Öffentliche Bekanntmachung: 9. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen am 12.10.23

Die 9. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2021-2026
findet am Donnerstag, den 12.10.2023 um 19:00 Uhr im
Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen
statt.

T A G E S O R D N U N G:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 29.06.2023
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
6. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Abwägung der Bedenken und Anregungen und Beschluss zur erneuten Auslegung
7. Bericht zum Klimaschutzmanagement
8. Antragstellung Förderverfahren kommunale Wärmeplanung
9. Beteiligung der Samtgemeinde Radolfshausen an der BürgerEnergie Radolfshausen eG
10. Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Radolfshausen
11. Beschluss eine neuen Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Freiwillige Feuerwehr Radolfshausen
12. Anpassung von Kanalbaubeiträgen
13. Behandlung von Anfragen und Anregungen
14. Einwohnerfragestunde
15. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau- und Straßenwesen und Hochwasserschutz am 11.10.23

2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau- und Straßenwesen und Hochwasserschutz
am Mittwoch den 11.10.2023 um 19:00 Uhr
im DGH Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen.

Tagesordnung:

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Planun·g, Bau­und Straßenwesen und Hochwasserschutz vom 29.03.2023
6) Mitteilung des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Hochwasserschutz
8) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzberger Straße -Nord“
9) Erschließung Baugebiet Sandtal Nord
10) Behandlung von Anfragen und Anregungen
11) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
12) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.

(Bährens) Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Einladung: E-Mobilität – Was kommt auf uns zu? 18.10.2023 19 Uhr

Wir laden Sie herzlich ein zum kostenfreien Vortrag mit anschließender Frage ­und Diskussionsrunde zum Thema:

E-Mobilität – Was kommt auf uns zu?
Technik und Möglichkeiten für Endanwender

Mittwoch, 18.10.2023 um 19 Uhr
Gemeindezentrum Seeburg, Seestraße 8

Referenten:
Matthias Schmidt, Mobilitäts-Experte der EFG-Gruppe
Thomas Czech, ETC GmbH, Fachbetrieb für E-Mobilität

Wir bitten um Anmeldung bis zum 17.10.2023 an klimaschutz@radolfshausen.de
oder über „buchbare Veranstaltungen“ auf der Homepage der Samtgemeinde:
www.radolfshausen.de
Eine spontane Teilnahme ist auch möglich.
Wir freuen uns auf Sie!

Die vollständige Einladung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: Flurbereinigungsplan Holzerode mit Wirkung zum Montag, den 09.10.2023

Öffentliche Bekanntmachung
Ausführungsanordnung

Im Flurbereinigungsverfahren Holzerode, Landkreis Göttingen wird nach § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBI. 1 S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBI. 1 S. 2794 ),

die Ausführung des Flurbereinigungsplanes Holzerode
mit Wirkung zum Montag, den 09.10.2023, 00:00 Uhr

angeordnet.

Mit diesem Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.
Für die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen sowie die nachbarrechtlichen Bestimmungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 19.06.2017 maßgebend.
Über Leistungen nach § 69 FlurbG durch den Nießbraucher, den Ausgleich bei Pachtverhältnissen nach § 70 Abs. 1 FlurbG und die Auflösung von Pachtverhältnissen nach § 70 Abs. 2 FlurbG entscheidet das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen auf Antrag, der bis spätestens drei Monate nach dem Erlass dieser Ausführungsanordnung gestellt werden kann. Im Falle des § 70 Abs. 2 FlurbG ist nur der Pächter antragsberechtigt(§ 71 FlurbG).

Anordnung der sofortigen Vollziehung
Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBI. 1 S. 686) zuletzt geändert durch Artikel 3, des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBI. 1 S. 1325) wird hiermit im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der Beteiligten die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung angeordnet. Die sofortige Vollziehung schließt die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen aus.

Begründung
Der Flurbereinigungsplan ist vom Referat 306 des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Obere Flurbereinigungsbehörde – eingehend geprüft, am 26.11.2020 genehmigt und den Beteiligten durch Auslegung im Rathaus der Gemeinde Ebergötzen, vom 14.12.2020 bis einschließlich 20.01.2021 bekannt gegeben worden.
Der Auskunftstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG fand vom 06.01.2021 bis 20.01.2021 um 14 Uhr statt. Die neue Feldeinteilung ist den Beteiligten auf Wunsch an Ort und Stelle erläutert worden.
Die gegen den Flurbereinigungsplan erhobenen Widersprüche sind im Verhandlungswege ausgeräumt worden. Die Ergebnisse dieser Abhilfeverhandlungen sind durch den Nachtrag 1 in den Flurbereinigungsplan aufgenommen worden. Der Auskunftstermin um Nachtrag 1 des Flurbereinigungsplans Holzerode wurde am 10.07.2023 von 8:00 – 12:00 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr und am 11.07.2023 von 8:00 bis 12:00 Uhr durchgeführt. Gegen den Nachtrag 1 wurden keine Widersprüche eingelegt.
Zu dem in dieser Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan Holzerode vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen (§ 61 FlurbG).
Daraus ergibt sich u.a. die Rechtsfolge, dass die Abfindungsgrundstücke an Stelle der alten Grundstücke Gegenstand des Eigentums der Teilnehmer und damit nach§ 68 FlurbG Ersatz für die alten Grundstücke hinsichtlich der auf diesen lastenden Rechte werden, soweit diese Rechte nicht nach § 49 FlurbG im Flurbereinigungsplan aufgehoben worden sind und somit erlöschen. Die durch den Flurbereinigungsplan neu begründeten Rechte entstehen zu dem vorgenannten Zeitpunkt. Gleichzeitig enden die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 18.06.2018 und der damit erlassenen Überleitungsbestimmungen des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen.
Bestehende Pachtverhältnisse werden durch das Flurbereinigungsverfahren nicht aufgehoben; jedoch gehen die Pachtansprüche des Pächters von den alten Grundstücken des Verpächters auf dessen Abfindungsgrundstücke über, soweit ein Übergang nicht schon durch die vorläufige Besitzeinweisung erfolgt ist. Auf dieser Grundlage müssen die Verpächter und Pächter ihr Pachtverhältnis neu regeln. Das gleiche gilt auch für die Nießbrauchsrechte. Einigen sich die Betroffenen nicht, so entscheidet auf Antrag einer der Parteien über Beitrags- und Ausgleichsleistungen durch den Nießbraucher nach § 69 FlurbG, den Ausgleich des Wertunterschieds zwischen altem und neuem Pachtbesitz nach § 70 Abs. 1 FlurbG ·sowie über die Auflösung von Pachtverhältnissen infolge erheblicher Änderungen durch das Flurbereinigungs­Verfahren nach § 70 Abs. 2 FlurbG das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen.
Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten – vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet – bei der Flurbereinigungsbehörde zu stellen.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Ausführungsanordnung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO mit der Folge, dass die hiergegen eingelegten Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben, liegt im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung Zweifel über den Eintritt des neuen Rechtszustands auszuschließen. Es liegt ferner im Interesse der Beteiligten, den neuen Rechtszustand schnell herbeizuführen und verbunden damit die öffentlichen Bücher auf Grund der Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens möglichst bald berichtigen zu lassen, damit über die neuen Grundstücke auch hinsichtlich der Eigentumsrechte verfügt werden kann.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig, Friedrich – Wilhelm – Straße 3, 38100 Braunschweig, oder bei der Geschäftsstelle Göttingen des ArL Braunschweig, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen erhoben werden.
Hinweis: Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung des
Widerspruchs. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – Flurbereinigungssenat -, Uelzener Str. 40, 21335 Lüneburg, auf Antrag ganz oder teilweise wiederhergestellt werden (§ 80 Abs. 5 VwGO). Ein entsprechender Antrag ist bei dem genannten Gericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung des Nds. Justizministeriums vom 3. Juli 2006 (Nds. GVBI S. 247) einzureichen. Die sofortige Vollziehung kann auf Antrag auch vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Friedrich – Wilhelm – Straße 3, 38100 Braunschweig oder bei der Geschäftsstelle Göttingen des ArL Braunschweig, Danziger Str. 40, 37083 Göttingen(§ 80 VwGO) ausgesetzt werden.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 9. Sitzung des Rates am 13.9.23

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Für die 9. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch den 13.09.2023 um 19:00 Uhr, in der Alten Schu le Holzerode, Schulstr. 2, OT Holzerode

Tagesordnung:
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates am 10.05.2023
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Prüfung des Jahresabschluss Eigenbetrieb 2020
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die
Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht 2020 gem.§33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern.§ 33 Eigenbetriebsverordnung
c) Vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
d) Beschlusserfassung über die Behandlung des Jahresüberschusses gern. §33 Eigenbetriebsverordnung
8) Antrag Kegelclub Beteiligung Thekenumbau DGH Ebergötzen
9) Antrag TSV Ebergötzen Kostenbeteiligung Sanierung des Duschraumes
10) Antrag der SPD-Fraktion auf Mitgliedschaft in der BürgerEnergieGenossenschaft Radolfshausen eG
11) Resolution des Gemeinderates
12) Überplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
13) Sponsoring
14) Behandlung von Anfragen und Anregungen
15) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
16) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.
Jan Bährens Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 3. Sitzung des Werkausschuss am 13.9.23

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Für die 3. Sitzung des Werksauschusses der Gemeinde Ebergötzen
am Mittwoch den 13.09.2023 um 17:00 Uhr
in der Alten Schule, Schulstr. 2, OT Holzerode.

Tagesordnung:
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Werksausschusses am 29.03.2023
6) Mitteilung des Bürgermeisters aus deni Eigenbetrieb
7) Prüfung des Jahresabschluss Eigenbetrieb 2020
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht 2020 gem.§33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern.§ 33 Eigenbetriebsverordnung
c) Vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
d) Beschlusserfassung über die Behandlung des Jahresüberschusses gern. §33 Eigenbetriebsverordnung
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
10) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez. Jan Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Schadstoffsammlung 2023 am 22.8. „Kein Gift in den Hausmüll”

In der Samtgemeinde Radolfshausen werden an den nachfolgenden Terminen gefährliche Abfälle und kleine Elektro- und Elektronikgeräte aus Haushaltungen kostenlos gesammelt.

Abfuhrtermin Samtgemeinde Radolfshausen am Dienstag, den 22.08.2023 in Ebergötzen, Festplatz
18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.

Es werden mitgenommen:

Gerätebatterien, Beizmittel, Chemikalien, Energiesparlampen, Farben (nur Farben die nicht mit Wasser verdünnbar sind), Feuerlöscher, Fotochemikalien, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Kleberreste, Kleinkondensatoren, flüssige Lacke, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Öllappen, leere Ölkanister, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Spraydosen ohne Grünen Punkt, Thermometer mit Quecksilberfüllung.

Kleine Elektro- und Elektronikgeräte:

Fernbedienungen, Reiseföhne, Fotoapparate/Digitalkameras, Glückwunschkarten mit Musik, Handys/Smartphones, Netbooks, Ladegeräte/Ladestecker, Navigationsgeräte, Radiowecker, Rasierapparate, Speicherkarten, elektrische Spiele, mobile Spielekonsolen, Tablets, Taschenrechner, elektrische Zahnbürsten, Zeitschalter.

Nicht mitgenommen werden:

Alle wasserlöslichen Farben (Binderfarbe, Abtönfarbe, Fassadenfarbe und Innenwandfarbe) sowie Frittierfett können in den Restabfallbehälter gegeben werden. Des Weiteren gehören Glühbirnen, Gipsreste, Zementreste und Kosmetika in den Restabfallbehälter. Altmedikamente sind über die Apotheken im Landkreis Göttingen abzugeben. Motorenöl (Altöl) geben Sie bitte über den Fachhandel zurück.

Autobatterien werden bei der Schadstoffsammlung nicht mitgenommen, die Batterien sind über den Handel oder Recyclingfirmen zu entsorgen.

Auch große Elektro- und Elektronikgeräte können aufgrund des begrenzten Platzes bei der mobilen Problemmüllsammlung nicht mitgenommen werden. Hierzu zählen sämtliche Geräte, welche über eine Kantenlänge von mehr als 25 cm verfügen. Zur besseren Abgrenzung können die Abmessungen eines handelsüblichen 1-Liter Tetrapak herangezogen werden.

Große Elektro- und Elektronikgeräte können zur Elektronikschrottsammlung auf Abruf angemeldet, sowie ganzjährig bei den drei Recyclinghöfen des Altkreises Göttingen abgegeben werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Kühl- und Gefriergeräte im Zuge der Selbstanlieferung nur auf dem Recyclinghof der Entsorgungsanlage Deiderode angenommen werden können.

Leere Behälter mit dem Grünen Punkt wie z.B. leere Dosen von Holzschutzmitteln, leere Farbdosen und -eimer, leere Terpentinbehältnisse, leere Spraydosen können in den gelben Wertstoffsack gegeben werden.

Annahmebedingungen:

  • es werden nur gefährliche Abfälle aus Haushalten mitgenommen
  • pro Einzelanlieferung werden maximal 50 kg gefährliche Abfälle, sowie maximal fünf kleine Elektro- und Elektronikgeräte angenommen
  • das Gesamtgewicht/Gesamtvolumen eines Behälters darf 20kg/20l nicht überschreiten
  • die Größe eines Elektro- und Elektronikgerätes darf eine Kantenlänge von 25 cm nicht überschreiten
  • flüssige, pulvrige und krümelige Abfälle müssen in geschlossenen Behältern abgegeben werden
  • am Fahrzeug darf nichts umgefüllt werden
  • bei der Abgabe am Sammelfahrzeug ist den Anweisungen des Fachpersonals Folge zu leisten.
  • die Schadstoffe müssen persönlich abgegeben werden. Falls Sie nicht selbst kommen können, fragen Sie Nachbarn, Bekannte, Verwandte.

Zentrale Schadstoffsammelstelle:

Schadstoffe aus privaten Haushaltungen können auch ganzjährig mittwochs in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie samstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (März – Oktober jeden Samstag; November – Februar jeden 1. Samstag) im Schadstoffsammellager auf der Entsorgungsanlage Deiderode abgegeben werden.

Weitere Auskünfte und Informationen gibt es unter Telefon 0551 525-2473.

Öffentliche Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen

BEKANNTMACHUNG
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen:

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Herzberger Straße -Nord“, Ebergötzen
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung. am 22.12.2022 das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34
„Herzberger Straße – Nord“ eingeleitet und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Hintergrund der Planung:
Die Gemeinde Ebergötzen unterstützt das Vorhaberi eines Privatinvestors am östlichen Ortsrand von Ebergötzen, nördlich der Herzberger Straße eine Anlage für Gesundheitsberufe zu entwickeln. Vorgesehen ist im Rahmen eines Zentrums für Gesundheitsberufe, u.a. eine Zahnarztpraxis. Die Erschließung erfolgt über die Herzberger Straße. Diese ist planungsrechtlich mit dem benachbarten Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ verbunden. Die Fläche liegt irnplanungsrechtlichen Außenbereich gemäߧ 35 BauGB. Zur Baurechtssetzung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Bild

