Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Samtgemeinde Radolfshausen für die Kommunalwahl am 13. September 2026

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Samtgemeinde Radolfshausen für die Kommunalwahl am 13. September 2026

Bekanntmachung der 2. öffentlichen Sitzung des Samtgemeindewahlausschusses

Nach § 9 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S.280 ff.), in der zurzeit geltenden Fassung, werden hiermit Zeit, Ort und Gegenstand der

2. Sitzung des Samtgemeindewahlausschusses wie folgt bekannt gemacht:

Die 2. öffentliche Sitzung des Samtgemeindewahlausschusses findet am

Dienstag, den 15.09.2026, 17.00 Uhr,
im Rathaus, 1. Etage, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen,

statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung und ggf. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

3. Bericht des Samtgemeindewahlleiters über das Wahlergebnis für die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters

4. Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters durch den Wahlausschuss nach § 45a NKWG

5. Bericht des Samtgemeindewahlleiters über das Wahlergebnis für die Wahl des Samtgemeinderates

6. Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Samtgemeinderates durch den Wahlausschuss nach §§ 33 ff. NKWG

7. Schließung der Sitzung

Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann Zutritt zu der Sitzung hat.

Ebergötzen, den 31.08.2026

gez. Frank Wilde
Samtgemeindewahlleiter.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: Bekanntmachung der 2. öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 15.9.26

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin der Gemeinde Ebergötzen für die
Kommunalwahl am 13. September 2026

Bekanntmachung der 2. öffentlichen Sitzung des
Gemeindewahlausschusses

Nach § 9 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom
05.07.2006 (Nds. GVBI. S.280 ff.), in der zurzeit geltenden Fassung, werden hiermit
Zeit, Ort und Gegenstand der

2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses wie folgt bekannt gemacht:

Die 2. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am
Dienstag, den 15.09.2026, 18.30 Uhr,
DGH Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,
statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung und ggf. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

3. Bericht der Gemeindewcahlleiterin über das Wahlergebnis für die Wahl des Gemeinderates.

4: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Gemeinderates durch denWahlausschuss nach § 35 ff. NKWG

5. Schließung der Sitzung

Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann Zutritt zu der Sitzung hat.
Ebergötzen, den 07.09.2026

gez. Agnes Wolf
Gemeindewahlleiterin

Den vollständigen Inhalt dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Bekanntmachung Baugebiet Sandtal Endgültiger Ausbau

  1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name Zentrale Vergabestelle der Samtgemeinden Gieboldehausen, Hattorf am Harz und Radolfshausen

Straße Hahlestr. 1

Plz, Ort 37434, Gieboldehausen

Telefon +49 05528/202-60

Fax +49 05528/202-89

E-Mail vergabe@sg-gieboldehausen.de

Internet www.Samtgemeinde-Gieboldehausen.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  1. Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer 2026-25

  1. Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

– ohne elektronische Signatur (Textform)

  1. Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

Planung und Ausführung von Bauleistungen

Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

  1. Ort der Ausführung

Baugebiet Sandtal, 37136 Ebergötzen

  1. Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose

Gemeinde Ebergötzen (Auftraggeberin) Bebauungsgebiet Nr. 015 „Sandtal“ – Endgültiger Ausbau

Straßenbauarbeiten: Baustelleneinrichtung; Erdarbeiten mit Bodenproben;Straßenbefestigungen aufnehmen; Kreuzungen herstellen;Boden lösen und aufnehmen 280m³;Entwässerungsarbeiten; Oberbauarbeiten:Schotterschicht aufnehmen 1.600m²;Öko Pflaster 250m²;Pflaster 1.600m²; Bordsteine;

  1. Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

  1. Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f)

nein

ja, Angebote sind möglichnur für ein Los

für ein oder mehrere Lose

nurfüralleLose(alleLosemüssenangeboten werden)

  1. Ausführungsfristen

Beginnder Ausführung

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ausführungsbeginn: 01.03.2027

Ausführungsende: 08.06.2027

Vorlage Schlussrechnung: 12.07.2027

  1. Nebenangebote

zugelassen

nurinVerbindungmiteinemHauptangebot nicht zugelassen

  1. mehrere Hauptangebote

zugelassen

nicht zugelassen

  1. Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen

werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/

CXQ6Y6BRKPC/documents

können angefordert werden unter:

MaßnahmenzumSchutzvertraulicherInformationen Abgabe Verschwiegenheitserklärung

andere Maßnahmen:

Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert

  1. Ablauf der Angebotsfrist am 28.09.2026 um 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist am 27.10.2026

  1. Adresse für elektronische Angebote https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/

CXQ6Y6BRKPC

Anschrift für schriftliche Angebote

  1. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein DE

müssen:

  1. Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: KriteriumGewichtung

Niedrigster Preis

  1. Eröffnungstermin am 28.09.2026 um 09:00 Uhr

Ort

Samtgemeinde Gieboldehausen Rathaus

Hahlestr. 1

37434 Gieboldehausen

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.

