GEMEINDE EBERGÖTZEN EBERGÖTZEN, DEN 07.04.17
– Der Bürgermeister –
B E K A N N T M A C H U N G
Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 032 „Altenwohnheim“ mit Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 025 „Am Mühlenwege“ und Nr. 026 „Unter der Struthbreite“, Ortsteil Holzerode
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 16.8.2016 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 032 „Altenwohnheim“ mit Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 025 „Am Mühlenwege“ und Nr. 026 „Unter der Struthbreite“ und am 6.3.2017 die Auslegung des Entwurfes mit Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Der Planbereich befindet sich im Südwesten Holzerodes östlich der Straße „Waaker Stieg“ und wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt:
Ziel und Zweck der Planung
– Erweiterung der nördlich bereits bestehenden Nutzungsmöglichkeit durch ein Altenwohnheim
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 032 „Altenwohnheim“ mit Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 025 „Am Mühlenwege“ und Nr. 026 „Unter der Struthbreite“ mit Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 20. April 2017 bis 22. Mail 2017 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen
während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
öffentlich ausgelegt.
Die Festsetzungen hinsichtlich Natur und Landschaft werden in dem Umweltbericht erläutert, der der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt ist.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Zum Verfahren liegen zu den Schutzgütern:
– Mensch und Gesundheit
– Tiere und Pflanzen
– Geologie Boden
– Wasser
– Luft und Klima
– Landschaft
folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:
– Umweltbericht
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:
1. Umweltschutz / Kompensationsmaßnahmen
Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen können von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 032 unberücksichtigt bleiben.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister
ausgehängt am: 07.04.17
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Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB