Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2018
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2020 gemäߧ 129 Ab. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen und dem Bürgermeister für dieses Jahr vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Diese Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt worden und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss (ohne die Forderungsübersichten) für das Jahr 2018 liegt in der Zeit vom
02. November 2020 bis 13. November 2020
während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.