Öffentliche Bekanntmachung: 7. Sitzung des Schul-, Jugend- und Kulturausschusses der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2021-2026 am 5.12.24

Öffentliche Bekanntmachung

Die 7. Sitzung des Schul-, Jugend- und Kulturausschusses der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2021-2026 findet am Donnerstag, den 05.12.2024 um 16:30 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen statt.

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 07.03.2024
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
6. Umsetzung des Ganztagsausbaubetreuungsgesetzes ab 2026, Sachstandsbericht
7. Haushaltssatzung und doppischer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025; Beratung der Teilprodukte in der Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Kulturausschusses
8. Einwohnerfragestunde
9. Behandlung von Anfragen und Anregungen
10. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Bekanntmachung der Gemeinde Ebergötzen – Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Straßenverkehr

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat beschlossen, die Straßen „Am Hanewinkel“ und „Struthbreite“ in Holzerode für den öffentlichen Straßenverkehr zu widmen.

Die nachfolgenden Straßen werden gern. § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der zurzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.
1. Die Straße „Am Hanewinkel“, Gemarkung Holzerode, Flur 6, Flurstück 431 beginnt an der Einmündung der Straße „Waaker Stieg“ und endet am Wendehammer am Flurstück 438/1 und ist ca. 84 m lang.
2. Die Straße „Am Hanewinkel“, Gemarkung Holzerode, Flur 6, Flurstück 430 beginnt an der Mitte des Flurstückes 431 (Straße „Am Hanewinkel“) und endet an der Mitte der Straße „Struthbreite“ und ist ca. 26 m lang.
3. Die Straße „Struthbreite“, Gemarkung Holzerode, Flur 6, Flurstück 429 beginnt an der mittleren Einmündung der „Mühlenstraße“ und endet am Beginn des Flurstückes 230/1 und ist ca. 112 m lang.

Die zu widmenden Straßen sind im beigefügten Lageplan kenntlich gemacht worden. Es handelt sich um die Flurstücke 429 (gelb), 430 (rosa) und 431 (grün) der Flur 6 der Gemarkung Holzerode.
Beschränkungen auf bestimmte Benutzerarten oder Benutzerkreise erfolgen nicht.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Ebergötzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung dieser Straßen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage bei dem Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Zusätzlich wird diese Bekanntmachung einschließlich der Planunterlage auf der Internetseite der Gemeinde Ebergötzen, www.ebergoetzen.de veröffentlicht.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gem. § 47d für die Samtgemeinde Radolfshausen

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Radolfshausen hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekannt gemacht.

Im Rahmen der 4. Runde der Strategischen Lärmkartierung wurden die betroffenen Städte und Gemeinden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) aufgefordert die bestehenden Lärmaktionspläne fortzuschreiben. Diese Kartierung für die Bundesstraße 27 und die Bundesstraße 446 hat wiederholt eine Betroffenheit der Samtgemeinde Radolfshausen ergeben, so dass dem MU zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein aktualisierter Lärmaktionsplan vorzulegen ist.

Aufgrund der festgestellten Lärmwerte für die Samtgemeinde Radolfshausen und die vom Ministerium vorgegebenen Schwellenwerte kann für die Samtgemeinde Radolfshausen ein vereinfachter Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen aufgestellt werden, da keine Betroffenen (Einwohner) über 60 dB(A) nachts bzw. 70 dB(A) über 24h ermittelt wurden.

Die Ergebnisse der 4. Runde der Strategischen Lärmkartierung sind über den folgenden Link einsehbar:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/laermschutz/euumgebungslaerm/aktu elle_kartierungsergebnisse/aktuelle-katierungsergebnisse-157342.html

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen liegt in der Zeit vom 04.11.2024 bis zum 06.12.2024
in den Räumen der Samtgemeindeverwaltung,
Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen,
Zimmer 5 während der folgenden Dienststunden Montag: 7:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr für jedermann zur Einsichtnahme aus.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Samtgemeinde Radolfshausen unter www.radolfshausen.de einsehbar. Die einzelnen Lärmkarten sind außerdem über folgenden Link zum Kartenserver erreichbar: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?topic=Luft_Laerm&lang=de& bgLayer=TopographieGrau&layers=StrassenlaermLden,StrassenlaermLn&X=5713762.50&Y =573340.00&zoom=8&catalogNodes Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich (auch per E-Mail an rathaus@radolfshausen.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Ebergötzen, 24.10.2024

