Wahlbekanntmachung der Gemeinde Ebergötzen zur Wahl des Gemeinderates 12.9.2021


Wahlbekanntmachung der Gemeinde Ebergötzen zur Wahl des Gemeinderates
anlässlich der Kommunalwahlen am 12. September 2021

Am 12. September 2021 sind von 08.00 bis 18.00 Uhr in der Gemeinde Ebergötzen die Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.
Aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (GVBI. S. 35), in der zurzeit geltenden. Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert und folgendes bekannt gegeben:

Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren
Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Ebergötzen sind gemäß § 46 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 11 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.

Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:
Die Gemeinde Ebergötzen bildet einen Wahlbereich.

Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber
Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden.,
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerberinnen und Bewerber enthalten, im Höchstfall jedoch 16 (§ 21 Abs. 4 NKWG).

Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers enthalten(§ 21 Abs. 5 NKWG).

Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge
Nach§ 21 Abs. 9 NKWG muss der Wahlvorschlag von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten .Einzelperson unterzeichnet sein. Für die Gemeinderatswahl muss er außerdem von mindestens 10 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Gemeinde Ebergötzen hat die Wahlberechtigung zu bestätigen.
Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist beiEinreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.
Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde Ebergöti:en nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.
Für Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen dürfen Unterschriften erst nach Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gesammelt werden. Vorh�r geleistete Unterschriften sind ungültig (§ 32 Abs. 4 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO)).
Bescheinigungen des Wahlrechts erteilt die Samtgemeindeverwaltung, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen.
Bei folgenden Parteien sind nach § 21 Abs. 10 NKWG Unterschriften nach
§ 21 Abs. 9 Satz 2 NKWG nicht erforderlich:

Inhalte und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen und abzugeben. Hierzu wird insbesondere auf die Vorschriften der
§§ 21 und 24 NKWG hingewiesen.

Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum
Montag, den 26.07.2021, 18 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin Agnes Wolf
Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen einzureichen.

Wahlanzeige

Die nicht unter Abschnitt 4 dieser Bekanntmachung genannten Parteien können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 14.06.2021 der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat
(§. 22 Abs. 1 NKWG). Die Anschrift d_er Landeswahl!eiterin· lautet:
Niedersächsischer Landeswahlleiterin Lavesallee 6
30169 Hannover
Der Wahlanzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms sowie ein Nachweis über den satzungsmäßig bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsmäßig bestellten ßundesvorstand beizufügen.

Ebergötzen, den 07.05.2021 Gemeindewahlleiterin

gez. Wolf (Wolf)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.