Stellenausschreibung: eine*n Erzieher*in, Sozialassistent*in oder Kinderpfleger*in (m/w/d)

Sie suchen neue Herausforderungen? Sie suchen eine erfüllende Tätigkeit in einem abwechslungsreichen Arbeitsfeld im öffentlichen Dienst? …
…Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Die Gemeinde Ebergötzen – Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Radolfshausen – sucht ab sofort für die Max und Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen

eine*n Erzieher*in, Sozialassistent*in oder Kinderpfleger*in (m/w/d)

Die Max und Moritz Kindertagesstätte ist eine Einrichtung für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt, Träger der Institution ist die Gemeinde Ebergötzen.

Sie bringen mit:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung zur / zum Erzieher*in oder ein vergleichbarer Abschluss als Fachkraft,
  • Achtsamkeit und Sensibilität im Umgang mit Kindern,
  • Spaß an der eigenständigen Arbeit in Bildung, Erziehung und Betreuung,
  • Fähigkeit, sich auf Kinder mit unterschiedlichen kulturellen und nationalen Hintergründen sowie mit verschiedenen sozialen Problemlagen einzustellen,
  • Fähigkeit, sich auf besonderen Förderbedarf einzustellen,
  • Sensibilität für Gruppendynamiken und unterschiedliches Sozialverhalten der Kinder,
  • eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Familien,
  • Kenntnisse über den aktuellen Stand der Elementarpädagogik und frühkindlichen Bildung und Erziehung,
  • Sie sind respektvoll, offen, wertschätzend und teamfähig.

Wir bieten Ihnen:

  • Ein vielseitiges Aufgabenfeld, Verantwortung und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten an einem lebendigen Arbeitsplatz in einem großen engagierten Team,
  • einen zukunftsorientierten und sicheren Arbeitsplatz,
  • interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten,
  • Vergütung nach den Regelungen des TVöD-SuE-Zulage, Sonderzahlungen
  • betriebl. Altersvorsorge (VBL) & vermögenswirksame Leistungen
  • eine umfassende Einarbeitung und Unterstützung,
  • eine kollegiale Atmosphäre in einer werteorientierten Einrichtung,
  • 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche) & Regenerationstage
  • planbare Freizeit und sichere Urlaubsplanung,
  • ein aufgeschlossenes Team, das sich bereits heute auf Ihre Bewerbung freut!

Der Vorrang nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. dem Gleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung findet Berücksichtigung.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen.
Haben Sie noch Fragen? Dann stehen Ihnen Herr Bürgermeister Bährens und Frau Wolf unter der Telefonnummer 05507-7310 oder info@gemeinde-ebergoetzen.de gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“: hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Gemeinde Ebergötzen
Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ 

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Die Gemeinde Ebergötzen hat in ihrer Sitzung am 17.06.2024 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) zum Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ in Ebergötzen zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

Anlass und Ziel der Bebauungsplanaufstellung bildet die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehrtechnische Zentrale“, da der Landkreis Göttingen auf der Fläche die Errichtung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) plant. Die Fläche hat sich hierbei in vorlaufenden Untersuchungen aufgrund der zentralen Lage im neuen Landkreis Göttingen sowie des verkehrsgünstigen Anschlusses an zwei Bundesstraßen als gut geeignet für die Ansiedlung der neuen FTZ herauskristallisiert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“ liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ebergötzen zwischen der B 27 und der Herzberger Straße und weist eine Größe von rund 2,4 ha auf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat einen Umfang von rund 2,4 ha und umfasst die Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 21 (Herzberger Straße, tlw.) der Flur 16, Gemarkung Ebergötzen. Der Geltungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

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Geltungsbereich Bebauungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnische Zentrale“

Der Entwurf des Bebauungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 04. Juli 2024 bis einschließlich 05. August 2024

bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten:

Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr

Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 

Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag: 7:30 Uhr – 12.00 Uhr

(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Gemeinde Ebergötzen,
https://ebergoetzen.de/verwaltung/bauleitplanung/, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse info@gemeinde-ebergoetzen.de gerichtet werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: 

Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)

Flora: Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung sowie Biotopentwicklung (Umweltbericht, Fachgutachten „Flora-/Fauna-Bericht 2022“);

Fauna/Artenschutz: Aussagen zum Artenvorkommen, Information zu den von der Planung potentiell betroffenen Arten und zu möglichen Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen (Umweltbericht, Fachgutachten „Flora-/Fauna-Bericht 2022 inkl. Artenschutzrechtlicher Bewertung“);

Boden + Fläche: Aussage zur Ertragsfähigkeit und zur landwirtschaftlichen Bedeutung der Fläche, zur Funktion der Böden, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zur Eingriffsminderung, zu alternativen Planungsflächen sowie zur Innenentwicklungsmöglichkeit, Information, dass kein Kampfmittelverdacht besteht (Begründung, Umweltbericht, Stellungnahmen);

Wasser: Aussagen zum angrenzenden Gewässerlauf der „Aue“ (Zustand) und zum gesetzlich geschützten Gewässerrandstreifen, Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf den Wasserhaushalt (Begründung und Umweltbericht);

Klima + Luft: Aussage zu Kleinklima, Luft, Klimafunktion und diesbezügliche Minimierungsmaßnahmen (Umweltbericht);

Mensch: Informationen zur schalltechnischen Belastung des Plangebiets durch die vorhandenen Straßen sowie hieraus resultierende Konflikte und Lösungsmöglichkeiten, Aussagen zu Lärmemissionen und -auswirkungen der Feuerwehrnutzung auf die angrenzende Siedlungslage Ebergötzens, Aussagen zum Planungsraum bzgl. der Erholungseignung (Schalltechnisches Fachgutachten, Begründung, Umweltbericht, Stellungnahme);

Orts- und Landschaftsbild: Informationen zu Zustand und Auswirkungen sowie zur Durchgrünung und Einbindung des Baugebiets in das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht);

Sach- und Kulturgüter: Hinweis zu Bodendenkmalen und archäologischen Funden (Umweltbericht);

Naturschutz/Eingriffs-Ausgleichsplanung: Informationen zu den Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen (Umweltbericht).

Ebergötzen, 24.06.2024 

gez. Jan Bährens
Bürgermeister Gemeinde Ebergötzen

 

Dokumente:

Umweltbezogene Stellungnahmen_anonymisiert

Ebergötzen-B-Plan_Feuerwehr_Beg.-Entwurf_29. 05.2024_

Gö_Ebergötzen_B_Plan_Entwurf_Planz._10.06.2 024

Flora&Fauna-Bericht_FTZ-Ebergötzen gesamt_bo ef_nk_220920.pdf_

Schallgutachen-22435_1_FTZ-Ebergötzen_AkustikbüroSchallgutachen-22435_1_FTZ-Ebergötzen_Akustikbüro Göttingen_27.05.2024_

 

 

Bauleitplanung der Samtgemeinde Radolfshausen 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnische Zentrale in Ebergötzen“
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bauleitplanung der Samtgemeinde Radolfshausen

7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnische Zentrale in Ebergötzen“
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Samtgemeinde Radolfshausen hat in ihrer Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ in Ebergötzen zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Anlass und Ziel der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale durch die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“, da der Landkreis Göttingen auf der Fläche die Errichtung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) plant. Die Fläche hat sich hierbei in vorlaufenden Untersuchungen aufgrund der zentralen Lage im neuen Landkreis Göttingen sowie des verkehrsgünstigen Anschlusses an zwei Bundesstraßen als gut geeignet für die Ansiedlung der neuen FTZ herauskristallisiert.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ebergötzen zwischen der B 27 und der Herzberger Straße. Der Änderungsbereich hat einen Umfang von rund 2,4 ha und erstreckt sich die Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 21 (Herzberger Straße, tlw.) der Flur 16, Gemarkung Ebergötzen. Der Änderungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

Änderungsbereich des Flächennutzungsplans
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 04. Juli 2024 bis einschließlich 05. August 2024

im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Öffnungszeiten:
Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr – 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können
Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Samtgemeinde Radolfshausen unter 
www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse 
rathaus@radolfshausen.de gerichtet werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)

Flora: Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung sowie Biotopentwicklung (Umweltbericht, Fachgutachten „Flora-/Fauna-Bericht 2022“);

Fauna/Artenschutz: Aussagen zum Artenvorkommen, Information zu den von der Planung potentiell betroffenen Arten und zu möglichen Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen (Umweltbericht, Fachgutachten „Flora-/Fauna-Bericht 2022 inkl. Artenschutzrechtlicher Bewertung“);

Boden + Fläche: Aussage zur Ertragsfähigkeit und zur landwirtschaftlichen Bedeutung der Fläche, zur Funktion der Böden, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zur Eingriffsminderung, zu alternativen Planungsflächen sowie zur Innenentwicklungsmöglichkeit, Information, dass kein Kampfmittelverdacht besteht (Begründung, Umweltbericht, Stellungnahmen);

Wasser: Aussagen zum angrenzenden Gewässerlauf der „Aue“ (Zustand) und zum gesetzlich geschützten Gewässerrandstreifen, Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf den Wasserhaushalt (Begründung und Umweltbericht);

Klima + Luft: Aussage zu Kleinklima, Luft und Klimafunktion (Umweltbericht);

Mensch: Informationen zur schalltechnischen Belastung des Plangebiets durch die vorhandenen Straßen sowie hieraus resultierende Konflikte und Lösungsmöglichkeiten, Aussagen zu Lärmemissionen und -auswirkungen der Feuerwehrnutzung auf die angrenzende Siedlungslage Ebergötzens, Aussagen zum Planungsraum bzgl. der Erholungseignung (Schalltechnisches Fachgutachten, Begründung, Umweltbericht, Stellungnahme);

Orts- und Landschaftsbild: Aussagen zu Zustand und Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht);

Sach- und Kulturgüter: Hinweis zu Bodendenkmalen und archäologischen Funden (Umweltbericht);

Naturschutz/Eingriffs-Ausgleichsplanung: Informationen zum Eingriff sowie zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (Umweltbericht).

Ebergötzen, 24.06.2024

gez.
Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung: 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 17.6.24

Öffentliche Bekanntmachung

für die
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen,
am Montag, den 17.06.2024 um 19:00 Uhr,
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rate$ am 13.03.2024
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Änderung der Mietentgeltordnung des DGH’s Bergstraße 18
8) B-Plan FTZ-Ebergötzen, Zustimmung Abwägung und Entwurf
9) lnteressenbekundungsverfahren für neue Sprach-KiTa·s, Kooperationsvertrag mit dem LK Göttingen
10) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
11) Sponsoring
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
14) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

gez. Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 112 und 58 Abs. 1 Ziff. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge.setzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBI. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen in seiner Sitzung am 13.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 . der ordentlichen Erträge auf 2.998.300 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.143.500 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

2. im Finanzhaushalt
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.869.800 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.977.300 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.000.000 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.215.500 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.6 . der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 46.000 Euro festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.869.800 Euro
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.238.800 Euro

§2
Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden  dürfen, wird auf 350.000 Euro festgesetzt.

§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe [Grundsteuer A] 350 v.H
b) für die Grundstücke [Grundsteuer B] 350 v.H.

2. Gewerbesteuer 390 v.H.

§6
Als unerhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten Überschreitungen bis zu 30%, höchstens bis zur Höhe von 4.000 € des jewei.ligen Produktkontos.

Überschreitungen bis zur Höhe von 2.000 € je Produktkonto sind als unerhebliche außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen anzusehen.

Eine Wertgrenze nach § 4 Abs. 6 KomHKVO für die einzelne Darstellung der Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in den Teilfinanzhaushalten wird in Höhe von 3.000 € festgesetzt.

Als Wertgrenzen nach§ 12 Abs. 1 KomHKVO gelten
• für (im)materielles Vermögen auf 30.000 Euro,
• für Hochbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 50.000 Euro und
• für Tiefbaumaßnahmen u. Grunderwerb u. dgl. auf 100.000 Euro

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3NKomVG in der Zeit vom 10.06.2024 bis zum 21.06.2024 in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen zu folgenden Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus:

Montag bis Donnerstag von 09:00 -12:00 Uhr
Dienstag von 15:00 -18:00 Uhr.

Ebergötzen, den 29.05.2024

Gemeinde Ebergötzen
Der Bürgermeister

gez. Jan Bährens

 

Die vollständige Haushaltssatzung finden Sie hier.

Hauptsatzung der Gemeinde Ebergötzen

Hauptsatzung der Gemeinde Ebergötzen

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds.GVBL.S.576), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen in seiner Sitzung am 13. März 2024 folgende Haupt­satzung beschlossen.

§1 Bezeichnung, Name

  1. Die Gemeinde führt die Bezeichnung und den Namen „Gemeinde Ebergötzen“.

  2. Die Gemeinde gehört der„Samtgemeinde Radolfshausen“ an.

§2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel

  1. Das Wappen der Gemeinde Ebergötzen zeigt in halbgespaltenem und wellengeteiltem Schilde vorn in grün zwei aus der Teilungslinie hervorkommende, auf einem Halm fächer­ förmig stehende goldene Ähren; hinten in Rot einen goldenen einseitig aufgebogenen Maueranker; unten in Gold ein achtspeichiges schwarzes Mühlenrad.

  2. Die Flagge der Gemeinde zeigt das Gemeindewappen auf einem längs geteilten Tuch in den Farben Gold und Grün.

  3. Das Dienstsiegel der Gemeinde enthält das Wappen und die Umschrift „Gemeinde Ebergötzen, Landkreis Göttingen“.

§3 Organe der Gemeinde Ebergötzen

Organe der Gemeinde Ebergötzen sind der Gemeinderat, der Verwaltungsausschuss und die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.

§4 Zuständigkeit des Gemeinderates, Wertgrenzen

  1. Die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt sich aus§ 58 NKomVG.

  2. Der Beschlussfassung des Gemeinderates bedürfen

    1. Rechtsgeschäfte i.S.d.§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 1.000 Euro übersteigt.

    2. Rechtsgeschäfte i.S.d.§ 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 2.000 Euro übersteigt, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.

    3. Rechtsgeschäfte i.S.d§ 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 1.000 Euro übersteigt, soweit diese nicht aufgrund einer förmlichen Ausschreibung abgeschlossen werden.

§5 Verwaltungsausschuss

  1. Dem Verwaltungsausschuss gehören an:

    • Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister

    • Die Beigeordneten

    • Abgeordnete mit beratender Stimme(§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG)

  2. Die Zuständigkeit des Verwaltlungsausschusses ergibt sich aus§ 76 und§ Tl NKomVG.

  3. Alle Ratsmitglieder sind berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses als Zuhörerin oder Zuhörer teilzunehmen. § 41 NKomVG gilt entsprechend.

§6 Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister

  1. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig. Sie/er ist Ehrenbeamter auf Zeit.

  2. Die Zuständigkeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ergibt sich aus§ 105 NKomVG i.V. mit§ 85 NKomVG.

§7 Vertreter der Bürgermeister

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird beim Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss sowie bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde durch den ersten stellvertretenden Bürgermeister/in und bei dessen Verhinderung durch den zweiten stellvertretenden Bürger­ meister/in vertreten.

§ 8 Einwohnerinformation/Einwohnerversammlungen

  1. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner in den öffentlichen Sitzungen des Rates, über Pressemitteilungen im Mitteilungsblatt der Samt­ gemeinde und auf der Internetseite der Gemeinde Ebergötzen über wichtige Angelegenhei­ten der Gemeinde.

  2. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner in

Einwohnerversammlungen für die Gemeinde rechtzeitig und umfassend über Grundlagen, Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Ge­meinde. Dabei haben die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit zu Fragen und Mei­nungsäußerung und Anspruch auf Erörterung. Weitergehende Vorschriften und förmliche Be­teiligungs- und Anhörungsverfahren bleiben unberührt.

§9 Anregungen und Beschwerden an den Rat

Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit An­ regungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Gemeinderat zu wen­den. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister leitet diese an den Gemeinderat als auch an die sonst gerichtete zuständige Stelle weiter. Der Gemeinderat kann die Erledigung dem Verwal­tungsausschuss übertragen. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unterrichtet den Antrag­ steller über die Art der Erledigung.

§10 Gebühren und Beiträge

Die Gemeinde Ebergötzen kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben spezielle Entgelte (Gebühren und Beiträge) nach den für Gemeinden geltenden Vorschriften (§111 (5) NKomVG) erheben.

§ 11 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)

Der Verwaltungsausschuss beschließt im Einvernehmen, mit dem Bürgermeister über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten.

§12 Verkündung von Rechtsvorschriften

  1. Bekanntmachungenwerden durch den Bürgermeister angeordnet.
  2. Satzungen, Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ebergöt­ zen werden, soweit keine spezialgesetzliche Regelung zu beachten ist, im „elektronischen Amtsblatt für den Landkreis“ unter der Internet Adresse www.landkreisgoettingen.de verkün­det bzw. bekannt gemacht.

    Sie treten mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft, sofern die Satzung selbst dafür keinen anderen Zeitpunkt bestimmt. Auf eine aufsichtsbehördliche Genehmigung ist unter Angabe der genehmigten Behörde, des Datums und des Aktenzeichen in der Bekanntmachung hinzuweisen.

  3. Sonstige ortsübliche Bekänntmachungen erfolgen durch Aushang in den Aushangkästen der Gemeinde. Der Aushang erfolgt für 1 Woche, soweit. das Gesetz nichts anderes be­ stimmt. Die Regelungen des Absatzes 4 gelten entsprechend.
  4. Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung, so kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie im Dienstgebäude der Gemeinde während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt werden. Der Inhalt dieser Bestandteile ist in der Bekanntmachung grob zu umschreiben, auf Ort, Zeit und Dauer der Ersatzbekanntmachung ist dabei besonders hinzuweisen.

  5. Auf die Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen und sonstigen öffentlichen Be­ kanntmachungen wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Ebergötzen hingewie­sen. Diese Hinweise sind aber nicht Teil der Bekanntmachung nach Abs. 2.

  6. Auf die ortsüblichen Bekanntmachungen wird zusätzlich auf der Internetseite der Ge­ meinde Ebergötzen hingewiesen. Diese Hinweise sind aber nicht Teil der Bekanntmachung nach Abs. 3.

§ 13 Inkrafttreten

Die Hauptsatzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Ge­meinde Ebergötzen vom 01.11.2021 außer Kraft.

Ebergötzen, 27.05.2024

Gemeinde Ebergötzen

gez. Jan Bährens (Bürgermeister)

 

Die vollständige Hauptsatzung der Gemeinde Ebergötzen finden Sie hier.

Wahlbekanntmachung: Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9.6.2024

Wahlbekanntmachung

  1. Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die

    Wahl zum 10. Europäischen Parlament

    statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

  2. Die Samtgemeinde Radolfshausen ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt.

    Wahlbezirk Nr.

    Gemeinde/Ortsteil

    Wahlraum

    1

    Gemeinde Ebergötzen/OT Ebergötzen

    Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen, Bergstr. 18 a

    2

    Gemeinde Ebergötzen/OT Holzerode

    Dorfgemeinschaftshaus “Alte Schule“, Schulstr. 2

    3

    Gemeinde Landolfshausen/OT Landolfshausen

    Dorfgemeinschaftshaus,

    Am Dorfgemeinschaftshaus 1

    4

    Gemeinde Landolfshausen/OT Mackenrode

    Dorfgemeinschaftshaus, Kirchweg 6

    5

    Gemeinde Landolfshausen/OT Falkenhagen/Potzwenden

    Feuerwehrhaus Falkenhagen

    6

    Gemeinde Seeburg/OT Seeburg

    Gemeindezentrum „Alte Schule“, Seestraße 8

    7

    Gemeinde Seeburg/OT Bernshausen

    Feuerwehrhaus, Beekweg 4

    8

    Gemeinde Seulingen

    Bürgerhaus, Neue Straße 5

    9

    Gemeinde Waake/OT Waake

    Gemeindehaus, Hacketalstr. 5 a

    10

    Gemeinde Waake/OT Bösinghausen

    Wahlraum Reiterstube Stiethenroth, Hünstollenstr. 17

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom

    28. April 2024 bis 19. Mai 2024

    zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

    Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr beim Landkreis Göttingen, Kreishaus, Reinhäuser Landstr. 4, 37070 Göttingen, zusammen.

