Öffentliche Bekanntmachung: Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2019

Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2019

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 23. März 2022 gemäß § 129 Ab. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen und dem Bürgermeister für dieses Jahr vorbehaltlose Entlastung erteilt.

Diese Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalauf­sichtsbehörde mitgeteilt worden und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss (ohne die Forderungsübersichten) für das Jahr 2019 liegt in der Zeit vom
07. April 2022 bis 21. April 2022
während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

(Jan Bährens)
Bürgermeister

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.