Bebauungsplan Nr. 037 und Örtliche Bauvorschrift „Am Osterholz“ im OT Holzerode

GEMEINDE EBERGÖTZEN EBERGÖTZEN, DEN 20.07.2026
– Der Bürgermeister –

B E K A N N T M A C H U N G

Bebauungsplan Nr. 037 und Örtliche Bauvorschrift „Am Osterholz“ im OT Holzerode

Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung am 23.6.2026 die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans und Örtliche Bauvorschrift Nr. 037 „Am Osterholz“ mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Ziel und Zweck der Planung ist die Bereitstellung neuer Wohnbauflächen für Holzerode.

Der Planbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand Holzerode zwischen dem Garbetalweg im Westen und Obere Straße im Osten.

Er wird in der nachfolgenden Karte verkleinert aus dem Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Kartengrundlage:

Image1_Bebauungsplan Nr. 037 und Örtliche Bauvorschrift „Am Osterholz“

Amtliche Karte 1:5000 (AK5)
Maßstab 1:5000
© GeoBasis-DE/LGLN (2025)
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit

vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht und in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,

Öffnungszeiten:
Mo bis Do 9 – 12 Uhr
Di 15 – 18 Uhr

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen,

Öffnungszeiten:
Mo 7:30 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr
Di 9 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr
Mi 9 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr
Do 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr 7:30 – 12 Uhr

der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde Ebergötzen abrufbar unter:

Bauleitplanung

sowie auf der Website der Samtgemeinde Radolfshausen unter:

https://www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/bebauungsplaene/

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt und sind dort mittels Eingabe des Namens der Gemeinde Ebergötzen oder der Samtgemeinde Radolfshausen in die Suchmaske zu finden.

Wir unterrichten Sie hiermit von der Planung und geben Ihnen die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitten wir Sie diese bis zum

04.09.2026

schriftlich per E-Mail an beteiligung@buero-keller-hannover.de, oder in sonstiger Weise in geschriebener Form an unser Büro (Adresse: Büro Keller, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover) zu übersenden oder mündlich während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen oder im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen zur Niederschrift abzugeben.

Zum Verfahren liegt in Bezug auf den Bebauungsplan zu den Schutzgütern:
– Schutzgut Mensch
– Schutzgut Biotope und Arten mit Schutzgut Biodiversität
– Schutzgut Boden und Fläche
– Schutzgut Wasser
– Schutzgut Luft und Klima
– Schutzgut Landschaftsbild
– Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Folgendes vor:
– Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

Der Umweltbericht ist der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt.

Die Lage der Kompensationsfläche wird im Folgenden dargestellt:

Image2_Bebauungsplan Nr. 037 und Örtliche Bauvorschrift „Am Osterholz“

(Kartengrundlage: Geioportal LK Göttingen)

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ebergötzen, den 20.07.2026

gez. Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier