Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2015
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2018 gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den Jahresabschluss der Gemeinde Eiergötzen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und dem Bürgermeister für dieses Jahr vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Diese Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt worden und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss (ohne die Forderungsübersichten) für das Jahr 2015 liegt in der Zeit vom 12. März 2018 bis 19. März 2018 während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag) 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister
Ausgehängt: 05.03.2018