Information über eine beschränkte Ausschreibung: Abdichtungsarbeiten und Herrichtung Außenanlage

Information nach § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
Vergabestelle: Gemeinde Ebergötzen
Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung
Ort: Mehrzweckhalle, Am Sportplatz 9, 37136 Ebergötzen-OT Holzerode
Auftragsgegenstand: Abdichtungsarbeiten und Herrichtung Außenanlage

Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung:
Ca. 76 m² nachträgliche Abdichtung Kelleraußenwand inkl. Dämmung und den erforderlichen Ausschachtungsarbeiten und Drainage, ca. 17 lfdm Hochbordstein abbrechen und wieder herstellen,
ca. 9 m² Betonsteinpflaster aufnehmen und wieder verlegen, inkl. 30 cm FSS 0-32,
ca. 1 St. Wurzel Baum ausfräsen und entsorgen, 1 St. vorh. Eingangsvordach abbauen und wieder aufstellen, 1 St. vorh. Eingangstreppenpodest abbauen, entsorgen und wieder herstellen,
ca. 3 St. Betonlichtschächte ca. 1,000,500,80 m ausbauen, entsorgen und gegen PVC-Lichtschächte ersetzten, ca. 2,5 m² Punktfundament im oberen Bereich 20 cm tiefer abbrechen, glatt spachteln und mit Dickbeschichtung eindichten, c. 2 m² Betonplatte abbrechen und entsorgen und nach den Abdichtungsarbeiten mit Betonsteinpflaster herstellen, ca. 77 m² Feinplanum und Rasenfläche herstellen, alte Rasenfläche vorher entfernen, ca. 10 lfdm Grundleitungen DN 100 SW innerhalb des Gebäudes erneuern. Betonplatte aufschneiden und nach den Arbeiten wieder betonieren, ca. 1 St. Kernbohrung in Streifenfundament für neue SW-Leitung herstellen,
ca. 44 lfdm Grundleitungen DN 150 RW und SW außerhalb des Gebäudes herstellen inkl. Versorgungsgraben (teilw. in Baugrube!), ca. 1 St. Anschluss neue SW-Leitung an vorh. SW-Schacht herstellen.

Die vollständige Information nach § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung finden Sie in dieser anhängenden PDF.

Öffentliche Bekanntmachung: Beschluss 4. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“

Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 8.1.2018 die 4. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift in der Ortschaft Holzerode als Satzung beschlossen.
Hiermit wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) bekanntgemacht
Der Änderungsbereich befindet sich im Südwesten Holzerodes südlich der Straße „Am Sportplatz“ und wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt:

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift und Begründung kann in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen
während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag  15.00 Uhr- 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der 4. Änderung des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:
Unbeachtlich werden
1. nach§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. ein unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler und
3. nach§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 4. Änderung des
Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) über die Entschädigung von durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechende Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 08.01.2019 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ zur Kenntnis genommen sowie den Jahresabschluss mit dem Lagebericht der Lukat & Partner Steuerberatungsgesellschaft Göttingen, zu dem Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt.

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsamtes
Der Jahresabschluss- bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -wurde unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Grundstücksverwaltung Brotmuseum, Eiergötzen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich gem. §53
HGrG auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes sowie darauf, ob dieser wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtliehen Vorschriften und ergänzenden landesrechtliehen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Insofern wird aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse gem. § 32 Abs. 2 EigBetrVO bestätigt:
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

Osterode am Harz, 22.11.2018
gez. Kohlstruck
Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt
gez. Liesegang
Prüferin

Der Rat hat weiterhin beschlossen, den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresgewinn des Jahres 2017 in Höhe von 853,39 Euro gem. § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung in das Jahr 2018 vorzutragen.

Der Werksleitung wurde für das Haushaltsjahr 2017 vorbehaltlose Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen gem. § 34 der Nieders. Eigenbetriebsverordnung in der Zeit vom
28. Januar 2019 bis 07. Februar 2019
während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18,
37136 Ebergötzen, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister
Ausgehängt: 21.01 .19
Abgenommen:

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier

Pressemeldung 05.01.2019: Männergesangverein in Holzerode hat eine neue Führung

Holger Bährens (links) und Robert Meters (rechts)


Pressemeldung 05.01.2019
Männergesangverein in Holzerode hat eine neue Führung

Holzerode. Der Männergesangverein Waldesgrün von 1892 e.V. Holzerode hat eine neue Führung. Herr Robert Meters (53) folgt als erster Vorstandsvorsitzender Holger Bährens, der das Amt seit 1989 ausfüllte. Holger Bährens ist nun Ehrenvorsitzender als Anerkenntnis seines fast 30-jährigen Engagements für den Traditionsverein, der im vergangenen Jahr sein 125-jähriges Jubiläum mit einer Festveranstaltung gefeiert hat. Der Männergesangverein (MGV) mit seinen 75 Mitgliedern hat eine tragende Rolle im gesellschaftlichen und kulturellen Leben nicht nur in Holzerode, sondern auch in den umliegenden Gemeinden. Die Herren des Gesangvereins bereichern regionale Veranstaltungen, Feste und Benefizkonzerte mit musikalischen Beiträgen aus einem breiten Repertoire von klassischen wie modernen Liedern unter der musikalischen Leitung des Dirigenten Hans-Joachim Speer. Dem MGV ist der Shanty-Chor Holzerode unter dem musikalischen Leiter Frank Schwarzer angeschlossen. Weit über die regionalen Grenzen bekannt tritt der Shanty-Chor zu Feierlichkeiten und in Konzerten auf. Die leidenschaftlichen Sänger pflegen das vielfältige Genre der Chormusik und feilen an ihrem Können in den wöchentlichen Proben, jeweils dienstags und donnerstags um 20 Uhr im Vereinshaus „Alte Schule“ in Holzerode. Holger Bährens hat mit seinem Einsatz nicht nur das musikalische Angebot im Landkreis Göttingen gemeinsam mit seinen elf Vorstandskollegen organisatorisch bereichert, sondern den Sängern einen Platz in einer engagierten Gemeinschaft gegeben. Robert Meters steht ganz in der Tradition dieses sozialen und musikalischen Einsatzes. „Mir ist es wichtig, den Menschen eine Perspektive in ihrer regionalen Heimat zu geben, mit viel Freude und Spaß am Singen und an der musikalischen Gestaltung im Gemeindeleben. Sehr gerne habe ich daher diese Aufgabe übernommen.“, so Robert Meters. „Wir freuen uns sehr über neue, motivierte Sänger. Die Zusammenarbeit mit Chören und Kulturverantwortlichen aus dem Umland ist mir ein besonderes Anliegen.“ Der Terminkalender für 2019 ist gut gefüllt. Kirchenkonzerte, unter anderem am 30. März 2019 in der Kirche in Holzerode, und der Holzeröder Schüttenhoff mit Auftritten der Chöre MGV und Shanty am 27. und 28. Juni 2019 zählen zu den Highlights.

mgvholzerode.ndschorverband.de

Öffentliche Bekanntmachung: I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

Die I. Nachtragshaushaltssatzung ist im Amtsblatt Nr. 52 vom 20.12.2018 veröffentlicht worden.

Der I. Nachtragshaushaltsplan und die I. Nachtragshaushaltssatzung liegen gem. § 144 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz in der Zeit vom

07. Januar 2019 bis 16. Januar 2019

in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen während der Dienstzeiten öffentlich aus.

In Vertretung:
(Bartus-Deutsch)
Verwaltungsvertreterin

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.



Öffentliche Bekanntmachung: 10. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ am 8.1.2019

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 08. Januar 2019, 17.00 Uhr, findet im Gemeindebüro der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die

10. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes
„Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen statt.

Die Sitzung ist öffentlich.


Tagesordnung

1) Eröffnung der Sitzung

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

3) Feststellung der Beschlussfähigkeit

4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten aus dem Eigenbetrieb

6) Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2017

a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung

b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung

c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung 1

d) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresüberschusses gem. § 33 Eigenbetriebsverordnung

7) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019

8) Behandlung von Anfragen und Anregungen

9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.

10) Schließung der Sitzung

(Detief Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung: 10. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen am 8.1.2019

Öffentliche Bekanntmachung: 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 8.1.2019

Öffentliche Bekanntmachung
Am Dienstag, 08. Januar 2019, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde
Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die

14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt.

Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
6) Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2017
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
d) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresüberschusses gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
7) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger
Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die HaushaltsJahre
2020 bis 2022
d) Beschlussfassung über den Wirtschafsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung
Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019
8) Bebauungsplan Nr. 014 „Am Sportplatz“, 4. Änderung, der Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Holzerode
a) Beschlussfassung über Anregungen und Bedenken
b) Beschlussfassung als Satzung
c) Beschlussfassung der Begründung
9) Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“, 5. Änderung, der Gemeinde
Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen
a) Beschlussfassung über Anregungen und Bedenken
b) Beschlussfassung als Satzung
c) Beschlussfassung der Begründung
Ebergötzen
10) Behandlung von Anfragen und Anregungen
11) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
12) Schließung der Sitzung
(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung: 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 8.1.2019

Stellenausschreibung: Thekenkraft für das DGH

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Ebergötzen sucht ab sofort eine Thekenkraft für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Ebergötzen. Die Tätigkeit umfasst den Ausschank von Getränken für Fremdgruppen, die die Kegelbahn im DGH nutzen.

Die Arbeitszeit beträgt etwa 40 Stunden im Monat und kann nach Absprache bzw. Belegung der Kegelbahn individuell vereinbart werden.

Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15.01.2019 an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen (gerne auch per E-Mail: gemeindeebergoetzen@t-online.de). Telefonische Auskunft erteilt Frau Bartus-Deutsch unter 05507-7310.

Seniorenweihnachtsfeier 2018

Auch in diesem Jahr veranstaltet die Gemeinde Ebergötzen in Zusammenarbeit mit der Ortsgruppe des „Deutschen Roten Kreuzes Ebergötzen“ wieder eine Weihnachtsfeier für unsere älteren Bürgerinnen und Bürger. Hierzu lade ich Sie im Namen von Rat und Verwaltung recht herzlich ein.

Wie in den Vorjahren sind auch wieder zahlreiche Ortsvereine zur Bereicherung des Programms mit von der Partie. Ich hoffe, dass auch wieder Vorträge aus Ihren eigenen Reihen kommen. Für die musikalische Unterhaltung sorgen wie immer die Harmonika Freunde aus Waake.

Es wird, wie in jedem Jahr, Kaffee und Kuchen angeboten.

Die Veranstaltung findet am

Sonntag, 09. Dezember 2018, 14.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle im Ortsteil Holzerode

statt.

Für die Ebergötzer Bürgerinnen und Bürger fährt ein Bus um 14.00 Uhr an den Bushaltestellen an der Kirche und an der Schule ab. Auch für die Rückfahrt ist gesorgt.

Bis es so weit ist, wünsche ich Ihnen noch eine besinnliche Adventszeit. Bringen Sie gute Laune mit und bis dahin verbleibe ich

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Bildung und Teilhabe: Unterstützung für junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können.

Zuschüsse sind in folgenden Bereichen möglich:

Ausflüge/mehrtägige Klassenfahrten (im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen)
Schulbedarf
Schülerbeförderung
Lernförderung
Mittagsverpflegung
Soziale und kulturelle Teilhabe

Im anhängenden Flyer erhalten Sie erste Informationen.
Auf der Themenseite des Landkreis www.landkreisgoettingen.de/Bildungspaket erhalten Sie weitere Informationen

Öffentliche Bekanntmachung: 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 27.11.2018

Am Dienstag, 27. November 2018 Dienstag, 4.12.2018, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt.
Die Sitzung ist öffentlich. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
7) I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Eiergötzen für das Haushaltsjahr 2018
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Beschlussfassung der I. Nachtragshaushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung
8) Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Produktkonten der Gebäudeunterhaltung Kindergarten
9) Behandlung von Anfragen und Anregungen
10) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
11) Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung: 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 27.11.2018

Informationstag „Daheim statt Heim“ am 24.11.2018

Pressemitteilung:
Informationstag – Daheim statt Heim

Am 24.11.2018 findet erstmals ein Informationstag des Verbands Pflegehilfe zu dem Thema “Pflege zu Hause” statt.

Eine Pflegesituation stellt Pflegebedürftige und deren Angehörige vor eine große emotionale und organisatorische Herausforderung. Dabei wünschen sich alle Beteiligten ihre Liebsten im Kreis der Familie zu haben. Doch in den seltensten Fällen ist es Angehörigen möglich die Pflege selbst zu übernehmen.
Dennoch gibt es für die betroffenen Personen Möglichkeiten in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Der Verband Pflegehilfe veranstaltet am 24.11.2018 einen Informationstag rund um das Thema Pflege zu Hause. Interessierte können sich u.a. zu folgenden Themen kostenlos beraten lassen: 24- Stunden-Pflege, Stundenweise Seniorenbetreuung, Ambulante Pflegedienste.

Die Mitarbeiter aus der Beratung sind von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der bundesweiten Rufnummer 06131 / 83 82 160 kostenfrei für Sie da. Weitere Informationen auch auf der Verbands-Homepage unter www.pflegehilfe.org.

Pressenkontakt:
Verband Pflegehilfe
Melissa Kropp
Parcusstraße 8
55116 Mainz
06131 / 83 82 164
info@pflegehilfe.de
www.pflegehilfe.org

Bekanntmachung: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“

Aufstellungsbeschluss
Öffentliche Auslegung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 16.10.2018 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.

Die Geltungsbereiche der 5. Änderung befinden sich im Südosten Ebergötzens südlich des Vöhreweges und werden wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt:

Ziel und Zweck der Planung
Durch diese Bebauungsplanänderung sollen überbaubare Flächen zusammengeführt werden, um eine durchgehende Nutzung im Sinne des Eigentümers zu ermöglichen. Dadurch wird keine dichtere Bebauung ermöglicht, weil das Maß der baulichen Nutzung unverändert bleibt.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 5.11.2018 bis einschließlich 5.12.2018 in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18,
37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr- 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen
www.ebergoetzen.de eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Ebergötzens im Sinne des
§ 13a (1) BauGB.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -Vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.

Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ unberücksichtigt
bleiben.

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“, 5. Änderung
Den Bebauungsplan zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
EB17 Gewerbegebiet Vöhrewiese 5. Änderung 15-10-2018 (5).pdf

Bekanntmachung: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Holzerode

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 16.10.2018 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung der 4. Änderung (gemäß § 13a BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift in Holpernde beschlossen.
Die Heraufsetzung des Höhenbezuges sowie die Anhebung der Firsthöhe machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Änderungsbereich befindet sich im Südwesten Holzerodes südlich der Straße „Am Sportplatz“ und wird wie auf der Karte im Maßstab 1 :5.000 dargestellt begrenzt:
Änderungsbereich südlich der Strasse „Am Sportplatz“

Ziel und Zweck der Planung
Erweiterung der überbaubaren Fläche, um die zulässigen baulichen Anlagen flexibler auf den Grundstücken verteilen zu können.

Verzicht auf die Festsetzung einer nördlichen Baulinie
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift in Holzerode mit Begründung wird erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 5.11.2018 bis einschließlich 5.12.2018 in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Eiergötzen während der Sprechzeiten
Dienstag:
9.00 Uhr- 12.00 Uhr
15.00 Uhr- 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr -12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich) öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen www.ebergoetzen.de eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Holzerodes im Sinne des § 13a (1) BauGB.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Zum Verfahren liegen zu den Schutzgütern:
– Mensch und Gesundheit
– Tiere und Pflanzen
– Geologie Boden
– Wasser
– Luft und Klima
– Landschaft
keine Gutachten bzw. Untersuchungen vor:

Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprachzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben.

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Holzerode
Den Bebauungsplan zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: EB15 Am Sportplatz 4. Änderung 11-9-2018 (3).pdf