Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.
Die I. Nachtragshaushaltssatzung ist im Amtsblatt Nr. 55 vom 22.12.2017 veröffentlich worden.
Der I. Nachtragshaushaltsplan und die I. Nachtragshaushaltssatzung liegen gern. § 144 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz in der Zeit vom
11. Januar 2018 bis 22. Januar 2018
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen während der Dienstzeiten öffentlich aus.
ln Vertretung:
(Bartus-Deutsch)
Verwaltungsvertreterin