Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2022 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 03. September 2025 gemäß § 129 Ab. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und dem Bürgermeister für die das Jahr 2022 vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Diese Beschlüsse sind nach§ 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt worden und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss (ohne die Forderungsübersichten) für das Jahr 2022 liegt in der Zeit vom 29. September 2025 bis 08.Oktober 2025
während der Dienstzeiten
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und D
ienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im
Gemeindebüro Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
(Jan Bährens)
Bürgermeister