Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“: hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Gemeinde Ebergötzen
Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ 

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Die Gemeinde Ebergötzen hat in ihrer Sitzung am 17.06.2024 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) zum Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ in Ebergötzen zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

Anlass und Ziel der Bebauungsplanaufstellung bildet die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehrtechnische Zentrale“, da der Landkreis Göttingen auf der Fläche die Errichtung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) plant. Die Fläche hat sich hierbei in vorlaufenden Untersuchungen aufgrund der zentralen Lage im neuen Landkreis Göttingen sowie des verkehrsgünstigen Anschlusses an zwei Bundesstraßen als gut geeignet für die Ansiedlung der neuen FTZ herauskristallisiert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“ liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ebergötzen zwischen der B 27 und der Herzberger Straße und weist eine Größe von rund 2,4 ha auf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat einen Umfang von rund 2,4 ha und umfasst die Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 21 (Herzberger Straße, tlw.) der Flur 16, Gemarkung Ebergötzen. Der Geltungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

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Geltungsbereich Bebauungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnische Zentrale“

Der Entwurf des Bebauungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 04. Juli 2024 bis einschließlich 05. August 2024

bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten:

Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr

Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 

Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag: 7:30 Uhr – 12.00 Uhr

(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Gemeinde Ebergötzen,
https://ebergoetzen.de/verwaltung/bauleitplanung/, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse info@gemeinde-ebergoetzen.de gerichtet werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: 

Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)

Flora: Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung sowie Biotopentwicklung (Umweltbericht, Fachgutachten „Flora-/Fauna-Bericht 2022“);

Fauna/Artenschutz: Aussagen zum Artenvorkommen, Information zu den von der Planung potentiell betroffenen Arten und zu möglichen Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen (Umweltbericht, Fachgutachten „Flora-/Fauna-Bericht 2022 inkl. Artenschutzrechtlicher Bewertung“);

Boden + Fläche: Aussage zur Ertragsfähigkeit und zur landwirtschaftlichen Bedeutung der Fläche, zur Funktion der Böden, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zur Eingriffsminderung, zu alternativen Planungsflächen sowie zur Innenentwicklungsmöglichkeit, Information, dass kein Kampfmittelverdacht besteht (Begründung, Umweltbericht, Stellungnahmen);

Wasser: Aussagen zum angrenzenden Gewässerlauf der „Aue“ (Zustand) und zum gesetzlich geschützten Gewässerrandstreifen, Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf den Wasserhaushalt (Begründung und Umweltbericht);

Klima + Luft: Aussage zu Kleinklima, Luft, Klimafunktion und diesbezügliche Minimierungsmaßnahmen (Umweltbericht);

Mensch: Informationen zur schalltechnischen Belastung des Plangebiets durch die vorhandenen Straßen sowie hieraus resultierende Konflikte und Lösungsmöglichkeiten, Aussagen zu Lärmemissionen und -auswirkungen der Feuerwehrnutzung auf die angrenzende Siedlungslage Ebergötzens, Aussagen zum Planungsraum bzgl. der Erholungseignung (Schalltechnisches Fachgutachten, Begründung, Umweltbericht, Stellungnahme);

Orts- und Landschaftsbild: Informationen zu Zustand und Auswirkungen sowie zur Durchgrünung und Einbindung des Baugebiets in das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht);

Sach- und Kulturgüter: Hinweis zu Bodendenkmalen und archäologischen Funden (Umweltbericht);

Naturschutz/Eingriffs-Ausgleichsplanung: Informationen zu den Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen (Umweltbericht).

Ebergötzen, 24.06.2024 

gez. Jan Bährens
Bürgermeister Gemeinde Ebergötzen

 

Dokumente:

Umweltbezogene Stellungnahmen_anonymisiert

Ebergötzen-B-Plan_Feuerwehr_Beg.-Entwurf_29. 05.2024_

Gö_Ebergötzen_B_Plan_Entwurf_Planz._10.06.2 024

Flora&Fauna-Bericht_FTZ-Ebergötzen gesamt_bo ef_nk_220920.pdf_

Schallgutachen-22435_1_FTZ-Ebergötzen_AkustikbüroSchallgutachen-22435_1_FTZ-Ebergötzen_Akustikbüro Göttingen_27.05.2024_