Öffentliche Bekanntmachung: 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach§ 41 FlurbG) nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holzerode, Landkreis Göttingen, ist am 08.09.2020 vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen die 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach§ 41 FlurbG) nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBI. 1 S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBI. 1 S.2794 ), genehmigt worden.

Die Öffentlichkeit wird hiermit über die erlassene Plangenehmigung unterrichtet.
Die Plangenehmigung und der Plan nach § 41 FlurbG liegen ab 21.09.2020 bis einschließlich 21.10.2020 bei der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen wäh­rend der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Plan kann auch unter der Internetadresse www.arl-bs.niedersachsen.de eingesehen werden.

Gegen die Plangenehmigung ist auf der Grundlage des § 4 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2017 (BGBI. 1 S. 3290), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBI. 1 S. 2549) das Rechtsmittel des Widerspruches zulässig. Auf die Ausschlusswirkung nach § 2 Abs. 2 und 3 UmwRG wird hinge­wiesen.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.