Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 27 An der Neustadt, 4. Änderung

Bebauungsplan Nr. 27 „An der Neustadt“, 4. Änderung“

Aufstellungsbeschluss Öffentliche Auslegung
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. 1 Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 25.06.19 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst die gesamte Fläche des Bebauungsplanes Nr. 27. Er befindet sich im Nordwesten des Kernortes Ebergötzen westlich der Straße „Neustadt“ und wird wie auf der Karte im Maßstab 1 :5.000 dargestellt begrenzt:
Amtliche Karte LGN

Ziel und Zweck der Planung
Für den Bereich des Bebauungsplanes sind bislang nur Bauanträge für Wohnhäuser entstanden. Die wenigen verbleibenden Flächen könnten nach der Zweckbestimmung eines Mischgebietes nur noch gewerblich bebaut werden, da ansonsten das festgesetzte Ziel einer Mischung aus nicht wesentlichen störendem Gewerbe und Wohnen nicht erreicht würde. Da derzeit nicht erkannt werden kann, dass ein Interesse an einer gewerblichen Nutzung im Geltungsbereich besteht oder zu erwarten ist, wird dies als Anlass gesehen, das bisherige städtebauliche Ziel der Nutzungsmischung aufzugeben. Stattdessen soll der bisherigen Entwicklung Rechnung getragen und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dem Wohnen vorbehalten bleiben.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 18. Juli 2019 bis einschließlich 19. August 2019
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen www.ebergoetzen.de eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Ebergötzens im Sinne des § 13a (1) BauGB.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abge­geben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ unberücksichtigt bleiben.

Die zugehörigen PDFs zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Bebauungsplan 27-6-2019.pdf
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Bebauungsplan DIN A4 27-6-2019.pdf
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Begründung 27-6-2019.pdf
Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 27 An der Neustadt, 4. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung: 12. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen am 25.6.19

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 25. Juni 2019, 16.00 Uhr, findet im Gemeindebüro, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 12. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen am 13.02.19
6) Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
7) Beschlussfassung über einen 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
10) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige Nachricht zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier zum Download.

Öffentliche Bekanntmachung: 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 25.6.19

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 25. Juni 2019, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 19.02.19.
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über
wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses·
7) Beschluss über den. konsolidierten Gesamtabschluss 2014 der Gemeinde Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie Entlastung des Bürgermeisters
8) Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 der Gemeinde Ebergötzen und
dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie Entlastung des Bürgermeisters
9) Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Grundstücksverwaltung Brotmuseum der Gemeinde Ebergötzen
10) Grundsatzbeschluss über den Neubau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit
4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen . .
11) Grundsatzbeschluss über die Nutzungsänderung Kindergarten zur Krippennutzung einschl. Nebengebäude zu Archiv- und Kindergartennutzung
12) Bebauungsplan Nr. 027 „An der Neustadt“ der Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen,
a) Aufstellungsbeschluss
b) Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung
c) Zustimmung zum Entwurf
d) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung
e) Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
13) Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 für die Max und Moritz Kindertagesstätte
14) Beschlussfassung über eine geänderte Kindergartenordnung für die Max und Moritz Kindertagesstätte
15) Beschlussfassung über die finale Endfassung des Qualitätshandbuches für die Max und Moritz Kindertagesstätte
16) Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Göttingen
17) Behandlung von Anfragen und Anregungen
18) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
19) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige Nachricht zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier zum Download.

Öffentliche Bekanntmachung: 6. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am 19.06.2019

Öffentliche Bekanntmachung
Am Mittwoch, 19. Juni 2019, 18.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 6. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen statt.
Die Sitzung ist öffentlich.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
6) Beschlussfassung über die finale Fassung des Qualitätshandbuches für den Max und Moritz Kindergarten
7) Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Göttingen
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
10) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: 5. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am 21.5.2019

Öffentliche Bekanntmachung
Am Dienstag, 21. Mai 2019, 18.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 5. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen statt.
Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport am 12.03.19
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Vorstellung des Handbuches Qualitätsmanagement Max und Moritz Kindergarten
8) Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020
9) Beschlussfassung über eine geänderte Kindergartenordnung
10) Bericht voraussichtliche Belegungssituation Kindergartenjahr 2019/2020
11) Bericht über den Stand des Bauantrages zur Nutzungsänderung zu einer weiteren Krippengruppe
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
14) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier

Information über die Erteilung eines Auftrages: Kindergarten Ebergötzen

Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages:
Vergabenummer: 3173-001
Ort: Kindergarten Ebergötzen, Herzberger Str. 38, 37136 Ebergötzen
Beauftragtes Unternehmen: Möbelschreinerei Engelhardt,Am Bökelern 9, Ebergötzen
Bearbeitung: sof. ab Auftragserteilung, Fertigstellung 31.7.19 spätestens 30.9.19

Die gesamte Information über diese Beauftragung entnehmen Sie bitte der anhängenden PDF.

