Öffentliche Bekanntmachung: Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2022 sowie Entlastung des Bürgermeisters

Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2022 sowie Entlastung des Bürgermeisters

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 03. September 2025 gemäß § 129 Ab. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und dem Bürgermeister für die das Jahr 2022 vorbehalt­lose Entlastung erteilt.

Diese Beschlüsse sind nach§ 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt worden und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss (ohne die Forderungsübersichten) für das Jahr 2022 liegt in der Zeit vom 29. September 2025 bis 08.Oktober 2025
während der Dienstzeiten

Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und D
ienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im
Gemeindebüro Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: 18. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen am 25.09.2025 um 19:00 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Die
18. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2021-2026
findet am Donnerstag. den 25.09.2025 um 19:00 Uhr im Rathaus. Sitzungszimmer. Vöhreweg 101 37136 Ebergötzen
statt.

T A G E S O R D N U N G:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 26.06.2025
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
6. Bericht zum Klimaschutzmanagement
7. Festlegung des Termins zur Direktwahl des Samtgemeindebürgermeisters
8. Berufung eines Wahlleiters sowie eines stellvertretenden Wahlleiters zur Kommunalwahl am 13.09.2026
9. Entlassung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr. Radolfshausen
10. Hilfslieferung der Samtgemeinde im Rahmen der Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Gemeinde Werchowyna
11. Beschluss über den Jahresabschluss 2023 der Samtgemeinde Radolfshausen sowie die Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters hier: Beschluss nach§ 129 Abs. 1 NKomVG
12. Vorläufiger Jahresabschluss 2024 und vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2024
13. Beschluss über überplanmäßige Auszahlungen für Kanalbaukosten im Baugebiet „Zum Langenberg“ in Mackenrode
14. Beschluss über überplanmäßige Auftragsvergaben für Kanalbaukosten im Baugebiet „Strautfeld“ in Landolfshausen
15. Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Ergänzung
16. Behandlung von Anfragen und Anregungen

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft (Feldgehölzschauen)

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft (Feldgehölzschauen)

In Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen bedürfen die Besei­tigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen (Hecken und Gebüsche heimi­scher Arten) und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beantragt werden. Die Regionalbeauftragten prüfen vor Ort im Rahmen einer soge­nannten Feldgehölzschau, ob der Antrag genehmigt werden kann. Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schie­nenwegen möglich, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt.
Die Regionalbeauftragten sind jeweils für eine Gemeinde zuständig (ohne_ Stadt Göttingen).

Sie sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

Flecken Adelebsen
Frau Dr. S. Ammer
05506/950691

Flecken Bovenden
Herr Dr. Corsmann
0174/9192575

Gemeinde Bad Grund (Harz)
Herr Mann
0176/92193971

Gemeinde Friedland
HerrMingram
0170/9500928

Gemeinde Gleichen
Frau M. Ammer
0171/3064844

Gemeinde Rasdorf
Herr Kotzan
0176/80337403

Gemeinde Staufenberg
Herr Hassemeier
0157/1747864

Gemeinde Walkenried
Herr Kelka
0171/8674626

Samtgemeinde Dransfeld
Herr Arnaschus
05546/1897 0170/6314435

Samtgemeinde Gieboldehausen
Herr Lange
05529/1357

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Herr Armbrecht
05521/6780

Samtgemeinde Radolfshausen
Herr Dr. Trisl
0171/3820040

Stadt Bad Lauterberg im Harz
Herr Pfeffer
0171/8622256 05524/853654

Stadt Bad Sachsa
Herr Bosse
05523/3445 0171/6125832

Stadt Duderstadt
Herr Kracht
05527/5175 0175/6740605

Stadt Hann. Münden
Herr Kornau
05541/7551541

Stadt Herzberg am Harz
Herr Große
0151/46602355

Stadt Osterode am Harz
Herr Buff
0157/55136911

Hintergrund:
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ist es verbo­ten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtne­risch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzu­schneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann eine Prüfung von Gehölz­rückschnitten durch die untere Naturschutzbehörde notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn besonders geschützte Biotope (gern. § 30 BNatSchG und § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz, NNatSchG) oder. besondere Arten­schutzregelungen betroffen sind, beispielsweise die mögliche Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzen­arten ohne vernünftigen Grund.

Die vollständige Info finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 03.09.2025

Für die 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Mittwoch, den 03.09.2025 um 18:30 Uhr, in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift übet die 16. Sitzung des Rates am 07.05.2025
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Antrag auf Entfernen eines Pflanzkübels OT Holzerode
8) Antrag Kegelclub – Neuregelung an der Beteiligung
9) Beschluss des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Ebergötzen
10) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
11) Sponsoring
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
14) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

gez. Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Nachruf: Die Gemeinde Ebergötzen trauert um seinen Ehrenbürgermeister Willi Behre

Nachruf

Die Gemeinde Ebergötzen trauert um seinen

Ehrenbürgermeister
Willi Behre

Unser langjähriger Bürgermeister und Ratsmitglied der Gemeinde Ebergötzen ist am 26.06.2025 im Alter von 84 Jahren verstorben.

