Aufgrund wiederholter Vorfälle weist das Ordnungsamt der Samtgemeinde Radolfshausen auf die bestehende Entsorgungspflicht von Hundehaltern für die Hinterlassenschaften ihrer Tiere hin.
Die Pflicht zur Hundekotentsorgung ergibt sich u.a. aus § 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, also, dass vom Abfall u.a. keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht, und dass die sonstige Sicherheit und Ordnung nicht gestört werden.
Allgemein sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
– Kein Hundekot auf Straßen und Gehwegen
– Kein Hundekot auf Spiel- und Sportplätzen, Friedhöfen und Dorfgemeinschaftsanlagen
– Kein Hundekot in Wiesen und Weiden
– Kein Hundekot auf fremden Privatgrundstücken
– Die Belastung von gemeindlichen Grünflächen sollte möglichst gering gehalten werden.
Hier ist nicht nur an die Passanten, sondern insbesondere auch an die Pflegebeauftragten der Gemeinde zu denken.
Die Freiheit des Einzelnen findet da ihre Grenzen, wo die Freiheit des Nächsten beginnt.
Hunde, Hundehalter, Passanten, Kinder – alle haben ihren Platz in unserer Gesellschaft, auf unseren Dörfern. Aber Rücksichtnahme ist für alle das oberste Gebot.
Da geht die junge Familie, der Kindergarten, Oma und Opa mit einem Kleinkind, oder auch mehreren Kindern im Dorf oder auf ortsnahen Nebenwegen spazieren. Die Kinder sind 1 oder 2 Jahre alt. Sie lernen gerade laufen. Sie tapsen erwartungsvoll und stolz auf den Nebenwegen neben der Kinderkarre her. Und finden dann am Straßenrand im Rasen „Bastelknete“ – vielleicht noch warm. Oder fallen gleich hinein.
Es geht auch darum, sich in die Situation des anderen hinein zu versetzen.
Der Weg ist daher – Hundehaufen auf dem eigenen Grundstück, oder Aufnahme der Haufen, in einem Beutel. Und diesen dann NICHT – Haufen + Plastikbeutel – gemeinsam in die Natur zu werfen.
Hinterlassener Hundekot ist umgehend über den Restabfallbehälter zu entsorgen.
Bei Zuwiderhandlungen sind Hinweise oder im schlimmsten Fall auch Anzeigen an den Landkreis Göttingen als Untere Abfallbehörde zu richten. Derartige Verstöße können mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.
Was für Hundekot gilt, gilt genauso für andere tierische Abfälle wie z.B. Pferdeäpfel. Auch diese sind aus dem öffentlichen Straßenbereich aufzunehmen und zu entsorgen.
Gemeinsam macht das Dorfleben Spaß.