Die Gemeinde Ebergötzen schreibt folgende Arbeiten öffentlich aus:
Endgültige Erschließung Baugebiet „Unter der Struthbreite“ in 37136 Ebergötzen/OT Holzerode
Zur Ausführung kommen ca.:
Bodenaushub 1.000 cbm, Pflasterstreifen 1-reihig 1.350m, Muldenrinne 3-reihig 500m, Frostschutzmaterial 750cbm, Asphalttragschicht/Asphaltdeckschicht 3. 750qm.
Ausführungszeitraum: 02.03.2020 – 30.10.2020
leistungsfähige Bewerber im Sinne von § 2 VOB/A können die Ausschreibungsunterlagen bei der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen einsehen bzw. gegen eine Selbstkostenerstattung in Höhe von 60,00 € schriftlich anfordern. Der Einzahlungsbeleg auf das Konto der Sparkasse Göttingen, IBAN: DE11260500010030000236, BIC: NOLADE21 GOE
(Verwendungszweck: Erschließung BG -Unter der Struthbreite-) ist beizufügen. Ein Datenträger mit dem Text des Leistungsverzeichnisses im Datenformat GAEB-D83 wird beigefügt.
Zuschlags- und Bindefrist: Die Bieter sind von der Eröffnung bis zum 14.02.2020 an ihr Angebot gebunden.
Nebenangebote sind zugelassen. Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Angebotseröffnung findet am 14.01.2020 um 12.00 Uhr in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen statt.
SicherheitsleistungenNertragserfüllungsbürgschaft: 5 % der Auftragssumme; Gewährleistungsbürgschaft: 3 % der Abrechnungssumme.
Bei der Eröffnung sind nur Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter zugelassen. Der Auftraggeber behält sich gemäß VOB/A § 6 vor, den Teilnehmern am Wettbewerb Leistungsfähigkeits- und Zuverlässigkeitsnachweise abzuverlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachprüfstelle gemäߧ 21 VOB/A ist die Kommunalaufsicht des Landkreises Göttingen.
Für die Vergabe gilt das Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz in der aktuellen Fassung.