Öffentliche Bekanntmachung: 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 9.12.2019

Öffentliche Bekanntmachung
Am Montag, 09. Dezember 2019, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung:
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6) II. Nachtragshaushaltssatzung und II. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit II. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen
7) Anpassung von Mietentgelten für
a) Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen mit neuer Getränkepreisliste
b) Mehrzweckhalle Holzerode
c) Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“, Ortsteil Holzerode
d) Grillplatz Holzerode
8) Neuwahl einer/eines allgemeinen Vertreterin/Vertreters des Bürgermeisters
9) Beschlussfassung über die Neubesetzung der Geschäftsführung für den Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“
10) Erlass einer 1. Änderungssatzung über Art und Umfang von Entschädigungen, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für die Ratsmitglieder,
Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen der Gemeinde Ebergötzen
11) Behandlung von Anfragen und Anregungen
12) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
13) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Ausschreibung: Endgültige Erschließung Baugebiet „Unter der Struthbreite“ in 37136 Ebergötzen/OT Holzerode

Die Gemeinde Ebergötzen schreibt folgende Arbeiten öffentlich aus:

Endgültige Erschließung Baugebiet „Unter der Struthbreite“ in 37136 Ebergötzen/OT Holzerode
Zur Ausführung kommen ca.:
Bodenaushub 1.000 cbm, Pflasterstreifen 1-reihig 1.350m, Muldenrinne 3-reihig 500m, Frostschutzmaterial 750cbm, Asphalttragschicht/Asphaltdeckschicht 3. 750qm.
Ausführungszeitraum: 02.03.2020 – 30.10.2020
leistungsfähige Bewerber im Sinne von § 2 VOB/A können die Ausschreibungsunterlagen bei der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen einsehen bzw. gegen eine Selbstkostenerstattung in Höhe von 60,00 € schriftlich anfordern. Der Einzahlungsbeleg auf das Konto der Sparkasse Göttingen, IBAN: DE11260500010030000236, BIC: NOLADE21 GOE
(Verwendungszweck: Erschließung BG -Unter der Struthbreite-) ist beizufügen. Ein Datenträger mit dem Text des Leistungsverzeichnisses im Datenformat GAEB-D83 wird beigefügt.
Zuschlags- und Bindefrist: Die Bieter sind von der Eröffnung bis zum 14.02.2020 an ihr Angebot gebunden.
Nebenangebote sind zugelassen. Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Angebotseröffnung findet am 14.01.2020 um 12.00 Uhr in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen statt.
SicherheitsleistungenNertragserfüllungsbürgschaft: 5 % der Auftragssumme; Gewährleistungsbürgschaft: 3 % der Abrechnungssumme.
Bei der Eröffnung sind nur Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter zugelassen. Der Auftraggeber behält sich gemäß VOB/A § 6 vor, den Teilnehmern am Wettbewerb Leistungsfähigkeits- und Zuverlässigkeitsnachweise abzuverlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachprüfstelle gemäߧ 21 VOB/A ist die Kommunalaufsicht des Landkreises Göttingen.
Für die Vergabe gilt das Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz in der aktuellen Fassung.

Die vollständige PDF finden Sie hier.

Terminplan der örtlichen Vereine in Holzerode für 2020

Terminplan der örtlichen Vereine in Holzerode für 2020

Termin

Verein

Veranstaltung

Ort

03.01. M.G.V. Jahreshauptversammlung Alte Schule
04.01. M.G.V. Winterwanderung Alte Schule
05.01. Reiterverein Neujahrsspringen Reithalle
18.01. SV Jahreshauptversammlung Alte Schule
08.02. Laienspielgruppe Jahreshauptversammlung Sporthalle
08.02.

alle Vereine

Arbeitseinsatz  Organ.: Unser Holzerode
15.02. SV Knobelabend Alte Schule
21.02. TSV Jahreshauptversammlung Sporthalle
22.02. TSV Kinderfasching Sporthalle
29.02. FF Jahreshauptversammlung FF-Haus
07.03. Unser Holzerode Jahreshauptversammlung Sporthalle

21.03.

alle Vereine

Arbeitseinsatz  Organ.: Unser Holzerode
22.03. Laienspielgruppe Frühlingswanderung Feldmark

30.03. bis 14.04.

Osterferien

04.04.

alle Vereine

Arbeitseinsatz  Organ. : Unser Holzerode
11.04. Spitzköppe Osterfeuer  Schnittanf. 28.03. und 04.04. Grillplatz
12.04. Unser Holzerode Osterüberraschung für Kinder Sportplatz?
24.04. Unser Holzerode Bürgerversammlung Sporthalle
25.04. SV Knobeln Alte Schule
30.04. Laienspielgruppe Walpurgisfeier Grillplatz
01.05. Reiterverein WBO – Turnier Reitanlage/Umgeb
01.05. SV Anschießen Schützenhaus
03.05. Reiterverein Geländetag Reitanlage/Umgeb
16.05. M.G.V. Benefizkonzert zur Finanzierung der Orgel Kirche

17.05.

Unser Holzerode

Dorfflohmarkt gesamter Ort
21.05. SV Himmelfahrtwanderung Schützenhaus
06.06. Ronge Rock untern Hünstollen Grillplatz
28.06. Unser Holzerode Dorffrühstück Alte Schule

16.07. bis 26.08

Sommerferien

10. – 12.07. Reiterverein Sommerturnier Reitanlage
28.08. M.G.V. Ansingen Alte Schule
05.09. FF Tag der offenen Tür FF-Gerätehaus
19.09. Unser Holzerode Heimatnachmittag Alte Schule
26.09.

alle Vereine

Arbeitseinsatz  Organ. : Unser Holzerode

12.10. bis 23.10.

Herbtstferien

03.10. Reiterverein Schleppjagd Feldmark
04.10. Laien./TSV/SV/M.G.V. Kirmesschießen  / Kuhroulette Schützenhaus
09.10. Laien./TSV/SV/M.G.V. Kirmesschießen Schützenhaus
09./10.10. Laien./TSV/SV/M.G.V. Kirmesschießen  Kirmes Sporthalle
25.10. TSV Drachenfest Sportplatz
30.10. Laienspielgruppe Lampionumzug Dorf
14.11. M.G.V. Benefizkonzert in Billingshausen Kirche Billingsh.
15.11. alle Vereine Gedenkfeier Volkstrauertag/ Terminabspr. Alte Schule
05.12. Laienspielgruppe Theatertag Sporthalle
12.12. TSV Weihnachtsmarkt Alte Schule
13.12. Gemeinde Seniorenweihnachtsfeier in Holzerode Sporthalle
24.12. M.G.V. Singen in der Holzeröder Kirche Kirche

ab 23.12. bis 08.01.2021

Weihnachtsferien

27.12. TSV Preisdoppelkopfturnier Sporthalle

 

Den Terminplan als PDF können Sie hier herunterladen.

Öffentliche Bekanntmachung: Information über die Erteilung eines Auftrages – Kindergarten Ebergötzen

Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages

Vergabenummer: 3173-010

a Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name: Gemeinde Ebergötzen
Straße: Bergstr. 18
PLZ, Ort: 37136 Ebergötzen
Telefon: 05507-7310 · Fax: 05507-1075
E-Mail: GemeindeEbergoetzen@t-online.de · Internet:

b Vergabeverfahren: freihändige Vergabe

c Auftragsgegenstand: Architekten- und Ingenieurleistung

d Ort der Ausführung: Kindergarten Ebergötzen, Herzberger Str. 38, 37136 Ebergötzen

e beauftragtes Unternehmen
Name: Architekturbüro Gregor Bringmann
Straße: Kirchstr. 11
PLZ, Ort: 337434 Bilshausen

f Zeitraum der Leistungserbringung: 2019-2020

Die vollständige Nachricht zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier zum Download.

Öffentliche Bekanntmachung: 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 18.11.19

Öffentliche Bekanntmachung
Am Montag, 18. November 2019, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt.
Die Sitzung ist öffentlich. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Ta g e s o r d n u n g

1. Öffentlicher Teil der Sitzung

– Eröffnung der Sitzung
– Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
– Feststellung der Beschlussfähigkeit
– Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
– Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
– Genehmigung der Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 06.08.19
– Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
– Grundsatzbeschluss über die Enderschließung des Bebauungsplanes Nr. 026 „Unter der Struthbreite“, Ortsteil Holzerode
– Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 033 „ Bökelern“, Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen
– Abschließende Beschlussfassung über die Maßnahme Querungshilfe „Herzberger Straße“ mit Gehwegsverlängerung und Ausführung weiterer Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges im Bereich Schäfergasse/Sandtal im Jahr 2021
– Beschluss über den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Ebergötzen sowie den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Jahr 2017; Beschlussfassung nach § 129 NKomVG
– Beschlussfassung zur Annahme einer Sachspende gern. § .111 NKOmVG
– Behandlung von Anfragen und Anregungen
– Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
Schließung des öffentlichen Teiles der Sitzung

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige Nachricht zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier zum Download.

Öffentliche Bekanntmachung: Beschlüsse aus der Sitzung vom 25.06.2019

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 25.06.19 die
1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan sowie den
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist im Amtsblatt Nr. 32 vom 08.08.2019 veröffentlicht worden.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie der
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan liegen gem. § 114 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz in der Zeit vom

12. August bis 21. August 2019

in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen während der Dienstzeiten öffentlich aus.

ln Vertretung:
(Bartus-Deutsch)
Verwaltungsvertreterin

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Öffentliche Bekanntmachung: Information über die Erteilung eines Auftrages – Kindergarten Ebergötzen

Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages

Vergabenummer: 3173-002

a  Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name: Gemeinde Ebergötzen
Straße: Bergstr. 18
PLZ, Ort: 37136 Ebergötzen
Telefon: 05507-7310 · Fax: 05507-1075
E-Mail: GemeindeEbergoetzen@t-online.de · Internet:

b  Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung

c
  Auftragsgegenstand: Feste Einrichtung

d
  Ort der Ausführung: Kindergarten Ebergötzen, Herzberger Str. 38, 37136 Ebergötzen

e
  beauftragtes Unternehmen
Name: Tischlermeister Christian Dehn
Straße: Eichstr. 13
PLZ, Ort: 37136 Holzerode

f
  Zeitraum der Leistungserbringung: sofort ab Auftragserteilung

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Öffentliche Bekanntmachung: 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 06.08.19

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 06. August 2019, 19.00 Uhr, findet im Gemeindebüro, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt.
Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 25.06.19
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
7) Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten für den Krippenneubau
8) Jahresbericht über Spenden im Haushaltsjahr 2018 gem. § 111 Abs·. 7 Satz 4 NKomVG
9) Behandlung von Anfragen und Anregungen
10) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
11) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

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Niederschrift 6. Sitzung in der Legislaturperiode 2016/2021 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am 19.06.2019

Anwesend:

Ratsmitglied Bährens als Vorsitzender Ratsmitglied Peschke
Ratsmitglied Bornemann
Ratsmitglied Müller

Ratsmitglied Isermann
Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer)
Frau Bartus-Deutsch als Verwaltungsvertreterin des Bürgermeisters

N i e de r sc h ri f t

über die 6. Sitzung in der Legislaturperiode 2016/2021 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch, 19.06.2019, 18.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen ein.

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Herr Uwe Claus als hinzugewähltes Mitglied

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T a g e s o r dn u n g

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
  5. Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
  6. Beschlussfassung über die finale Fassung des Handbuches Qualitätsmanagement Max und Moritz Kindertagesstätte
  7. Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Göttingen
  8. BehandlungvonAnfragenundAnregungen
  9. Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.

10. Schließung der Sitzung

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zu 1.
Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende Jan Bährens begrüßt die Anwesenden zur 6. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016/2021 und eröffnet die Sitzung um 18.30 Uhr.

zu 2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss durch die Anwesenheit der Mitglieder des Ausschusses vollzählig ist. Die Ratsmitglieder Schmülling und Böhme sowie die hinzugewählten Mitglieder Linnemann und Bußmann fehlen entschuldigt. An die Stelle von Ratsmitglied Schmülling tritt Ratsmitglied Curdt.

zu 3.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen beschlussfähig ist.

zu 4.
Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
Anträge liegen nicht vor. Der Ausschuss stimmt der Tagesordnung einstimmig zu. Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung in der bestehenden Form fest.

zu 5.
Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
Der Vorsitzende verweist auf die bevorstehende Verwaltungsausschusses am 25.06.2019.

zu 6.
Beschlussfassung über die finale Fassung des Qualitätsmanagement Max und Moritz Kindertagesstätte
Ausgangsbasis für dieses Qualitätshandbuch war die Initiative von Roland Böhme, ein Qualitätsmanagement in unserer Kindertagesstätte zu etablieren.

Nach Beratung wurde beschlossen, dass ein Qualitätshandbuch für unsere Einrichtung erst einmal ausreichend sein sollte. Es soll die Qualität in unserer Einrichtung verbessern und voranbringen und ist ständig zu aktualisieren.

In internen Sitzungen und auch in interfraktionellen Gesprächen, zuletzt im Kindergartengremium und im Jugendausschuss, wurde das Qualitätshandbuch behandelt und auch von der Supervisorin Frau Engelhardt, die es erstellt hat, vorgestellt. Danach wurde es nochmals intensiv von Jan Bährens und Michael Schmülling mit Elternvertretern und der Kindergartenleitung durchgearbeitet.

Sitzung des

Handbuches

Es wird nicht verkannt, dass nicht der allerletzte Konsens hier gefunden werden konnte, jedoch nach einer Vorbereitungszeit von über einem Jahr nun dieses Buch für die Arbeit in unserer Kindertagesstätte zur Verfügung stehen und damit gearbeitet werden soll.

Etwaige weitere Ergänzungen können nun in Ruhe vorbereitet werden und Einzug in dieses Buch nehmen. Dabei sollten wir uns zur Aufgabe machen, jährlich im Rahmen der wiederkehrenden Bedarfserhebungen auch das Qualitätshandbuch zu ergänzen. Im Bedarfsfall sollte dazu Frau Engelhardt herangezogen werden.

Für die Bezieher der Unterlagen in Papierform wurde um Verständnis gebeten, dass wegen des Umfangs auf das Kopieren verzichtet wurde. Es ergeht sodann folgender

Beschluss:

Dem Verwaltungsausschuss und Rat wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:

Das Qualitätshandbuch für die Max und Moritz Kindertagesstätte wird in der vorliegenden Form beschlossen. Es ist einer jährlichen Überprüfung zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres zu unterziehen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 7.
Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Göttingen
Es wird auf die bereits übermittelten Unterlagen und Beratungen verwiesen. Auch hier wurde um Verständnis dafür gebeten, dass lediglich der schriftliche Bericht kopiert und es bei der Übermittlung per E-Mail belassen wurde. Lediglich die schriftliche Zusammenfassung wurde als Vorlage in Papierform übermittelt. Es ergeht sodann folgender

Beschluss:

Dem Verwaltungsausschuss und Rat wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:

Die vom Landkreis Göttingen in Auftrag gegebene Kindergarten- Bedarfsplanerhebung der Zahlen für die Max und Moritz Kindertagesstätte der Gemeinde Ebergötzen für das Kindergartenjahr 2019/2020 und die Prognoseberechnungen des tatsächlichen Bedarfs bis einschl. des Jahres 2022 mit Angabe der notwendigen Maßnahmen werden in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 8.
Behandlung von Anfragen und Anregungen
Es sind keine Anfragen und Anregungen vorliegend.

zu 9.
Unterbrechung der Sitzung für die EinwohnerfragestundeEs sind keine Fragen vorliegend.

zu 10.
Schließung der Sitzung

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19.05 Uhr.

(Jan Bährens) (Stefan Curdt) Vorsitzender des Schriftführer

Jugendausschusses

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden SIe hier.

Niederschrift 5. Sitzung in der Legislaturperiode 2016/2021 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am 21.05.2019

 N i e d e r s c h r i f t 

über die 5. Sitzung in der Legislaturperiode 2016/2021 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am Dienstag, 21.05.2019, 18.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen ein. 

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Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit 

Ratsmitglied Bährens als Vorsitzender 

Ratsmitglied Bornemann 

Ratsmitglied Schmülling 

Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer) 

Frau Bartus-Deutsch als Verwaltungsvertreterin des Bürgermeisters 

Frau Jahnel als Leiterin der Kindertagesstätte 

Frau Engelhardt als Supervisorin 

Herr Uwe Claus als hinzugewähltes Mitglied 

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T a g e s o r d n u n g 

1. Eröffnung der Sitzung 

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden 

Ausschussmitglieder 

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 

4. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

5. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport am 12.03.2019 

6. Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

7. Vorstellung des Handbuches Qualitätsmanagement Max und Moritz Kindertagesstätte 

8. Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kita-Jahr 2019/2020 

9. Beschlussfassung über die geänderte Ordnung der Kindertagesstätte 

10. Bericht über die voraussichtliche Belegungssituation Kita-Jahr 2019/2020 

11. Bericht über den Stand des Bauantrages zur Nutzungsänderung zu einer weiteren Krippengruppe 

12. Behandlung von Anfragen und Anregungen 

13. Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen. 

14. Schließung der Sitzung 

__________________________________________________________________ 

zu 1. 

Eröffnung der Sitzung 

Der Vorsitzende Jan Bährens begrüßt die Anwesenden zur 5. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016/2021 und eröffnet die Sitzung um 18.30 Uhr. Er begrüßt darüber hinaus die anwesende Supervisorin Frau Engelhardt. 

zu 2. 

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss durch die Anwesenheit der Mitglieder des Ausschusses vollzählig ist. Die Ratsmitglieder Peschke und Isermann sowie die hinzugewählten Mitglieder Linnemann und Bußmann fehlen entschuldigt. 

zu 3. 

Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen beschlussfähig ist. 

zu 4. 

Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

Anträge liegen nicht vor. Der Ausschuss stimmt der Tagesordnung einstimmig zu. Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung in der bestehenden Form fest. 

zu 5. 

Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport am 12.03.2019 

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport am 12.03.2019 wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände. 

zu 6. 

Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

Auf die Ausführungen der vorhergehenden Sitzung des Kita-Ausschusses wird verwiesen. 

Zu 7. 

Vorstellung des Handbuches Qualitätsmanagement Max und Moritz Kindertagesstätte 

Es wird Bezug auf die Vorlage der 3. Sitzung des Kita-Gremiums genommen. Das Qualitätshandbuch, in der Form wie Ratsmitglied Bährens und Frau Bartus-Deutsch es ergänzt hatten, wurde den Ratsmitgliedern bereits zur Kenntnis gegeben. Frau Engelhardt möchte jedoch erst ihre Ausfertigung vorstellen und dann eine Daten-CD übergeben, die die Endfassung erhält und daher erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden kann. Dieser TOP diente dazu, öffentlich auf die Bemühungen zur Weiterentwicklung der Einrichtung durch das Handbuch Qualitätsmanagement aufmerksam zu machen. 

Die Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen. 

Frau Engelhardt verabschiedet sich und verlässt die Sitzung. Der Vorsitzende bedankt sich für die gedeihliche Zusammenarbeit. 

zu 8. 

Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kita-Jahr 2019/2020 

Es wird Bezug auf die Vorlage der 3. Sitzung des Kita-Gremiums genommen. Die hinzugewählten Mitglieder wurden in Kenntnis gesetzt. Der Vorsitzende führt wie folgt aus: 

Die Gemeinde Ebergötzen hat bisher auf die Einführung einer Beitragsstaffel verzichtet und nur eine Unterscheidung der zeitlichen Angebote vorgenommen bzw. den Geschwisterbeitrag eingeführt. § 20 des Kindertagesstättengesetzes Niedersachsen regelt: 

Die Gebühren und Entgelte für den Besuch von Kindertagesstätten, kleinen Kindertagesstätten und solchen Kinderspielkreisen, in denen die Kinder wöchentlich mindestens 15 Stunden am Vormittag betreut werden, sind so zu bemessen, das die wirtschaftliche Belastung für die Sorgeberechtigten zumutbar ist. Die Sätze der Gebühren und Entgelte sollen sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder richten und gestaffelt werden. 

Die Erfüllung dieser Forderung ist auch eine Grundvoraussetzung, um in den Genuss der finanziellen Beteiligung des Landkreises Göttingen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Finanzierung der Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers zu gelangen. 

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Landolfshausen sich als Vorreiter der Mitgliedsgemeinden in der Samtgemeinde Radolfshausen mit dieser Thematik beschäftigt und analog dieser Beschlussempfehlungen schlägt die Gemeinde Ebergötzen vor, ebenso zu verfahren. Der Ausgangsbeitrag jedes Angebotes bleibt unverändert gültig und gegenüber dem Vorjahr erfolgt hier keine Beitragsanhebung, obwohl sicherlich dieses allein aufgrund der Tarifsteigerungen angezeigt gewesen wäre. 

Vorschlag zur Staffel: 

Das monatliche Nutzungsentgelt wird wie folgt gestaffelt und festgesetzt: 

Für die Inanspruchnahme der Max und Moritz Kindertagesstätte wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Das Nutzungsentgelt wird nach Selbsteinschätzung des zu versteuernden Jahreseinkommens der Sorgepflichtigen und aller zum Haushalt gehörenden Personen gestaffelt festgesetzt. 

Stufe 1 Einkommen von 0 – 75.000 € ergibt Einkommensstufe 1 (100 %) 

Stufe 2 Einkommen von 75.000 € – 100.000 € ergibt Einkommensstufe 2 (125 %) 

Stufe 3 Einkommen ab 100.000 € ergibt Einkommensstufe 3 (150%) 

Einkommensstufe 1 2 3 

Regelgruppe halbtags 

Betreuung 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr 154,00 € 192,50 € 231,00 € 

Regelgruppe dreivierteltags 

Betreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 182,00 € 227,50 € 273,00 € 

Ganztagsgruppe 

Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 215,00 € 268,75 € 322,50 € 

Krippengruppe 

Kernbetreuung 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 230,00 € 287,50 € 345,00 € 

Kernbetreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 284,00 € 355,00 € 426,00 € 

Kernbetreuung 

Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 313,00 € 391,25 € 469,50 € 

Sonderöffnungszeit am Freitag 

14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 9,50 € 11,80 € 14,25 € 

Geschwisterkinder zahlen die Hälfte des jeweils gültigen Nutzungsentgeltes. 

Jedes weitere Geschwisterkind, das gleichzeitig die Einrichtung besucht, ist beitragsfrei. Dieses gilt nicht, wenn bereits ein Kind gesetzlich beitragsfrei gestellt ist. Sind Kinder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben beitragsfrei, ist für die Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden kein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Inanspruchnahme von Betreuungsumfang darüber hinaus ist beitragspflichtig. 

Eltern können einen auf Antrag auf Zuschuss zum Elternbeitrag aus Mitteln der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Göttingen stellen. Das Nutzungsentgelt reduziert sich um den Zuschussbetrag. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: 

Der Einführung einer Beitragsstaffel in der Max und Moritz Kindertagesstätte, in der dem Kindergartengremium mit der Vorlage zu seiner Sitzung am 21.05.2019 vorgestellten Form, die Bestandteil des Beschlusses ist, wird zugestimmt. 

