Amtliche Bekanntmachung: Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen

Samtgemeinde Radolfshausen Ebergötzen, den 28.01.2025

Amtliche Bekanntmachung:
Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen

Mit Verfügung vom 11.12.2024 hat der Landkreis Göttingen unter dem Aktenzeichen 60 81 20 – 9/ 7. Änd. die am 26.09.2024 vom Rat der Samtgemeinde Radolfshausen beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Die Unterlagen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planteil, Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften Planungsalternativen gewählt wurde, können im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
(nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr

(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich) eingesehen oder Auskunft über die Inhalte verlangt werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeich- neten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Samtgemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Arne Behre L.S.

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Arne Behre

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Änderungsbereich des Flächennutzungsplans

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Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen vom 30.01.2025, Nr. 005.

Öffentliche Bekanntmachung: 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen | Mittwoch, 12.2.25 19 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, am Mittwoch, den 12.02.2025 um 19:00 Uhr, in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates am 25.09.2024 und der 14. Sitzung des Rates am 18.12.2024
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2025
a) Zustimmung zum.Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028
d) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2025 der Gemeinde Ebergötzen
8) Antrag Kegelclub
– Neuanschaffung in Höhe von 1.000,00 €
– Neuregelung an der, Beteiligung
9) Lernmittelausleihe 2025/2026
10) Aufstellung der Bebauungspläne für Eberg. & Holz.
11) Straßenlaterne Neustadt
12) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
13) Sponsoring
14) Behandlung von Anfragen und Anregungen
15) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
16) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez. Bährens

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Infoveranstaltung „Handy – Welche Gefahren lauern im Netz?“ 25.2.25 ab 19 Uhr

Einladung zur Infoveranstaltung „Handy – Welche Gefahren lauern im Netz“

Hiermit lade ich Sie recht herzlich zu einem Informationsabend zum Thema
„Handy – Welche Gefahren lauern im Netz?“ ein.

Diese Infoveranstaltung findet statt in Kooperation mit der Polizei Duderstadt unter der Leitung von Herrn Falkenhagen.
Wann: Dienstag, den 25. Februar 2025, ab 19 Uhr
Wo: Aula der Wilhelm-Busch-Grundschule, Ebergötzen

Wir freuen uns auf rege Teilnahme.

Infoabend

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuern in der Samtgemeinde Radolfshausen für das Haushaltsjahr 2025

Gemäß § 27 Absätze 1 und 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBI. 1 S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes. vom 2.Dezember 2024 (BGBI. 2024 1 Nr. 387), werden hiermit für die in der Samtgemeinde Radolfshausen gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Grundstücke die Grundsteuern für das Kalenderjahr 2025 auf die Beträge festgesetzt, die für das vorhergegangene Kalenderjahr zu entrichten waren.

Wichtige Hinweise zu Auswirkungen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025:
Nach§ 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) vom 7. Juli 2021 (Nds. GVBI. S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Mai 2022 (Nds. GVBI. S. 304), ist bei der Hauptveranlagung aufgrund der neuen Rechtslage durch die Gemeinde ein aufkommensneutraler Hebesatz zu ermitteln. Dazu ist das Grundsteueraufkommen der Gemeinde, das aus den Grundsteuermessbeträgen nach den für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 geltenden Regelungen zu erwarten ist, dem Grundsteueraufkommen gegenüberzustellen, das im Haushaltsplan der Gemeinde für das Kalenderjahr 2024 veranschlagt worden ist. Dieser aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleichbliebe.
Nach § 7 Abs. 2 NGrStG muss die Gemeinde diesen aufkommensneutralen Hebesatz und die Abweichung des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und.Weise veröffentlichen.

Die entsprechende Ermittlung dieses aufkommensneutralen Hebesatzes wird zeitnah erfolgen. Bis zum 30.06.2025 besteht dann die Möglichkeit, die für 2025 festgesetzten Hebesätze noch zu ändern.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein wie beim Zugang eines schriftlichen Steuerbescheids an diesem Tage.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuern ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitstagen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid ergeben, an die Samtgemeindekasse Radolfshausen unter Angabe der Finanz-adresse zu entrichten.
Die Grundsteuer wird bei Steuerschuldnern, die der Samtgemeindekasse widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilt haben, abgebucht.
Für die einzelnen Mitgliedsgemeinden gelten für das Kalenderjahr 2025 folgende Hebesätze:

a) Gemeinde Ebergötzen
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 350 V. H.
für die Grundstücke >Grundsteuer B< 350 V. H.
b) Gemeinde Landolfshausen
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 350 V. H.
für die Grundstücke >Grundsteuer B< 350 V. H.
c) Gemeinde Seeburg
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 350 V. H.
für die Grundstücke >Grundsteuer B< 350 V. H.
d) Gemeinde Seulingen
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 350 V. H.
für die Grundstücke >Grundsteuer B< 350 V. H.
e) Gemeinde Waake
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 300 V. H., für die Grundstücke >Grundsteuer B< 300 V. H.,

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enth.alten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Göttingen (Adresse s.o.) erhoben werden. Der Klage sollen diesen Bescheid im Original oder in Kopie und so viele Abschriften der Klage mit ihren Anlagen beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP beim Verwaltungsgericht Göttingen erhoben werden. Weitere Informationen zum EGVP erhalten Sie über die Homepage des Verwaltungsgerichts (www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de).

Die Erhebung der Klage hat gern. § 80 Absatz 2 Ziff. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.

Ebergötzen, 09.01.2025
Der Samtgemeindebürgermeister

Arne Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: Jahresabschlüsse der Gemeinde Ebergötzen für die Jahre 2020 und 2021 sowie Entlastung des Bürgermeisters

Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschlüsse der Gemeinde Ebergötzen für die Jahre 2020 und 2021 sowie Entlastung des Bürgermeisters

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2024 gemäß§ 129 Ab. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Jahresabschlüsse der Gemeinde Ebergötzen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 beschlossen und dem Bürgermeister für die beiden Jahre vorbehaltlose Entlastung erteilt.

Diese Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalauf­
sichtsbehörde mitgeteilt worden und_ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse (ohne die Forderungsübersichten) für die Jahre 2020 und 2021 liegen in der Zeit vom

13. Januar 2025 bis 22. Januar 2025

während der Dienstzeiten
Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Gemeindebüro Ebergötzen,
Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemeinde Ebergötzen

(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Wählerverzeichnis/Wahlscheine für die Wahl am 23.2.2025

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21.Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Samtgemeinde Radolfshausen wird in der Zeit vom

03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Samtgemeindeverwaltung Ra- dolfshausen, Rathaus, Vöhreweg 10, Zimmer 5, 37136 Ebergötzen, für Wahlbe- rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrie- refrei.

Jede(r) Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ih- rer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein(e) Wahlberechtigte(r) die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von ande- ren im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen geltend zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständig- keit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, über die eine Auskunft nach § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes unzulässig wäre.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis zum 07. Februar 2025, spätestens am

07. Februar 2025 bis 12.00 Uhr,

bei der Samtgemeinde Radolfshausen, Rathaus, Vöhreweg 10, Zimmer 7, 37136 Ebergötzen, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklä- rung zur Niederschrift eingelegt werden.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätes- tens bis zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhal- ten keine Wahlbenachrichtigung.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 53 – Göttingen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

ein(e) in das Wählerverzeichnis eingetragene(r) Wahlberechtigte(r),

ein(e) nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene(r) Wahlberechtigte(r),

wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antrags- frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis versäumt hat.

wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der An- tragsfrist oder der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis entstanden ist,

wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kennt- nis der Samtgemeindeverwaltung gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtig- ten bis zum

Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr,

mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Samtgemeinde Radolfshausen, Rat- haus, Vöhreweg 10, Zimmer Nr. 7 37136 Ebergötzen, beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (23. Februar 2025), 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert eine/ein Wahlberechtigte(r) glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl (22. Februar 2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den un- ter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag (23. Februar 2025), 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine/einen andere(n) stellt, muss durch Vorlage einer schrift- lichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein(e) behinderte(r) Wahlberechtigte kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte
einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine/einen andere(n) ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Samtgemein- deverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin/der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzet- tel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage (23. Februar 2025) bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich beför- dert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Ebergötzen, 09.01.2025
Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Behre (Arne Behre)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Wahlbekanntmachung: Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.2.25

Wahlbekanntmachung

Am 23. Februar 2025 findet die
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Samtgemeinde Radolfshausen ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt.

Wahlbezirk Nr. 1
Gemeinde Ebergötzen/OT Ebergötzen
Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen, Bergstr. 18 a

Wahlbezirk Nr. 2
Gemeinde Ebergötzen/OT Holzerode
Dorfgemeinschaftshaus “Alte Schule“, Schulstr. 2

Wahlbezirk Nr. 3
Gemeinde Landolfshausen/OT Landolfshausen
Dorfgemeinschaftshaus, Am Dorfgemeinschaftshaus

Wahlbezirk Nr. 4
Gemeinde Landolfshausen/OT Mackenrode
Dorfgemeinschaftshaus, Kirchweg 6

Wahlbezirk Nr. 5
Gemeinde Landolfshausen/OT Falkenhagen/Potzwenden
Feuerwehrhaus

Wahlbezirk Nr. 6
Gemeinde Seeburg/OT Seeburg
Gemeindezentrum „Alte Schule“, Seestraße 8

Wahlbezirk Nr. 7
Gemeinde Seeburg/OT Bernshausen
Feuerwehrhaus, Beekweg 4

Wahlbezirk Nr. 8
Gemeinde Seulingen
Bürgerhaus, Neue Straße 5

Wahlbezirk Nr. 9
Gemeinde Waake/OT Waake
Gemeindehaus, Hacketalstr. 5a

Wahlbezirk Nr. 10
Gemeinde Waake/OT Bösinghausen
Wahlraum Reiterstube Stietenroth, Hünstollenstr. 17

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom

28. Januar 2025 bis 02. Februar 2025
übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 23. Februar 2025 um 16.00 Uhr beim Landkreis Göttingen, Kreishaus, Reinhäuser Landstr. 4, 37070 Göttingen, zusammen.

Jede(r) Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.

Die Wählerinnen/Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede(r) Wähler(in) erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede(r) Wähler(in) hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber/innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jeder Bewerberin/jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.

für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wählerin/Der Wähler gibt
ihre/seine Erststimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.

ihre/seine Zweitstimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wähler(innen), die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der der Wahlschein ausgestellt ist,

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
oder

durch Briefwahl

teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Samtgemeindeverwaltung Radolfshausen einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel- umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Jede(r) Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Ebergötzen, 09.01.2025
Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Behre (Arne Behre)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Satzungsänderung: 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Radolfshausen

Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die
Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Radolfshausen
(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)

Auf Grund der §§ 10, 11 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 17.12.2024 folgenden 5. Nachtrag zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung beschlossen:

Artikel I

§ 16 wird wie folgt geändert:

Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser beträgt je m³ Abwasser 3,22 €.

Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser beträgt je Berechnungseinheit (m²) jährlich 0,35 €.

Artikel II

Artikel I tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.

Ebergötzen, 17.12.2024

L.S.
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 56, Seite 1453 vom 19.12.2024

Satzungsänderung: 8. Nachtrag der Friedhofsabgabensatzung für die Friedhöfe der Samtgemeinde Radolfshausen – gültig ab 01.01.2025

8. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der
Samtgemeinde Radolfshausen (Friedhofsabgabensatzung)

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBL S. 121) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 17.12.2024 den folgenden 8. Nachtrag zur Friedhofsabgabensatzung beschlossen:

Artikel I

Der Gebührentarif zu § 1 Abs. 3 der Satzung wird gemäß der Anlage geändert.

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Ebergötzen, 17.12.2024

L.S.

gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 56, Seite 1451 f vom 19.12.2024

Gebührentarif zum 8. Nachtrag der Friedhofsabgabensatzung
für die Friedhöfe der Samtgemeinde Radolfshausen vom 17.12.2024
gültig ab 01.01.2025

I. Überlassung von Reihen- und Urnengrabstätten Gebühr
1. Kinderreihengrab 556,00 €
2. Einzelreihengrab [eine Grabstelle] 905,00 €
3. Rasenreihengrab [eine Grabstelle] 1.069,00 €
4. Doppelreihengrab [zwei Grabstellen] 1.615,00 €
5. Urnenreihengrab 506,00 €
6. anonymes Urnenreihengrab 539,00 €
7. Für die Verlängerung der Nutzungszeit ist die Gebühr anteilig nach
Anzahl der Jahre zu entrichten.
8. Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf
Verlängerung der Nutzungszeit beträgt 57,00 €

II. Für die Beisetzungen sind zu entrichten Gebühr
1. Erdbeisetzung
1.1 in einem Einzelreihengrab / Rasenreihengrab 355,00 €
Einzelgrab samstags 533,00 €
1.2 in einem Doppelreihengrab 482,00 €
Doppelgrab samstags 723,00 €
2. Urnenbeisetzung
2.1 in einem Urnenreihengrab, anonymen Urnenreihengrab 126,00 €
Urnengrab samstags 190,00 €

III. Benutzung von Friedhofskapellen und Sargräumen Gebühr
Benutzung der Friedhofskapelle incl. Sargraum 250,00 €

IV. Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmalen und Einfassungen Gebühr
1. Errichtung eines liegenden Grabmales 57,00 €
2. Errichtung eines stehenden Grabmales 144,00 €
V. Abräumen und Abnehmen von Gräbern und Grabdenkmalen Gebühr
1. Abräumen einer Einzelgrabstelle 242,00 €
2. Abräumen einer Rasenreihengrabstelle 134,00 €
3. Abräumen einer Doppelgrabstelle 353,00 €
4. Abräumen einer Urnengrabstätte 134,00 €

VI. Umbettungen und Aushebungen Gebühr
1. Die Gebühr wird nach tatsächlichem Aufwand festgesetzt

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 5. Sitzung des Werkauschusses der Gemeinde Ebergötzen am 18.12.24

Am Mittwoch den 18.12.2024 findet die
5. Sitzung des Werkauschusses der Gemeinde Ebergötzen
um 17:00 Uhr im DGH der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 statt.

Tagesordnung:
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung urid der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Werksausschusses am 13.12.2023
6) Mitteilung des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
7) Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2025
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
10) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.
(Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 18.12.24

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

über die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen,
am Mittwoch, den 18.12.2024 um 19:00 Uhr,
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglied_er
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates am 25.09.2024
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2025
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028
d) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2025 der Gemeinde Ebergötzen
8) Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2025.
9) Änderung Kita-Ordnung
10) Beschluss von den Jahresabschlüssen 2020 & 2021
11) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
12) Sponsoring
13) Behandlung von Anfragen und Anregungen
14) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
15) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.
Bährens Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 14. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen am 17.12.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Die

14. Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Radolfshausen in der
Wahlperiode 2021-2026 findet am Dienstag, den 17.12.2024 um 17:30 Uhr,
Gaststätte Wellenreiter, Wollbrandshäuser Str. 6, 37136 Seeburg

statt.

T A G E S O R D N U N G:

1 Eröffnung der Sitzung
2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 26.09.2024
5 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
6 Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Radolfshausen
7 Bundestagswahl: Festlegung von Wahlbezirken und Wahllokalen, Festsetzung der Aufwandsentschädigung
8 Umsetzung des Ganztagsausbaubetreuungsgesetzes ab 2026, Sachstandsbericht
9 Projekt Freiwilligenagentur Eichsfeld Plus
10 Betriebsergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2023
11 Neukalkulation der Schmutzwassergebühren
12 Neukalkulation Regenwassergebühren
13 Neukalkulation der Friedhofsgebühren
14 Beschluss Aufstellung Lärmaktionsplan
15 Beschluss über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich der Feuerwehr
16 Neugründung der Eichsfelder Entwicklungs- und Projektgesellschaft mbh;
Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung der EWB Duderstadt
17 Vorläufiger Jahresabschluss 2023 und vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2023
18 Haushalt 2024, Berichterstattung zur Zielplanung
19 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplanes einschl. Stellenplan und Anlagen
20 Behandlung von Anfragen und Anregungen
21 Einwohnerfragestunde
22 Schließung der Sitzung Behandlung von Anfragen und Anregungen
21 Einwohnerfragestunde
22 Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen

gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Finanzausschusses der Samtgemeinde Radolfshausen am Donnerstag, 12.12.

Die 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Finanzausschusses der Samtgemeinde
Radolfshausen in der Wahlperiode 2021-2026 findet am Donnerstag, den 12.12.2024 um 17:00 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen statt.

T A G E S O R D N U N G:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom13.06.2024
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
6. Neugründung der Eichsfelder Entwicklungs- und Projektgesellschaft mbh; Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung der EWB Duderstadt
7. Betriebsergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2023
8. Neukalkulation der Schmutzwassergebühren
9. Neukalkulation Regenwassergebühren
10. Neukalkulation der Friedhofsgebühren
11. Vorläufiger Jahresabschluss 2023 und vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2023
12. Haushalt 2024, Berichterstattung zur Zielplanung
13. Haushaltssatzung und doppischer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025; Beratung der Teilprodukte in der Zuständigkeit des Bau-, Umwelt-und Finanzausschusses
14. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplanes einschl. Stellenplan und Anlagen
15. Einwohnerfragestunde
16. Behandlung von Anfragen und Anregungen
17. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier als PDF

Terminplan Holzerode 2025

Terminplan Holzerode 2025

Januar

10.01.2025 Jahreshauptversammlung MGV Waldesgrün

11.01.2025 Winterwanderung MGV Waldesgrün

17.01.2025 Jahreshauptversammlung TSV Holzerode

18.01.2025 Jahreshauptversammlung Schützenverein

24.01.2025 Jahreshauptversammlung Laienspielgruppe

Februar

15.02.2025 Knobeln in der Alten Schule

März

01.03.2025 Kinderfasching TSV Holzerode

01.03.2025 Jahreshauptversammlung FFW Holzerode

15.03.2025 Jahreshauptversammlung Unser Holzerode

16.03.2025 Frühlingswanderung Laienspielgruppe

22.03.2025 Freundschaftssingen MGV Waldesgrün in der Sporthalle

30.03.2025 Bürgerfrühstück

April

19.04.2025 Osterfeuer

26.04.2025 Knobeln in der Alten Schule

30.04.2025 Walpurgisfeier Laienspielgruppe in der Grillhütte

30.04.2025 Frühjahrsturnier Reit- und Fahrverein

Mai

01.05.2025 Frühjahrsturnier Reit- und Fahrverein

01.05.2025 Anschießen Schützenverein

17.05.2025 Chor und Orgelfest in der Kirche

24.05.2025 Schüttenhoffversammlung 2.0 Unser Holzerode

29.05.2025 Himmelfahrtswanderung Schützenverein Holzerode

Juni

28.06.2025 Vereinsfahrt MGV Waldesgrün

Juli

05.07.2025 Familientag Unser Holzerode

07.07.2025 Blutspendeaktion DRK

August

22.08.2025 Ansingen des MGV

23.08.2025 Sommerfest FFW Holzerode

September

28.09.2025 Abschießen SV

Oktober

05.10.2025 Erntedankgottesdienst in Holzerode

05.10.2025 Kirmesschießen und Kuhroulette

10.10.2025 Kirmesschießen

11.10.2025 Kirmesumzug und Kirmesfeier in Holzerode

26.10.2025 Drachenfest des TSV Holzerode

30.10.2025 Halloween-Laternenumzug Laienspielgruppe und FFW Holzerode

November

08.11.2025 Knobeln in der Alten Schule

09.11.2025 Kirchenbasar

15.11.2025 Weihnachtsfeier und Königsproklamation des Schützenvereins

16.11.2025 Volkstrauertag und Terminabsprache der Vereine

22.11.2025 Theatertag Laienspielgruppe in Holzerode

30.11.2025 Weihnachtssingen im Seniorenheim Holzerode

Dezember

01.12.2025

– Lebendiger Adventskalender der Kirchengemeinde

24.12.2025

07.12.2025 Nikolausaktion Unser Holzerode

13.12.2025 Weihnachtsmarkt Holzerode

24.12.2025 Weihnachtsgottesdienst mit dem MGV Waldesgrün

27.12.2025 Feuerzangenbowle / Film und Beisammensein in der Kirche

Den vollständigen Terminplan (als PDF) finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 7. Sitzung des Schul-, Jugend- und Kulturausschusses der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2021-2026 am 5.12.24

Öffentliche Bekanntmachung

Die 7. Sitzung des Schul-, Jugend- und Kulturausschusses der Samtgemeinde Radolfshausen in der Wahlperiode 2021-2026 findet am Donnerstag, den 05.12.2024 um 16:30 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen statt.

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 07.03.2024
5. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
6. Umsetzung des Ganztagsausbaubetreuungsgesetzes ab 2026, Sachstandsbericht
7. Haushaltssatzung und doppischer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025; Beratung der Teilprodukte in der Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Kulturausschusses
8. Einwohnerfragestunde
9. Behandlung von Anfragen und Anregungen
10. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier