Bekanntmachung zum Umlegungsverfahren Nr. 15 „Sandtal-Nord“ in Ebergötzen
Nach § 71 des Baugesetzbuches (BauGB vom 08. Dez. 1986 (BGBI. 1. S. 2253) in der z.Z. geltenden Fassung wird bekannt gemacht, dass der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 14.07.2022 aufgestellte Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Sandtal-Nord“ im Bereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Sandtal“ am
21.12.2022
unanfechtbar geworden ist.
Gemäß § 72 Abs. 1 BauGB wird mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen werden fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen, Geschäftsstelle: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) – Regionaldirektion Northeim, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen, einzulegen.
Ebergötzen, den 18.01.2023
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Gemeinde Ebergötzen
von Hugo