  1. geforderte Sicherheiten

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % bemessen auf die Schlussrechnungssumme.

Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 % der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer.

  1. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
  2. Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
  3. Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte

auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  1. Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A)

Name Kommunalaufsicht Landkreis Göttingen

Straße Herzberger Str. 5

Plz, Ort 37520, Osterode am Harz Telefon

Fax

E-Mail Internet Sonstiges

Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6BRKPC

 

 

EB26 Satzung Börgemühle, 1. Änderung

SATZUNG GEMÄẞ § 35 (6) BAUGB

Stand der Planung

22.7.2025

entsprechend §§ 13

i.V.m. 3 (2), 4 (2) BauGB

GEMEINDE EBERGÖTZEN

SATZUNG GEMÄẞ § 35 (6) BAUGB, 1. ÄNDERUNG

image

BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559 HANNOVER

Gemeinde Ebergötzen

Satzung gemäß § 35 (6) BauGB, 1. Änderung

§ 1

Geltungsbereich

Die Anwendung dieser 1. Änderung der Satzung erstreckt sich auf die in der nachfolgenden Plan-zeichnung im Maßstab 1:1.000 dargestellte (schwarz gestrichelt umrandete) Fläche

Die Karte ist insofern Bestandteil der Satzung.

§ 2

Zulässigkeit von Bauvorhaben

  1. Im Geltungsbereich dieser Satzung richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vor-haben die Wohnzwecken dienen und dazugehörende Nebengebäude nach § 35 Abs. 2 BauGB.
  2. Zulässig sind Wohngebäude, kleine Handwerksbetriebe und kleine Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören bis zu max. II Vollgeschossen. Im Zusammenhang mit der Wohn-nutzung ist auch Tierhaltung in untergeordnetem Umfang (100 m²) zulässig.Diesen Vorhaben kann nicht entgegengehalten werden, dass sie
    • der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Radolfshausen- Fläche für die Landwirtschaft – widersprechen oder
    • die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
  3. Die bauliche Nutzung ist bis auf Stellplätze, Carports und Garagen nur innerhalb der folgenden zeichnerisch festgesetzten überbaubaren Fläche zulässig.Bauliche Anlagen für die Hobbytierhaltung sind als eingeschossige Gebäude bis 100 m² (in der Summe aller Nebengebäude) außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig.Die Fläche zwischen überbaubarer Fläche und der Fließgewässergrenze – Aue – ist für sämtliche bauliche Nebenanlagen ausgeschlossen.
  4. Die bauliche Nutzung der Baugrundstücke ist durch zulässige Vorhaben nach § 2 Abs. 2 dieser Satzung bis max. 0,3 der Baugrundstücksflächen (Grundflächenzahl) und 0,6 (Geschoss-flächenzahl) festgesetzt.
  5. Die nach § 2 Abs. 2 dieser Satzung zulässigen Vorhaben dürfen eine maximale Gebäudelänge von 50 m nicht überschreiten.
  6. Die Höhe der baulichen Anlagen darf 10,0 m über dem höchstgelegenen Punkt der Oberkante der fertig ausgebauten Fahrbahndecke der an den Satzungsbereich angrenzenden Seeburger Straße nicht überschreiten.
  7. Die Dachform ist auf Sattel-, Walm- und zweihüftige Pultdächer begrenzt. Ausgenommen sind Garagen, Carports und Nebenanlagen.
  8. Die Dachneigung darf 35° nicht unterschreiten. Ausgenommen sind Garagen, Carports und Nebenanlagen

§ 3

Eingriffsregelung / Bepflanzung

  1. Innerhalb der in der folgenden Planzeichnung festgesetzten Fläche für Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern sind Laubbäume mit einem Mindeststammdurchmesser von 20 cm, einen Meter über Boden gemessen, sowie Laubsträucher mit einer Höhe von mindestens 2 m über Grund zu erhalten und bei Abgängigkeit durch gleichartige Neuanpflanzungen zu ersetzen. Die Fläche darf durch eine maximal 3,5 m breite Grundstückszufahrt unterbrochen werden.
  2. Für je 25 m² angefangene neu versiegelte Fläche ist ein Obstbaum – Hochstamm auf dem Grundstück anzupflanzen und zu erhalten und bei Abgängigkeit durch Neuanpflanzung zu ersetzen.