Von 1973 bis 2011 war Willi Behre Ratsmitglied der Gemeinde Ebergötzen. Er bekleidete vom 21.03.1979 bis 2009 das Amt des Bürgermeisters. Im Jahr 2009 erhielt er die Würde des Ehrenbürgermeisters.

Willi Behre wurde im Jahr 2004 die goldene Ehrennadel des Städte- und Gemeindebundes verliehen. Nach 38 Jahren Ratsmitgliedschaft und Mitwirkung in zahlreichen Ausschüssen, wurde er im Jahr 2011 aus dem Gemeinderat verabschiedet.

Neben seiner Bürgermeistertätigkeit war Willi Behre in zahlreichen Ausschüssen vertreten. Mit seiner hervorragenden Expertise als Bauingenieur, bereicherte er insbesondere die Arbeit des Bauausschusses. Mit der Gründung des Eigenbetriebes Brotmuseum im Jahr 2003, übernahm Willi Behre bis 2009 dessen Leitung. Im Zuge der Gründung konnten die für den Betrieb notwendigen Mittel aus dem Gemeindehaushalt ausgegliedert werden – eine seinerzeit auf dem kulturellen Gebiet ziemlich einmalige Vorgehensweise.

Die Gemeinde Ebergötzen bedankt sich von ganzem Herzen für Willi Behres verdienstvolles Wirken und sein außerordentliches Engagement als Bürgermeister, Ratsmitglied und in weiterführenden ehrenamtlichen Positionen.

Mit Weitblick, Menschlichkeit, Sachverstand und Humor war er maßgeblich an der positiven Entwicklung der Gemeinde Ebergötzen beteiligt und brachte sich durch vielfältiges Engagement in seiner für ihn anpackenden Art für seine Gemeinde ein.

Für die Belange der Bürgerinnen und Bürger hat er sich jederzeit mit großer Hingabe verdienstvoll eingesetzt. Er wird uns mit seinem Rat und seiner Tatkraft sehr fehlen.

Die Gemeinde Ebergötzen wird Herrn Willi Behre für seinen vorbildlichen Einsatz im Dienste des Allgemeinwohls stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Den Angehörigen sprechen wir unser tief empfundenes Mitgefühl aus.

Gemeinde Ebergötzen

Jan Bährens

Bürgermeister

Stefan Curdt

1. Stellvertreter

Roland Böhme

2. Stellvertreter

Öffentliche Bekanntmachung: Sanierung Grillhütte Holzerode – Dachdecker- und Klempnerarbeiten

2025-48: Gemeinde Ebergötzen – Sanierung Grillhütte Holzerode – Dachdecker- und Klempnerarbeiten

VO: VOB/A Vergabeart: Ex post Veröffentlichung

Bekanntmachung
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung: Gemeinde Ebergötzen
Postanschrift: Bergstr. 18
Ort: 37136 Ebergötzen
E-Mail: info@gemeinde-ebergoetzen.de

Art und Umfang der Leistung
Gemeinde Ebergötzen – Sanierung Grillhütte Holzerode – Dachdecker- und Klempnerarbeiten

Haupterfüllungsort
Bezeichnung: Grillhütte Holzerode
Postanschrift: Am Sportplatz
Ort: 37136 Holzerode

Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung
Ausführungsbeginn nach Auftragsvergabe in Absprache mit dem Auftraggeber
Ausführungsende bis zum 01.10.2025

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer
Bezeichnung: Nebel-Bedachung
Ort: 37339 Leinefelde-Worbis OT Hundeshagen

Verfahrensart
Verfahrensart: Beschränkte Ausschreibung

Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-I0: CXQ6Y6BRBZC

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 17. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen am 26.6.25

Die
17. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der
Wahlperiode 2021-2026 findet am Donnerstag, den 26.06.2025 um 19:00 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen
statt.

T A G E S O R D N U N G:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 03.04.2025
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
6. Umbesetzung im Schul-, Jugend- und Kulturausschuss
hier: Stellvertretendes Mitglied der Lehrkräfte
7. Eigentumsübertragung des Grundstücks des Feuerwehrgerätehauses Mackenrode
8. Betriebsergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2024
9. Änderung der Friedhofssatzung und des Gebührentarifs zur Friedhofssatzung
10. Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
11. Behandlung von Anfragen und Anregungen
12. Einwohnerfragestunde
13. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen

gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Grundsteuerreform zum 01.01.2025 und zum aufkommensneutralen Hebesatz bei der Grundsteuer B

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
zur Grundsteuerreform zum 01.01.2025 und zum aufkommensneutralen Hebesatz bei der Grundsteuer B

Nach § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) vom 7. Juli 2021 (Nds. GVBI. S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Mai 2022 (Nds. GVBI. S. 304), ist bei der Hauptveranlagung aufgrund der neuen Rechtslage durch die Gemeinde ein auf­kommensneutraler Hebesatz zu ermitteln. Dazu ist das Grundsteueraufkommen der Gemeinde, das aus den Grundsteuermessbeträgen nach den für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 geltenden Regelungen zu erwarten ist, dem Grundsteueraufkommen gegenüberzustellen, das im Haushaltsplan der Gemeinde für das Kalenderjahr 2024 veranschlagt worden ist. Dieser aufkom­mensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteuerauf­kommens gleichbliebe.
Nach § 7 Abs. 2 NGrStG hat die Gemeinde diesen aufkommensneutralen Hebesatz und die Ab­weichung des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen.

Für die Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes bei der Grundsteuer B ist zu beachten, dass noch nicht alle Grundsteuerfälle durch die zuständige Finanzbehörde abschließend ent­schieden sind und daher die Datenlage noch nicht vollständig ist. Hinzu kommt, dass das Land Niedersachsen in Teilbereichen der Grundsteuerreform Korrekturen angekündigt hat, die weitere Entlastungen für die Steuerpflichtigen bedeuten und das Grundsteueraufkommen 2025 bsenken werden. Eine endgültige Bewertung und Ermittlung eines aufkommensneutralen Hebesatzes kann daher zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nur vorläufig erfolgen.

Aufgrund dieser nach wie vor nur bedingt belastbaren Datenlage sowie der angekündigten Geset­zesreform hat die Gemeinde entschieden, unabhängig von dem vorläufig ermittelten aufkom­mensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B die in den Haushaltssatzungen festgesetzten He­besätze für das Jahr 2025 unverändert beizubehalten. Eine entsprechende erneute Überprüfung und ggfs. die Anpassung der Hebesätze kann dann für das Jahr 2026 erfolgen.

Für die Gemeinde wurde aufgrund der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025 folgender Hebesatz für die Grundsteuer B festgesetzt, dem nachrichtlich der vorläufig ermittelte aufkom­mensneutrale Hebesatz gegenübergestellt wurde und hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

Gemeinde Ebergötzen
Festgesetzter Hebesatz 2025 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.,

Nachrichtlich: Vorläufiger aufkommensneutraler Hebesatz 2025 Grundsteuer B 308 v.H.

Ebergötzen,

Der Bürgermeister
Gemeinde Ebergötzen
(Jan Bährens)

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Stellenausschreibung: Handwerklich versierte/n Mitarbeiter*in für die Bewirtschaftung und Betreuung der hiesigen Liegenschaften

Die Gemeinde Ebergötzen sucht für den Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n handwerklich versierten Mitarbeiter*in für die Bewirtschaftung und Betreuung der hiesigen Liegenschaften.

Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer Tarifbeschäftigung. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Führerscheinklasse B notwendig.
Eine Erlaubnis zum Führen landwirtschaftlicher Fahrzeuge ist wünschenswert.
Die Einstellung erfolgt zum nächst möglichem Zeitpunkt.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 04.07.2025 an die
Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen
(gerne auch per E-Mail: info@gemeinde-ebergoetzen.de).

Telefonische Auskunft erteilt Frau Wolf unter 05507-7310.

Die komplette Stellenausschreibung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Benennung einer Gemeindestraße im Baugebiet Sandtal Nord

Der Rat der Gemeinde-Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 07.05.2025 beschlossen, die Straße im Baugebiet Sandtal Nord, OT Ebergötzen mit dem Namen „Über der Steinklippe“ zu benennen.

Die neu benannte Straße „Über der Steinklippe“ ist im beigefügten Lageplan kenntlich gemacht worden.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Ebergötzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage bei dem Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoberi werden.

Zusätzlich wird diese Bekanntmachung einschließlich der Planunterlage auf der Internetseite der Gemeinde Ebergötzen, www.ebergoetzen.de veröffentlicht.

 

Der Bürgermeister

(Jan Bährens)

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 07.05.2025 um 19:00 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Für die 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen,
am Mittwoch, den 07.05.2025 um 19:00 Uhr,
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates am 12.02.202
6) Mitteilungen des Bürgermeister über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Ratenzahlungsvereinbarung Struthbreite
8) Antrag „Kauf Spielplatz Kirchtal“
9) Benennung der Gemeindestraße im Baugebiet „Santdal Nord“
10) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
11) Sponsoring
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
14) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez. Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 112 und .58 Abs. 1 Ziff. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfas­sungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Februar 2024 (Nds. GVBI. 2024 Nr. 9), hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen in seiner Sitzung am 12.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 3.370.200 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.603.600 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

2. im Finanzhaushalt
2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.247.500 Euro
2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.450.100 Euro
2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.000.000 Euro
2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 658.900 Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 47.000 Euro
festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 4.247.500 Euro
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.156.000 Euro

§2
Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen·in Anspruch genomn,en werden dürfen, wird auf 350.000 Euro festgesetzt.

§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe [Grundsteuer A] 350v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B] 350v.H.
2. Gewerbesteuer 390 v.H.

§6
Als unerhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des §. 117 Abs. 1 NKomVG gelten Überschreitungen bis zu 30%, höchstens bis zur Höhe von 4.000 € des jeweiligen Produktkontos. Überschreitungen bis zur Höhe von 2.000 € je Produktkonto sind als unerhebliche au­ßerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen anzusehen. Eine Wertgrenze nach § 4 Abs. 6 KomHKVO für die einzelne Darstellung der Investitio­nen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in den Teilfinanzhaushalten wird in Höhe von 3.000 € festgesetzt. Als Wertgrenzen nach§ 12 Abs. 1 KomHKVO gelten

• für (im)materielles Vermögen auf 30.000 Euro,
• für Hochbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 50.000 Euro und
• für Tiefbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 100.000 Euro

Der Haushaltsplan liegt nach§ 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG ln der Zeit vom 28.04.2025 – 09.05.2025 in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen zu fol­genden Öffnungszeiten: Montags bis donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 13:00 – 18:00 Uhr.

Ebergötzen, den 23.04.2025

(Jan Bährens)
Bürgermeister

 

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hundehaltung: Entsorgung von Hundekot

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Aufgrund wiederholter Vorfälle weist das Ordnungsamt der Samtgemeinde Radolfshausen auf die bestehende Entsorgungspflicht von Hundehaltern für die Hinterlassenschaften ihrer Tiere hin.

Die Pflicht zur Hundekotentsorgung ergibt sich u.a. aus § 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, also, dass vom Abfall u.a. keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht, und dass die sonstige Sicherheit und Ordnung nicht gestört werden.

Allgemein sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

– Kein Hundekot auf Straßen und Gehwegen
– Kein Hundekot auf Spiel- und Sportplätzen, Friedhöfen und Dorfgemeinschaftsanlagen
– Kein Hundekot in Wiesen und Weiden
– Kein Hundekot auf fremden Privatgrundstücken
– Die Belastung von gemeindlichen Grünflächen sollte möglichst gering gehalten werden.

Hier ist nicht nur an die Passanten, sondern insbesondere auch an die Pflegebeauftragten der Gemeinde zu denken.

Die Freiheit des Einzelnen findet da ihre Grenzen, wo die Freiheit des Nächsten beginnt.

Hunde, Hundehalter, Passanten, Kinder – alle haben ihren Platz in unserer Gesellschaft, auf unseren Dörfern. Aber Rücksichtnahme ist für alle das oberste Gebot.

Da geht die junge Familie, der Kindergarten, Oma und Opa mit einem Kleinkind, oder auch mehreren Kindern im Dorf oder auf ortsnahen Nebenwegen spazieren. Die Kinder sind 1 oder 2 Jahre alt. Sie lernen gerade laufen. Sie tapsen erwartungsvoll und stolz auf den Nebenwegen neben der Kinderkarre her. Und finden dann am Straßenrand im Rasen „Bastelknete“ – vielleicht noch warm. Oder fallen gleich hinein.

Es geht auch darum, sich in die Situation des anderen hinein zu versetzen.

Der Weg ist daher – Hundehaufen auf dem eigenen Grundstück, oder Aufnahme der Haufen, in einem Beutel. Und diesen dann NICHT – Haufen + Plastikbeutel – gemeinsam in die Natur zu werfen.

Hinterlassener Hundekot ist umgehend über den Restabfallbehälter zu entsorgen.

Bei Zuwiderhandlungen sind Hinweise oder im schlimmsten Fall auch Anzeigen an den Landkreis Göttingen als Untere Abfallbehörde zu richten. Derartige Verstöße können mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.

Was für Hundekot gilt, gilt genauso für andere tierische Abfälle wie z.B. Pferdeäpfel. Auch diese sind aus dem öffentlichen Straßenbereich aufzunehmen und zu entsorgen.

Gemeinsam macht das Dorfleben Spaß.