Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Radolfshausen
zur Wahl des Samtgemeinderates
anlässlich der Kommunalwahlen am 13. September 2026
Am 13. September 2026 sind von 08.00 bis 18.00 Uhr in der Samtgemeinde
Radolfshausen die Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.
Wahlbekanntmachung zur Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters am 13.9.2026
Wahlbekanntmachung
zur Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des
Samtgemeindebürgermeisters in der
Samtgemeinde Radolfshausen am 13. September 2026
und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Öffentliche Bekanntmachung: 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 11.03.26
Öffentliche Bekanntmachung für die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Mittwoch den 11.03.2026 um 19:00 Uhr,
in der Gemeinde Ebergötzen, DGH Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Rates am 16.12.2025
6) Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“
7) Änderung der KiTa Ordnung
8) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde. Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2026
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger
Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029
d) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2026
der Gemeinde Ebergötzen
9) Antrag Übernahme Kampenweg an die Niedersächsische Landesforst
10) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
11) Sponsoring
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
14) Schließung der Sitzung
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jan Bährens
Die vollständige Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachung/Ausschreibung: Neubau RW-Kanal, Wilhelm-Busch-Weg, 37136 Ebergötzen
Zentrale Vergabestelle der Samtgemeinden Gieboldehausen, Hattorf am Harz und Radolfshausen
Hahlestr. 1, 37434 Gieboldehausen,
Tel. +49 05528/202-60, Fax +49 05528/202-89
E-Mail vergabe@sg-gieboldehausen.de
Internet www.Samtgemeinde-Gieboldehausen.de
Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer 2026-9
Ort der Ausführung:
Neubau RW-Kanal, Wilhelm-Busch-Weg, 37136 Ebergötzen
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
SG Radolfshausen (Kanalbau) und Gemeinde Ebergötzen (Straßenbau) Neubau RW-Kanal „Wilhelm-Busch-Weg“ in Ebergötzen.
Länge ca. 160 m Bereich 1 – Kanalbau:
Baustelleneinrichtung und -vorbereitung; Oberflächenaufbruch- und Wiederherstellung; Rohrgraben- und Erdarbeiten; Schacht- und Kanalbau.
Bereich 2 – Straßenbau:
Oberfläche Gehweg; Rohrgraben- und Erdarbeiten; Straßenentwässerung.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführung im Zeitfenster von Juni 2026 – Oktober 2026.
Eröffnungstermin am 09.04.2026 um 10:00 Uhr
Samtgemeinde Gieboldehausen Rathaus
Hahlestr. 1
37434 Gieboldehausen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6BRLZU
Öffentliche Bekanntmachung: 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 16.12.2025
Öffentliche Bekanntmachung für die 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Dienstag, den 16.12.2025 um 19:00 Uhr, in der Gemeinde Ebergötzen, DGH Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge·
5) Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates am 12.11.2025
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Wahl stell. Bürgermeister
8) Gemeindewahlleitung zur Kommunalwahl am 13.09.2026
9) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung
sowie dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029
d) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2026 der Gemeinde Ebergötzen
10) Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2026 .
11) Antrag Kegelclub – Neuregelung an der Beteiligung
12) Aufstellung der 1. Änderung Bebauungsplan „Sandtal 015″
13) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
14) Sponsoring
15) Behandlung von Anfragen und Anregungen
16) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
17) Schließung der Sitzung
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jan Bährens
Bürgermeister
Die vollständige öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachung: 6. Sitzung des Werksauschuss der Gemeinde Ebergötzen am 16.12.2025
Öffentliche Bekanntmachung
Für die 6. Sitzung des Werksauschusses der Gemeinde Ebergötzen am Dienstag den 16.12.2025 um 17:00 Uhr
im DGH der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 ein.
Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Werksausschusses am 18.12.2024
6) Mitteilung des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
7) Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2026
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
10) Schließung der Sitzung
Mit freundlichem Gruß
gez.
