1. Nachtrag zur Satzung
über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die
Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Radolfshausen
(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)
Auf Grund der §§ 10, 11 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 17.12.2020 folgenden 1. Nachtrag zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung beschlossen:
Artikel I
§ 5 wird um einen Absatz 6 wie folgt ergänzt:
(6) Die Maßgebliche GRZ wird bis zur Höhe von 0,4 in vollem Umfang berücksichtigt.
Maßgebliche GRZ werden bezogen auf den über 0,4 hinausgehenden Teil um 50 % reduziert.
Artikel II
Artikel I tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ebergötzen, 18.12.2020
L.S.
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister
Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen, 23.12.2020, Nr. 84