§ 4

Erschließung

  1. Das Schmutzwasser ist durch Anschluss an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation zu entsorgen.
  2. Das anfallende Regenwasser darf für vorhandene Gebäude ungehindert über den vorhande-nen Regenwasserkanal abgeleitet werden. Gebäude, die nach dieser Satzung genehmigt werden, dürfen nur bis max. 1,5 l/sek/1.000 m² Grundstücksfläche an den Regenwasserkanal abgeben. Der höhere Regenwasseranfall ist auf den Grundstücken zurückzuhalten.

§ 5

Immissionsschutz

Im Geltungsbereich können aufgrund der im Nahbereich vorbei führenden Bundesstraßen (B 27 und B 446) Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden erforderlich werden, um die Wohnruhe für die Wohn- und Schlafräume sicherzustellen.

Dazu ist im Bauantrag ein Nachweis auf der Grundlage der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau zu führen. Für das Gebiet der Satzung ist ein zulässiger Dauerschallpegel von tags 60 dB(A) (6.00 – 22.00 Uhr) und nachts 50 dB(A) (22.00 – 6.00 Uhr) vor dem Fenster zu Grunde zu legen. Zusätzliche Anlagen innerhalb des Gebietes dürfen nicht dazu beitragen, dass der Summen-pegel, der durch den Verkehrslärm vorgegeben ist, erhöht wird.

§ 6

Inkrafttreten

Diese 1. Änderung der Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ebergötzen, den

Siegel

Bürgermeister

1. Änderung der Satzung gemäß § 35 (6), Maßstab 1 : 1.000

Gesetzesbezüge

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30)

Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)

image

image

Verfahrensvermerke

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) sowie des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) die vorstehende 1. Änderung der Satzung beschlossen.

Ebergötzen, den

Siegel

Bürgermeister

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen hat am 3.9.2025 Entwurf der Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB zugestimmt und die Veröffentlichung des Änderungsentwurfs der Satzung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Ebergötzen, den

Siegel

Bürgermeister

Die Veröffentlichung des Änderungsentwurfs der Satzung im Internet entsprechend § 3 (2) BauGB hat in der Zeit vom bis einschließlich stattgefunden, nachdem sie am ortsüblich öffentlich bekanntgemacht worden war.

Ebergötzen, den

Siegel

Bürgermeister

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat die 1. Änderung der Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB nach Prüfung der Anregungen in seiner Sitzung am beschlossen.

Ebergötzen, den

Siegel

Bürgermeister

Die 1. Änderung der Satzung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am ortsüblich bekanntgemacht worden. Die 1. Änderung der Satzung ist damit am rechtsverbindlich geworden.

Ebergötzen, den

Siegel

Bürgermeister

Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Änderung der Außenbereichssatzung sind die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen der Außenbereichssatzung sowie Mängel der Abwägung nicht geltend gemacht worden.

Ebergötzen, den

Siegel

Bürgermeister

Begründung

Durch diese 1. Änderung der Satzung gemäß § 35 (6) BauGB soll eine überbaubare Fläche im Süden des ursprünglichen Satzungsbereichs erweitert werden. Dadurch soll eine bessere Verteilbarkeit zulässiger baulicher Anlagen in diesem Bereich ermöglicht werden. Da das Maß der baulichen Nutzung nicht erhöht wird, wird durch diese Änderung keine zusätzliche Baumasse als bislang ermöglicht. Der Versiegelungsgrad des Satzungsbereichs wird damit nicht größer.

Die Fläche zum Erhalt von Bewuchs entlang der Südgrenze des Änderungsbereichs wird an den tatsächlichen Bestand angepasst, wobei hier eine Grundstückszufahrt von beschränkter Breite zugelassen werden soll, um das Innere des westlichen Satzungsbereichs erreichen zu können. Das Maß entspricht den allgemeinen Anforderungen der Feuerwehr.

Die Festsetzung der Ursprungssatzung zum Erhalt von Einzelbäumen wird nicht übernommen, da sie für den Änderungsbereich nicht zutrifft.

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Radolfshausen stellt für den Satzungsbereich eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung, wie sie vom Baugesetzbuch gefordert wird, ist durch die 1. Änderung der Satzung dennoch nicht gefährdet, weil hier lediglich eine Sicherung des vorhandenen bebauten Grundstücks einschließlich einer Erweiterung der in der Ursprungssatzung bestimmten überbaubaren Fläche ermöglicht wird.

Durch die Satzung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründete. Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes oder dass Ziele des Artenschutzes beeinträchtigt werden könnten.

Die verkehrliche und technische Erschließung des Satzungsbereiches ist bereits sichergestellt; zusätzliche Erschließungsanlagen sind nicht erforderlich.

Altlasten und Bodenkontaminationen innerhalb des Satzungsbereiches sind nicht bekannt. Der Satzungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 0,1883 ha.