Der vorbereitende Bauleitplan der Samtgemeinde Radolfshausen ändert die Fläche von einer „Flächen für die Landwirtschaft“ in eine „SonderbaUfläche“. Dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan.wird auf diese Weise Rechnung getragen. In dem aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die zukünftig dargestellte Sonderbaufläche des Flächennutzungsplanes durch verbindliche Festsetzungen konkretisiert.
Die Gemeinde Ebergötzen will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele Und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Hierzu liegt der Vorentwurf des vorhaben bezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Herzberger Straße -Nord“ in der Zeit
vom 10. Juli 2023 bis einschließlich 11. August 2023
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstr.18, 37136 Ebergötzen und im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Gemeinde Ebergötzen:
Montag: 9.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr.: 12.00 Uhr und 15.00 Uhr-18 Uhr
Mittwoch – Donnerstag 9.00 Uhr-12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich).

Samtgemeinde Radolfshausen:
Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr -15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr-12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

öffentlich aus.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“ wird zudem während des o.g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der der Samtgemeinde Radolfshausen unter https://www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/bebauungsplaene/veröffentlicht
Während den Dienstzeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Äußerungen können zudem auch per E­Mail an die Adresse rathaus@radolfshausen.de gerichtet werden.
Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

gez. Jan Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 112 und 58 Abs. 1 Ziff. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge­setzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBI. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen in seiner Sitzung am 10.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 2.926.300 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 2.951.200 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

2. im Finanzhaushalt
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2. 797 .600 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.784.500 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 680.000 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 372.000 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 46.000 Euro
festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.477.600 Euro
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 3.202.500 Euro

§2
Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt

§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 450.000 Euro festgesetzt.

§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leis­tung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 Euro festge­setzt.

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe [Grundsteuer A] 350 v.H.
b) für die Grundstücke [Grundsteuer B] 350 v.H.

2. Gewerbesteuer 390 v.H.

§6.
Als unerhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des§ 117 Abs. 1 NKomVG gelten Überschreitungen bis zu 30%, höchstens bis zur Höhe von 4.000 € des jewei­ligen Produktkontos.

Überschreitungen bis zur Höhe von 2.000 € je Produktkonto sind als unerhebliche außerplan­mäßige Aufwendungen und Auszahlungen anzusehen.
Eine Wertgrenze nach § 4 Abs. 6 KomHKVO für die einzelne Darstellung der Investitionen ·und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in den Teilfinanzhaushalten wird in Höhe von 3.000 € festgesetzt.

Als Wertgrenzen nach§ 12 Abs. 1 KomHKVO gelten
• für (im)materielles Vermögen auf 30.000 Euro,
• für Hochbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 50.000 Euro und
• für Tiefbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 100.000 Euro

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3NKomVG in der Zeit vom 26.06.2023 bis zum 10.07.2023
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen zu folgenden Öff­nungszeiten zur Einsichtnahme aus:

Montag bis Donnerstag von 09:00 -12:00 Uhr
Dienstag von 15:00 -18:00 Uhr

Ebergötzen, den 16.06.2023

Gemeinde Ebergötzen
Der Bürgermeister

gez. Jan Bährens

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: Flurbereinigungsverfahren Holzerode (Bekanntgabe und Anhörung der Beteiligten des Nachtrags 1)

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holzerode, Landkreis Göttingen, hat die Flur­bereinigungsbehörde gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 16.03.1976 (BGBI. 1 S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBI. 1 S. 2794), den Termin
zur Bekanntgabe des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan und
zur Anhörung der Beteiligten über den Nachtrag 1 zum Flurbereini­gungsplan
anberaumt.

Auskunftstermin
Der Auskunftstermin ist auf
Montag, den 10.07.2023 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie
Dienstag, den 11.07.2023 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Dienstgebäude (2. Etage – Raum 208) des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Ge­schäftsstelle Göttingen, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen terminiert.

Anhörungstermin
Der Anhörungstermin beginnt am
Mittwoch, den 12.07.2023 um 10:00 Uhr
im Dienstgebäude (2. Etage – Raum 208) des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Ge­schäftsstelle Göttingen, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen.
Die Ladung zu diesem Termin erfolgt unter dem Hinweis, dass zur Vermeidung des Ausschlusses Widersprüche gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan nach § 59 Abs. 2 FlurbG nur im o. g. Anhörungstermin vorgebracht werden können.

Der schriftliche Widerspruch kann im Termin übergeben werden. Dagegen sind Erklärungen, die vor dem Termin abgegeben werden, nicht als Widerspruch zu werten.
– Wenn Sie keine Einwendungen gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan vorzubringen haben, ist Ihr Erscheinen zu diesem Termin nicht erforderlich.

Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch Bevollmäch­tigte vertreten lassen. Vollmachtvordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, Danziger Straße 40 in 37083 Göttingen, unentgeltlich bezogen werden. Die amtli­che Beglaubigung erfolgt nach § 108 FlurbG durch die Wohnsitzgemeinde kostenfrei.
Bei Versäumnis des Termins wird angenommen, dass die Beteiligten gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereini­gungsplan nichts einzuwenden haben und den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan anerkennen (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

Auslegung
Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan – textlicher Teil -, die Zuteilungskarten, die Übersichtskarte des alten Bestandes, eine Zusammenstellung der Ordnungsnummern und ein Flurstücksnachweis des neuen Be­standes liegen im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen aus.
Gleic zeitig mit der Vorlage des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan werden die Änderungen zur vorläufi- ge sitzeinweisung sinngemäß der Überleitungsbestimmungen vom 19.06.2017 wirksam.

(Schneider)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

EAM-Feriencamp

EAM-Feriencamp

Du interessierst dich für Mathematik, Physik, technische Vorgänge und den Umgang mit elektromechanischen sowie elektronischen Geräten? Oder du weißt noch gar nicht, was du nach der Schule machen möchtest? Dann bist du bei uns genau richtig!

Was erwartet dich?

Du erlebst eine abwechslungsreiche Woche bei uns in der Ausbildungswerkstatt
in Baunatal, wo du einen Einblick in den Alltag eines/r Auszubildenden für den Beruf Elektroniker/in für Betriebstechnik bekommst.

Dazu gehören Grundlagen der Werkstoffbearbeitung, elektronische Grundlagen, Gebäudetechnik, Antriebs­techniken und vieles mehr. Den Nachmittag und Abend verbringst du gemeinsam mit den anderen Azubis und unseren Pädagoginnen und Pädagogen auf dem benachbarten EAM-Campus. Neben der Mensa, in der du komplett verpflegt wirst, befinden sich auf dem EAM-Campus mehrere Freizeit- und Gemeinschaftsräume, Fitnessräume, Sportplätze, Kreativräume sowie ein eigenes Kino.

Hier noch ein paar Infos Für dich:

> Zeitraum: 24.-28.07.2023
> Mindestalter: 14 Jahre
> Anmeldung per E-Mail bis zum 26.06.2023 an Campus@EAM.de
> 5O€  Teilnahmegebühr
Kontakt:
0561 933-2050 oder Campus@EAM.de

Die EAM fördert gesundes Gärtnern

Mit der Frühlingszeit beginnt die Gartenzeit. Wenn die ersten Sonnenstrahlen die Luft erwärmen, zieht es Jung und Alt vermehrt in den Garten. Was gibt es Schöneres, als eigene Kräuter zu sähen oder gesundes Gemüse anzubauen?

Der EAM liegen Nachhaltigkeit und gesunde Ernährung am Herzen. Aus diesem Grund fördert der kommunale Energieversorger die Anschaffung und Aufstellung von Hochbeeten in den Kommunen ihres Netzgebietes.

Darunter ist auch die Gemeinde Ebergötzen: Am Montag, 15. Mai, übergab der stellvertretende Leiter der Netzregion Göttingen/Hardegsen der EAM, Uwe Koch, ein neues Hochbeet an Ebergötzens Bürgermeister Jan Bährens im Beisein von Herrn Kai Thielen, der das Hochbeet gebaut hat an Schulleiterin Mareike Thiemann. Das Beet soll zukünftig an der Wilhelm-Busch-Grundschule Ebergötzen die Möglichkeit für nachhaltiges Gärtnern bieten.

„In Zeiten, in denen Bioprodukte immer beliebter werden, bietet es sich an, gesundes Obst und Gemüse selbst anzubauen“, sagte Uwe Koch. „Was eignet sich da besser als ein Hochbeet?“ Auch Jan Bährens freute sich über die Unterstützung durch die EAM: „Mit dem Hochbeet können wir jungen Menschen Natur und Nachhaltigkeit näherbringen und sie in den Prozess des Anbaus von Pflanzen mit einbeziehen. Ich freue mich schon auf eine reiche und gesunde Ernte.“

Stellenausschreibung: Erzieher*in, Sozialassistent*in oder Kinderpfleger*i n ( m/w/d)

Sie suchen neue Herausforderungen?
Sie suchen eine erfüllende Tätigkeit in einem abwechslungsreichen Arbeitsfeld im öffentlichen Dienst? …
… Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Die Gemeinde Ebergötzen – Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Radolfshausen -sucht zum 01.08.2023 für die Max und Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen eine*n Erzieher*in, Sozialassistent*in oder
Kinderpfleger*in ( m/w/d)

Die Max und Moritz Kindertagesstätte ist eine Einrichtung für Kinder im Alter von einem ·Jahr bis zum Schuleintritt, Träger der lnstitutio.n ist die Gemeinde Ebergötzen.

Sie bringen mit:
• Eine abgeschlossene Ausbildung zur/ zum Erzieher*in oder ein vergleichbarer Abschluss als Fachkraft,
• Achtsamkeit und Sensibilität im Umgang mit Kindern,
• Spaß an der eigenständigen Arbeit in Bildung, Erziehung und Betreuung,
• Fähigkeit, sich auf Kinder mit unterschiedlichen kulturellen und nationalen Hintergründen sowie mit verschiedenen sozialen Problemlagen einzustellen,
• Fähigkeit, sich auf besonderen Förderbedarf einzustellen,
• Sensibilität für Gruppendynamiken und unterschiedliches Sozialverhalten der Kinder,
• eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Familien,
• Kenntnisse über den aktuellen Stand der Elementarpädagogik und frühkindlichen Bildung und Erziehung,
• Sie sind respektvoll, offen, wertschätzend und teamfähig.

Wir bieten Ihnen:
• Ein vielseitiges Aufgabenfeld, Verantwortung und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten an einem lebendigen Arbeitsplatz i einem großen engagierten Team,
• einen zukunftsorientierten und sicheren Arbeitsplatz,
• interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten,
• Vergütung nach den Regelungen des TVöD,
• eine umfassende Einarbeitung und Unterstützung,
• eine kollegiale Atmosphäre in einer werteorientierten Einrichtung,
• 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche),
• planbare Freizeit und sichere Urlaubsplanung,
• ein aufgeschlossenes Team, das sich bereits heute auf Ihre Bewerbung freut!

Der Vorrang nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. dem Gleichstellungsgesetz bei ·gleicher Eignung, Leistung und Befähigung findet Berücksichtigung.
Haben wir Sie neugierig gemacht?
Dann senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 07.07.2023 an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen.
Haben Sie noch Fragen?
Dann stehen Ihnen Herr Bürgermeister Bährens und Frau Wolf unter der Telefonnummer 05507-7310 oder info@gemeinde-ebergoetzen.de gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier

Stellenausschreibung: Stellvertretende Leitung (m/w/d) der Kindertagesstätte

Sie suchen neue Herausforderungen?
Sie suchen eine erfüllende Tätigkeit in einem abwechslungsreichen Arbeitsfeld im öffentlichen Dienst? …
… Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Die Gemeinde Ebergötzen – Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Radolfshausen – sucht zum 01.08.2023 für die Max und Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen
eine*n stellvertretende Leitung (m/w/d)

Die Max und Moritz Kindertagesstätte ist eine Einrichtung für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt, Träger der Institution ist die Gemeinde Ebergötzen.