Jan Bährens
Bürgermeister
Die vollständige öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachung: Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2022 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2022 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 03. September 2025 gemäß § 129 Ab. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den Jahresabschluss der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und dem Bürgermeister für die das Jahr 2022 vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Diese Beschlüsse sind nach§ 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt worden und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss (ohne die Forderungsübersichten) für das Jahr 2022 liegt in der Zeit vom 29. September 2025 bis 08.Oktober 2025
während der Dienstzeiten
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und D
ienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im
Gemeindebüro Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
(Jan Bährens)
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung: 18. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen am 25.09.2025 um 19:00 Uhr
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Die
18. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2021-2026
findet am Donnerstag. den 25.09.2025 um 19:00 Uhr im Rathaus. Sitzungszimmer. Vöhreweg 101 37136 Ebergötzen
statt.
T A G E S O R D N U N G:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 26.06.2025
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
6. Bericht zum Klimaschutzmanagement
7. Festlegung des Termins zur Direktwahl des Samtgemeindebürgermeisters
8. Berufung eines Wahlleiters sowie eines stellvertretenden Wahlleiters zur Kommunalwahl am 13.09.2026
9. Entlassung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr. Radolfshausen
10. Hilfslieferung der Samtgemeinde im Rahmen der Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Gemeinde Werchowyna
11. Beschluss über den Jahresabschluss 2023 der Samtgemeinde Radolfshausen sowie die Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters hier: Beschluss nach§ 129 Abs. 1 NKomVG
12. Vorläufiger Jahresabschluss 2024 und vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2024
13. Beschluss über überplanmäßige Auszahlungen für Kanalbaukosten im Baugebiet „Zum Langenberg“ in Mackenrode
14. Beschluss über überplanmäßige Auftragsvergaben für Kanalbaukosten im Baugebiet „Strautfeld“ in Landolfshausen
15. Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Ergänzung
16. Behandlung von Anfragen und Anregungen
Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft (Feldgehölzschauen)
Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft (Feldgehölzschauen)
In Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen bedürfen die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen (Hecken und Gebüsche heimischer Arten) und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beantragt werden. Die Regionalbeauftragten prüfen vor Ort im Rahmen einer sogenannten Feldgehölzschau, ob der Antrag genehmigt werden kann. Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen möglich, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt.
Die Regionalbeauftragten sind jeweils für eine Gemeinde zuständig (ohne_ Stadt Göttingen).
Sie sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Flecken Adelebsen
Frau Dr. S. Ammer
05506/950691
Flecken Bovenden
Herr Dr. Corsmann
0174/9192575
Gemeinde Bad Grund (Harz)
Herr Mann
0176/92193971
Gemeinde Friedland
HerrMingram
0170/9500928
Gemeinde Gleichen
Frau M. Ammer
0171/3064844
Gemeinde Rasdorf
Herr Kotzan
0176/80337403
Gemeinde Staufenberg
Herr Hassemeier
0157/1747864
Gemeinde Walkenried
Herr Kelka
0171/8674626
Samtgemeinde Dransfeld
Herr Arnaschus
05546/1897 0170/6314435
Samtgemeinde Gieboldehausen
Herr Lange
05529/1357
Samtgemeinde Hattorf am Harz
Herr Armbrecht
05521/6780
Samtgemeinde Radolfshausen
Herr Dr. Trisl
0171/3820040
Stadt Bad Lauterberg im Harz
Herr Pfeffer
0171/8622256 05524/853654
Stadt Bad Sachsa
Herr Bosse
05523/3445 0171/6125832
Stadt Duderstadt
Herr Kracht
05527/5175 0175/6740605
Stadt Hann. Münden
Herr Kornau
05541/7551541
Stadt Herzberg am Harz
Herr Große
0151/46602355
Stadt Osterode am Harz
Herr Buff
0157/55136911
Hintergrund:
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ist es verboten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann eine Prüfung von Gehölzrückschnitten durch die untere Naturschutzbehörde notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn besonders geschützte Biotope (gern. § 30 BNatSchG und § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz, NNatSchG) oder. besondere Artenschutzregelungen betroffen sind, beispielsweise die mögliche Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund.
Öffentliche Bekanntmachung: 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 03.09.2025
Für die 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Mittwoch, den 03.09.2025 um 18:30 Uhr, in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen.
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift übet die 16. Sitzung des Rates am 07.05.2025
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Antrag auf Entfernen eines Pflanzkübels OT Holzerode
8) Antrag Kegelclub – Neuregelung an der Beteiligung
9) Beschluss des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Ebergötzen
10) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
11) Sponsoring
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
14) Schließung der Sitzung
Mit freundlichem Gruß
gez. Bährens
Bürgermeister
Nachruf: Die Gemeinde Ebergötzen trauert um seinen Ehrenbürgermeister Willi Behre
Nachruf
Die Gemeinde Ebergötzen trauert um seinen
Ehrenbürgermeister
Willi Behre
Unser langjähriger Bürgermeister und Ratsmitglied der Gemeinde Ebergötzen ist am 26.06.2025 im Alter von 84 Jahren verstorben.
Von 1973 bis 2011 war Willi Behre Ratsmitglied der Gemeinde Ebergötzen. Er bekleidete vom 21.03.1979 bis 2009 das Amt des Bürgermeisters. Im Jahr 2009 erhielt er die Würde des Ehrenbürgermeisters.
Willi Behre wurde im Jahr 2004 die goldene Ehrennadel des Städte- und Gemeindebundes verliehen. Nach 38 Jahren Ratsmitgliedschaft und Mitwirkung in zahlreichen Ausschüssen, wurde er im Jahr 2011 aus dem Gemeinderat verabschiedet.
Neben seiner Bürgermeistertätigkeit war Willi Behre in zahlreichen Ausschüssen vertreten. Mit seiner hervorragenden Expertise als Bauingenieur, bereicherte er insbesondere die Arbeit des Bauausschusses. Mit der Gründung des Eigenbetriebes Brotmuseum im Jahr 2003, übernahm Willi Behre bis 2009 dessen Leitung. Im Zuge der Gründung konnten die für den Betrieb notwendigen Mittel aus dem Gemeindehaushalt ausgegliedert werden – eine seinerzeit auf dem kulturellen Gebiet ziemlich einmalige Vorgehensweise.
Die Gemeinde Ebergötzen bedankt sich von ganzem Herzen für Willi Behres verdienstvolles Wirken und sein außerordentliches Engagement als Bürgermeister, Ratsmitglied und in weiterführenden ehrenamtlichen Positionen.
Mit Weitblick, Menschlichkeit, Sachverstand und Humor war er maßgeblich an der positiven Entwicklung der Gemeinde Ebergötzen beteiligt und brachte sich durch vielfältiges Engagement in seiner für ihn anpackenden Art für seine Gemeinde ein.
Für die Belange der Bürgerinnen und Bürger hat er sich jederzeit mit großer Hingabe verdienstvoll eingesetzt. Er wird uns mit seinem Rat und seiner Tatkraft sehr fehlen.
Die Gemeinde Ebergötzen wird Herrn Willi Behre für seinen vorbildlichen Einsatz im Dienste des Allgemeinwohls stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Den Angehörigen sprechen wir unser tief empfundenes Mitgefühl aus.
Gemeinde Ebergötzen
|
Jan Bährens Bürgermeister |
Stefan Curdt 1. Stellvertreter |
Roland Böhme 2. Stellvertreter |
Öffentliche Bekanntmachung: Sanierung Grillhütte Holzerode – Dachdecker- und Klempnerarbeiten
2025-48: Gemeinde Ebergötzen – Sanierung Grillhütte Holzerode – Dachdecker- und Klempnerarbeiten
VO: VOB/A Vergabeart: Ex post Veröffentlichung
Bekanntmachung
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung: Gemeinde Ebergötzen
Postanschrift: Bergstr. 18
Ort: 37136 Ebergötzen
E-Mail: info@gemeinde-ebergoetzen.de
Art und Umfang der Leistung
Gemeinde Ebergötzen – Sanierung Grillhütte Holzerode – Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Haupterfüllungsort
Bezeichnung: Grillhütte Holzerode
Postanschrift: Am Sportplatz
Ort: 37136 Holzerode
Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung
Ausführungsbeginn nach Auftragsvergabe in Absprache mit dem Auftraggeber
Ausführungsende bis zum 01.10.2025
Auftragsvergabe
Wirtschaftsteilnehmer
Bezeichnung: Nebel-Bedachung
Ort: 37339 Leinefelde-Worbis OT Hundeshagen
Verfahrensart
Verfahrensart: Beschränkte Ausschreibung
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-I0: CXQ6Y6BRBZC
Öffentliche Bekanntmachung: 17. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen am 26.6.25
Die
17. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der
Wahlperiode 2021-2026 findet am Donnerstag, den 26.06.2025 um 19:00 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen
statt.
T A G E S O R D N U N G:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 03.04.2025
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
6. Umbesetzung im Schul-, Jugend- und Kulturausschuss
hier: Stellvertretendes Mitglied der Lehrkräfte
7. Eigentumsübertragung des Grundstücks des Feuerwehrgerätehauses Mackenrode
8. Betriebsergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2024
9. Änderung der Friedhofssatzung und des Gebührentarifs zur Friedhofssatzung
10. Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
11. Behandlung von Anfragen und Anregungen
12. Einwohnerfragestunde
13. Schließung der Sitzung
Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung: Grundsteuerreform zum 01.01.2025 und zum aufkommensneutralen Hebesatz bei der Grundsteuer B
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
zur Grundsteuerreform zum 01.01.2025 und zum aufkommensneutralen Hebesatz bei der Grundsteuer B
Nach § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) vom 7. Juli 2021 (Nds. GVBI. S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Mai 2022 (Nds. GVBI. S. 304), ist bei der Hauptveranlagung aufgrund der neuen Rechtslage durch die Gemeinde ein aufkommensneutraler Hebesatz zu ermitteln. Dazu ist das Grundsteueraufkommen der Gemeinde, das aus den Grundsteuermessbeträgen nach den für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 geltenden Regelungen zu erwarten ist, dem Grundsteueraufkommen gegenüberzustellen, das im Haushaltsplan der Gemeinde für das Kalenderjahr 2024 veranschlagt worden ist. Dieser aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleichbliebe.
Nach § 7 Abs. 2 NGrStG hat die Gemeinde diesen aufkommensneutralen Hebesatz und die Abweichung des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen.
Für die Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes bei der Grundsteuer B ist zu beachten, dass noch nicht alle Grundsteuerfälle durch die zuständige Finanzbehörde abschließend entschieden sind und daher die Datenlage noch nicht vollständig ist. Hinzu kommt, dass das Land Niedersachsen in Teilbereichen der Grundsteuerreform Korrekturen angekündigt hat, die weitere Entlastungen für die Steuerpflichtigen bedeuten und das Grundsteueraufkommen 2025 bsenken werden. Eine endgültige Bewertung und Ermittlung eines aufkommensneutralen Hebesatzes kann daher zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nur vorläufig erfolgen.
Aufgrund dieser nach wie vor nur bedingt belastbaren Datenlage sowie der angekündigten Gesetzesreform hat die Gemeinde entschieden, unabhängig von dem vorläufig ermittelten aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B die in den Haushaltssatzungen festgesetzten Hebesätze für das Jahr 2025 unverändert beizubehalten. Eine entsprechende erneute Überprüfung und ggfs. die Anpassung der Hebesätze kann dann für das Jahr 2026 erfolgen.
Für die Gemeinde wurde aufgrund der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025 folgender Hebesatz für die Grundsteuer B festgesetzt, dem nachrichtlich der vorläufig ermittelte aufkommensneutrale Hebesatz gegenübergestellt wurde und hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Gemeinde Ebergötzen
Festgesetzter Hebesatz 2025 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.,
Nachrichtlich: Vorläufiger aufkommensneutraler Hebesatz 2025 Grundsteuer B 308 v.H.
Ebergötzen,
Der Bürgermeister
Gemeinde Ebergötzen
(Jan Bährens)
Stellenausschreibung: Handwerklich versierte/n Mitarbeiter*in für die Bewirtschaftung und Betreuung der hiesigen Liegenschaften
Die Gemeinde Ebergötzen sucht für den Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n handwerklich versierten Mitarbeiter*in für die Bewirtschaftung und Betreuung der hiesigen Liegenschaften.
Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer Tarifbeschäftigung. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Führerscheinklasse B notwendig.
Eine Erlaubnis zum Führen landwirtschaftlicher Fahrzeuge ist wünschenswert.
Die Einstellung erfolgt zum nächst möglichem Zeitpunkt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 04.07.2025 an die
Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen
(gerne auch per E-Mail: info@gemeinde-ebergoetzen.de).
Telefonische Auskunft erteilt Frau Wolf unter 05507-7310.