Ebergötzen, den

(Siegel)

Bürgermeister

Ausschnitt Arbeitsplan des Flächennutzungsplanes; M 1 : 5.000

Ausschnitt Satzung im Bereich der Börgemühle

image

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

EB26 Bekanntmachung Außenber. Börgemühle

GEMEINDE EBERGÖTZEN EBERGÖTZEN, DEN 01.09.2026

– Der Bürgermeister –

B E K A N N T M A C H U N G

Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB, 1. Änderung

Öffentlichkeitsbeteiligung und Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat die Gemeinde Ebergötzen die Öffentlichkeitsbeteiligung und Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB des Entwurfes der 1. Änderung der Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich der Börgemühle mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortes Ebergötzen südlich der Bundesstraße B27. Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

image

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB wird mit Begründung in der Zeit

vom 08.09.2026 bis einschließlich 08.10.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,

Öffnungszeiten:

Mo bis Do 9 – 12 Uhr

Di 15 – 18 Uhr

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, Öffnungszeiten:

Mo 7:30 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr

Di 9 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr

Mi 9 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr

Do 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr

Fr 7:30 – 12 Uhr

(sonstige Gesprächstermine nach Vereinbarung) der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB weisen wir darauf hin, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde Ebergötzen abrufbar unter:

https://ebergoetzen.de/verwaltung/bauleitplanung/

sowie auf der Website der Samtgemeinde Radolfshausen unter: https://www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/bebauungsplaene/

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt und sind dort mittels Eingabe des Namens Gemeinde Ebergötzen oder der Samtgemeinde Radolfshausen in die Suchmaske zu finden.

Falls Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitten wir Sie diese bis zum

08.10.2026

schriftlich per E-Mail an beteiligung@buero-keller-hannover.de, oder in sonstiger Weise in geschriebener Form an unser Büro (Adresse: Büro Keller, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover) zu übersenden oder mündlich während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen oder im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen zur Niederschrift abzugeben.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ebergötzen, den 01.09.2026

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Radolfshausen zu den Kommunalwahlen am 13. September 2026

Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Radolfshausen
zu den Kommunalwahlen am 13. September 2026

Nach § 41 der Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds.
GVBl. S. 280 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit folgendes bekannt:

Am 13. September 2026 finden in der Samtgemeinde Radolfshausen folgende
Wahlen statt:

Wahl der Vertretungen:
• Wahl des Kreistages des Landkreises Göttingen
• Wahl des Rates der Samtgemeinde Radolfshausen
• Wahl des Rates der Gemeinde Ebergötzen
• Wahl des Rates der Gemeinde Landolfshausen
• Wahl des Rates der Gemeinde Seeburg
• Wahl des Rates der Gemeinde Seulingen
• Wahl des Rates der Gemeinde Waake

Direktwahl:
• Wahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises
Göttingen
• Wahl des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde
Radolfshausen

Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Die Samtgemeinde Radolfshausen ist in 12 Wahlbezirke aufgeteilt.
In der Wahlbenachrichtigung, die jeder wahlberechtigten Person zugestellt worden
ist, sind der maßgebende Wahlbezirk und Wahlraum angegeben.
Für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter wird darauf hingewiesen,
1. dass die Stimmzettel amtlich erstellt und im Wahlraum bereitgehalten werden,
2. dass der Stimmzettel die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge enthält,
3. dass jede wählende Person für jede Wahl bis zu drei Stimmen vergeben und
diese verteilen kann auf
a.) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner
Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
b.) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen
Einzelwahlvorschlag,
c.) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen,
d.) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen und
Einzelwahlvorschläge,
e.) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und
Einzelwahlvorschläge,
4. 5. 6. 7. 8. dass die Stimmen in der Weise abzugeben sind, dass durch Ankreuzen oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, wem die Stimmen gelten sollen,
dass sich die wählende Person auf Verlangen des Wahlvorstands auszuweisen
hat,
dass die wählende Person, die keinen Wahlschein besitzt, ihre Stimmen nur in
dem für sie zuständigen Wahlraum abgeben kann,
dass die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, an der Wahl nur durch
Briefwahl teilnehmen kann,
die Briefwahl ausgeübt wird, indem die wählende Person
a.) persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel kennzeichnet,
b.) den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag legt
und diesen verschließt,
c.) unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein
vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl unterschreibt,
d.) den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unter-
schriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag legt,
e.) den Wahlbriefumschlag verschließt und
f.) den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene
Samtgemeindewahlleitung übersendet oder den Wahlbrief in der Dienststelle
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Samtgemeindewahlleitung
abgibt.
Bei verbundenen Wahlen sind die Stimmzettel für alle Wahlen in nur einen
amtlichen Stimmzettelumschlag und dieser, mit dem Wahlschein, in nur einen
Wahlbriefumschlag zu legen.
Der Wahlbrief muss bis spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr bei der
3
Samtgemeindewahlleitung eingehen.
8a. dass eine wahlberechtigte Person ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich
ausüben kann und eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder
einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person unzulässig ist.
8b. dass eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer
Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, sich hierzu der Hilfe einer
anderen Person bedienen kann, die Hilfeleistung auf technische Hilfe bei der
Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und
geäußerten Wahlentscheidung beschränkt und eine Hilfeleistung unzulässig ist,
die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte
Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder
verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.
8c. dass eine Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet ist, die sie
bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
9. dass die Wahl öffentlich ist und jedermann zum Wahlraum Zutritt hat, soweit das
ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist, und
10. dass nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs bestraft wird, wer unbefugt
wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das
Ergebnis verfälscht, dass unbefugt auch wählt, wer im Rahmen zulässiger
Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder
ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine
Stimme abgibt, und dass auch der Versuch strafbar sit.
Für die Direktwahl gelten die für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter oben
genannten Punkte Nr. 1, 4 bis 6 und 8 bis 10 entsprechend.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass
1. 2. 3. 4. 5. der Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge enthält,
jede wählende Person eine Stimme hat,
die Stimme in der Weise abzugeben ist, dass durch Ankreuzen oder auf andere
Weise eindeutig kenntlich ist, wem die Stimme gelten soll,
die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, an der Wahl
a.) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder
b) durch Briefwahl teilnehmen kann und
die Möglichkeit einer Stichwahl besteht, die am 27.09.2026 stattfinden würde.

Ebergötzen, den 25.08.2026

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister
In Vertretung
gez. Frank Wilde

 

20260825 Wahlbekanntmachung – spatestens am 6. Tag vor der Wahl

Öffentliche Bekanntmachung: Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am 13.9.26

Öffentliche Bekanntmachung
Zu den Kommunalwahlen am 13. September 2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des
Gemeinderates

Nach § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (GVBl. S. 35), in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. § 38 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280 ff.), in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich für die Wahl des Rates der Gemeinde Ebergötzen die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 21.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge wie folgt bekannt:

1.Wahlvorschläge zur Neuwahl des Gemeinderates der Gemeinde Ebergötzen

(1)Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
1 Bährens, Jan Geschäftsführer *1984 Holzerode
2 Lechte, Nicole Kauffrau f. Spedition & Logistikdienstleistungen *1983 Ebergötzen
3 Seeländer, Martin Biologielaborant *1988 Ebergötzen
4 Johnson, Christina Juristin *1986 Holzerode
5 Wegner, Niklas Gesundheits-Krankenpfleger & *1994 Holzerode
6 Curdt, Sonja med. Masseurin *1977 Ebergötzen
7 Mutzke, Jan-Erik Feinmechanikermeister *1983 Ebergötzen
8 Sawani, Nadeem Vertriebsleiter *1966 Ebergötzen
9 Dr. Libal, Ulrike Personalleiterin i.R. *1958 Holzerode
10 Gerke, Nils Revierförster Ebergötzen *1981 Ebergötzen
11 Mateus Vargas, Rafael Hernan Tierarzt *1986 Holzerode
12 Dr. Strahl, Stefan Forschungsingenieur *1975 Ebergötzen
13 Andree, Lena Sozialarbeiterin *1998 Ebergötzen
14 Hartmann, Wolfgang Rentner *1952 Holzerode
15 Fraatz, Wilfried Medizintechniker i.R. *1955 Ebergötzen
16 Schmülling, Michael Dipl. Sozialpädagoge *1961 Ebergötzen

(2) Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
1 Strüber, Patrick Politikwissenschaftler *1991 Ebergötzen
2 Thielen, Kai Baumpfleger *1988 Holzerode
3 Dolinsky, Nicola Security- & Crisis-Manager *1983 Ebergötzen

(12) Freie Wähler Ebergötzen / Holzerode (FWEH)
1 Bußmann, Philip Zerspaner *1993 Ebergötzen
2 Peschke, Gisela Johanna Verwaltungsfachangestellte *2000 Ebergötzen
3 Diedrich, Stefan Forstwirt *1975 Ebergötzen
4 Böhme, Roland Apotheker *1980 Ebergötzen
5 Desenritter, Ralf Dipl. Ing. (FH) *1969 Ebergötzen

Ebergötzen, 24.07.2026

gez. Wolf
Gemeindewahlleiterin

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Bebauungsplan Nr. 037 und Örtliche Bauvorschrift „Am Osterholz“ im OT Holzerode

GEMEINDE EBERGÖTZEN EBERGÖTZEN, DEN 20.07.2026
– Der Bürgermeister –

B E K A N N T M A C H U N G

Bebauungsplan Nr. 037 und Örtliche Bauvorschrift „Am Osterholz“ im OT Holzerode

Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung am 23.6.2026 die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans und Örtliche Bauvorschrift Nr. 037 „Am Osterholz“ mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Ziel und Zweck der Planung ist die Bereitstellung neuer Wohnbauflächen für Holzerode.