Sie bringen mit:
• Eine abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)
• Achtsamkeit und Sensibilität im Umgang mit Kindern,
• Spaß an der eigenständigen Arbeit in Bildung, Erziehung und Betreuung,
• Fähigkeit, sich auf Kinder mit unterschiedlichen kulturellen und nationalen Hintergründen sowie mit verschiedenen sozialen Problemlagen einzustellen,
• Fähigkeit, sich auf besonderen Förderbedarf einzustellen,
• Sensibilität für Gruppendynamiken und unterschiedliches Sozialverhalten der Kinder,
• eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Familien,
• Kenntnisse über den aktuellen Stand der Elementarpädagogik und frühkindlichen Bildung und Erziehung,
• Sie sind respektvoll, offen, wertschätzend und teamfähig.
• Erfahrungen in Mitarbeiterführung, Planung, Organisation und Verwaltung.
• Fachkompetenz im Kita- und Krippenbereich.
• Eine selbständige Arbeitsweise und Belastbarkeit.

Wir bieten Ihnen:
• Ein vielseitiges Aufgabenfeld, Verantwortung und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten an einem lebendigen Arbeitsplatz in einem großen engagierten Team,
• einen zukunftsorientierten und sicheren Arbeitsplatz,
• interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten,
• Vergütung nach den Regelungen des TVöD,
• eine umfassende Einarbeitung und Unterstützung,
• eine kollegiale Atmosphäre in einer werteorientierten Einrichtung,
• 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche),
• planbare Freizeit und sichere Urlaubsplanung,
• ein aufgeschlossenes Team, das sich bereits heute auf Ihre Bewerbung freut!

Der Vorrang nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. dem Gleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung findet Berücksichtigung.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 07.07.2023 an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen.
Haben Sie noch Fragen?
Dann stehen Ihnen Herr Bürgermeister Bährens und Frau Wolf unter der Telefonnummer 05507-7310 oder info@gemeinde-ebergoetzen.de gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch den 10.05.2023

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
zur 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch den 10.05.2023 um 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 7.Sitzung des Gemeinderates am 29.03.2023
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2023
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschließlich integrierter mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026
d) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2023 der Gemeinde Ebergötzen
8) Tauschangebot der Realgemeinde Ebergötzen mit Flächen der Gemeinde Ebergötzen
9) Antrag der SPD-Fraktion Angelegenheit Neustadt
10) Antrag der SPD-Fraktion auf Mitgliedschaft in der BürgerEnergieGenossenschaft Radolfshausen eG
11) Überplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
12) Sponsoring
13) Behandlung von Anfragen und Anregungen
14) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
15) Schließung der Sitzung

gez.
Jan Bährens Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau- und Straßenwesen und Hochwasserschutz am Mittwoch den 29.03.2023

Ö F F E N T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Planung, Bau- und Straßenwesen und Hochwasserschutz der Gemeinde Ebergötzen, lade ich Sie hiermit zur

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau- und Straßenwesen und Hochwasserschutz

am Mittwoch den 29.03.2023 um 16:00 Uhr im DGH Ebergötzen, Bergstraße 18 ein.

T a g e s o r d n u n g

 1) Eröffnung der Sitzung

 2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

 3) Feststellung der Beschlussfähigkeit

 4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

 5) Mitteilung des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

 6) Bericht des Hochwasserschutzbeauftragten

 7) Grundstücksangelegenheit Herzberger Str.

 8) Antrag der SPD-Fraktion zum Haushaltsplan 2023

 9) Antrag der SPD-Fraktion zu Photovoltaik-Freiflächenanlage

 10) Behandlung von Anfragen und Anregungen

11) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde

12) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

gez.

(Bährens)

Bürgermeister

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.