Öffentliche Bekanntmachung
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 25.06.19 die
1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan sowie den
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist im Amtsblatt Nr. 32 vom 08.08.2019 veröffentlicht worden.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie der
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan liegen gem. § 114 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz in der Zeit vom
12. August bis 21. August 2019
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen während der Dienstzeiten öffentlich aus.
ln Vertretung:
(Bartus-Deutsch)
Verwaltungsvertreterin
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