Der Samtgemeindebürgermeister
In Vertretung

Gez. Wilde

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Seniorenausfahrt der Gemeinde Ebergötzen

 

Wir laden herzlich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ebergötzen und Holzerode ein, die über 60 Jahre sind, mit uns eine adventliche Ausfahrt am

10. Dezember 2024

an die Weser zu unternehmen. Abfahrt ab Ebergötzen um 10.00 Uhr {Haltestelle Friedhof, Halte­stelle Kirche, Haltestelle Schule, Haltestelle „Siedlung“)
Abfahrt ab Holzerode um ca. 10.20 Uhr Ziel ist in Höxter-Ovenhausen die Bauernstube Schenken­ Küche Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: Gänseessen satt mit di­versen reichhaltigen Beilagen.

Ein weihnachtliches Rahmenprogramm und ein Kaffeegedeck bei Kerzenschein und Waffelduft runden den adventlichen Tag ab.
Gut eingestimmt auf die Festtage werden Sie am Abend wieder nach Hause kommen.

Der Unkostenbeitrag pro Person beträgt EUR 39,50.

Um verbindliche. Anmeldung persönlich im Gemeindebüro der Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen oder telefonisch unter 05507-7310 oder 0178-3637550 oder per Mail an info@gemeinde-ebergoetzen.de wird gebeten. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Dankenbrink-Bode. Bis es so weit ist, wünschen wir Ihnen eine besinnliche Adventszeit. Bringen Sie gute Laune mit

Es grüßt herzlich die Gemeinde Ebergötzen

 

Hier der Aushang zum Ausdrucken:

Herbstfest Wilhelm-Busch-Grundschule am 30. Oktober 2024

 

Herbstfest
Wilhelm-Busch-Grundschule

Wann: Mi. 30.10.2024 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Was: Kaffee, Kuchen, Würstchen, Punsch, Waffeln, & herzhafte Leckereien

Bücherbasar, Kerzenverkauf, herbstliche Basteleien in den Klassen, Kürbisse schnitzen, Kamishibai-Theater, Glitzer-Tattoos & Kinderschminken

Wir freuen uns auf Sie und Euch!
Das Team der
Wilhelm-Busch-Grundschule

Öffentliche Bekanntmachung: 13. Sitzung der Samtgemeinde Radolfshausen am 26.09.24 um 19 Uhr

Die 13. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der
Wahlperiode 2021-2026 findet am Donnerstag, den 26.09.2024 um 19:00 Uhr
im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen
statt.

T A G E S O R D N U N G:

1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 20.06.2024
3. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
4. Feststellung eines Sitzungsverlusts im Samtgemeinderat nach § 52 NKomVG
hier: Verzichtserklärung des Abgeordneten Herrn Aaron Roeßing zum 03.07.2024
7. Nachrücken einer Ersatzperson im Samtgemeinderat nach § 51 NKomVG und Verpflichtung nach § 60 NKomVG
hier: Sitzerwerb durch Herrn Dr. Stefan Strahl
8. Änderungen und Umbesetzung von Gremien aufgrund des Sitzübergangs im Samtgemeinderat
9. Präsentation der Ergebnisse der Unternehmensbefragung durch die WRG
10. Annahme von Zuwendungen (sog. „Sponsoring“)
hier: Beschluss über die Annahme von Zuwendungen im Zeitraum 01.01.-10.09.24
11. Bericht zum Klimaschutzmanagement
12. Interkommunale Zusammenarbeit mit den Samtgemeinden Gieboldehausen und Hattorf a.H. beim Klimaschutz- und Fördermittelmanagement ab 01.01.2025
13. Beteiligung der Samtgemeinde an der EnergieRegion Göttingen
14. Beschluss über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich der Feuerwehr
15. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale in Ebergötzen – Feststellungsbeschluss
16. Berufung von Wildschadenschätzern für die Samtgemeinde Radolfshausen
17. Fortschreibung Lärmaktionsplan
18. Delegationsreise Partnergemeinde Werchowyna v. 06.11.-10.11.2024
19. Personalangelegenheit: Ehrung für langjährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst Hendrik Seebode
20. Behandlung von Anfragen und Anregungen
21. Einwohnerfragestunde
22. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 25.09.24 um 19 Uhr

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

Für die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen,
am Mittwoch, den 25.09.2024 um 19:00 Uhr,
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen

Tagesordnung:

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates am 17.06.2024
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Änderung der KiTa-Ordnung
8) Antrag auf Pflanzung von Bäumen auf dem Schulgelände
9) Neue Schließanlage der Gebäude der Gemeinde Ebergötzen
10) Bebauungsplan Nr. 035 „Feuerwehrtechnische Zentrale“
11) Hochwasserschutz – Flyer
12) Antrag auf Kostenzuschuss vom TSV Ebergötzen – Laufbahn
13) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
14) Sponsoring
15) Behandlung von Anfragen und Anregungen
16) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
17) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

gez. Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau- und Straßenwesen und Hochwasserschutz am 16.9.24 um 18.00 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Planung, Bau- und Straßenwesen und Hochwasserschutz der Gemeinde Ebergötzen, informiere ich Sie hiermit über die

4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau- und Straßenwesen und Hochwasserschutz
am Montag den 16.09.2024 um 18:00 Uhr
im DGH Ebergötzen, Bergstraße 18.

Tagesordnung:
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Planung,
Bau­ und Straßenwesen und Hochwasserschutz vom 13.12.2023
6) Mitteilung des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Hochwasserschutz – Flyer
8) Pflanzen von Bäumen auf dem Schulhof
9) Bebauungsplan Nr. 035 „Feuerwehrtechnische Zentrale“
10) Behandlüng von Anfragen und Anregungen
11) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
12) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.
Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“: hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Gemeinde Ebergötzen
Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ 

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Die Gemeinde Ebergötzen hat in ihrer Sitzung am 17.06.2024 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) zum Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ in Ebergötzen zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

Anlass und Ziel der Bebauungsplanaufstellung bildet die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehrtechnische Zentrale“, da der Landkreis Göttingen auf der Fläche die Errichtung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) plant. Die Fläche hat sich hierbei in vorlaufenden Untersuchungen aufgrund der zentralen Lage im neuen Landkreis Göttingen sowie des verkehrsgünstigen Anschlusses an zwei Bundesstraßen als gut geeignet für die Ansiedlung der neuen FTZ herauskristallisiert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“ liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ebergötzen zwischen der B 27 und der Herzberger Straße und weist eine Größe von rund 2,4 ha auf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat einen Umfang von rund 2,4 ha und umfasst die Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 21 (Herzberger Straße, tlw.) der Flur 16, Gemarkung Ebergötzen. Der Geltungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

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Geltungsbereich Bebauungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnische Zentrale“

Der Entwurf des Bebauungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 04. Juli 2024 bis einschließlich 05. August 2024

bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten:

Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr

Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 

Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag: 7:30 Uhr – 12.00 Uhr

(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Gemeinde Ebergötzen,
https://ebergoetzen.de/verwaltung/bauleitplanung/, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse info@gemeinde-ebergoetzen.de gerichtet werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: 

Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)

Flora: Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung sowie Biotopentwicklung (Umweltbericht, Fachgutachten „Flora-/Fauna-Bericht 2022“);

Fauna/Artenschutz: Aussagen zum Artenvorkommen, Information zu den von der Planung potentiell betroffenen Arten und zu möglichen Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen (Umweltbericht, Fachgutachten „Flora-/Fauna-Bericht 2022 inkl. Artenschutzrechtlicher Bewertung“);

Boden + Fläche: Aussage zur Ertragsfähigkeit und zur landwirtschaftlichen Bedeutung der Fläche, zur Funktion der Böden, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zur Eingriffsminderung, zu alternativen Planungsflächen sowie zur Innenentwicklungsmöglichkeit, Information, dass kein Kampfmittelverdacht besteht (Begründung, Umweltbericht, Stellungnahmen);

Wasser: Aussagen zum angrenzenden Gewässerlauf der „Aue“ (Zustand) und zum gesetzlich geschützten Gewässerrandstreifen, Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf den Wasserhaushalt (Begründung und Umweltbericht);

Klima + Luft: Aussage zu Kleinklima, Luft, Klimafunktion und diesbezügliche Minimierungsmaßnahmen (Umweltbericht);

Mensch: Informationen zur schalltechnischen Belastung des Plangebiets durch die vorhandenen Straßen sowie hieraus resultierende Konflikte und Lösungsmöglichkeiten, Aussagen zu Lärmemissionen und -auswirkungen der Feuerwehrnutzung auf die angrenzende Siedlungslage Ebergötzens, Aussagen zum Planungsraum bzgl. der Erholungseignung (Schalltechnisches Fachgutachten, Begründung, Umweltbericht, Stellungnahme);

Orts- und Landschaftsbild: Informationen zu Zustand und Auswirkungen sowie zur Durchgrünung und Einbindung des Baugebiets in das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht);

Sach- und Kulturgüter: Hinweis zu Bodendenkmalen und archäologischen Funden (Umweltbericht);

Naturschutz/Eingriffs-Ausgleichsplanung: Informationen zu den Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen (Umweltbericht).

Ebergötzen, 24.06.2024 

gez. Jan Bährens
Bürgermeister Gemeinde Ebergötzen

 

Dokumente:

Umweltbezogene Stellungnahmen_anonymisiert

Ebergötzen-B-Plan_Feuerwehr_Beg.-Entwurf_29. 05.2024_

Gö_Ebergötzen_B_Plan_Entwurf_Planz._10.06.2 024

Flora&Fauna-Bericht_FTZ-Ebergötzen gesamt_bo ef_nk_220920.pdf_

Schallgutachen-22435_1_FTZ-Ebergötzen_AkustikbüroSchallgutachen-22435_1_FTZ-Ebergötzen_Akustikbüro Göttingen_27.05.2024_

 

 

Bauleitplanung der Samtgemeinde Radolfshausen 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnische Zentrale in Ebergötzen“
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bauleitplanung der Samtgemeinde Radolfshausen

7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnische Zentrale in Ebergötzen“
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Samtgemeinde Radolfshausen hat in ihrer Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ in Ebergötzen zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Anlass und Ziel der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale durch die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“, da der Landkreis Göttingen auf der Fläche die Errichtung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) plant. Die Fläche hat sich hierbei in vorlaufenden Untersuchungen aufgrund der zentralen Lage im neuen Landkreis Göttingen sowie des verkehrsgünstigen Anschlusses an zwei Bundesstraßen als gut geeignet für die Ansiedlung der neuen FTZ herauskristallisiert.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ebergötzen zwischen der B 27 und der Herzberger Straße. Der Änderungsbereich hat einen Umfang von rund 2,4 ha und erstreckt sich die Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 21 (Herzberger Straße, tlw.) der Flur 16, Gemarkung Ebergötzen. Der Änderungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

Änderungsbereich des Flächennutzungsplans
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 04. Juli 2024 bis einschließlich 05. August 2024

im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Öffnungszeiten:
Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr – 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können
Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Samtgemeinde Radolfshausen unter 
www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse 
rathaus@radolfshausen.de gerichtet werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)

Flora: Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung sowie Biotopentwicklung (Umweltbericht, Fachgutachten „Flora-/Fauna-Bericht 2022“);

Fauna/Artenschutz: Aussagen zum Artenvorkommen, Information zu den von der Planung potentiell betroffenen Arten und zu möglichen Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen (Umweltbericht, Fachgutachten „Flora-/Fauna-Bericht 2022 inkl. Artenschutzrechtlicher Bewertung“);

Boden + Fläche: Aussage zur Ertragsfähigkeit und zur landwirtschaftlichen Bedeutung der Fläche, zur Funktion der Böden, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zur Eingriffsminderung, zu alternativen Planungsflächen sowie zur Innenentwicklungsmöglichkeit, Information, dass kein Kampfmittelverdacht besteht (Begründung, Umweltbericht, Stellungnahmen);

Wasser: Aussagen zum angrenzenden Gewässerlauf der „Aue“ (Zustand) und zum gesetzlich geschützten Gewässerrandstreifen, Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf den Wasserhaushalt (Begründung und Umweltbericht);

Klima + Luft: Aussage zu Kleinklima, Luft und Klimafunktion (Umweltbericht);

Mensch: Informationen zur schalltechnischen Belastung des Plangebiets durch die vorhandenen Straßen sowie hieraus resultierende Konflikte und Lösungsmöglichkeiten, Aussagen zu Lärmemissionen und -auswirkungen der Feuerwehrnutzung auf die angrenzende Siedlungslage Ebergötzens, Aussagen zum Planungsraum bzgl. der Erholungseignung (Schalltechnisches Fachgutachten, Begründung, Umweltbericht, Stellungnahme);

Orts- und Landschaftsbild: Aussagen zu Zustand und Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht);

Sach- und Kulturgüter: Hinweis zu Bodendenkmalen und archäologischen Funden (Umweltbericht);

Naturschutz/Eingriffs-Ausgleichsplanung: Informationen zum Eingriff sowie zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (Umweltbericht).

Ebergötzen, 24.06.2024

gez.
Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung: 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 17.6.24

Öffentliche Bekanntmachung

für die
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen,
am Montag, den 17.06.2024 um 19:00 Uhr,
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rate$ am 13.03.2024
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Änderung der Mietentgeltordnung des DGH’s Bergstraße 18
8) B-Plan FTZ-Ebergötzen, Zustimmung Abwägung und Entwurf
9) lnteressenbekundungsverfahren für neue Sprach-KiTa·s, Kooperationsvertrag mit dem LK Göttingen
10) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
11) Sponsoring
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
14) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

gez. Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 112 und 58 Abs. 1 Ziff. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge.setzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBI. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen in seiner Sitzung am 13.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 . der ordentlichen Erträge auf 2.998.300 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.143.500 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

2. im Finanzhaushalt
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.869.800 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.977.300 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.000.000 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.215.500 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.6 . der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 46.000 Euro festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.869.800 Euro
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.238.800 Euro

§2
Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden  dürfen, wird auf 350.000 Euro festgesetzt.

§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe [Grundsteuer A] 350 v.H
b) für die Grundstücke [Grundsteuer B] 350 v.H.

2. Gewerbesteuer 390 v.H.

§6
Als unerhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten Überschreitungen bis zu 30%, höchstens bis zur Höhe von 4.000 € des jewei.ligen Produktkontos.

Überschreitungen bis zur Höhe von 2.000 € je Produktkonto sind als unerhebliche außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen anzusehen.

Eine Wertgrenze nach § 4 Abs. 6 KomHKVO für die einzelne Darstellung der Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in den Teilfinanzhaushalten wird in Höhe von 3.000 € festgesetzt.

Als Wertgrenzen nach§ 12 Abs. 1 KomHKVO gelten
• für (im)materielles Vermögen auf 30.000 Euro,
• für Hochbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 50.000 Euro und
• für Tiefbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 100.000 Euro

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3NKomVG in der Zeit vom 10.06.2024 bis zum 21.06.2024 in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen zu folgenden Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus:

Montag bis Donnerstag von 09:00 -12:00 Uhr
Dienstag von 15:00 -18:00 Uhr.

Ebergötzen, den 29.05.2024

Gemeinde Ebergötzen
Der Bürgermeister

gez. Jan Bährens

 

Die vollständige Haushaltssatzung finden Sie hier.

Hauptsatzung der Gemeinde Ebergötzen

Hauptsatzung der Gemeinde Ebergötzen

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds.GVBL.S.576), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen in seiner Sitzung am 13. März 2024 folgende Haupt­satzung beschlossen.

§1 Bezeichnung, Name

  1. Die Gemeinde führt die Bezeichnung und den Namen „Gemeinde Ebergötzen“.

  2. Die Gemeinde gehört der„Samtgemeinde Radolfshausen“ an.

§2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel

  1. Das Wappen der Gemeinde Ebergötzen zeigt in halbgespaltenem und wellengeteiltem Schilde vorn in grün zwei aus der Teilungslinie hervorkommende, auf einem Halm fächer­ förmig stehende goldene Ähren; hinten in Rot einen goldenen einseitig aufgebogenen Maueranker; unten in Gold ein achtspeichiges schwarzes Mühlenrad.

  2. Die Flagge der Gemeinde zeigt das Gemeindewappen auf einem längs geteilten Tuch in den Farben Gold und Grün.

  3. Das Dienstsiegel der Gemeinde enthält das Wappen und die Umschrift „Gemeinde Ebergötzen, Landkreis Göttingen“.

§3 Organe der Gemeinde Ebergötzen

Organe der Gemeinde Ebergötzen sind der Gemeinderat, der Verwaltungsausschuss und die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.

§4 Zuständigkeit des Gemeinderates, Wertgrenzen

  1. Die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt sich aus§ 58 NKomVG.

  2. Der Beschlussfassung des Gemeinderates bedürfen

    1. Rechtsgeschäfte i.S.d.§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 1.000 Euro übersteigt.

    2. Rechtsgeschäfte i.S.d.§ 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 2.000 Euro übersteigt, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.

    3. Rechtsgeschäfte i.S.d§ 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 1.000 Euro übersteigt, soweit diese nicht aufgrund einer förmlichen Ausschreibung abgeschlossen werden.

§5 Verwaltungsausschuss

  1. Dem Verwaltungsausschuss gehören an:

    • Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister

    • Die Beigeordneten

    • Abgeordnete mit beratender Stimme(§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG)

  2. Die Zuständigkeit des Verwaltlungsausschusses ergibt sich aus§ 76 und§ Tl NKomVG.

  3. Alle Ratsmitglieder sind berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses als Zuhörerin oder Zuhörer teilzunehmen. § 41 NKomVG gilt entsprechend.

§6 Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister

  1. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig. Sie/er ist Ehrenbeamter auf Zeit.

  2. Die Zuständigkeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ergibt sich aus§ 105 NKomVG i.V. mit§ 85 NKomVG.

§7 Vertreter der Bürgermeister

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird beim Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss sowie bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde durch den ersten stellvertretenden Bürgermeister/in und bei dessen Verhinderung durch den zweiten stellvertretenden Bürger­ meister/in vertreten.

§ 8 Einwohnerinformation/Einwohnerversammlungen

  1. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner in den öffentlichen Sitzungen des Rates, über Pressemitteilungen im Mitteilungsblatt der Samt­ gemeinde und auf der Internetseite der Gemeinde Ebergötzen über wichtige Angelegenhei­ten der Gemeinde.

  2. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner in

Einwohnerversammlungen für die Gemeinde rechtzeitig und umfassend über Grundlagen, Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Ge­meinde. Dabei haben die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit zu Fragen und Mei­nungsäußerung und Anspruch auf Erörterung. Weitergehende Vorschriften und förmliche Be­teiligungs- und Anhörungsverfahren bleiben unberührt.

§9 Anregungen und Beschwerden an den Rat

Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit An­ regungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Gemeinderat zu wen­den. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister leitet diese an den Gemeinderat als auch an die sonst gerichtete zuständige Stelle weiter. Der Gemeinderat kann die Erledigung dem Verwal­tungsausschuss übertragen. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unterrichtet den Antrag­ steller über die Art der Erledigung.

§10 Gebühren und Beiträge

Die Gemeinde Ebergötzen kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben spezielle Entgelte (Gebühren und Beiträge) nach den für Gemeinden geltenden Vorschriften (§111 (5) NKomVG) erheben.

§ 11 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)

Der Verwaltungsausschuss beschließt im Einvernehmen, mit dem Bürgermeister über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten.

§12 Verkündung von Rechtsvorschriften

  1. Bekanntmachungenwerden durch den Bürgermeister angeordnet.
  2. Satzungen, Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ebergöt­ zen werden, soweit keine spezialgesetzliche Regelung zu beachten ist, im „elektronischen Amtsblatt für den Landkreis“ unter der Internet Adresse www.landkreisgoettingen.de verkün­det bzw. bekannt gemacht.

    Sie treten mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft, sofern die Satzung selbst dafür keinen anderen Zeitpunkt bestimmt. Auf eine aufsichtsbehördliche Genehmigung ist unter Angabe der genehmigten Behörde, des Datums und des Aktenzeichen in der Bekanntmachung hinzuweisen.

  3. Sonstige ortsübliche Bekänntmachungen erfolgen durch Aushang in den Aushangkästen der Gemeinde. Der Aushang erfolgt für 1 Woche, soweit. das Gesetz nichts anderes be­ stimmt. Die Regelungen des Absatzes 4 gelten entsprechend.
  4. Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung, so kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie im Dienstgebäude der Gemeinde während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt werden. Der Inhalt dieser Bestandteile ist in der Bekanntmachung grob zu umschreiben, auf Ort, Zeit und Dauer der Ersatzbekanntmachung ist dabei besonders hinzuweisen.

  5. Auf die Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen und sonstigen öffentlichen Be­ kanntmachungen wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Ebergötzen hingewie­sen. Diese Hinweise sind aber nicht Teil der Bekanntmachung nach Abs. 2.

  6. Auf die ortsüblichen Bekanntmachungen wird zusätzlich auf der Internetseite der Ge­ meinde Ebergötzen hingewiesen. Diese Hinweise sind aber nicht Teil der Bekanntmachung nach Abs. 3.

§ 13 Inkrafttreten

Die Hauptsatzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Ge­meinde Ebergötzen vom 01.11.2021 außer Kraft.

Ebergötzen, 27.05.2024

Gemeinde Ebergötzen

gez. Jan Bährens (Bürgermeister)

 

Die vollständige Hauptsatzung der Gemeinde Ebergötzen finden Sie hier.