  3. Jede(r) Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.Die Wählerinnen/Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Reisepass oder ihren gültigen Identitätsausweis zur Wahl mitzubringen.Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede(r) Wähler(in) erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

    Jede(r) Wähler(in) hat eine Stimme.

    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber(innen) der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des/der Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Die Wählerin/Der Wähler gibt in der Weise ab, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede(r) hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  5. Wähler(innen), die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
    1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    2. durch Briefwahl teilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Samtgemeindeverwaltung Radolfshausen einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen undden Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
  6. Jede(r) Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Ebergötzen, 02.05.2024

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Arne Behre

Erschließung Sandtal Nord

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Sie über den Baubeginn der Erschließung Sandtal Nord informieren.
Die Firma Günther hat heute morgen mit den ersten Maßnahmen für die Herstellung der Baustraße begonnen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister

Im Auftrag

Julia Isabel Dankenbrink-Bode

Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli

Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Damit gilt nun auch wieder in den Wäldern und den freien Landschaften in Radolfshausen eine generelle Anleinpflicht für Hunde.

Die Anleinpflicht dient dem Schutz freilebender Tiere. In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Vögel geschützt werden. Dazu gehören Vogelarten wie Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn in der freien Landschaft sowie Zilpzalp, Nachtigallen, Rotkehlchen oder Zaunkönig in den Wäldern.
Brut- ujnd Setzzeit Hinweis
Selbst wenn nicht alle Hunde ihrem Instinkt als Beutegreifer folgen und Jungtiere erlegen, so stören freilaufende Hunde die Tiere in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang. Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Wenn bereits Jungvögel im Nest sind, werden die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen des Nachwuchses gestört. Solche Verluste durch die Missachtung der Anleinpflicht gefährden die Bestände besonders bei seltenen Vogelarten oder bei solchen mit stark zurückgehender Anzahl, wie Feldlerchen, Rebhühnern oder Nachtigallen. Erholungssuchende warten dann in den Folgejahren immer öfter vergeblich auf den Gesang der Vögel.

Es wird daher um Verständnis für die Notwendigkeit geworben, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt zu leisten.

Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“, der Gemeinde Ebergötzen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE EBERGÖTZEN
Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“, der Gemeinde Ebergötzen

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 ,Herzberger Straße – Nord“, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jede Person kann den Bebauungsplan mit der Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Planungsalternativen gewählt wurde, in der Gemeinde Verwaltung Ebergötzen; Bergstraße 18, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. (Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Übersichtskarte am Ende der Bekanntmachung ersichtlich)

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung)

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 21.4 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften ‚des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemeinde Ebergötzen, den 15.04.2024

Der Bürgermeister
gez. Bährens
(Jan Bährens)

Übersichtskarte zum Geltungsbereich desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Herzberger Straße -Nord“, Ausschnitt aus der TK 5, Quelle: LGLN

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäische Parlament für die Wahlbezirke der Samtgemeinde Radolfshausen wird in der Zeit vom

20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024

während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Samtgemeindeverwaltung Ra-dolfshausen, Rathaus, Vöhreweg 10, Zimmer 7, 37136 Ebergötzen, für Wahlbe-rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jede(r) Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein(e) Wahlberechtigte(r) die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis zum 24. Mai 2024, spätestens am

24. Mai 2024 bis 12.00 Uhr,

bei der Samtgemeinde Radolfshausen, Rathaus, Vöhreweg 10, Zimmer 20, 37136 Ebergötzen, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhal-ten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Göttingen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein(e) in das Wählerverzeichnis eingetragene(r) Wahlberechtigte(r),
5.2 ein(e) nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene(r) Wahlberechtigte(r),
a) wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antrags-frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 17 Abs. 1 oder nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 19. Mai 2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 Europawahl-ordnung bis zum 24. Mai 2024 versäumt hat,
b) wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 17 Abs. 1 oder nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,
c) wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Samtgemeindeverwaltung gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum

Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr,

bei der Samtgemeinde Radolfshausen, Rathaus, Vöhreweg 10, Zimmer Nr. 4, 37136 Ebergötzen, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (09. Juni 2024), 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine/ein Wahlberechtigte(r) glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl (08. Juni 2024), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag (09. Juni 2024), 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für eine/einen andere(n) stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein(e) behinderte(r) Wahlberechtigte kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte
– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
– einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine/einen andere(n) ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Samtgemeindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss die Wählerin/der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage (09. Juni 2024) bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Ebergötzen, 19.04.2024
Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Arne Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

1. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen Donnerstag, 4.4.24 um 19 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

Die

1. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der
Wahlperiode 2021-2026 findet am Donnerstag, den 04.04.2024 um 19:00 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen

statt.

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 19.12.2023
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
6. Feststellung eines Sitzungsverlusts im Samtgemeinderat nach § 52 NKomVG
hier: Verzichtserklärung des Abgeordneten Herrn Hagen Hübner zum 12.12.2023
7. Nachrücken einer Ersatzperson im Samtgemeinderat nach § 51 NKomVG und Verpflichtung nach § 60 NKomVG
hier: Sitzerwerb durch Herrn Dirk Reuter
8. Änderungen und Umbesetzung von Gremien aufgrund des Sitzübergangs im Samtgemeinderat
9. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2023
10. Jahresbericht für das Kinder- und Jugendbüro und das Familienzentrum Radolfshausen für das Jahr 2023
11. Annahme von Zuwendungen im Jahr 2023
12. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2023 hier: Unterrichtung nach § 117 NKomVG
13. Kreditwirtschaft; Nachweis des Schuldenstandes zum 31.12.2023
14. Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Radolfshausen
15. Ernennung einer Ehrenortsbrandmeisterin
16. Immobilienübertragung von der Gemeinde Waake auf die Samtgemeinde Radolfshausen
18. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Beschluss über die 3. Auslegung
Klimaschutzkonzept der Samtgemeinde Radolfshausen
19. Behandlung von Anfragen und Anregungen
20. Einwohnerfragestunde
21. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen

gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 1.Sitzung in der Legislaturperiode 2021-2026 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen, am Dienstag den 12.03.2024 um 18:00 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
im Einvernehmen mit dem Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend und Sport für die 1.Sitzung in der Legislaturperiode 2021-2026 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen,
am Dienstag den 12.03.2024 um 18:00 Uhr
im DGH der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen.
Die Sitzung ist öffentlich.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6) Bericht des Jugendreferenten der Samtgemeinde Radolfshausen
7) Bericht aus den Jugendräumen beider Ortsteile
8) Beschlussempfehlung KiTa-App
9) Behandlung von Anfragen und Anregungen
10) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
11) Schließung der Sitzung
Mit freundlichem. Gruß
gez. Baran
Verwaltungsvertreter

Öffentliche Bekanntmachung: 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Mittwoch, den 13.03.2024 um 19:00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung für die 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen,
am Mittwoch, den 13.03.2024 um 19:00 Uhr,
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Mandatsverlust Susanne Lutsch-Sawani im Gemeinderat Ebergötzen
5) Verpflichtung des Ratsmitgliedes gern. § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und Pflichtenbelehrung gern. § 43 NKomVG
6) Bildung der Ratsausschüsse gern. § 71 NKomVG
7) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
8) Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates am 13.12.2023
9) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
10) Änderung der Hauptsatzung
11) Änderung der Geschäftsordnung
12) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr
2024
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger
Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die
Haushaltsjahre 2024 bis 2027
d) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2024
der Gemeinde Ebergötzen
13) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzberger Straße -Nord“
14) Beschluss KiTa-App
15) Änderung Kita-Ordnung
16) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
17) Sponsoring
18) Behandlung von Anfragen und Anregungen
19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
20) Schließung der Sitzung
Mit freundlichem Gruß
gez. Bährens