Rechtskräftiger Bebauungsplan ‚Unter der Struthbreite‘

Der jetzt rechtskräftig gewordene Bebauungsplan für Ebergötzen, Unter der Struthbreite, ist hier im Nachfolgenden über den Link einzusehen…

Klicken Sie hier und erfahren Näheres zur entsprechenden Begründung…

Oder hier zum Aushang / Einsicht in die Bauleitplanung der Gemeinde…

Bebauungsplan ‚Unter der Struthbreite‘

Begründung zur 5. Änderung Bebauungsplan ‚Unter der Struthbreite‘

Klicken Sie hier gleich nachstehend und erfahren dann mehr zur Begründung für die 5. Änderung zum Bebauungsplan für Ebergötzen, Unter der Struthbreite.

Es öffnet sich Ihnen ein umfangreiches PDF-Dokument…

5. Änderung – Begründung (Stand 02/2015)

 

Und hier finden Sie den jetzt rechtskräftigen Bebauungsplan selber…

Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 03.02.2015 die 5. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 026 „Unter der Struthbreite“ mit Örtlicher Bauvorschrift in der Ortschaft Holzerode als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 026 befindet sich im Süden Holzerodes westlich der Mühlenstraße, umfasst den gesamten Geltungsbereich des ur­sprünglichen Bebauungsplanes und wird wie auf der nachfolgenden Karte im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt begrenzt.

 

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 026 „Unter der Struthbreite“ mit Örtlicher Bauvorschrift kann während der Sprechzeiten

in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

montags bis freitags                                       10.00 Uhr – 12.00 Uhr

dienstags und donnerstags                           17.00 Uhr – 18.00 Uhr

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch:                         9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Donnerstag:                                                      9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag:                                                               9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich

von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:

Unbeachtlich werden

  1. nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. ein unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a Nr. 1 – 4 BauGB beachtlicher Fehler und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 5. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung über die Entschädigung von durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnach­teilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechende Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

 gez. Detlef Jurgeleit

 Bürgermeister

 

bauleitplanung

Offenlegungsbekanntmachung zu den Bodenschätzungsergebnissen der Gemarkung Holzerode

vorgelegt vom 

Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Finanzamt Göttingen

 hier als Download zum PDF-Dokument: Offenlegungsbekanntmachung

 

und hier der Text der Offenlegungsbekanntmachung:

Finanzamt Göttingen

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Nachschätzung 2014 gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes (Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens vom 20. Dezember 2007, BGBl I S. 3176)

Die Ergebnisse der Nachschätzung in den Gemarkungen Holzerode und Spanbeck teilweise (Flur 6 teilweise, Flurstücke 42, 43, 44, 45, 46/1 und 91) werden in der Zeit vom 11. Februar 2015 bis 10. März 2015 in den Diensträumen des Finanzamts Göttingen, Godehardstraße 6, Zimmer 328, während der Dienststunden offen gelegt.

Der amtliche landwirtschaftliche Sachverständige ist an folgenden Tagen zur Auskunftserteilung im Finanzamt anwesend:

Dienstag und Mittwoch, Anmeldung erforderlich unter 0551 / 407-295.

Die Ergebnisse der Nachschätzung werden in der Schlussbesprechung am Mittwoch, 25. Februar 2015 im DGH Alte Schule in Holzerode (Übungsraum des M.G.V.), Schulstraße 2, durch den amtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen vorgestellt.

Um 10:00 Uhr werden die Betroffenen überden Zweck, das Verfahren und die Ergebnisse der Nachschätzung informiert.

Ab 10:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr sowie am Donnerstag, 26.Februar 2015 von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr wird Einsicht in die Schätzungsunterlagen gewährt.

Offen gelegt werden die Ergebnisse der Nachschätzung, die in den Nachschätzungsurkarten und in den Schätzungsbüchern niedergelegt sind. Gegenstand der Offenlegung sind die in diesen Unterlagen nachgewiesenen Nutzungsarten gemäß § 2 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG), die Beschreibung des Bodens nach Klassen (§ 5 BodSchätzG), die Wertzahlen (§ 4 BodSchätzG) und die Abgrenzungen der bodengeschätzten Flächen nach Klassenflächen, Klassenabschnitten und Sonderflächen (§ 5 BodSchätzG).

Die offen gelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben.

Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung ist für die Eigentümer der betreffenden Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung gegeben. Der Einspruch kann bis zum Ablauf des 10. April 2015 beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offen gelegten Ergebnisse der Nachschätzung unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Göttingen, 3. Februar 2015

Der Vorsteher des Finanzamts

Schützenkameradschaft Ebergötzen e.V von 1949

Die Schützenkameradschaft Ebergötzen hat ihren Ursprung in der Kyffhäuserkameradschaft Ebergötzen, die heute noch als eigenständiger Verein besteht. Laut Protokoll wurde diese im Jahre 1882 unter der Führung von Ernst Brümmer als Kriegerverein gegründet. Sinn und Zweck des Vereins war die Pflege der Geselligkeit und das Schießen im Kreis der Kameraden.

Zur ersten Versammlung nach dem Kriege, am 27. Februar 1949, trafen sich einige ehemalige Vereinsmitglieder, unter der Leitung von Karl Klaproth, um den Verein wieder neu ins Leben zu rufen. Da Kyffhäuservereine zu diesem Zeitpunkt noch verboten waren, trat man nach außen hin als Bürgerverein auf. Der 27. Februar 1949 ist somit das Gründungsdatum der heutigen Schützenkameradschaft Ebergötzen.

Sie bietet in ihren Vereinsheim im Dorfgemeinschaftshaus von Ebergötzen, die Möglichkeit ob „Jung oder Alt“ dem Schießsport mit Luftdruckwaffen aus zu üben. Das Schützenhaus im sehr idyllischen „Eulenloch“ ermöglicht  ebenfalls den Schießsport im Bereich der Kleinkaliberwaffen.

 

Hier in aller Kürze, zum Vorstand des Verein: 

1. Vorsitzender Jan Mühlbach, Tel. 05507-979499

2. Vorsitzender Matthias Hartelt, Tel. 05507-7798

Und der Verein ist auch über die Mailanschrift info.sk-ebergoetzen@online erreichbar…

 

TSV Ebergötzen e.V.

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Der TSV Ebergötzen betreibt mit seinen vier Sparten ein umfangreiches Angebot an sportlicher Betätigung:

Fußball  Zwei Herrenmannschaften absolvieren ihren Spielbetrieb in der Kreisklasse Göttingen, jeweils in der ersten und zweiten Kreisklasse. Die Alt Herren oder Senioren Kicker tragen ihre Freundschaftsspiele gegen die in den benachbarten Orten oder Kreisen beheimateten Mannschaften aus. Unsere Jugendmannschaften, eine Spielgemeinschaft mit dem TSV Landolfshausen, füllt zur Zeit die Bandbreite von der G bis zur C- Jugend.

 

Leichtathletik  wegen der Attraktivität und der Vielfalt und Vielzahl ihrer Disziplinen als das Herzstück der Bewegungsathleten angesehen, wird hier im Verein dieser Sport auf Land, Bezirks und überegionaler Ebenen erfolgreich ausgeführt.

 

Tischtennis  Körperbeherrschung, Beweglichkeit, schnelle Reaktionen und geschicktes Schläger schwingen zeichnen dieses Spiel mit den kleinen Zelluloidbällen an den grünen Tischplatten aus.

 

Bewegungssport Wir brauchen Bewegung, um gesund zu leben. Für Jung und Alt, Sportanfänger und Leistungsorientierte,Tanz und Steppbegeisterte, halt für jeden ist

Klicken Sie hier und lassen sich von den vielen Möglichkeiten im TSV Ebergötzen e.V. begeistern…

wir sind jetzt festgelegt…

detlef_jurgeleit_2durch die Ratsfraktion der SPD im Gemeinderat von Ebergötzen & Holzerode. Nämlich zum neuen Bürgermeister von Ebergötzen & Holzerode…

Wir wünschen daher 

 

Detlef Jurgeleit als neuem Bürgermeister

 

eine richtig gute Hand für seine Arbeit hier bei uns…

Und wir drücken dazu dann eigentlich mehr als nur einen Daumen…