Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Samtgemeinde Ra­dolfshausen: 8. Änderung des Flachennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen

Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Samtgemeinde Ra­dolfshausen:

8. Änderung des Flachennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen
(Sammeländerung): Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen nebst Be­gründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Hintergrund der Planung:
Für die aktuelle und künftige städtebauliche Entwicklung sowie unter Berücksichtigung der städtebaulichen Nachhaltigkeit innerhalb der Samtgemeinde Radolfshausen ist es nunmehr erforderlich, eine „Sammeländerung“ des Flächennutzungsplanes als 8. Änderung in der Samtgemeinde Radolfshausen vorzunehmen.
Die 8. Änderung setzt sich aus insgesamt elf Änderungsbereichen zusammen, wobei die Ge­meinden Ebergötzen, Landolfshausen, Seeburg, Seulingen und Waake betroffen sind:

Gemeinde Ebergötzen
Teiländerungsbereich 1 in Ebergötzen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)

Auf einer ca. 2,81 ha großen Teilfläche der Flurstücke 7 und 8 der Flur 16 sowie der Flurstücke 61/1, 61/2 und 74/2 der Flur 12 der Gemarkung Ebergötzen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“, ,,Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof“ und „Fläche für den überörtlichen Verkehr mit der Zweckbestimmung Ruhender Verkehr“ in „Wohnbauflä­che 0,/1/)“ geändert.
Teiländerungsbereich 2 in Holzerode: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 0,72 ha großen Teilfläche der Flurstücke 72/1, 73, 188/1, 201 /1, 281 /74 und 282/74 der Flur 1 der Gemarkung Holzerode wird die Darstellung von „Fläche für die Land­wirtschaft“ in „Wohnbaufläche ‚MI)“ geändert.

Gemeinde Landolfshausen
Teiländerungsbereich 1 in Landolfshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)

Auf einer ca. 0,30 ha großen Teilfläche des Flurstücks 77/1 der Flur 8 der Gemarkung Lan­dolfshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche 0,/1/)“ geändert.

Teiländerungsbereich 2 in Landolfshausen: Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“
Auf dem ca. 0,21 ha großen Flurstück 4 der Flur 10 der Gemarkung Landolfshausen wird die Darstellung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Tennisplatz“ in „Fläche für den Ge­meinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten“ geändert.
Teiländerungsbereich 3 in Mackenrode: Darstellung einer Wohnbaufläche (W), einer ge­mischten Baufäche (M) und einer Grünfläche Auf einer ca. 0,80 ha großen Teilfläche der Flurstücke 84/2, 84/7, 84/8 und 84/9 der Flur 4 der Gemarkung Mackenrode wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohn­baufläche (W)“ (ca. 0,60 ha), in „Gemischte Baufläch·e (M)“ (ca. 0,03 ha) sowie „Grünfläche“
(ca. 0, 17 ha) geändert.

Gemeinde Seeburg
Teiländerungsberekh 1 (Süd) in Bernshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)

Auf einer ca. 0,36 ha großen Teilfläche des Flurstückes 7, Flur 13, sowie des Flurstückes 50/3, Flur 10, in der Gemarkung Bernshausen wird die Oarstellung von „Grünfläche mit der Zweck­bestimmung Sportplatz“ und „Wohnbaufläche (W)“ in „Gemischte Baufläche (M)“ geändert.

Teiländerungsbereich 2 (Ost) in Bernshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)
Auf einer ca. 0,25 ha großen Teilfläche der Flurstücke 8 und 16, Flur 13, in der Gemarkung Bernshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflä­che (M)“ geändert.
Teiländerungsbereich 3 (West) in Bernshausen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 0,28 ha großen Teilfläche des Flurstückes 47 /12, Flur 1 o, in der Gemarkung Bernshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ iri „Wohnbaufläche
(W)“ geändert.

Teiländerungsbereich 4 in Seeburg: Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G)
Auf einer ca. 0, 16 ha großen Teilfläche des Flurstückes 20 der Flur 13 der Gemarkung Seeburg wird die Darstellung von „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Holzlagerplatz“ in „Gewerbliche Baufläche (G)“ geändert.

