindeebene tätig und unter folgenden
Telefon-Nummern zu erreichen:
Kreisnaturschutzbeauftragter Herr Prof. Dr. Heitkamp 0551/795544
Flecken Adelebsen Frau Dr. Ammer 05506/950691
Flecken Bovenden Herr Dr. Corsmann 05594/8133
0174/9192575
Gemeinde Bad Grund (Harz) Herr Mann 0171/5658517
Gemeinde Friedland Herr Mingram 0151/58847129
Gemeinde Gleichen Herr Höhne 05592/590669
0151/44527845
Gemeinde Rosdorf Herr Kotzan 0176/80337403
Gemeinde Staufenberg Herr Nemitz 05543/910258
0174/9019459
Gemeinde Walkenried Herr Kelka 0171/8674626
Samtgemeinde Dransfeld Herr Arnaschus 05546/1209
0170/6314435
Samtgemeinde Gieboldehausen Herr Lange 05529/1357
Samtgemeinde Hattorf am Harz Herr Armbrecht 05521/6780
Samtgemeinde Radolfshausen Herr Birke 05507/1332
Stadt Bad Lauterberg im Harz Frau Quandt 0175/6354900
Stadt Bad Sachsa Herr Bosse 05523/3445
0171/6125832
Stadt Duderstadt Herr Kracht 05527/5175
0175/6740605
Stadt Hann.Münden Herr Kornau 05541/7551541
Stadt Herzberg am Harz Herr Große 0151/46602355
Stadt Osterode am Harz Herr Buff 0171/8940729

Nach § 39 Abs. 5 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Bäume
(die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch
genutzten Grundflächen stehen), Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere
Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden oder
auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur
Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann eine Prüfung von Gehölzrückschnitten
durch die untere Naturschutzbehörde notwendig sein. Dies ist der
Fall, wenn besonders geschützte Biotope gern. § 30 BNatSchG und §
24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
oder besondere Artenschutzregelungen (z.B. die mögliche Zerstörung
oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und
Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund) betroffen sind.

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft (Feldgehölzschauen)