Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli

Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Damit gilt nun auch wieder in den Wäldern und den freien Landschaften in Radolfshausen eine generelle Anleinpflicht für Hunde.

Die Anleinpflicht dient dem Schutz freilebender Tiere. In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Vögel geschützt werden. Dazu gehören Vogelarten wie Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn in der freien Landschaft sowie Zilpzalp, Nachtigallen, Rotkehlchen oder Zaunkönig in den Wäldern.
Brut- ujnd Setzzeit Hinweis
Selbst wenn nicht alle Hunde ihrem Instinkt als Beutegreifer folgen und Jungtiere erlegen, so stören freilaufende Hunde die Tiere in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang. Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Wenn bereits Jungvögel im Nest sind, werden die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen des Nachwuchses gestört. Solche Verluste durch die Missachtung der Anleinpflicht gefährden die Bestände besonders bei seltenen Vogelarten oder bei solchen mit stark zurückgehender Anzahl, wie Feldlerchen, Rebhühnern oder Nachtigallen. Erholungssuchende warten dann in den Folgejahren immer öfter vergeblich auf den Gesang der Vögel.

Es wird daher um Verständnis für die Notwendigkeit geworben, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt zu leisten.