Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 112 und 58 Abs. 1 Ziff. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge.setzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBI. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen in seiner Sitzung am 13.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 . der ordentlichen Erträge auf 2.998.300 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.143.500 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

2. im Finanzhaushalt
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.869.800 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.977.300 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.000.000 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.215.500 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.6 . der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 46.000 Euro festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.869.800 Euro
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.238.800 Euro

§2
Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden  dürfen, wird auf 350.000 Euro festgesetzt.

§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe [Grundsteuer A] 350 v.H
b) für die Grundstücke [Grundsteuer B] 350 v.H.

2. Gewerbesteuer 390 v.H.

§6
Als unerhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten Überschreitungen bis zu 30%, höchstens bis zur Höhe von 4.000 € des jewei.ligen Produktkontos.

Überschreitungen bis zur Höhe von 2.000 € je Produktkonto sind als unerhebliche außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen anzusehen.

Eine Wertgrenze nach § 4 Abs. 6 KomHKVO für die einzelne Darstellung der Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in den Teilfinanzhaushalten wird in Höhe von 3.000 € festgesetzt.

Als Wertgrenzen nach§ 12 Abs. 1 KomHKVO gelten
• für (im)materielles Vermögen auf 30.000 Euro,
• für Hochbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 50.000 Euro und
• für Tiefbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 100.000 Euro

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3NKomVG in der Zeit vom 10.06.2024 bis zum 21.06.2024 in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen zu folgenden Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus:

Montag bis Donnerstag von 09:00 -12:00 Uhr
Dienstag von 15:00 -18:00 Uhr.

Ebergötzen, den 29.05.2024

Gemeinde Ebergötzen
Der Bürgermeister

gez. Jan Bährens

 

Die vollständige Haushaltssatzung finden Sie hier.