Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gem. § 47d für die Samtgemeinde Radolfshausen

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Radolfshausen hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekannt gemacht.

Im Rahmen der 4. Runde der Strategischen Lärmkartierung wurden die betroffenen Städte und Gemeinden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) aufgefordert die bestehenden Lärmaktionspläne fortzuschreiben. Diese Kartierung für die Bundesstraße 27 und die Bundesstraße 446 hat wiederholt eine Betroffenheit der Samtgemeinde Radolfshausen ergeben, so dass dem MU zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein aktualisierter Lärmaktionsplan vorzulegen ist.

Aufgrund der festgestellten Lärmwerte für die Samtgemeinde Radolfshausen und die vom Ministerium vorgegebenen Schwellenwerte kann für die Samtgemeinde Radolfshausen ein vereinfachter Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen aufgestellt werden, da keine Betroffenen (Einwohner) über 60 dB(A) nachts bzw. 70 dB(A) über 24h ermittelt wurden.

Die Ergebnisse der 4. Runde der Strategischen Lärmkartierung sind über den folgenden Link einsehbar:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/laermschutz/euumgebungslaerm/aktu elle_kartierungsergebnisse/aktuelle-katierungsergebnisse-157342.html

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen liegt in der Zeit vom 04.11.2024 bis zum 06.12.2024
in den Räumen der Samtgemeindeverwaltung,
Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen,
Zimmer 5 während der folgenden Dienststunden Montag: 7:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr für jedermann zur Einsichtnahme aus.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Samtgemeinde Radolfshausen unter www.radolfshausen.de einsehbar. Die einzelnen Lärmkarten sind außerdem über folgenden Link zum Kartenserver erreichbar: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?topic=Luft_Laerm&lang=de& bgLayer=TopographieGrau&layers=StrassenlaermLden,StrassenlaermLn&X=5713762.50&Y =573340.00&zoom=8&catalogNodes Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich (auch per E-Mail an rathaus@radolfshausen.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Ebergötzen, 24.10.2024

Der Samtgemeindebürgermeister
In Vertretung

Gez. Wilde

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier