Bekanntmachung der Gemeinde Ebergötzen – Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Straßenverkehr

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat beschlossen, die Straßen „Am Hanewinkel“ und „Struthbreite“ in Holzerode für den öffentlichen Straßenverkehr zu widmen.

Die nachfolgenden Straßen werden gern. § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der zurzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.
1. Die Straße „Am Hanewinkel“, Gemarkung Holzerode, Flur 6, Flurstück 431 beginnt an der Einmündung der Straße „Waaker Stieg“ und endet am Wendehammer am Flurstück 438/1 und ist ca. 84 m lang.
2. Die Straße „Am Hanewinkel“, Gemarkung Holzerode, Flur 6, Flurstück 430 beginnt an der Mitte des Flurstückes 431 (Straße „Am Hanewinkel“) und endet an der Mitte der Straße „Struthbreite“ und ist ca. 26 m lang.
3. Die Straße „Struthbreite“, Gemarkung Holzerode, Flur 6, Flurstück 429 beginnt an der mittleren Einmündung der „Mühlenstraße“ und endet am Beginn des Flurstückes 230/1 und ist ca. 112 m lang.

Die zu widmenden Straßen sind im beigefügten Lageplan kenntlich gemacht worden. Es handelt sich um die Flurstücke 429 (gelb), 430 (rosa) und 431 (grün) der Flur 6 der Gemarkung Holzerode.
Beschränkungen auf bestimmte Benutzerarten oder Benutzerkreise erfolgen nicht.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Ebergötzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung dieser Straßen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage bei dem Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Zusätzlich wird diese Bekanntmachung einschließlich der Planunterlage auf der Internetseite der Gemeinde Ebergötzen, www.ebergoetzen.de veröffentlicht.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.