Der Planbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand Holzerode zwischen dem Garbetalweg im Westen und Obere Straße im Osten.

Er wird in der nachfolgenden Karte verkleinert aus dem Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Kartengrundlage:

Image1_Bebauungsplan Nr. 037 und Örtliche Bauvorschrift „Am Osterholz“

Amtliche Karte 1:5000 (AK5)
Maßstab 1:5000
© GeoBasis-DE/LGLN (2025)
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit

vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht und in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,

Öffnungszeiten:
Mo bis Do 9 – 12 Uhr
Di 15 – 18 Uhr

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen,

Öffnungszeiten:
Mo 7:30 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr
Di 9 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr
Mi 9 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr
Do 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr 7:30 – 12 Uhr

der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde Ebergötzen abrufbar unter:

Bauleitplanung

sowie auf der Website der Samtgemeinde Radolfshausen unter:

https://www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/bebauungsplaene/

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt und sind dort mittels Eingabe des Namens der Gemeinde Ebergötzen oder der Samtgemeinde Radolfshausen in die Suchmaske zu finden.

Wir unterrichten Sie hiermit von der Planung und geben Ihnen die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitten wir Sie diese bis zum

04.09.2026

schriftlich per E-Mail an beteiligung@buero-keller-hannover.de, oder in sonstiger Weise in geschriebener Form an unser Büro (Adresse: Büro Keller, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover) zu übersenden oder mündlich während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen oder im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen zur Niederschrift abzugeben.

Zum Verfahren liegt in Bezug auf den Bebauungsplan zu den Schutzgütern:
– Schutzgut Mensch
– Schutzgut Biotope und Arten mit Schutzgut Biodiversität
– Schutzgut Boden und Fläche
– Schutzgut Wasser
– Schutzgut Luft und Klima
– Schutzgut Landschaftsbild
– Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Folgendes vor:
– Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

Der Umweltbericht ist der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt.

Die Lage der Kompensationsfläche wird im Folgenden dargestellt:

Image2_Bebauungsplan Nr. 037 und Örtliche Bauvorschrift „Am Osterholz“

(Kartengrundlage: Geioportal LK Göttingen)

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ebergötzen, den 20.07.2026

gez. Bährens
Bürgermeister

Anhang: 26_HON_Biotope_260520.pdf
Anhang: 26_HON_vorlaeufige_Umweltbericht-_260610.pdf
Anhang: EB25_Am Osterholz_Begründung_2152026.pdf
Anhang: EB25_Am Osterholz_Bebauungsplan_2152026.pdf

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2026

Haushaltssatzung
der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 112 und 58 Abs. 1 Ziff. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBI. 2025 Nr. 3), hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen in seiner Sitzung am 11.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

  1. der ordentlichen Erträge auf 3.282.100 Euro
  2. der ordentlichen Aufwendungen auf 3.564.000 Euro
  3. der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
  4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

2. im Finanzhaushalt

  1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.277.300 Euro
  2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.411.500 Euro
  3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 470.000 Euro
  4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 857.500 Euro
  5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
  6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 48.000 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.747.300 Euro
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.317.000 Euro

§2
Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 Euro festgesetzt.

§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
[Grundsteuer A] 350 v.H.
für die Grundstücke [Grundsteuer B] 350 v.H.

2. Gewerbesteuer 390 v.H.

§6
Als unerhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten Überschreitungen bis zu 30%, höchstens bis zur Höhe von 4.000 € des jeweiligen Produktkontos.
Überschreitungen bis zur Höhe von 2.000 € je Produktkonto sind als unerhebliche außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen anzusehen.
Eine Wertgrenze nach§ 4 Abs. 6 KomHKVO für die einzelne Darstellung der Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in den Teilfinanzhaushalten wird in Höhe von 3.000 € festgesetzt.
Als Wertgrenzen nach§ 12 Abs. 1 KomHKVO gelten
für (im)materielles Vermögen auf 30.000 Euro,
für Hochbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 50.000 Euro und
für Tiefbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 100.000 Euro

Der Haushaltsplan liegt nach§ 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 18.05.2026
– 05.06.2026 in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen zu folgenden Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 13:00 – 18:00 Uhr.

