Bauleitplanung: Bebauungsplan „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“

Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen Bebauungsplan „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“, Gemeinde Ebergötzen hier: Bekanntmachung der Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Bau­gesetzbuch (BauGB) und des Aufstellungsbeschlusses gemäߧ 2 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 gemäߧ 2 Abs. 1 BauGB die Auf­stellung des Bebauungsplans „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehrtechnische Zentrale“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“ liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ebergötzen zwischen der B 27 und der Herzberger Straße. Der Gel­tungsbereich des Bebauungsplans hat einen Umfang von rund 2,4 ha und umfasst die Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 21 (Herzberger Straße, tlw.) der Flur 16, Gemarkung Ebergötzen. Der Planungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

Geltungsbereich des Bebauungsplans

In der Zeit vom

22.11.2022 bis einschließlich 23.12.2022

wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten: Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr – 12.00 Uhr (Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich) die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich un­terscheidende Lösungen für die Entwicklung des betreffenden Gebiets sowie die voraussichtlichen Aus­wirkungen der Planung unterrichten zu lassen; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörte­rung.

Die Dokumente zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung werden zudem während des o. g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der Gemeinde Ebergötzen,
https://ebergoetzen.de/verwaltung/bauleitplanung/. veröffentlicht. Äußerungen können zudem auch per E-Mail an die Adresse info@gemeinde-ebergoetzen.de gerichtet werden. Ebergötzen, 11.November 2022 Gemeinde Ebergötzen
Gez. Jan Bährens
Bürgermeister

 

Das vollständige Dokument finden Sie hier.

Pläne:
Ebergötzen_B-Plan Feuerwehr_VE_TeilA.pdf
Ebergötzen_B-Plan Feuerwehr_VE_TeilB.pdf
Ebergötzen-B-Plan_Feuerwehr-TF-VE.pdf

und Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht:
Ebergötzen-B-Plan_Feuerwehr-TF-VE_26.09.22