Pressemeldung 05.01.2019: Männergesangverein in Holzerode hat eine neue Führung

Holger Bährens (links) und Robert Meters (rechts)


Pressemeldung 05.01.2019
Männergesangverein in Holzerode hat eine neue Führung

Holzerode. Der Männergesangverein Waldesgrün von 1892 e.V. Holzerode hat eine neue Führung. Herr Robert Meters (53) folgt als erster Vorstandsvorsitzender Holger Bährens, der das Amt seit 1989 ausfüllte. Holger Bährens ist nun Ehrenvorsitzender als Anerkenntnis seines fast 30-jährigen Engagements für den Traditionsverein, der im vergangenen Jahr sein 125-jähriges Jubiläum mit einer Festveranstaltung gefeiert hat. Der Männergesangverein (MGV) mit seinen 75 Mitgliedern hat eine tragende Rolle im gesellschaftlichen und kulturellen Leben nicht nur in Holzerode, sondern auch in den umliegenden Gemeinden. Die Herren des Gesangvereins bereichern regionale Veranstaltungen, Feste und Benefizkonzerte mit musikalischen Beiträgen aus einem breiten Repertoire von klassischen wie modernen Liedern unter der musikalischen Leitung des Dirigenten Hans-Joachim Speer. Dem MGV ist der Shanty-Chor Holzerode unter dem musikalischen Leiter Frank Schwarzer angeschlossen. Weit über die regionalen Grenzen bekannt tritt der Shanty-Chor zu Feierlichkeiten und in Konzerten auf. Die leidenschaftlichen Sänger pflegen das vielfältige Genre der Chormusik und feilen an ihrem Können in den wöchentlichen Proben, jeweils dienstags und donnerstags um 20 Uhr im Vereinshaus „Alte Schule“ in Holzerode. Holger Bährens hat mit seinem Einsatz nicht nur das musikalische Angebot im Landkreis Göttingen gemeinsam mit seinen elf Vorstandskollegen organisatorisch bereichert, sondern den Sängern einen Platz in einer engagierten Gemeinschaft gegeben. Robert Meters steht ganz in der Tradition dieses sozialen und musikalischen Einsatzes. „Mir ist es wichtig, den Menschen eine Perspektive in ihrer regionalen Heimat zu geben, mit viel Freude und Spaß am Singen und an der musikalischen Gestaltung im Gemeindeleben. Sehr gerne habe ich daher diese Aufgabe übernommen.“, so Robert Meters. „Wir freuen uns sehr über neue, motivierte Sänger. Die Zusammenarbeit mit Chören und Kulturverantwortlichen aus dem Umland ist mir ein besonderes Anliegen.“ Der Terminkalender für 2019 ist gut gefüllt. Kirchenkonzerte, unter anderem am 30. März 2019 in der Kirche in Holzerode, und der Holzeröder Schüttenhoff mit Auftritten der Chöre MGV und Shanty am 27. und 28. Juni 2019 zählen zu den Highlights.

mgvholzerode.ndschorverband.de

Öffentliche Bekanntmachung: I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

Die I. Nachtragshaushaltssatzung ist im Amtsblatt Nr. 52 vom 20.12.2018 veröffentlicht worden.

Der I. Nachtragshaushaltsplan und die I. Nachtragshaushaltssatzung liegen gem. § 144 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz in der Zeit vom

07. Januar 2019 bis 16. Januar 2019

in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen während der Dienstzeiten öffentlich aus.

In Vertretung:
(Bartus-Deutsch)
Verwaltungsvertreterin

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.



Öffentliche Bekanntmachung: 10. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ am 8.1.2019

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 08. Januar 2019, 17.00 Uhr, findet im Gemeindebüro der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die

10. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes
„Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen statt.

Die Sitzung ist öffentlich.


Tagesordnung

1) Eröffnung der Sitzung

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

3) Feststellung der Beschlussfähigkeit

4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten aus dem Eigenbetrieb

6) Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2017

a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung

b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung

c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung 1

d) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresüberschusses gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung

7) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019

8) Behandlung von Anfragen und Anregungen

9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.

10) Schließung der Sitzung

(Detief Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung: 10. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen am 8.1.2019

Öffentliche Bekanntmachung: 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 8.1.2019

Öffentliche Bekanntmachung
Am Dienstag, 08. Januar 2019, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde
Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die

14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt.

Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
6) Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2017
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
d) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresüberschusses gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
7) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger
Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die HaushaltsJahre
2020 bis 2022
d) Beschlussfassung über den Wirtschafsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung
Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019
8) Bebauungsplan Nr. 014 „Am Sportplatz“, 4. Änderung, der Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Holzerode
a) Beschlussfassung über Anregungen und Bedenken
b) Beschlussfassung als Satzung
c) Beschlussfassung der Begründung
9) Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“, 5. Änderung, der Gemeinde
Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen
a) Beschlussfassung über Anregungen und Bedenken
b) Beschlussfassung als Satzung
c) Beschlussfassung der Begründung
Ebergötzen
10) Behandlung von Anfragen und Anregungen
11) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
12) Schließung der Sitzung
(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung: 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 8.1.2019

Stellenausschreibung: Thekenkraft für das DGH

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Ebergötzen sucht ab sofort eine Thekenkraft für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Ebergötzen. Die Tätigkeit umfasst den Ausschank von Getränken für Fremdgruppen, die die Kegelbahn im DGH nutzen.

Die Arbeitszeit beträgt etwa 40 Stunden im Monat und kann nach Absprache bzw. Belegung der Kegelbahn individuell vereinbart werden.

Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15.01.2019 an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen (gerne auch per E-Mail: gemeindeebergoetzen@t-online.de). Telefonische Auskunft erteilt Frau Bartus-Deutsch unter 05507-7310.

Seniorenweihnachtsfeier 2018

Auch in diesem Jahr veranstaltet die Gemeinde Ebergötzen in Zusammenarbeit mit der Ortsgruppe des „Deutschen Roten Kreuzes Ebergötzen“ wieder eine Weihnachtsfeier für unsere älteren Bürgerinnen und Bürger. Hierzu lade ich Sie im Namen von Rat und Verwaltung recht herzlich ein.

Wie in den Vorjahren sind auch wieder zahlreiche Ortsvereine zur Bereicherung des Programms mit von der Partie. Ich hoffe, dass auch wieder Vorträge aus Ihren eigenen Reihen kommen. Für die musikalische Unterhaltung sorgen wie immer die Harmonika Freunde aus Waake.

Es wird, wie in jedem Jahr, Kaffee und Kuchen angeboten.

Die Veranstaltung findet am

Sonntag, 09. Dezember 2018, 14.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle im Ortsteil Holzerode

statt.

Für die Ebergötzer Bürgerinnen und Bürger fährt ein Bus um 14.00 Uhr an den Bushaltestellen an der Kirche und an der Schule ab. Auch für die Rückfahrt ist gesorgt.

Bis es so weit ist, wünsche ich Ihnen noch eine besinnliche Adventszeit. Bringen Sie gute Laune mit und bis dahin verbleibe ich

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Bildung und Teilhabe: Unterstützung für junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können.

Zuschüsse sind in folgenden Bereichen möglich:

Ausflüge/mehrtägige Klassenfahrten (im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen)
Schulbedarf
Schülerbeförderung
Lernförderung
Mittagsverpflegung
Soziale und kulturelle Teilhabe

Im anhängenden Flyer erhalten Sie erste Informationen.
Auf der Themenseite des Landkreis www.landkreisgoettingen.de/Bildungspaket erhalten Sie weitere Informationen

Öffentliche Bekanntmachung: 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 27.11.2018

Am Dienstag, 27. November 2018 Dienstag, 4.12.2018, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt.
Die Sitzung ist öffentlich. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
7) I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Eiergötzen für das Haushaltsjahr 2018
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Beschlussfassung der I. Nachtragshaushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung
8) Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Produktkonten der Gebäudeunterhaltung Kindergarten
9) Behandlung von Anfragen und Anregungen
10) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
11) Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung: 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 27.11.2018

Informationstag „Daheim statt Heim“ am 24.11.2018

Pressemitteilung:
Informationstag – Daheim statt Heim

Am 24.11.2018 findet erstmals ein Informationstag des Verbands Pflegehilfe zu dem Thema “Pflege zu Hause” statt.

Eine Pflegesituation stellt Pflegebedürftige und deren Angehörige vor eine große emotionale und organisatorische Herausforderung. Dabei wünschen sich alle Beteiligten ihre Liebsten im Kreis der Familie zu haben. Doch in den seltensten Fällen ist es Angehörigen möglich die Pflege selbst zu übernehmen.
Dennoch gibt es für die betroffenen Personen Möglichkeiten in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Der Verband Pflegehilfe veranstaltet am 24.11.2018 einen Informationstag rund um das Thema Pflege zu Hause. Interessierte können sich u.a. zu folgenden Themen kostenlos beraten lassen: 24- Stunden-Pflege, Stundenweise Seniorenbetreuung, Ambulante Pflegedienste.

Die Mitarbeiter aus der Beratung sind von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der bundesweiten Rufnummer 06131 / 83 82 160 kostenfrei für Sie da. Weitere Informationen auch auf der Verbands-Homepage unter www.pflegehilfe.org.

Pressenkontakt:
Verband Pflegehilfe
Melissa Kropp
Parcusstraße 8
55116 Mainz
06131 / 83 82 164
info@pflegehilfe.de
www.pflegehilfe.org

Bekanntmachung: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“

Aufstellungsbeschluss
Öffentliche Auslegung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 16.10.2018 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.

Die Geltungsbereiche der 5. Änderung befinden sich im Südosten Ebergötzens südlich des Vöhreweges und werden wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt:

Ziel und Zweck der Planung
Durch diese Bebauungsplanänderung sollen überbaubare Flächen zusammengeführt werden, um eine durchgehende Nutzung im Sinne des Eigentümers zu ermöglichen. Dadurch wird keine dichtere Bebauung ermöglicht, weil das Maß der baulichen Nutzung unverändert bleibt.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 5.11.2018 bis einschließlich 5.12.2018 in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18,
37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr- 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen
www.ebergoetzen.de eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Ebergötzens im Sinne des
§ 13a (1) BauGB.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -Vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.

Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ unberücksichtigt
bleiben.

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“, 5. Änderung
Den Bebauungsplan zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
EB17 Gewerbegebiet Vöhrewiese 5. Änderung 15-10-2018 (5).pdf

Bekanntmachung: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Holzerode

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 16.10.2018 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung der 4. Änderung (gemäß § 13a BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift in Holpernde beschlossen.
Die Heraufsetzung des Höhenbezuges sowie die Anhebung der Firsthöhe machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Änderungsbereich befindet sich im Südwesten Holzerodes südlich der Straße „Am Sportplatz“ und wird wie auf der Karte im Maßstab 1 :5.000 dargestellt begrenzt:
Änderungsbereich südlich der Strasse „Am Sportplatz“

Ziel und Zweck der Planung
Erweiterung der überbaubaren Fläche, um die zulässigen baulichen Anlagen flexibler auf den Grundstücken verteilen zu können.

Verzicht auf die Festsetzung einer nördlichen Baulinie
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift in Holzerode mit Begründung wird erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 5.11.2018 bis einschließlich 5.12.2018 in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Eiergötzen während der Sprechzeiten
Dienstag:
9.00 Uhr- 12.00 Uhr
15.00 Uhr- 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr -12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich) öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen www.ebergoetzen.de eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Holzerodes im Sinne des § 13a (1) BauGB.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Zum Verfahren liegen zu den Schutzgütern:
– Mensch und Gesundheit
– Tiere und Pflanzen
– Geologie Boden
– Wasser
– Luft und Klima
– Landschaft
keine Gutachten bzw. Untersuchungen vor:

Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprachzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben.

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Holzerode
Den Bebauungsplan zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: EB15 Am Sportplatz 4. Änderung 11-9-2018 (3).pdf

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft (Feldgehölzschauen)

ln den Landschaftsschutzgebieten des Altkreises Göttingen bedarf die Beseitigung
oder der Rückschnitt von Flurgehölzen aller Art, wie Hecken und Gebüsche
heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer
vorherigen Erlaubnis. Die Erlaubnis ist bei den vom Landkreis Göttingen ernannten
Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege zu
beantragen und wird im Rahmen einer „Feldgehölzschau“ vor Ort auf ihre
Genehmigungsfähigkeit geprüft.
Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt, freigestellt.
Auch im Altkreis Osterode am Harz, in dem die erforderlichen Erlaubnisse im Landschaftsschutzgebiet im Einzelfall und nicht im Wege einer Gehölzschau
erteilt wurden, stehen die Regionalbeauftragten als Ansprechpersonen für
Anliegen rund um den Gehölzschnitt in Feld und Flur zur Verfügung.

Die Regionalbeauftragten sind auf Gemeindeebene tätig und unter folgenden
Telefon-Nummern zu erreichen:
Kreisnaturschutzbeauftragter Herr Prof. Dr. Heitkamp 0551/795544
Flecken Adelebsen Frau Dr. Ammer 05506/950691
Flecken Bovenden Herr Dr. Corsmann 05594/8133
0174/9192575
Gemeinde Bad Grund (Harz) Herr Mann 0171/5658517
Gemeinde Friedland Herr Mingram 0151/58847129
Gemeinde Gleichen Herr Höhne 05592/590669
0151/44527845
Gemeinde Rosdorf Herr Kotzan 0176/80337403
Gemeinde Staufenberg Herr Nemitz 05543/910258
0174/9019459
Gemeinde Walkenried Herr Kelka 0171/8674626
Samtgemeinde Dransfeld Herr Arnaschus 05546/1209
0170/6314435
Samtgemeinde Gieboldehausen Herr Lange 05529/1357
Samtgemeinde Hattorf am Harz Herr Armbrecht 05521/6780
Samtgemeinde Radolfshausen Herr Birke 05507/1332
Stadt Bad Lauterberg im Harz Frau Quandt 0175/6354900
Stadt Bad Sachsa Herr Bosse 05523/3445
0171/6125832
Stadt Duderstadt Herr Kracht 05527/5175
0175/6740605
Stadt Hann.Münden Herr Kornau 05541/7551541
Stadt Herzberg am Harz Herr Große 0151/46602355
Stadt Osterode am Harz Herr Buff 0171/8940729

Nach § 39 Abs. 5 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Bäume
(die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch
genutzten Grundflächen stehen), Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere
Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden oder
auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur
Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann eine Prüfung von Gehölzrückschnitten
durch die untere Naturschutzbehörde notwendig sein. Dies ist der
Fall, wenn besonders geschützte Biotope gern. § 30 BNatSchG und §
24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
oder besondere Artenschutzregelungen (z.B. die mögliche Zerstörung
oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und
Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund) betroffen sind.

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft (Feldgehölzschauen)

Öffentliche Bekanntmachung: 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 16.11.2018

Am Dienstag, 16. Oktober 2018, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde
Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt.
Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 11. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 26.06.18
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
7) Beschluss über den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Ebergötzen sowie den
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes einschl. Stellungnahme des Bürgermeisters
für das Jahr 2016; Beschlussfassung nach§ 129 NKomVG
8) Beschlussfassung über einen 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2018
9) Bebauungsplan Nr. 014 „Am Sportplatz“, 4. Änderung, der Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Holzerode
a) Beschlussfassung über Anregungen und Bedenken
b) Beschlussfassung über die erneute öffentliche Auslegung
10) Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrwiese“, 5. Änderung, Ortsteil Ebergötzen
a) Aufstellungsbeschluss
b) Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung
c) Zustimmung zum Entwurf
d) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange
11) Antrag des TSV Ebergötzen e. V. vom 01.10.18 auf Zuschuss für den geplanten
Erweiterungsbau Sporthalle Ebergötzen
12) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen bei der Straßenunterhaltung
13) Behandlung von Anfragen und Anregungen
14) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
15) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung: 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 16.11.2018

B 27: Deckenerneuerungen zwischen Roringen und Waake und auf dem Radweg zwischen Knochenmühle und Roringen

BAD GANDERSHEIM. Die Bundesstraße 27 wird ab Mittwoch, dem 12.09.2018 für den Verkehr in Fahrtrichtung Göttingen zwischen Roringen und Waake gesperrt.
Grund ist eine Fahrbahnerneuerung.
Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Bad Gandersheim mit.

Nach Mitteilung der Behörde wird auf der Bundesstraße zwischen Roringen und Waake (Landkreis Göttingen) die Fahrbahn erneuert.
Der Verkehr in Fahrtrichtung Ebergötzen wird halbseitig an der Baustelle vorbei geführt. Für den Verkehr in Fahrtrichtung Göttingen wird ab Ebergötzen eine Umleitung über die Bundesstraßen 446 und 3 eingerichtet, da diese Richtungsfahrbahn ab Waake gesperrt wird.
Parallel zur Fahrbahnerneuerung wird auch der Radweg neben der Bundesstraße zwischen Knochenmühle und Roringen erneuert. Hierzu wird der Radweg voll gesperrt. Für Radfahrer wird eine Umleitung eingerichtet.

Behinderungen im Straßenverkehr sind hier jedoch möglich, da auf der Bundesstraße in Fahrtrichtung Ebergötzen ab Knochenmühle nur ein Fahrstreifen zur Verfügung steht.
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zum 02.10.2018 andauern. Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich.

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Bad Gandersheim bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis.
Die Gesamtbaukosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf rund 700.000 Euro.