Gemeinde Seulingen
Teiländerungsbereich 1 in Seulingen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M) und einer Wohnbaufläche (W)

Auf einer ca. 1,32 ha großen Teilfläche der Flurstücke 268/1 o, 268/12, 515/316, 525/269 und 526/269 der Flur 16, der Flurstücke 1, 2, 82 und 137 /2 der Flur 22 sowie der Flurstücke 314/1 und 322 der Flur 30 in der Gemarkung Seulingen wird die Darstellung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünanlage“ in „Gemischte Baufläche (M)“ (ca. 0,49 ha) und „Wohn­baufläche (W)“ (ca. 0,83 ha) geändert.

Gemeinde Waake
Teiländerungsbereich 1 in Waake: Darstellung von Wohnbaufläche (W) und Grünfläche

Auf einer ca. 0,46 ha großen Teilfläche der Flurstücke 382, 385/2 und 387 der Flur 12 der Ge­markung Waake wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche (W)“ (ca. 0,39 ha) und „Grünfläche“ (ca. 0,07 ha) geändert.

Zusammen umfassen die Teilbereiche eine Größe von ca. 7,67 ha. Die Lage der Änderungs­bereiche ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.
Gemäß § 3. (2) des BauGB wird der Entwurf der 33. Änderung des Flächenm.it:zungsplanes der Gemeinde Gleichen nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit

vom 24.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023

auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter https://pg-puche.de/beteiligungsver­fahren-bauleitplanung/ sowie auf der Homepage der der Samtgemeinde Radolfshausen un­ter www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/flaechennut­zungsplan/ und dem zentralen Internetportal des Landes veröffentlicht.
Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag 7 .30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 7 .30 Uhr – 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
für jede Person öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist und der öffentlichen Auslegung können alle an der Pla­nung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen auf elektronischem Wege unter rathaus@radolfshausen.de abgeben. Stellungnahmen können während der Ver­öffentlichungsfrist und der öffentlichen Auslegung außerdem mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit postalisch Stellungnah­men an die Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, zu senden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des§ 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechts­behelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Ausle­gungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltrelevante Informationen nach§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind verfügbar und können eingesehen werden:

• Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung:
o Aussagen zu Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen
o Auseinandersetzung mit den Umweltbelangen bzw. Schutzgütern Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt, Boden/Bodenwasserhaushalt/Grundwas­ser, Oberflächengewässer, Fläche, Klima/Luft (Lokalklima), Landschafts-/Orts­bild, Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Um­weltschutzes
o Aussagen zur Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastro­phen, zur Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Altlasten und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie sowie zur Kumulierung mit den Auswir­kungen weiterer Planungen
o Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichsregelung
umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung:
o Anregungen zum Erhalt und der Kompensation schutzwürdiger Böden
o Hinweise zu Belangen des Bodenschutzes und wertvollen Böden
o Hinweise zum allgemeinen Kampfmittelverdacht sowie auf mögliche Boden­denkmale / archäologische Funde
o Anregungen zu Nachweisen zum Wohnbauflächenbedarf und zur Ermittlung von Innenentwicklungspotenzialen
o Anregungen zur Begründung der Rücknahme landwirtschaftlicher Flächen mit Bedarfsnachweisen
o Hinweise zu Emissionen aus landwirtschaftlicher Nutzung
o Hinweise zur Erdfallgefährdung und notwendigen konstruktiven Sicherungs­maßnahmen im Teiländerungsbereich 1 der Gemeinde Waake und Teilände­rungsbereich 3 der Gemeinde Landolfshausen
o Hinweise und Bedenken zu möglichen Überschwemmungen im Teilände­rungsbereich 2 der Gemeinde Landolfshausen und im Teiländerungsbereich 1 der Gemeinde Seulingen
o Hinweise zum Biotop- und Artenschutz
o Hinweise zur Notwendigkeit wasserrechtlicher Genehmigungen, zur Berück­sichtigung von Starkregenereignissen und zum Hangwasser

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister

Arne Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier