Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 16.10.2018 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung der 4. Änderung (gemäß § 13a BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift in Holpernde beschlossen.
Die Heraufsetzung des Höhenbezuges sowie die Anhebung der Firsthöhe machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Änderungsbereich befindet sich im Südwesten Holzerodes südlich der Straße „Am Sportplatz“ und wird wie auf der Karte im Maßstab 1 :5.000 dargestellt begrenzt:
Ziel und Zweck der Planung
Erweiterung der überbaubaren Fläche, um die zulässigen baulichen Anlagen flexibler auf den Grundstücken verteilen zu können.
Verzicht auf die Festsetzung einer nördlichen Baulinie
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift in Holzerode mit Begründung wird erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 5.11.2018 bis einschließlich 5.12.2018 in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Eiergötzen während der Sprechzeiten
Dienstag:
9.00 Uhr- 12.00 Uhr
15.00 Uhr- 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr -12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich) öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen www.ebergoetzen.de eingesehen werden.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Holzerodes im Sinne des § 13a (1) BauGB.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Zum Verfahren liegen zu den Schutzgütern:
– Mensch und Gesundheit
– Tiere und Pflanzen
– Geologie Boden
– Wasser
– Luft und Klima
– Landschaft
keine Gutachten bzw. Untersuchungen vor:
Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprachzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben.
(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister
Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Holzerode
Den Bebauungsplan zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: EB15 Am Sportplatz 4. Änderung 11-9-2018 (3).pdf