GEMEINDE EBERGÖTZEN EBERGÖTZEN, DEN 01.09.2026
– Der Bürgermeister –
B E K A N N T M A C H U N G
Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB, 1. Änderung
Öffentlichkeitsbeteiligung und Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat die Gemeinde Ebergötzen die Öffentlichkeitsbeteiligung und Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB des Entwurfes der 1. Änderung der Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich der Börgemühle mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortes Ebergötzen südlich der Bundesstraße B27. Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB wird mit Begründung in der Zeit
vom 08.09.2026 bis einschließlich 08.10.2026
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,
Öffnungszeiten:
Mo bis Do 9 – 12 Uhr
Di 15 – 18 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, Öffnungszeiten:
Mo 7:30 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr
Di 9 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr
Mi 9 – 12 Uhr und 14 – 15:30 Uhr
Do 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr 7:30 – 12 Uhr
(sonstige Gesprächstermine nach Vereinbarung) der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB weisen wir darauf hin, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde Ebergötzen abrufbar unter:
https://ebergoetzen.de/verwaltung/bauleitplanung/
sowie auf der Website der Samtgemeinde Radolfshausen unter: https://www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/bebauungsplaene/
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt und sind dort mittels Eingabe des Namens Gemeinde Ebergötzen oder der Samtgemeinde Radolfshausen in die Suchmaske zu finden.
Falls Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitten wir Sie diese bis zum
08.10.2026
schriftlich per E-Mail an beteiligung@buero-keller-hannover.de, oder in sonstiger Weise in geschriebener Form an unser Büro (Adresse: Büro Keller, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover) zu übersenden oder mündlich während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen oder im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen zur Niederschrift abzugeben.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ebergötzen, den 01.09.2026