Die Ordnung ist entsprechend zu überarbeiten. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 9. 

Beschlussfassung über die geänderte Ordnung der Kindertagesstätte 

Es wird Bezug auf die Vorlage der 3. Sitzung des Kita-Gremiums genommen. Die hinzugewählten Mitglieder wurden in Kenntnis gesetzt. 

Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: Dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat wird vorgeschlagen, 

wie folgt zu beschließen: 

Die Ordnung für die Max und Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen, gültig ab 01.08.2019, wird in der vorliegenden Form beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 10. 

Bericht über die voraussichtliche Belegungssituation Kita-Jahr 2019/2020 

Es wird Bezug auf die Vorlage der 3. Sitzung des Kita-Gremiums genommen. Die hinzugewählten Mitglieder wurden in Kenntnis gesetzt. 

Zurzeit stellt sich die Anmeldesituation wie folgt dar: 

Bis einschließlich 01.12.2019 sind 23 Krippenkinder verbindlich angemeldet. Hier liegen auch die unterschriebenen Aufnahmeverträge vor. Davon sind 11 Kinder unter zwei Jahre alt. Dies hätte bei Betrieb von nur einer Krippengruppe bedeutet, dass nur 12 Kinder hätten aufgenommen werden können, da bei sieben Kindern unter zwei Jahre dieses gesetzlich so geregelt ist. 11 Kinder hätten keinen Platz bekommen. Bis April 2020 kommen dann noch zwei weitere Kinder hinzu, so dass wir dann 25 Kinder in beiden Gruppen haben werden. Wir schaffen mit dieser neuen Gruppe Platz für 14 Kinder (15 sind gesetzlich zulässig, das Platzangebot gibt jedoch aufgrund der vorhandenen Größe nicht mehr her). Wir haben somit dann eine Krippenkapazität von 29 Plätzen. Damit kann auch noch auf Zuzug rechtzeitig reagiert werden. 

Die Bärengruppe hat zum 01.09.2019 19 Anmeldungen, hier ist noch Kapazität vorhanden. Die Mäusegruppe ist mit 25 Kindern voll ausgelastet. 

Es handelt sich hier um eine Vorabinformation. Die vom Landkreis Göttingen (Jugendamt) geforderte jährliche Bedarfsermittlung nach vorgeschriebenen Kriterien wird derzeit erstellt und muss bis zum 01.07.2019 vom Jugendausschuss beschlossen und vorgelegt werden. Sie soll auch Prognosen für die Folgejahre ermitteln und wurde erstmals im letzten Jahr vorgelegt. Schon anhand dieses einen Jahres kann man feststellen, dass diese Prognosen nur Momentaufnahmen darstellen und wir trotz der Annahme mit einer Krippengruppe auch weiterhin auskommen zu können, schnell eines Besseren belehrt wurden. 

Diese Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen. 

zu 11. 

Bericht über den Stand des Bauantrages zur Nutzungsänderung zu einer weiteren Krippengruppe 

Es wird Bezug auf die Vorlage der 3. Sitzung des Kita-Gremiums genommen. Die hinzugewählten Mitglieder wurden in Kenntnis gesetzt. 

Bereits in der letzten Jugendausschusssitzung wurde der Grundsatzbeschluss über die Einrichtung der weiteren Krippengruppe berichtet und Architekt Bringmann hat seine Planungen vorgestellt. 

Entgegen der ersten Annahme, dass kein Bauantrag zu dieser Nutzungsänderung erforderlich ist, da ja bereits eine Betriebserlaubnis und Genehmigung zur Nutzung als Kindergarten vorliegt, musste dieses nun trotzdem noch in Angriff genommen werden. 

Der Antrag ist gestellt, einige Nachreichungen dazu werden gerade vorbereitet. Bürgermeister Jurgeleit trägt ausführlich den bisherigen Werdegang und auch die Konflikte mit dem Landkreis vor. 

Der Auftrag für die festen Einbauten, was den größten Teil ausmachen wird, ist an die Möbelschreinerei Engelhardt in Ebergötzen nach beschränkter Ausschreibung erteilt worden. Herr Engelhardt sieht kein Problem in der Termineinhaltung 01.08.2019. Auch Architekt Bringmann hat auf telefonische Nachfrage nochmals bestätigt, dass wenn keine gravierenden Probleme auftauchen, der Termin 01.08.2019 einzuhalten ist. 

Die Gemeinde ist in der glücklichen Lage, bereits Personal akquiriert zu haben, dass uns bereits die Zusage zum Beginn gegeben hat. Nach heutigem Telefonat mit der Landesschulbehörde, Herrn Zymelka, der zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist, hat dieser darum gebeten, bereits den entsprechenden Antrag mit Zeichnung und künftigem Personal zu stellen, damit er dann rechtzeitig alles in die Wege leiten kann. Somit sind wir zuversichtlich, den Termin 01.08.2019 für die neue Krippengruppe auch zu halten, jedoch würden wir uns auch Behelfslösungen einfallen lassen, wenn irgendetwas, und dieses kann man leider nie ausschließen, nicht so laufen sollte, wie das bis jetzt vorgesehen ist. 

Auch von der Elternseite sind an uns die Bedenken herangetragen worden, dass wir ggf. nicht rechtzeitig werden aufmachen können und durch Urlaub die Eingewöhnungszeit zur kurz ausfällt. 

Diese Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen. 

zu 12. 

Behandlung von Anfragen und Anregungen 

Es sind keine Anfragen und Anregungen vorliegend. 

zu 13. 

Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Es sind keine Einwohner anwesend. 

zu 14. 

Schließung der Sitzung 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19.00 Uhr. 

(Jan Bährens) (Stefan Curdt) 

Vorsitzender des Schriftführer 

Jugendausschusses 

 

 

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Niederschrift 16. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 25.06.2019

N i e d e r s c h r i f t 

über die 16. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Dienstag, 25.06.2019, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen 

——————————————————————————————- 

Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit als Vorsitzender 

Ratsmitglied Bornemann 

Ratsmitglied Peschke 

Ratsmitglied Müller 

Ratsmitglied Baran 

Ratsmitglied Bährens 

Ratsmitglied Schmülling 

Ratsmitglied Isermann 

Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer) 

Frau Bartus-Deutsch als Verwaltungsvertreterin des Bürgermeisters 

——————————————————————————————-

T a g e s o r d n u n g 

1) Eröffnung der Sitzung 

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder 

3) Feststellung der Beschlussfähigkeit 

4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

5) Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde 

Ebergötzen am 19.02.2019 

6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

Ebergötzen und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses 

7) Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2014 der Gemeinde 

Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie 

Entlastung des Bürgermeisters 

8) Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 der Gemeinde 

Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie 

Entlastung des Bürgermeisters 2 

9) I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde 

Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des 

Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen 

10) Grundsatzbeschluss über den Neubau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit 

4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen 

11) Grundsatzbeschluss über die Nutzungsänderung Kindertagesstätte zur 

Krippennutzung einschl. Nebengebäude zu Archiv- und Kindergartennutzung 

12) Bebauungsplan Nr. 027 „An der Neustadt“ der Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil 

Ebergötzen, 

a) Aufstellungsbeschluss 

b) Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung 

c) Zustimmung zum Entwurf 

d) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung 

e) Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 

13) Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 für die Max und 

Moritz Kindertagesstätte 

14) Beschlussfassung über eine geänderte Ordnung für die Max und Moritz 

Kindertagesstätte 

15) Beschlussfassung über die finale Endfassung des Qualitätshandbuches für die 

Max und Moritz Kindertagesstätte 

16) Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde 

Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im 

Landkreis Göttingen 

17) Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten für die 

Mehrzweckhalle Holzerode 

18) Behandlung von Anfragen und Anregungen 

19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Den anwesenden Zuhörern wird Gelegenheit gegeben, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen. 

20) Schließung der Sitzung 

________________________________________________________________________ 

zu 1. 

Eröffnung der Sitzung 

Bürgermeister Jurgeleit begrüßt die Anwesenden zur 16. öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr. 

zu 2. 

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder 

Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Weiterhin stellt er fest, dass neun Ratsmitglieder anwesend sind. Die Ratsmitglieder Böhme und Andree fehlen entschuldigt. 

zu 3. 

Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist. 

zu 4. 

Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

Es liegen Anträge zur Änderung der Tagesordnung für TOP 17 ff vor. Gegen die Änderung bestehen keine Einwände. Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung ein-stimmig zu. Bürgermeister Jurgeleit stellt die Tagesordnung in der geänderten Form fest. 

17) Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten für die 

Mehrzweckhalle Holzerode 

18) Behandlung von Anfragen und Anregungen 

19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

20) Schließung der Sitzung 

zu 5. 

Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Eber-götzen am 19.02.2019 

Die Niederschrift über die 15. Sitzung vom 19.02.2019 des Rates der Gemeinde Ebergöt-zen wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 4 

zu 6. 

Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

Ebergötzen und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses 

• Spenden an die Patengemeinde Aba wurden in der vergangenen Woche von 6 Leuten mit 3 Sprintern übergeben. Ratsmitglied Curdt zieht ein kurzes Resümee. 

• Die nächste Anliegerversammlung bezüglich der Enderschließung Struthbreite wird im September stattfinden, danach soll die Planung im Bauausschuss und dann im Gemeinderat beschlossen werden und anschließend die Submission durchgeführt werden. 

• Das Büro Hollenbach bereitet die Maßnahme Bürgersteig (Schäfergasse 7 Herzber Str.) als „sicheren Schulweg“ vor. 

• Die LEADER Maßnahme Sanierung Mehrzweckhalle stockt bezüglich des Fliesenlegers, das Amt für Landentwicklung hat hier entgegenkommend nochmals den Zeitraum für die Endabrechnung bis zum 01.08.2019 verlängert. 

zu 7. 

Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2014 der Gemeinde 

Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie Entlastung des Bürgermeisters 

Es wird Bezug auf die Erläuterungen und Vorlagen zur 19. und 20. Sitzung des Verwal-tungsausschusses genommen. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

a. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.02.2019 wird zur Kenntnis 

genommen. 

2. a) Der konsolidierte Gesamtabschluss 2014 wird in der vorliegenden Fassung nach § 

129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

b) Dem Bürgermeister wird für das Jahr 2014 vorbehaltlose Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

3. Das ordentliche Ergebnis 2014 (Überschuss 222.773,00 Euro) wird in das Jahr 

2015 vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen 

Ergebnisses zugeführt. Diese hat damit einen Gesamtbestand von 688.566,43 Euro. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 5 

4. Das außerordentliche Ergebnis 2014 (53.871,37 Euro) wird in das Jahr 2015 

vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen 

Ergebnisses zugeführt. Diese hat damit einen Gesamtbestand in Höhe von 

66.567,14 Euro. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

5. Die unter Pkt. 2 gefassten Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 NKomVG 

unverzüglich der Kommunalaufsicht mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. 

Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der konsolidierte Gesamtabschluss mit 

dem Konsolidierungsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der 

Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 8. 

Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 der Gemeinde 

Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie 

Entlastung des Bürgermeisters 

Es wird Bezug auf die Vorlagen zur 19. und 20. Sitzung des Verwaltungsausschuss ge-nommen. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

a. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.02.2019 wird zur Kenntnis ge-nommen. 

2. a) Der konsolidierte Gesamtabschluss 2015 wird in der vorliegenden Fassung nach § 

129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

b) Dem Bürgermeister wird für das Jahr 2015 vorbehaltlose Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

3. Das ordentliche Ergebnis 2015 (Überschuss 129.981,00 Euro) wird in das Jahr 2016 vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuge-führt. Diese hat damit einen Gesamtbestand von 818.547,43 Euro. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

4. Das außerordentliche Ergebnis 2015 (2.577,85 Euro) wird in das Jahr 2016 vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Diese hat damit einen Gesamtbestand in Höhe von 69.144,99 Euro. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 6 

5. Die unter Pkt. 2 gefassten Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 NKomVG unverzüglich der Kommunalaufsicht mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierungsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hin-zuweisen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 9. 

I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde 

Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des 

Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen 

Es wird Bezug auf die Unterlagen zur 20. Sitzung des Verwaltungsausschusses genom-men. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

a. Dem vorliegenden Entwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

b. Der vorliegende Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit der integrierten Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem fortgeschriebe-nen Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wird als Satzung erlassen. Der Stellenplan bleibt unverändert. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

c. 1. Der 1. Nachtrag des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ 

für das Wirtschaftsjahr 2019 mit Erfolgs- und Vermögensplan wird in der 

vorliegenden Fassung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

2. Der Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2022 wird in der vorliegenden Form 

zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 10. 

Grundsatzbeschluss über den Neubau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit 

4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen 

Es wird auch hier Bezug genommen auf die Vorlage zum Verwaltungsausschuss. Es ist noch zu ergänzen, dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2019 der Maß-nahme zur Beantragung der Mittel in der vorgestellten Form mit einem Kostenvolumen von damals 680.000,- Euro zugestimmt hatte. Die abschließende Beschlussfassung sollte nach Bewilligung der Mittel erfolgen. Die LNVG fordert jedoch die Festlegung auf eine Endfassung. Mit diesem Beschluss soll dem Genüge getan werden. 7 

Der Verwaltungsausschussbeschluss wurde noch dahingehend ergänzt, dass mit der Baumaßnahme erst nach Erteilung eines Bewilligungsbescheides begonnen wird. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Dem Bau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit 4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen in der vom Ing. Lüdecke erarbeiteten Planung zu geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 713.101,85 Euro wird in der vorlie-genden Form zugestimmt. 

Die Finanzierung wird wie folgt vorgesehen: 

LNVG 448.340,57 Euro 

ZVSN 140.534,70 Euro 

Landkreis Göttingen 23.296,45 Euro 

Samtgemeinde 50.465,07 Euro 

Gemeinde 50.465,07 Euro 

Mit der Maßnahme wird nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 11. 

Grundsatzbeschluss über die Nutzungsänderung Kindertagesstätte zur Krippennut-zung einschl. Nebengebäude zur Nutzung Büro Kindertagesstätte 

Es wird Bezug auf die Ausführungen aus der Sitzung des Jugendausschusses am 12.03.2019 genommen, in der bereits der Grundsatzbeschluss für die Nutzungsänderung dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen wurde. Anlehnend an diesen Beschluss wurde im Verwaltungsausschuss nochmals eine geänderte Fassung empfohlen, die wie folgt vom Rat ebenfalls zu beschließen war. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Der Rat beschließt aufgrund der Anmeldesituation zum Sommer 2019 für das Kindergar-tenjahr 2019/2020 die Einrichtung einer zweiten Krippengruppe im Max und Moritz Kinder-garten. 

Der Umnutzung des Kindergartengebäudes zur Krippennutzung gem. des Nutzungsände-rungsantrages einschl. Umnutzung des Nebengebäudes zu Bürozwecken für den Kinder-garten wird in der Form der Planung des Architekten Bringmann vom 04.03.2019 und des Bauantrages vom 16.04.2019 sowie entsprechender Ergänzungen und Auflagen durch Änderungen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu vorläufig geschätzten Baukos-ten in Höhe von 135.000,- Euro und 15.000,- Euro für Inventar zugestimmt. 8 

Für die Maßnahme wurde ein Antrag auf Förderung in Höhe von 92,3 % der ungedeckten Kosten nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Aus-bau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren an das Land Niedersachsen gestellt. Zurzeit stehen hier keine Mittel zur Verfügung. Für den Fall, dass wider Erwarten keine Mittel mehr vom Land bereitgestellt werden, ist die Maßnahme im Nachtragshaushalt ent-sprechend durch Eigenmittel abzusichern, in jedem Fall jedoch bis zur Mittelbewilligung vorzufinanzieren. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 12. 

Bebauungsplan Nr. 027 „An der Neustadt“ der Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil 

Ebergötzen, 

a) Aufstellungsbeschluss 

b) Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung 

c) Zustimmung zum Entwurf 

d) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung 

e) Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 

Es wird Bezug auf die Vorlage zur 20. Sitzung des Verwaltungsausschusses genommen. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

a) Der Rat der Gemeinde Ebergötzen beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ in Ebergötzen im beschleunigten Verfah-ren gemäß § 13a BauGB. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

b) Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gele-genheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ge-geben. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

c) Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ – ins-besondere mit dem Hinweis, dass es sich bei den Straßen um Privatstraßen handelt – mit Begründung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

d) Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

e) Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher 

Belange durchzuführen 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 9 

zu 13. 

Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 für die Max 

und Moritz Kindertagesstätte 

Es wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu der 3. Sitzung des Kindergartengremiums und der 5. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport genommen. 

Vorschlag zur Staffel: 

Das monatliche Nutzungsentgelt wird wie folgt gestaffelt und festgesetzt: 

Für die Inanspruchnahme der Max und Moritz Kindetagesstätte wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Das Nutzungsentgelt wird nach Selbsteinschätzung des zu versteuernden Jah-reseinkommens der Sorgepflichtigen und aller zum Haushalt gehörenden Personen ge-staffelt festgesetzt. 

Stufe 1 Einkommen von 0 – 75.000 € ergibt Einkommensstufe 1 (100 %) 

Stufe 2 Einkommen von 75.000 € – 100.000 € ergibt Einkommensstufe 2 (125 %) 

Stufe 3 Einkommen ab 100.000 € ergibt Einkommensstufe 3 (150%) 

Einkommensstufe 1 2 3 

Regelgruppe halbtags 

Betreuung 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr 154,00 € 192,50 € 231,00 € 

Regelgruppe dreivierteltags 

Betreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 182,00 € 227,50 € 273,00 € 

Ganztagsgruppe 

Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 215,00 € 268,75 € 322,50 € 

Krippengruppe 

Kernbetreuung 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 230,00 € 287,50 € 345,00 € 

Kernbetreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 284,00 € 355,00 € 426,00 € 

Kernbetreuung 

Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 313,00 € 391,25 € 469,50 € 

Sonderöffnungszeit am Freitag 

14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 9,50 € 11,80 € 14,25 € 

Geschwisterkinder zahlen die Hälfte des jeweils gültigen Nutzungsentgeltes. Jedes weitere Geschwisterkind, das gleichzeitig die Einrichtung besucht, ist beitragsfrei. Dieses gilt nicht, wenn bereits ein Kind gesetzlich beitragsfrei gestellt ist. 10 

Sind Kinder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben beitragsfrei, ist für die Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden kein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Inanspruchnahme von Betreuungsumfang darüber hinaus ist beitragspflichtig. 

Eltern können einen auf Antrag auf Zuschuss zum Elternbeitrag aus Mitteln der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Göttingen stellen. Das Nutzungsentgelt reduziert sich um den Zuschussbetrag. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Der Einführung einer Beitragsstaffel in der Max und Moritz Kindertagesstätte, in der dem Kindergartengremium mit der Vorlage in seiner Sitzung am 21.05.2019 vorgestellten und abgeänderten Form, die Bestandteil des Beschlusses ist, wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 14. 

Beschlussfassung über eine geänderte Ordnung für die Max und Moritz 

Kindertagesstätte 

Es wird Bezug auf die bereits übermittelte Ordnung der Kindertagesstätte genommen, die ebenfalls im Kindergartengremium und Jugendausschuss behandelt wurde. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Die Ordnung für die Max und Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen, gültig ab 01.08.2019, wird in der vorliegenden Form beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 15. 

Beschlussfassung über die finale Endfassung des Qualitätshandbuches für die 

Max und Moritz Kindertagesstätte 

Es wird auf die Ausführungen im Kindergartengremium, Jugendausschuss und Verwaltungsausschuss verwiesen und auf die Übersendung der finalen Endfassung als Datei. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Das Qualitätshandbuch für die Max und Moritz Kindertagesstätte wird in der vorliegenden Form beschlossen. Es ist einer jährlichen Überprüfung zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres zu unterziehen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 11 

zu 16. 

Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde 

Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im 

Landkreis Göttingen 

Es wird auf die Vorlage verwiesen, die zur 6. Sitzung des Ausschusses für Jugend am 19.06.2019 übermittelt wurde, sowie auf die Ausführungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.06.2019. 

Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Die vom Landkreis Göttingen in Auftrag gegebene Kindergarten-Bedarfsplanerhebung der Zahlen für die Max und Moritz Kindertagesstätte der Gemeinde Ebergötzen für das Kindergartenjahr 2019/2020 und die Prognoseberechnungen des tatsächlichen Bedarfs bis einschl. des Jahres 2022 mit Angabe der notwendigen Maßnahmen werden in der vorliegenden Form beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 17. 

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten für die 

Mehrzweckhalle Holzerode 

Nach Ausschreibung der Maßnahme wurde festgestellt, dass der Haushaltsansatz von 60.000,- Euro um ca. 4.000,- Euro überschritten wird. Diese Mittel wurden in den I. Nachtragshaushalt eingearbeitet, müssen jedoch auch bis zur Genehmigung vorfinanziert werden. 

Jetzt kommen noch zusätzliche Arbeiten der Firma Heddergott in Höhe von 5.112,09 Euro und der Firma MS- Moritz Sander in Höhe von 1.908,52 Euro hinzu, die überplan zu leisten sind. 

Auch die Architektenleistungen können sich dadurch erhöhen, es wird vorgeschlagen, vorsorglich einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 18.000,- Euro zuzustimmen und auch der Beauftragung der zusätzlichen Arbeiten zuzustimmen. Sie sind bei LEADER angemeldet worden, wir erhalten jedoch da die Höchstförderung, so dass diese zu unseren Lasten gehen werden.

Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten der Mehrzweckhalle in Höhe bis zu 18.000,- Euro wird zugestimmt, Die Leistung ist zeitlich unabweisbar, da die Maßnahme ansonsten nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann und die Förderung gefährdet würde. Die Deckung erfolgt aus den liquiden Mitteln. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 18. 

Behandlung von Anfragen und Anregungen 

Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend. 

zu 19. 

Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Es werden keine Fragen gestellt. 

zu 20. 

Schließung der Sitzung 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20.00 Uhr. 

(Detlef Jurgeleit) (Stefan Curdt) 

Bürgermeister Schriftführer 

 

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Niederschrift 15. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am  19.02.2019

N i e d e r s c h r i f t 

über die 15. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Dienstag, 19.02.2019, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen 

——————————————————————————————-

Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit als Vorsitzender 

Ratsmitglied Bornemann 

Ratsmitglied Peschke 

Ratsmitglied Baran 

Ratsmitglied Bährens 

Ratsmitglied Isermann 

Ratsmitglied Böhme 

Frau Bartus-Deutsch als Verwaltungsvertreterin des Bürgermeisters (gleichzeitig Protokollführerin) 

——————————————————————————————-

T a g e s o r d n u n g 

1) Eröffnung der Sitzung 

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder 

3) Feststellung der Beschlussfähigkeit 

4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

5) Genehmigung von Niederschriften 

a) über die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 04.12.2018 

b) über die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 08.01.2019 

6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses 

7) Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrwiese“, 5. Änderung, der Gemeinde 

Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen 

a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 08.01.2019 

b) Erneute Abwägung über Anregungen und Bedenken 

c) Beschlussfassung als Satzung 

d) Beschlussfassung der Begründung 

8) Bebauungsplan Nr. 014 „Am Sportplatz“, 4. Änderung, der Gemeinde Ebergötzen, 

Ortsteil Holzerode; Beschlussfassung über die Ergänzung eines Hinweises auf der 

Planunterlage 2 

9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Den anwesenden Zuhörern wird Gelegenheit gegeben, Fragen an den Rat und die Ver-waltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen. 

10) Behandlung von Anfragen und Anregungen 

11) Schließung der Sitzung 

________________________________________________________________________ 

zu 1. 

Eröffnung der Sitzung 

Bürgermeister Jurgeleit begrüßt die Anwesenden zur 15. öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr. 

zu 2. 

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder 

Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Weiterhin stellt er fest, dass sieben Ratsmitglieder anwesend sind. Die Ratsmitglieder Curdt, Müller, Schmülling und Andree fehlen entschuldigt. 

zu 3. 

Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist. 

zu 4. 

Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

Es liegen keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung vor. Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung einstimmig zu. Bürgermeister Jurgeleit stellt die Tagesordnung in der bestehenden Form fest. 

zu 5. 

Genehmigung von Niederschriften 

a) über die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 04.12.2018 

b) über die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 08.01.2019 

Die Niederschriften über die 13. Sitzung vom 04.12.2018 sowie die 14. Sitzung vom 08.01.2019 des Rates der Gemeinde Ebergötzen werden einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 3 

zu 6. 

Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses 

• Bürgermeister Jurgeleit berichtet über die Neuverpachtung des Cafés am Brotmuseum am Herrn Thorsten Liebscher zum 01.04.2019, Saisoneröffnung ist voraussichtlich der 02.04.2019, 

• Die Sammeltermine für die Spendenfahrt in die Patengemeinde Aba wurden veröf-fentlicht, voraussichtlich am 28.03.2019 wird die Fahrt durchgeführt, 

• Bürgermeister Jurgeleit erläutert die bevorstehenden Baumaßnahmen an der Mehrzweckhalle Holzerode. Die Submission der Gewerke erfolgt am 04.03.2019, 

• Die Bushaltestelle Seeburger Straße ist in das ÖPNV-Förderprogramm für 2019 aufgenommen worden, Einzelheiten werden momentan noch mit den übrigen Zuschussgebern wie ZVSN, Landkreis und Samtgemeinde Radolfshausen abschließend geklärt. Danach erfolgt die abschließende Beschlussfassung über die Maßnahme. 

zu 7. 

Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrwiese“, 5. Änderung, der Gemeinde 

Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen 

a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 08.01.2019 

b) Erneute Abwägung über Anregungen und Bedenken 

c) Beschlussfassung als Satzung 

d) Beschlussfassung der Begründung 

Es wird Bezug genommen auf die Unterlagen, die per E-Mail laufend zu diesem Bebauungsplan zur Verfügung gestellt wurden. Leider hat das Büro Keller eine fehlerhafte Abwägung vorgenommen, so dass das alte Verfahren aufzuheben ist und die Abwägung sowie der Satzungsbeschluss neu gefasst werden müssen. Bedauerlicherweise hat dies auch eine erneute Bekanntmachung zur Rechtskrafterlangung im Amtsblatt zur Folge. 

Die Verwaltung hatte das gesamte Verfahren bereits abgeschlossen und auch alle Behörden hatten eine beglaubigte Ausfertigung erhalten. Es handelt sich hier um eine sehr missliche Angelegenheit, was nunmehr doppelte Arbeit und auch für die Bauherren, analog zu B-Plan 014, Verzögerungen nach sich zieht. Gleichwohl muss die Arbeit getan werden, da die Fachaufsicht Bauen des Landkreises Göttingen Einspruch erhoben hat. 

Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

a. Der Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ wird aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 4 

b. Der Rat beschließt die Abwägung zu der vorgebrachten Anregung wie in der Vorlage vom Planer mit Schreiben vom 18.12.2018, geändert mit Schreiben vom 23.01.2019, vorgeschlagen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

c. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. Seite 3634) sowie § 58 Abs. 2 des Nieder-sächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.576) in der zuletzt geltenden Fassung erneut als Satzung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

d. Der Begründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 8. 

Bebauungsplan Nr. 014 „Am Sportplatz“, 4. Änderung, der Gemeinde Ebergötzen, 

Ortsteil Holzerode; Beschlussfassung über die Ergänzung eines Hinweises auf der 

Planunterlage 

Ratsmitglied Bährens verlässt als Betroffener den Raum. Es wird auf den bereits übermittelten Vorgang des Büros Keller verwiesen. Der Hinweis hätte auf der Planausfertigung stehen müssen, dieses ist leider vom Büro Keller versäumt worden. Für die Verwaltung gibt es noch einige Fragen zu klären, denn heute ist eine neue Urschrift eingegangen, auf dem zwar der Hinweis aufgebracht ist, wenn aber der Satzungsbeschluss nicht aufgehoben wird und die Veröffentlichung im Amtsblatt Rechtsgültigkeit behält, erschließt sich nicht, woraus diese heutige Beschlussfassung ersichtlich ist. 

Ziel soll sein, dass im Sinne der Bauherren Bährens die Angelegenheit unkompliziert zu Ende gebracht werden kann. Nichtsdestotrotz findet die heutige nachfolgende Ratssitzung ausschließlich wegen dieser vom Planer verursachten Mängel statt, ganz zu schweigen von dem Verwaltungsaufwand, den das Ganze mit sich gebracht hat. 

Trotzdem hat der Bauherr noch die Schwierigkeit, dass sein Bauvorhaben in Bezug auf das Garagendach dem Plan entgegensteht. Da aber keine weiteren Verzögerungen in Kauf genommen werden sollen, soll auf diesem Weg die schnellste Möglichkeit zur Heilung des offensichtlichen Mangels gefunden werden. 

Es ergeht sodann folgender  

Beschluss: 

Der Rat beschließt die Ergänzung des in den Planunterlagen enthaltenen Hinweises in der folgenden Form: 

„Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ ersetzt für ihren Geltungsbereich den ursprünglichen Bebauungsplan und seine 1. Änderung. Für sie ist die BauNVO 1990 in der aktuell geltenden Fassung anzuwenden. Die örtliche Bauvorschrift gilt wie dargestellt weiterhin“. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

Ratsmitglied Bährens nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. 

zu 9. 

Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Bürgermeister Jurgeleit erläutert die Sachstände zur Verpachtungssituation des Café am Brotmuseum sowie der Verlängerung des Fußweges an der Schäfergasse. 

zu 10. 

Behandlung von Anfragen und Anregungen 

Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend. 

zu 11. 

Schließung der Sitzung 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19.25 Uhr. 

(Detlef Jurgeleit) (Hiltrut Bartus-Deutsch) 

Bürgermeister Verwaltungsvertreterin 

 

 

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Niederschrift 12. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 am 25.06.2019 

N i e d e r s c h r i f t 

über die 12. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 am Dienstag, den 25.06.2019, 16.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen, Bergstr. 18 im Ortsteil Ebergötzen 

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Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit als Vorsitzender 

Ratsmitglied Bornemann 

Ratsmitglied Müller 

Ratsmitglied Bährens 

Frau Bartus-Deutsch, Werksleiterin (gleichzeitig Protokollführerin) 

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T a g e s o r d n u n g 

Öffentliche Sitzung 

1. Eröffnung der Sitzung 

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmit-glieder 

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 

4. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

5. Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Werksausschusses 

der Gemeinde Ebergötzen am 13.02.2019 

6. Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb 

7. Beschlussfassung über einen 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes 

„Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019 

8. Behandlung von Anfragen und Anregungen 

9. Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen. 

10. Schließung der Sitzung 

_______________________________________________________________________
zu 1. 

Eröffnung der Sitzung 

Bürgermeister Jurgeleit begrüßt die Anwesenden zur 12. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 16.00 Uhr. 

zu 2. 

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmit-glieder 

Bürgermeister Jurgeleit stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Er stellt überdies fest, dass drei ordentliche Mitglieder anwesend sind. 

zu 3. 

Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Bürgermeister Jurgeleit stellt fest, dass der Werksausschuss beschlussfähig ist. 

zu 4. 

Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. Bürgermeister Jurgeleit stellt die Tagesord-nung in der bestehenden Form fest. 

zu 5. 

Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen am 13.02.2019 

Die Niederschrift über die 11. Sitzung vom 13.02.2019 des Werksausschusses der Ge-meinde Ebergötzen wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände. 

zu 6. 

Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb 

• Die Esche am Museum ist verholzt, 

• Das Abwasser am Museum ist nicht funktionsfähig. Firma Hesse hat geprüft und einige Schadstellen gefunden. Die Rohre setzen sich zu, 

• Instandsetzungen im vorderen Bereich sind in Eigenleistung möglich, größere fi-nanzielle Aufwendungen sind im diesem Jahr nicht möglich. 

Die übrigen Mitteilungen werden im Rahmen der nachfolgenden Sitzungen des Verwal-tungsausschusses und Gemeinderates bekannt gegeben. 3 

zu 7. 

Beschlussfassung über einen 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes 

„Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019 

Die Unterlagen wurden übermittelt und die Umstände für die Erstellung sind hinlänglich bekannt. Die missliche Vermietungssituation mit dem erneuten Pächterwechsel kann man für die negative Entwicklung verantwortlich machen. Um dem hier entgegenzuwirken, wird die Gemeinde Ebergötzen die einmalige Einlage zur Verfügung stellen und außerdem auf die Verwaltungskostenumlage verzichten. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschlie-ßen: 

a. Der 1. Nachtrag des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019 mit Erfolgs- und Vermögensplan wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

b. Der Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2022 wird in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 8. 

Behandlung von Anfragen und Anregungen 

Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend. 

zu 9. 

Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Es sind keine Einwohner anwesend. 

zu 10. 

Schließung der Sitzung 

Bürgermeister Jurgeleit schließt um 16.10 Uhr die Sitzung. 

(Detlef Jurgeleit) (Hiltrut Bartus-Deutsch) 

Bürgermeister Verwaltungsvertreterin 

 

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Konsolidierter Gesamtabschluss der Gemeinde Ebergötzen und dem Eigenbetrieb Grundstücksverwaltung Brotmuseum

Konsolidierter Gesamtabschluss der Gemeinde Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015 .

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2019 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den konsolidierten Gesamtabschluss der Gemeinde Ebergötze und dem Eigenbetrieb ,.Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und dem Bürgermeister für dieses Jahr vorbehaltlose Enllastung erteilt. Diese Beschlüsse sind nach§ 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt worden und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der konsolidierte Gesamtabschluss (ohne Forderungsübersichten) für das Jahr 2015 liegt in der Zeit vom

22.Juli 2019 bis 05. August 2019

Während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Gemeindebüro Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

(Detlef Jurgeleit)
Bürgerrnelster

ARCHIV: Stellenausschreibung: Verwaltungsbeschäftigte / einen Verwaltungsbeschäftigten (w/m/d) zum 1.12.2019

 

 

Gemeinde Ebergötzen

Der Bürgermeister

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Stellenausschreibung

Sie suchen neue Herausforderungen? Sie suchen eine erfüllende Tätigkeit in einem abwechslungsreichen Arbeitsfeld? …

…Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Die Gemeinde Ebergötzen –

Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Radolfshausen – 

sucht zum 01.12.2019

eine Verwaltungsbeschäftigte / 

einen Verwaltungsbeschäftigten (w/m/d)

Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für einen Zeitraum von einem Jahr und wird anschließend, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, entfristet.

Sie erwartet ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet, mit den Aufgabenschwerpunkten: 

  • Sitzungsvorbereitungen der Gremien und Ausschüsse, 
  • Koordination der Abarbeitung gefasster Beschlüsse einschließlich der Weitergabe von Vorgängen, 
  • Führen des Schriftverkehrs und die Terminkoordinierung,
  • Geschäftsleitung des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“,
  • Personalsachbearbeitung (Mitarbeiter*innen der KiTa, Bauhof, Reinigungskräfte, geringfügig Beschäftigte pp),
  • Bearbeitung von Fördermittelanträgen,
  • Gebäudemanagement.

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit der Befähigung zur selbständigen Arbeit, guter Auffassungsgabe und Entscheidungsfreude. Eine mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung, Kenntnisse im kommunalen Rechnungswesen oder gleichwertiger praktischer Erfahrung sowie ein besonderes Verständnis für lokale Belange und Themen sind wünschenswert.

Sie bringen mit:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung,
  • Kenntnisse in den Grundlagen des NKomVG, BauGB, Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und sonstigen einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften, 
  • Handlungssicherheit mit üblicher Büro-Software,
  • Bereitschaft zum Ableisten von Dienst zu den Öffnungszeiten in den Nachmittagsstunden und für den Sitzungsdienst in den Abendstunden.

Wir bieten Ihnen:

  • Ein vielseitiges Aufgabenfeld, Verantwortung und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten,
  • Vergütung nach den Regelungen des TVöD,
  • eine Teilzeitstelle (30 Stunden/Woche),
  • eine umfassende Einarbeitung und Unterstützung,
  • administrative personelle Unterstützung durch geringfügig beschäftigte Mitarbeiter,
  • 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche),
  • Familienfreundlichkeit (z. B. durch Gleitzeit).

Der Vorrang nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. dem Gleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung findet Berücksichtigung.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15.09.2019 an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen. 

Haben Sie noch Fragen? Dann stehen Ihnen Herr Bürgermeister Jurgeleit und Frau Bartus-Deutsch unter der Telefonnummer 05507-7310 gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 27 An der Neustadt, 4. Änderung

Bebauungsplan Nr. 27 „An der Neustadt“, 4. Änderung“

Aufstellungsbeschluss Öffentliche Auslegung
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. 1 Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 25.06.19 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst die gesamte Fläche des Bebauungsplanes Nr. 27. Er befindet sich im Nordwesten des Kernortes Ebergötzen westlich der Straße „Neustadt“ und wird wie auf der Karte im Maßstab 1 :5.000 dargestellt begrenzt:
Amtliche Karte LGN

Ziel und Zweck der Planung
Für den Bereich des Bebauungsplanes sind bislang nur Bauanträge für Wohnhäuser entstanden. Die wenigen verbleibenden Flächen könnten nach der Zweckbestimmung eines Mischgebietes nur noch gewerblich bebaut werden, da ansonsten das festgesetzte Ziel einer Mischung aus nicht wesentlichen störendem Gewerbe und Wohnen nicht erreicht würde. Da derzeit nicht erkannt werden kann, dass ein Interesse an einer gewerblichen Nutzung im Geltungsbereich besteht oder zu erwarten ist, wird dies als Anlass gesehen, das bisherige städtebauliche Ziel der Nutzungsmischung aufzugeben. Stattdessen soll der bisherigen Entwicklung Rechnung getragen und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dem Wohnen vorbehalten bleiben.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 18. Juli 2019 bis einschließlich 19. August 2019
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen www.ebergoetzen.de eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Ebergötzens im Sinne des § 13a (1) BauGB.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abge­geben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ unberücksichtigt bleiben.

Die zugehörigen PDFs zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Bebauungsplan 27-6-2019.pdf
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Bebauungsplan DIN A4 27-6-2019.pdf
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Begründung 27-6-2019.pdf
Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 27 An der Neustadt, 4. Änderung