Information über die Erteilung eines Auftrags: Abdichtungsarbeiten und Herrichtung Außenanlage

Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages:
Vergabenummer: 3089-001
Auftragsgegenstand: Abdichtungsarbeiten und Herrichtung Außenanlage
Ort: Mehrzweckhalle, Am Sportplatz 9, 37136 Ebergötzen- OT Holzerode
Beauftragtes Unternehmen: MS-Dienstleistungen, Moritz Sander, Kattenborg 26, 37120 Bovenden
Bearbeitung: 23.04.2019 – 14.06.2019

Die gesamte Information über diese Beauftragung entnehmen Sie bitte der anhängenden PDF.

Gemeinde Ebergötzen erhält Mittel aus dem LEADER-Programm für die Sanierung der Mehrzweckhalle Holzerode

Die 1973 errichtete Mehrzweckhalle (MZH) Holzerode ist der kulturelle Mittelpunkt des Ortes. Ihre Nutzung ist auf zwei Säulen aufgebaut. Sie ist zum einen Veranstaltungsort für große Veranstaltungen wie z.B. die Kirmes, Kulturabende, Bürgerversammlungen, Seniorenweihnachtsfeier pp. und zum anderen beherbergt die MZH die Laienspielgruppe von 1952 e.V. Holzerode und dient als Proberaum und als Gastspielort. In den Nebenräumen sind auch die zahlreichen Requisiten untergebracht.

Der zweite Schwerpunkt der MZH ist die Nutzung als Sportstätte. Der Turn- und Sportverein von 1921 e.V. Holzerode hat in der MZH seine Heimat gefunden und bietet dort täglich eine Vielzahl von sportlichen Aktivitäten wie z.B. Seniorendamengymnastik, Frauengymnastik, Volleyball, Zumba, Tischtennis, Gesundheitssport, Linedance, Ju-Jutsu, Stepaerobic und in den Wintermonaten das Fußballtraining der 1. Herrenmannschaft an. Die Halle ist durch das Sportangebot einerseits und durch die übrigen kulturellen Veranstaltungen täglich ausgelastet.

Der Bedarf an dieser Liegenschaft ist nach wie vor ungebrochen. Die MZH ist im Ort etabliert und nicht mehr wegzudenken. Vor dem Hintergrund der derzeitigen starken Bebauung in Holzerode ist davon auszugehen, dass entgegen des in der Region zu beobachteten demographischen Wandels, die Einwohnerzahl – insbesondere mit jungen Familien – stabil bleiben wird. Insofern wird hier auch in Zukunft Bedarf an derartigen Einrichtungen bestehen.

Die Aufrechterhaltung dieser wichtigen Liegenschaft ist unerlässlich für die Gemeinschaft in Holzerode. Es gibt im Ort keine alternative Ausweichmöglichkeit, in der sich derartige Veranstaltungen durchführen lassen. Das räumlich deutlich kleinere Gemeinschaftshaus „Alte Schule“ beherbergt den Männergesangverein, den Schützenverein sowie den Jugendraum und kann keine weiteren Gruppen mehr aufnehmen.

Die sukzessive Vernachlässigung der MZH hätte dazu führen können, dass die Mängel so erheblich werden, dass die Gemeinde die Kosten nicht mehr stemmen kann und die Liegenschaft aufgeben muss.

Insofern galt es frühzeitig, diesen signifikant wichtigen kulturellen Mittelpunkt und das Herz des dörflichen Zusammenseins am Leben zu erhalten und alles dafür Notwendige zu tun, die MZH in einem baulich und substanziell einwandfreien Zustand zu erhalten. So hat die Gemeinde mit Antrag vom 23.05.2018 entsprechende Mittel beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig beantragt. Mit Zuwendungsbescheid vom 12.07.2018 wurde die Mittel erfreulicherweise bewilligt.

Mit der nun bevorstehenden Sanierungsmaßnahme aus dem LEADER-Programm wird die Zusammenarbeit und die Initiierung, Organisation und Umsetzung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung in ländlichen Gebieten („LEADER-Region“) unterstützt. Die Maßnahme ist bis zum 30.06.2019 abzuschließen.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier als PDF.

Den Aushang zur Sanierung der Sanitäranlagen finden Sie hier als PDF

Öffentliche Bekanntmachung: Beschluss 5. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“

Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 19.2.2019 die 5. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ mit Örtlicher Bauvorschrift als Satzung beschlossen.
Aufgrund einer redaktionellen Richtigstellung der Abwägung, in deren Folge die Aufhebung der Textlichen Festsetzung Nr. 3 (Anpflanzung von Gehölzen) redaktionell zurückzunehmen ist, wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ mit Örtlicher
Bauvorschrift gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) erneut bekanntgemacht

Der Planbereich der 5. Änderung befindet sich im Südosten Ebergötzens südlich des Vöhreweges und wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt:

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ mit Örtlicher Bauvorschrift und Begründung kann in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136
Ebergötzen während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 Uhr- 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch 9.00 Uhr -12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:
Unbeachtlich werden
1. nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften,
2. ein unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler und
3. nach§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 5. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) über die Entschädigung von durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechende Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier

Verpachtung des Geländes des ehemaligen Grillplatzes in Ebergötzen

Die Gemeinde Ebergötzen bietet das Gelände des ehemaligen Grillplatzes in Ebergötzen zur Verpachtung an. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine gewerbliche Nutzung jedoch ausgeschlossen ist.

Anfragen richten Sie bitte bis zum 31.05.2019 an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen (gerne auch per E-Mail: gemeindeebergoetzen@t-online.de). Telefonische Auskunft erteilt Frau Bartus-Deutsch unter 05507-7310.

Information über eine beschränkte Ausschreibung: Feste Einrichtung Kindergarten

(Ankündigung einer Beschränkten Ausschreibung)

Information nach § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung

Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung
Auftragsgegenstand: Feste Einrichtung
Ort: Kindergarten Ebergötzen, Herzberger Str. 38, 37136 Ebergötzen

Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung:
1 Stck. Wickeltischanlage mit fester Treppe mit riegelbarer Sicherungstür und Wickeltischauflage
1 Stck. Edelstahlbecken
1 Stck. Rückzugs-/Schlafpodestlandschaft, die Podestlandschaft bietet Platz für bis zu 13 Schlafplätze
auf Liegepolstern
13 Stck. Liegepolster, abnehmbarer Kunstlederbezug
15 Stck. Garderoben-Spind-Element für ein Kind, Türen mit „Wellenschnitt“ und Verschneidungen der
Wellenform angleichen
6 Stck. Außenseiten für Garderobenelemente
1 Stck. Zwischenstück/Sitzstück (groß) zwischen den Garderobenspinden
4 Stck. Abschlussstück/Sitzstück (klein) neben den Garderobenspinden
1 Stck. U3-Erlebnis-/Rückzugspodestlandschaft

Fertigstellung der Leistungen bis 31.07.2019

Die vollständige Information nach § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung finden Sie in dieser anhängenden PDF.

Öffentliche Bekanntmachung: 4. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am 12.03.2019

Öffentliche Bekanntmachung
Am Dienstag, 12. März 2019, 18.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 4. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016/2021 statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschuss für Jugend und Sport am 19.06.18
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Vorstellung der Planungen zur Einrichtung einer weiteren Krippengruppe im Max und Moritz Kindergarten mit Beschlussfassung über die Ausführung der Maßnahme
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Ausschuss und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
10) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier als PDF.

Öffentliche Bekanntmachung: 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 19.2.2019

Am Dienstag, 19. Februar 2019, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung von Niederschriften
a) über die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 04.12.18
b) über die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 08.01.19
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
7) Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrwiese“, 5. Änderung, der Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen
a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 08.01.19
b) Erneute Abwägung über Anregungen und Bedenken
c) Beschlussfassung als Satzung
d) Beschlussfassung der Begründung
8) Bebauungsplan Nr. 014 ..Am Sportplatz“, 4. Änderung, der Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil Holzerode; Beschlussfassung über die Ergänzung eines Hinweises auf der Planunterlage
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
1 0) Behandlung von Anfragen und Anreungen
11) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

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Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Ebergötzen mit Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesumweltministerium

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Zum Zwecke der CO2-Einsparung und Energiekostenverminderung hat die Gemeinde Ebergötzen im Jahr 2017 das Projekt „LED-Umrüstung“ auf den Weg gebracht.
Zur Finanzierung des Vorhabens hat die Gemeinde Ebergötzen Fördermittel aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimaschutz“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beantragt. Die entsprechenden Fördermittel wurden durch den Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH (ptj) mit Zuwendungsbescheid vom 25.10.2017 bewilligt (Förderkennzeichen 03K07324).
Unter dem Fördertitel „Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Ebergötzen“ wurden der Gemeinde Ebergötzen Bundesmittel in Höhe von 23.936,00 Euro (bei Gesamtkosten in Höhe von seinerzeit geschätzten 119.681,00 Euro) bewilligt. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.01. bis 31.12.2018.
Insgesamt wurden in der Gemeinde 235 Lichtpunkte umgerüstet. Mit der Maßnahme werden mehr als 100.000 Kilowattstunden und über die Lebensdauer der Beleuchtung gesehen, mehr als 1.200 Tonnen CO2 –
Emissionen (93 %) eingespart.

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Information über eine beschränkte Ausschreibung: Abdichtungsarbeiten und Herrichtung Außenanlage

Information nach § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
Vergabestelle: Gemeinde Ebergötzen
Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung
Ort: Mehrzweckhalle, Am Sportplatz 9, 37136 Ebergötzen-OT Holzerode
Auftragsgegenstand: Abdichtungsarbeiten und Herrichtung Außenanlage

Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung:
Ca. 76 m² nachträgliche Abdichtung Kelleraußenwand inkl. Dämmung und den erforderlichen Ausschachtungsarbeiten und Drainage, ca. 17 lfdm Hochbordstein abbrechen und wieder herstellen,
ca. 9 m² Betonsteinpflaster aufnehmen und wieder verlegen, inkl. 30 cm FSS 0-32,
ca. 1 St. Wurzel Baum ausfräsen und entsorgen, 1 St. vorh. Eingangsvordach abbauen und wieder aufstellen, 1 St. vorh. Eingangstreppenpodest abbauen, entsorgen und wieder herstellen,
ca. 3 St. Betonlichtschächte ca. 1,000,500,80 m ausbauen, entsorgen und gegen PVC-Lichtschächte ersetzten, ca. 2,5 m² Punktfundament im oberen Bereich 20 cm tiefer abbrechen, glatt spachteln und mit Dickbeschichtung eindichten, c. 2 m² Betonplatte abbrechen und entsorgen und nach den Abdichtungsarbeiten mit Betonsteinpflaster herstellen, ca. 77 m² Feinplanum und Rasenfläche herstellen, alte Rasenfläche vorher entfernen, ca. 10 lfdm Grundleitungen DN 100 SW innerhalb des Gebäudes erneuern. Betonplatte aufschneiden und nach den Arbeiten wieder betonieren, ca. 1 St. Kernbohrung in Streifenfundament für neue SW-Leitung herstellen,
ca. 44 lfdm Grundleitungen DN 150 RW und SW außerhalb des Gebäudes herstellen inkl. Versorgungsgraben (teilw. in Baugrube!), ca. 1 St. Anschluss neue SW-Leitung an vorh. SW-Schacht herstellen.

Die vollständige Information nach § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung finden Sie in dieser anhängenden PDF.

Öffentliche Bekanntmachung: Beschluss 4. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“

Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 8.1.2018 die 4. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift in der Ortschaft Holzerode als Satzung beschlossen.
Hiermit wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) bekanntgemacht
Der Änderungsbereich befindet sich im Südwesten Holzerodes südlich der Straße „Am Sportplatz“ und wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt:

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift und Begründung kann in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen
während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag  15.00 Uhr- 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der 4. Änderung des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:
Unbeachtlich werden
1. nach§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. ein unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler und
3. nach§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 4. Änderung des
Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) über die Entschädigung von durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechende Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

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