Ebergötzen, den 11.05.2026

gez. Bährens
Bürgermeister

 

Die vollständige Haushaltssatzung 2026 finden Sie hier

Bekanntmachung: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen

Samtgemeinde Radolfshausen Ebergötzen, den 13.04.2026
– Der Bürgermeister –

Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Samtgemeinde Radolfshausen:
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen
(Sammeländerung Gemeindegebiet Seulingen):
Veröffentlichungsfrist bzw. öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

Der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen hat in seiner Sitzung am 09.04.2026 die Entwurfsunterlagen der 10. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Veröffentlichung bzw. Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Hintergrund der Planung:
Für die aktuelle und künftige städtebauliche Entwicklung sowie unter Berücksichtigung der städtebaulichen Nachhaltigkeit innerhalb der Samtgemeinde Radolfshausen ist es erforderlich, eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Die 10. Änderung setzt sich aus vier Änderungsbereichen in der Gemeinde Seulingen zusammen. Die weiteren Mitgliedsgemeinden Ebergötzen, Landolfshausen, Seeburg und Waake sind nicht betroffen. Insgesamt weisen die Änderungsbereiche zusammen eine Flächengröße von ca. 8,5 ha auf:

Teiländerungsbereich 1: Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G)
Auf einer rund 3,57 ha großen Teilfläche der Flurstücke
•  344, 357/3, 358, 359/1, 360/1, 361/1, 362/1 und 74/2 der Flur 30 sowie
•  des Flurstückes 193 der Flur 5
der Gemarkung Seulingen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ und
„Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen“ in „Gewerbliche Baufläche (G)“ geändert.
Der insgesamt rund 4,29 ha umfassenden Teiläderungsbereich beinhaltet außerdem
•  die Flurstücke 187, 188/1, 188/2 und 189 der Flur 5 sowie
•  einen Teilbereich des Flurstücks 344 der Flur 30
der Gemarkung Seulingen, welcher bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Diese rund 0,72 ha sind faktisch nicht von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffen, werden zur Vereinfachung aber in den Änderungsbereich integriert.

Teiländerungsbereich 2: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 2,83 ha großen Teilfläche der Flurstücke
•  112, 113, 135, 136 und 157 der Flur 22 sowie
•  289, 319/1, 321, 323, 324, 325, 326, 327, 328 und 329 der Flur 30
der Gemarkung Seulingen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ „Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Festplatz und Grünanlage“ und „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in „Wohnbaufläche (W)“ geändert.

Teiländerungsbereich 3: Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft
Auf einer rund 0,58 ha großen Teilfläche der Flurstücke 105 der Flur 5 sowie 408 und 409 der Flur 30 der Gemarkung Seulingen wird die Darstellung von „gemischte Baufläche (M)“ in „Fläche für die Landwirtschaft“ geändert.

Teiländerungsbereich 4: Darstellung einer Grünfläche
Auf einer ca. 0,83 ha großen Teilfläche der Flurstücke
•  1, 2, 82 und 137/2 der Flur 22 sowie
•  314/1 und 322 der Flur 30
der Gemarkung Seulingen wird die Darstellung von „Wohnbaufläche (W)“ in „Grünfläche“ geändert.

Die Lage der Änderungsbereiche ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.

Beteiligung
Gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Radolfshausen nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit
27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026
auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/ sowie auf der Homepage der
Samtgemeinde Radolfshausen unter www.radolfshausen.de/bauen- wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/ und dem zentralen Internetportal des Landes veröffentlicht.

Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10,
37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

für jede Person öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist und der öffentlichen Auslegung können alle an der
Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen auf elektronischem Wege unter rathaus@radolfshausen.de abgeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist und der öffentlichen Auslegung außerdem mündlich,
schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit
postalisch Stellungnahmen an die Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136
Ebergötzen, zu senden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne
des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren
nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-
Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der
Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzei g geltend gemacht hat, aber hä e geltend machen
können.

Umweltrelevante Informationen
Folgende umweltrelevante Informationen nach § 3 (2) Satz 2 BauGB sind verfügbar und
können eingesehen werden:
Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung
•  Aussagen zu Vorgaben der Raum- und Landschaftsplanung sowie zu Darstellungen
von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen
•  Aussagen zu Gebieten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie zu
Wasserschutzgebieten und Denkmalschutzbereichen
•  Auseinandersetzung mit den Schutzgütern Tiere und Pflanzen sowie biologische
Vielfalt und Artenschutz, Boden/Bodenwasser/Grundwasser,
Oberflächengewässer, Fläche, Klima/Luft (Lokalklima), Landschaftsbild / Ortsbild,
Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt, Kultur- und sonstige
Sachgüter, sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
•  Aussagen zu Klimaschutz und Klimaanpassung
•  Aussagen zur Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen, zur
Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Altlasten und
Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur sparsamen und effizienten
Nutzung von Energie sowie zur Kumulierung mit den Auswirkungen weiterer
Planungen
•  Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichsregelung und zu geplanten
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher
nachteiliger Umweltauswirkungen
•  Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring)
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung:
•  Hinweise und Aussagen zu Kulturgütern (bekannte Bodendenkmäler)
•  Anregung zur Begründung der Eigenbedarfsentwicklung für Wohnen und Gewerbe
•  Hinweise zum Immissionsschutz (Nutzungskonflikte mit angrenzenden Nutzungen,
Prüfung Schallimmissionen durch angrenzende Nutzungen)
•  Hinweise und Aussagen zu Verkehr (Anbindung Wohnbaufläche an ÖPNV,
Anbauverbotszone zur Landstraße)
•  Hinweise und Aussagen zu Naturschutz und Landschaftsbild (Verlust
Ausgleichsfläche, Flächenauswahl, Artenschutz, Lage zu Natura 2000 Gebieten)
•  Hinweise und Aussagen zum Boden (Bodenschutz, Ertragspotenzial und
Bodenfruchtbarkeit, Baugrundbeschaffenheit)
•  Hinweise und Aussagen zum Kampfmittelverdacht
•  Hinweise zur technischen Infrastruktur (Anforderungen an Sicherheits- und
Mindestabstände bei Leitungstrassen, bisher fehlende technische Infrastruktur in
einzelnen Gebieten)
•  Hinweise zur Landwirtschaft (Veränderung der Flächenstrukturen)

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Behre
__________________
Arne Behre

 

 

Übersichtskarte, Lage der FNP-Änderungsbereiche in Seulingen, ohne Maßstab, genordet

 

 

 

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Radolfshausen zur Wahl des Samtgemeinderates anlässlich der Kommunalwahlen am 13.9.2026

Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Radolfshausen
zur Wahl des Samtgemeinderates
anlässlich der Kommunalwahlen am 13. September 2026
Am 13. September 2026 sind von 08.00 bis 18.00 Uhr in der Samtgemeinde
Radolfshausen die Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 11.03.26

Öffentliche Bekanntmachung für die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Mittwoch den 11.03.2026 um 19:00 Uhr,
in der Gemeinde Ebergötzen, DGH Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Rates am 16.12.2025
6) Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“
7) Änderung der KiTa Ordnung
8) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde. Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2026
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger
Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029
d) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2026
der Gemeinde Ebergötzen
9) Antrag Übernahme Kampenweg an die Niedersächsische Landesforst
10) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
11) Sponsoring
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
14) Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Jan Bährens

Die vollständige Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung/Ausschreibung: Neubau RW-Kanal, Wilhelm-Busch-Weg, 37136 Ebergötzen

Zentrale Vergabestelle der Samtgemeinden Gieboldehausen, Hattorf am Harz und Radolfshausen
Hahlestr. 1, 37434 Gieboldehausen,
Tel. +49 05528/202-60, Fax +49 05528/202-89
E-Mail vergabe@sg-gieboldehausen.de
Internet www.Samtgemeinde-Gieboldehausen.de

Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer 2026-9

Ort der Ausführung:
Neubau RW-Kanal, Wilhelm-Busch-Weg, 37136 Ebergötzen

Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
SG Radolfshausen (Kanalbau) und Gemeinde Ebergötzen (Straßenbau) Neubau RW-Kanal „Wilhelm-Busch-Weg“ in Ebergötzen.
Länge ca. 160 m Bereich 1 – Kanalbau:
Baustelleneinrichtung und -vorbereitung; Oberflächenaufbruch- und Wiederherstellung; Rohrgraben- und Erdarbeiten; Schacht- und Kanalbau.
Bereich 2 – Straßenbau:
Oberfläche Gehweg; Rohrgraben- und Erdarbeiten; Straßenentwässerung.

Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführung im Zeitfenster von Juni 2026 – Oktober 2026.

Eröffnungstermin am 09.04.2026 um 10:00 Uhr
Samtgemeinde Gieboldehausen Rathaus
Hahlestr. 1
37434 Gieboldehausen

Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6BRLZU

Die Ausschreibung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 16.12.2025

Öffentliche Bekanntmachung für die 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Dienstag, den 16.12.2025 um 19:00 Uhr, in der Gemeinde Ebergötzen, DGH Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge·
5) Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates am 12.11.2025
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Wahl stell. Bürgermeister
8) Gemeindewahlleitung zur Kommunalwahl am 13.09.2026
9) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung
sowie dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029
d) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2026 der Gemeinde Ebergötzen
10) Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2026 .
11) Antrag Kegelclub – Neuregelung an der Beteiligung
12) Aufstellung der 1. Änderung Bebauungsplan „Sandtal 015″
13) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
14) Sponsoring
15) Behandlung von Anfragen und Anregungen
16) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
17) Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Jan Bährens
Bürgermeister

Die vollständige öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.