Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“, der Gemeinde Ebergötzen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE EBERGÖTZEN
Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“, der Gemeinde Ebergötzen

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 ,Herzberger Straße – Nord“, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jede Person kann den Bebauungsplan mit der Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Planungsalternativen gewählt wurde, in der Gemeinde Verwaltung Ebergötzen; Bergstraße 18, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. (Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Übersichtskarte am Ende der Bekanntmachung ersichtlich)

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung)

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 21.4 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften ‚des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemeinde Ebergötzen, den 15.04.2024

Der Bürgermeister
gez. Bährens
(Jan Bährens)

Übersichtskarte zum Geltungsbereich desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Herzberger Straße -Nord“, Ausschnitt aus der TK 5, Quelle: LGLN

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäische Parlament für die Wahlbezirke der Samtgemeinde Radolfshausen wird in der Zeit vom

20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024

während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Samtgemeindeverwaltung Ra-dolfshausen, Rathaus, Vöhreweg 10, Zimmer 7, 37136 Ebergötzen, für Wahlbe-rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jede(r) Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein(e) Wahlberechtigte(r) die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis zum 24. Mai 2024, spätestens am

24. Mai 2024 bis 12.00 Uhr,

bei der Samtgemeinde Radolfshausen, Rathaus, Vöhreweg 10, Zimmer 20, 37136 Ebergötzen, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhal-ten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Göttingen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein(e) in das Wählerverzeichnis eingetragene(r) Wahlberechtigte(r),
5.2 ein(e) nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene(r) Wahlberechtigte(r),
a) wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antrags-frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 17 Abs. 1 oder nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 19. Mai 2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 Europawahl-ordnung bis zum 24. Mai 2024 versäumt hat,
b) wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 17 Abs. 1 oder nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,
c) wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Samtgemeindeverwaltung gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum

Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr,

bei der Samtgemeinde Radolfshausen, Rathaus, Vöhreweg 10, Zimmer Nr. 4, 37136 Ebergötzen, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (09. Juni 2024), 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine/ein Wahlberechtigte(r) glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl (08. Juni 2024), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag (09. Juni 2024), 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für eine/einen andere(n) stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein(e) behinderte(r) Wahlberechtigte kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte
– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
– einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine/einen andere(n) ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Samtgemeindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss die Wählerin/der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage (09. Juni 2024) bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Ebergötzen, 19.04.2024
Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Arne Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

1. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen Donnerstag, 4.4.24 um 19 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

Die

1. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der
Wahlperiode 2021-2026 findet am Donnerstag, den 04.04.2024 um 19:00 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen

statt.

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 19.12.2023
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
6. Feststellung eines Sitzungsverlusts im Samtgemeinderat nach § 52 NKomVG
hier: Verzichtserklärung des Abgeordneten Herrn Hagen Hübner zum 12.12.2023
7. Nachrücken einer Ersatzperson im Samtgemeinderat nach § 51 NKomVG und Verpflichtung nach § 60 NKomVG
hier: Sitzerwerb durch Herrn Dirk Reuter
8. Änderungen und Umbesetzung von Gremien aufgrund des Sitzübergangs im Samtgemeinderat
9. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2023
10. Jahresbericht für das Kinder- und Jugendbüro und das Familienzentrum Radolfshausen für das Jahr 2023
11. Annahme von Zuwendungen im Jahr 2023
12. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2023 hier: Unterrichtung nach § 117 NKomVG
13. Kreditwirtschaft; Nachweis des Schuldenstandes zum 31.12.2023
14. Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Radolfshausen
15. Ernennung einer Ehrenortsbrandmeisterin
16. Immobilienübertragung von der Gemeinde Waake auf die Samtgemeinde Radolfshausen
18. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Beschluss über die 3. Auslegung
Klimaschutzkonzept der Samtgemeinde Radolfshausen
19. Behandlung von Anfragen und Anregungen
20. Einwohnerfragestunde
21. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen

gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 1.Sitzung in der Legislaturperiode 2021-2026 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen, am Dienstag den 12.03.2024 um 18:00 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
im Einvernehmen mit dem Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend und Sport für die 1.Sitzung in der Legislaturperiode 2021-2026 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen,
am Dienstag den 12.03.2024 um 18:00 Uhr
im DGH der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen.
Die Sitzung ist öffentlich.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6) Bericht des Jugendreferenten der Samtgemeinde Radolfshausen
7) Bericht aus den Jugendräumen beider Ortsteile
8) Beschlussempfehlung KiTa-App
9) Behandlung von Anfragen und Anregungen
10) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
11) Schließung der Sitzung
Mit freundlichem. Gruß
gez. Baran
Verwaltungsvertreter

Öffentliche Bekanntmachung: 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Mittwoch, den 13.03.2024 um 19:00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung für die 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen,
am Mittwoch, den 13.03.2024 um 19:00 Uhr,
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Mandatsverlust Susanne Lutsch-Sawani im Gemeinderat Ebergötzen
5) Verpflichtung des Ratsmitgliedes gern. § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und Pflichtenbelehrung gern. § 43 NKomVG
6) Bildung der Ratsausschüsse gern. § 71 NKomVG
7) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
8) Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates am 13.12.2023
9) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
10) Änderung der Hauptsatzung
11) Änderung der Geschäftsordnung
12) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr
2024
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger
Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die
Haushaltsjahre 2024 bis 2027
d) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2024
der Gemeinde Ebergötzen
13) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzberger Straße -Nord“
14) Beschluss KiTa-App
15) Änderung Kita-Ordnung
16) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
17) Sponsoring
18) Behandlung von Anfragen und Anregungen
19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
20) Schließung der Sitzung
Mit freundlichem Gruß
gez. Bährens

Öffentliche Bekanntmachung: 6. Sitzung des Schul-, Jugend- und Kulturausschusses der Samtgemeinde am 7.3.24 um 16.30 Uhr

Die
6. Sitzung des Schul-, Jugend- und Kulturausschusses der Samtgemeinde Radolfshausen
in der Wahlperiode 2021-2026 findet am
Donnerstag, den 07.03.2024 um 16:30 Uhr
im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen statt.

TAGESORDNUNG:

1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 07.12.2023
3. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2023
4. Jahresbericht für das Kinder- und Jugendbüro Lind das Familienzentrum Radolfshausen für das Jahr 2023
5. Einwohnerfragestunde
6. Behandlung von Anfragen und Anregungen
7. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre Samtgemeindebürgermeister

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Vollsperrung der B27 zwischen Ebergötzen und Gieboldehausen für Sanierungsarbeiten

Die Bundestraße 27 zwischen Ebergötzen und Gieboldehausen soll für Sanierungsarbeiten an der Fahrbahnoberfläche im Frühsommer voll gesperrt werden.

Die Fahrbahnoberfläche ist abgängig, so dass die Deckschicht von ca. 4 cm abgetragen und anschließend erneuert wird. Auf Grund der erforderlichen Arbeitsbreiten sind die Arbeiten nur im Rahmen eine Vollsperrung möglich.

Der Straßenverlauf wird für die Arbeiten in drei Bauabschnitte geteilt. 

  1. Bauabschnitt: Ebergötzen bis Krebecker Kreuz Mitte Baudauer ca. 2 Wochen

In dieser Zeit sollen der Verkehr Wollbrandshausen-Krebeck und die dortigen Zufahrten weiterhin nutzbar sein.

  1. Bauabschnitt: Krebecker Kreuz bis hinter Wollbrandshausen Baudauer ca. 3 Wochen

Auch hier sollen die Zufahrten vor und hinter der Baustelle in die Orte weiterhin erreichbar sein.

  1. Bauabschnitt: Hinter Wollbrandshausen bis Gieboldehausen Ortseingang

Baudauer ca. 3 Wochen

Die Gesamtmaßnahme von ca. 10 Wochen Dauer soll – abhängig von den Auftragsvergaben und der verkehrlichen Anordnungen – Ende April / Anfang Mai 2024 beginnen und dann entsprechend bis Ende Juni / Anfang Juli andauern.

Weitere und konkrete Informationen zum genauen Baubeginn und auch zu Umleitungsstrecken, folgen in den nächsten Wochen.

Europawahl 2024 – Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht!

Europawahl 2024
Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht!
Auch Erstwähler/innen können im Wahlvorstand mitarbeiten!

Am 09. Juni 2024 ist es wieder soweit: Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden gewählt.
Dazu werden noch viele fleißige Ehrenamtliche gesucht, die in den zehn Wahllokalen der Samtgemeinde die Wahl mit durchführen. Wahlhelfer/in kann jede/r werden, der/die wahlberechtigt zum Europäischen Parlament ist, also mindestens 16 Jahre alt ist, und seinen/ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Radolfshausen hat.
Die Ehrenamtlichen begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen das Wahlergebnis des Stimmbezirks aus. Als eigenständiges Organ trifft der Wahlvorstand nötige Entscheidungen selbständig durch eine Abstimmung. Der Wahlvorstand besteht aus sieben bis neun Mitgliedern, darunter immer auch bereits erfahrene Personen. Damit sind am Wahlsonntag 70 ehrenamtliche Wahlhelfer/innen in der Samtgemeinde Radolfshausen im Einsatz.

Auch Erstwähler/innen sind herzlich eingeladen sich bei der Samtgemeinde Radolfshausen zu melden und bei der Wahl im Wahlvorstand mitzuwirken.
Wahlzeitraum ist am 09. Juni von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Die Wahlhelfer/innen würden sich also um 7:30 Uhr treffen. Gegebenenfalls werden vom Wahlvorsteher/von der Wahlvorsteherin Schichten eingeteilt.
Zur Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses treffen sich wieder alle im Wahllokal. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,- € gezahlt.

Wer sich gerne ehrenamtlich engagieren möchte, meldet sich bitte bis zum 16.02.2024 im Wahlamt der Samtgemeinde Radolfshausen
bei Herrn Hendrik Seebode
Tel. 05507 / 9678-32
E-Mail: seebode@radolfshausen.de

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 Herzberger Straße – Nord, Ebergötzen

BEKANNTMACHUNG
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“, Ebergötzen

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“ einschließlich Umweltbericht zugestimmt und die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Hintergrund der Planung:
Die Gemeinde Ebergötzen unterstützt das Vorhaben eines Privatinvestors am östlichen Ortsrand von Ebergötzen, nördlich der Herzberger Straße eine Anlage für Gesundheitsberufe zu entwickeln. Vorgesehen ist im Rahmen eines Zentrums für Gesundheitsberufe, u.a. eine Zahnarztpraxis. Die Erschließung erfolgt über die Herzberger Straße. Diese ist planungsrechtlich mit dem benachbarten Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ verbunden. Die Fläche liegt im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die in diesem Zusammenhang stehende 9. Änderung des Flächennutzungsplans ist zwischenzeitlich rechtswirksam geworden. Zur Baurechtssetzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Der vorbereitende Bauleitplan der Samtgemeinde Radolfshausen ändert die Fläche von einer „Flächen für die Landwirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche“. Dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan wird auf diese Weise Rechnung getragen. In dem aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die zukünftig dargestellte Sonderbaufläche des Flächennutzungsplanes durch verbindliche Festsetzungen konkretisiert.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Herzberger Straße -Nord“ liegt in der Zeit vom 08. Januar 2024 bis einschließlich 09. Februar 2024
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
öffentlich aus.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Herzberger Straße -Nord“ wird zudem während des o.g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der der Samtgemeinde Radolfshausen unter www.radolfshausen.de/bauen­wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/bebauungspläne/, veröffentlicht.
Während den Dienstzeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Äußerungen können zudem auch per E-Mail an die Adressen rathaus@radolfshausen.de bzw.
info@gemeinde-ebergoetzen.de gerichtet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Ebergötzen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nichtvon Bedeutung ist.
Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Umweltrelevanten Informationen
Folgende Umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“ der Planungsgruppe Puche GmbH vom 28.09.2023

Es werden die Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Schutzgüter Mensch, Fauna und Flora, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter untersucht. Aussagen zu den Themen Naturraum/Topographie,• Geologie/Grundwasser, Böden/Bodenwasserhaushalt, Oberflächengewässer, Klima/Lufthygiene, Landschaftsbild, Biotoptypen/Flora/Potenzielle natürliche Vegetation, Fauna/Artenschutz, Schutzgebiete, Schutzgut Mensch und seine Gesundheit, Schutzgut Kulturgüter/Sachgüter, Flächeninanspruchnahme werden ebenfalls behandelt.

• Artenschutzrechtliche Beurteilung, Corax – Büro für freilandbiologische Untersuchungen und Artenschutzrecht, Göttingen 15.07.2023

Potentialermittlung insbesondere von Feldlerchen und Feldhamstern. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• Landkreis Göttingen, 17.08.2023

Hinweise zu Städtebau, Verkehr, Naturschutz, Wasserwirtschaft und Abfallrecht.
• Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen, Kampfmittelbeseitigungsdienst, 17.07.2023

Hinweise auf den allgemeinen Verdacht auf Kampfmittel.
• Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), 11.08.2023

Hinweise auf die Belange des Bodens und der Bodenfunktionen, sowie allgemeine Hinweise zu Baugrund und Baugrundverhältnisse.
• Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 12.07.3023

Allgemeine Hinweise zur Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und der Entwässerungssituation (Vorflut)
Ausgehängt am:
abgenommen am:
Übersichtskarte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 11Herzberger Straße -Nord“
Übersichtskarte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 11Herzberger Straße -Nord
(Kartengrundlage: Amtliche Karte 1 :5.000 (AK5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2022.)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 13.12.2023

Öffentliche Bekanntmachung
Für die 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Mittwoch, den 13.12.2023 um 19:00 Uhr, in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder‘
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Mandatsverlust Wilfried Fraatz im Gemeinderat Ebergötzen
5) Verpflichtung des Ratsmitgliedes gern. § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und Pflichtenbelehrung gern.§ 43 NKomVG
6) Bildung der Ratsausschüsse gern.§ 71 NKomVG
7) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
8) Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates am 13.09.2023
9) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
10) Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr2024
11) Aufstellung eines vorhaben bezogenen Bebauungsplanes „Herzberger Straße – Nord“
12) Widmung der Straßen Struhtbreite, OT Holzerode
13) Informationen zum Haushalt 2024
14) Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse
15) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
16) Sponsoring
17) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.
Bährens
(Bürgermeister)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 4. Sitzung des Werksauschusses der Gemeinde Ebergötzen am 13.12.2023

Öffentliche Bekanntmachung
Für die 4. Sitzung des Werksauschusses der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch den 13.12.2023 um 17:00 Uhr im DGH der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Werksausschusses am 13.09.2023
6) Mitteilung des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
7) Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2024
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
10) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.
(Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Sondertermine für die Überprüfung landwirtschaftlicher Zugmaschinen am 11.01.2024 in Ebergötzen

Die TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG überprüft Anfang 2024 wieder landwirtschaftliche Zugmaschinen nach § 29 StVZO auf ihren vorschriftsmäßigen Zustand.

Die Sonderregelung gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Zugmaschinen. Eine gesonderte vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Es können auch Zugmaschinen vorgeführt werden, deren Plakette erst später, zurzeit der Feldbestellung oder Ernte, ungültig wird. Es ist durchaus zulässig, ein solches Fahrzeug auch vorzeitig zur Hauptuntersuchung vorzustellen.

Für den Bereich der Samtgemeinde Radolfshausen ist folgender Termin vorgesehen:

Donnerstag, den 11.01.2024
09:00-11:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen
Bergstraße 18, Ebergötzen

Ein zusätzlicher Termin in Landolfshausen wird nicht mehr angeboten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Überprüfung der landwirtschaftlichen Zugmaschinen natürlich auch außerhalb dieser Sondertermine an allen entsprechend zugelassenen Prüfstationen durchgeführt wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Samtgemeinde Ra­dolfshausen: 8. Änderung des Flachennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen

Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Samtgemeinde Ra­dolfshausen:

8. Änderung des Flachennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen
(Sammeländerung): Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen nebst Be­gründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Hintergrund der Planung:
Für die aktuelle und künftige städtebauliche Entwicklung sowie unter Berücksichtigung der städtebaulichen Nachhaltigkeit innerhalb der Samtgemeinde Radolfshausen ist es nunmehr erforderlich, eine „Sammeländerung“ des Flächennutzungsplanes als 8. Änderung in der Samtgemeinde Radolfshausen vorzunehmen.
Die 8. Änderung setzt sich aus insgesamt elf Änderungsbereichen zusammen, wobei die Ge­meinden Ebergötzen, Landolfshausen, Seeburg, Seulingen und Waake betroffen sind:

Gemeinde Ebergötzen
Teiländerungsbereich 1 in Ebergötzen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)

Auf einer ca. 2,81 ha großen Teilfläche der Flurstücke 7 und 8 der Flur 16 sowie der Flurstücke 61/1, 61/2 und 74/2 der Flur 12 der Gemarkung Ebergötzen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“, ,,Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof“ und „Fläche für den überörtlichen Verkehr mit der Zweckbestimmung Ruhender Verkehr“ in „Wohnbauflä­che 0,/1/)“ geändert.
Teiländerungsbereich 2 in Holzerode: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 0,72 ha großen Teilfläche der Flurstücke 72/1, 73, 188/1, 201 /1, 281 /74 und 282/74 der Flur 1 der Gemarkung Holzerode wird die Darstellung von „Fläche für die Land­wirtschaft“ in „Wohnbaufläche ‚MI)“ geändert.

Gemeinde Landolfshausen
Teiländerungsbereich 1 in Landolfshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)

Auf einer ca. 0,30 ha großen Teilfläche des Flurstücks 77/1 der Flur 8 der Gemarkung Lan­dolfshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche 0,/1/)“ geändert.

Teiländerungsbereich 2 in Landolfshausen: Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“
Auf dem ca. 0,21 ha großen Flurstück 4 der Flur 10 der Gemarkung Landolfshausen wird die Darstellung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Tennisplatz“ in „Fläche für den Ge­meinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten“ geändert.
Teiländerungsbereich 3 in Mackenrode: Darstellung einer Wohnbaufläche (W), einer ge­mischten Baufäche (M) und einer Grünfläche Auf einer ca. 0,80 ha großen Teilfläche der Flurstücke 84/2, 84/7, 84/8 und 84/9 der Flur 4 der Gemarkung Mackenrode wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohn­baufläche (W)“ (ca. 0,60 ha), in „Gemischte Baufläch·e (M)“ (ca. 0,03 ha) sowie „Grünfläche“
(ca. 0, 17 ha) geändert.

Gemeinde Seeburg
Teiländerungsberekh 1 (Süd) in Bernshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)

Auf einer ca. 0,36 ha großen Teilfläche des Flurstückes 7, Flur 13, sowie des Flurstückes 50/3, Flur 10, in der Gemarkung Bernshausen wird die Oarstellung von „Grünfläche mit der Zweck­bestimmung Sportplatz“ und „Wohnbaufläche (W)“ in „Gemischte Baufläche (M)“ geändert.

Teiländerungsbereich 2 (Ost) in Bernshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)
Auf einer ca. 0,25 ha großen Teilfläche der Flurstücke 8 und 16, Flur 13, in der Gemarkung Bernshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflä­che (M)“ geändert.
Teiländerungsbereich 3 (West) in Bernshausen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 0,28 ha großen Teilfläche des Flurstückes 47 /12, Flur 1 o, in der Gemarkung Bernshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ iri „Wohnbaufläche
(W)“ geändert.

Teiländerungsbereich 4 in Seeburg: Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G)
Auf einer ca. 0, 16 ha großen Teilfläche des Flurstückes 20 der Flur 13 der Gemarkung Seeburg wird die Darstellung von „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Holzlagerplatz“ in „Gewerbliche Baufläche (G)“ geändert.

Gemeinde Seulingen
Teiländerungsbereich 1 in Seulingen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M) und einer Wohnbaufläche (W)

Auf einer ca. 1,32 ha großen Teilfläche der Flurstücke 268/1 o, 268/12, 515/316, 525/269 und 526/269 der Flur 16, der Flurstücke 1, 2, 82 und 137 /2 der Flur 22 sowie der Flurstücke 314/1 und 322 der Flur 30 in der Gemarkung Seulingen wird die Darstellung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünanlage“ in „Gemischte Baufläche (M)“ (ca. 0,49 ha) und „Wohn­baufläche (W)“ (ca. 0,83 ha) geändert.

Gemeinde Waake
Teiländerungsbereich 1 in Waake: Darstellung von Wohnbaufläche (W) und Grünfläche

Auf einer ca. 0,46 ha großen Teilfläche der Flurstücke 382, 385/2 und 387 der Flur 12 der Ge­markung Waake wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche (W)“ (ca. 0,39 ha) und „Grünfläche“ (ca. 0,07 ha) geändert.

Zusammen umfassen die Teilbereiche eine Größe von ca. 7,67 ha. Die Lage der Änderungs­bereiche ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.
Gemäß § 3. (2) des BauGB wird der Entwurf der 33. Änderung des Flächenm.it:zungsplanes der Gemeinde Gleichen nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit

vom 24.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023

auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter https://pg-puche.de/beteiligungsver­fahren-bauleitplanung/ sowie auf der Homepage der der Samtgemeinde Radolfshausen un­ter www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/flaechennut­zungsplan/ und dem zentralen Internetportal des Landes veröffentlicht.
Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag 7 .30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 7 .30 Uhr – 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
für jede Person öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist und der öffentlichen Auslegung können alle an der Pla­nung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen auf elektronischem Wege unter rathaus@radolfshausen.de abgeben. Stellungnahmen können während der Ver­öffentlichungsfrist und der öffentlichen Auslegung außerdem mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit postalisch Stellungnah­men an die Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, zu senden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des§ 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechts­behelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Ausle­gungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltrelevante Informationen nach§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind verfügbar und können eingesehen werden:

• Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung:
o Aussagen zu Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen
o Auseinandersetzung mit den Umweltbelangen bzw. Schutzgütern Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt, Boden/Bodenwasserhaushalt/Grundwas­ser, Oberflächengewässer, Fläche, Klima/Luft (Lokalklima), Landschafts-/Orts­bild, Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Um­weltschutzes
o Aussagen zur Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastro­phen, zur Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Altlasten und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie sowie zur Kumulierung mit den Auswir­kungen weiterer Planungen
o Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichsregelung
umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung:
o Anregungen zum Erhalt und der Kompensation schutzwürdiger Böden
o Hinweise zu Belangen des Bodenschutzes und wertvollen Böden
o Hinweise zum allgemeinen Kampfmittelverdacht sowie auf mögliche Boden­denkmale / archäologische Funde
o Anregungen zu Nachweisen zum Wohnbauflächenbedarf und zur Ermittlung von Innenentwicklungspotenzialen
o Anregungen zur Begründung der Rücknahme landwirtschaftlicher Flächen mit Bedarfsnachweisen
o Hinweise zu Emissionen aus landwirtschaftlicher Nutzung
o Hinweise zur Erdfallgefährdung und notwendigen konstruktiven Sicherungs­maßnahmen im Teiländerungsbereich 1 der Gemeinde Waake und Teilände­rungsbereich 3 der Gemeinde Landolfshausen
o Hinweise und Bedenken zu möglichen Überschwemmungen im Teilände­rungsbereich 2 der Gemeinde Landolfshausen und im Teiländerungsbereich 1 der Gemeinde Seulingen
o Hinweise zum Biotop- und Artenschutz
o Hinweise zur Notwendigkeit wasserrechtlicher Genehmigungen, zur Berück­sichtigung von Starkregenereignissen und zum Hangwasser

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister

Arne Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier