Wichtige Information: Das mobile Impfteam in Landolfshausen

Das mobile Impfteam des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen wird am

Donnerstag, den 16.12.2021, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr,
am Freitag, den 17.12.2021, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr,
am Donnerstag, den 23.12.2021, in der Zeit von 09:30 Uhr bis 14:30 Uhr,

im DGH Landolfshausen, Am Dorfgemeinschaftshaus 1 in 37136 Landolfshausen. ein Impfangebot für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten. Es werden folgende Impfangebote unterbreitet:

• Auffrischungsimpfungen (,,Booster-Impfungen“)
–>für alle Personen, deren vorherige vollständige Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt
• Erst-Impfungen
–> für ungeimpfte Personen ab einem Alter von 12 Jahren
–> Bitte beachten: Minderjährige im Alter von 12 bis 15 Jahren werden nur im Beisein einer/eines Erziehungsberechtigten geimpft, bei Jugendlichen ab 16 Jahren reicht die unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten aus
• Zweit-Impfungen
–> für Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) erhalten haben, die mindestens vier Wochen zurückliegt –
–> für Personen, auf deren erste Impfung eine zweite Impfung mit einem mRNA-lmpfstoff erfolgen kann, sofern der je nach Impfstoff von der STIKO empfohlene zeitliche Abstand zwischen Erst- u. Zweit-Impfung eingehalten wird.

Als Impfstoff kommt ausschließlich ein mRNA-lmpfstoff zum Einsatz.

Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich!
Für die Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch an die Rufnummer 05507 / 967835. Die folgenden Hinweise sind zu beachten:
Mit Wartezeiten evtl. auch im Außenbereich muss gerechnet werden. Das Impfkontingent ist seitens des Gesundheitsamtes aufgrund der Impfstofflieferung auf jeweils 200 Impfdosen pro Impftag beschränkt.

Mitzubringen sind:

• ein Ausweisdokument
• ein Impfausweis bzw. eine Impfersatzbescheinigung
• den ausgefüllten Anamnesebogen, die unterschriebene Einwilligungserklärung und den unterschriebenen Aufklärungsbogen (zu finden auf der Homepage des RKI)
• eine FFP2-Maske
gez. Arne Behre Samtgemeindebürgermeister

 

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

 

Informationsabend: Möglicher Glasfaserausbau am 9.11. um 19 Uhr

Informationsabend Möglicher Glasfaserausbau

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Informationen zum eventuellen Glasfaserausbau in dem Ortsteil Ebergötzen, aus erster Hand zu erhalten, wird es einen Informationsabend in der Gemeinde Ebergötzen geben.

Zu diesem laden wir und das Unternehmen „Deutsche Glasfaser“ Sie herzlich ein.

Für die Gemeinde Ebergötzen findet der Informationsabend
Dienstag den 09.11.2021 um 19:00 Uhr
im DGH der Gemeinde Ebergötzen
Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen
statt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der „Deutschen Glasfaser“: https://www.deutsche-glasfaser.de/netzausbau/gebiete/ebergoetzen

Mit freundlichen Grüßen

Jan Bährens
Bürgermeister

 

Die Einladung finden Sie hier im Original.

Öffentliche Bekanntmachung: 1. (konstituierenden) Sitzung des Rates am 3.11.21

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

zur 1. (konstituierenden) Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am·
Mittwoch, 03. November 2021 um 18.30 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im
Ortsteil Ebergötzen

Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung

1) Feststellung des Altersvorsitzenden
2) Eröffnung der Sitzung
3) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
4) Feststellung der Beschlussfähigkeit
5) Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder
6) Feststellung der Fraktionen und Gruppen
7) Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
8) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
9) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2021 bis 2026
10) Bildung des Verwaltungsausschusses
a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze
b) Benennung der Beigeordneten durch die Fraktionen/Gruppen und deren Stellvertreter
c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses
11) Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters aus dem Kreis der Beigeordneten

12) Bildung der Ausschüsse des Gemeinderates gern. § 71 NKomVG
a) Festlegung der Ausschüsse mit Anzahl der Ausschussmitglieder
b) Feststellung der auf die Fraktionen/Gruppen entfallenden Ausschusssitze nach
d’Hondt
c) Benennung Ausschussmitglieder und Stellvertreter
d) Feststellungsbeschluss des Rates·
13) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
14) Benennung der in den Umlegungsausschuss zu entsendenden Ratsmitglieder sowie deren Vertreterinnen/Vertreter
15) Wahl einer/eines allgen,inen VertreterinNertreters des Bürgermeisters
16) Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Ebergötzen
17) Mitteilungen der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
18) Behandlung von Anfragen und Anregungen
19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
20) Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen

(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 12.10.21

Öffentliche Bekanntmachung für die 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Dienstag, 12. Oktober 2021, 18:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen
Tagesordnung:
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2021
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Ehrungen der Mitglieder
8) Säuberungsarbeiten an der Brücke an der Aue
9) Überplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
10) Sponsoring Kita
11) Behandlung von Anfragen und Anregungen
12) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
13) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Baum- und Strauchschnittsammlung 2021

In der Samtgemeinde Radolfshausen werden wieder Baum- und Strauchschnittabfälle eingesammelt.
Dazu gehören:
Äste, Heckenschnitt, Laub, löse Gartenabfälle und Zweige.

Bitte beachten Sie:
Äste und Zweige sind in Bündeln von höchstens 1,50 m Länge und 30 kg Gewicht
zur Abfuhr bereitzulegen. Bereitgelegte Äste dürfen höchstens unterarmdick sein.
Zum Bündeln ist ausschließlich verrottbarer Bindfaden zu verwenden. Draht,
Wäscheleine bzw. plastikummantelter Bindfaden ist zUm Bündeln nicht zugelassen.

Feinschnitt (Hecken- und Rasenschnitt, Laub und lose Pflanzenabfälle) muß
im gebührenpflichtigen Laubsack bereitgestellt werden. Der Laubsack kann in
verschiedenen Verkaufsstellen zum Preis von 3,-€ bezogen werden.
Auskünfte über die örtlichen Verkaufsstellen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung
oder unter der unten genannten Telefonnummer.

Abfuhrtermine Samtgemeinde Radolfshausen
07.10.2021 Falkenhagen, Landolfshausen, Mackenrode, Seulingen und Potzwenden
08.10.2021 Holzerode
12.10.2021 Bernshausen
13.10.2021 Bösinghausen, Ebergötzen, Seeburg und Waake

Auskünfte und Informationen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung erhalten Sie unter der Rufnummer 0551 525-2473.

 

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Ergebnis der Wahl für den Gemeinderat Ebergötzen

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 12.09.2021

Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis der Wahl für den Gemeinderat Ebergötzen

Nach § 39 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 66 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich im anhängenden Dokument das endgültige Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat am 12.09.2021 in der Gemeinde Ebergötzen, das der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 15.09.2021 festgestellt hat, bekannt.

Das vollständige Dokument finden Sie hier.

Ebergötzen, den 15.09.2021

Gemeinde Ebergötzen
Die Gemeindewahlleiterin

gez. Agnes Wolf

 

 

Bekanntmachung: 2. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Nach §9 Abs.3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07:2006 (Nds. GVBI. S. 280 ff.), in der zurzeit gültigen Fassung, werden hiermit Zeit, Ort und Gegenstand der 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses wie folgt bekannt gemacht:

Die 2. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am

Mittwoch, 15.09.2021, 19:00 Uhr

im DGH der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung und ggf. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

3. Bericht der Gemeindewahlleiterin über das Wahlergebnis für die Wahl des Gemeinderates

4. Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Gemeinderates durch den Wahlausschuss nach §§ 35 ff. NKWG

5. Schließung der Sitzung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung öffentlich stattfindet.

Ebergötzen, 31.08.2021

(Agnes Wolf)
Gemeindewahlleiterin

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Gehen Sie wählen!

Am 12. September 2021 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Da das Amt der Landrätin / des Landrats, sowie das Amt des Samtgemeindebürgermeisters direkt gewählt werden, ist mit einer Stichwahl am 26. September 2021 zu rechnen.

Gleichzeitig mit der erwarteten Stichwahl findet am 26. September 2021 die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Jeder wahlberechtigte Deutsche ist aufgerufen sein Recht zur Stimmabgabe wahrzunehmen um so die Demokratie zu stärken.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.

Sollten Sie am Tag der Wahl verhindert sein, können Sie Ihr Wahlrecht auch durch die Briefwahl ausüben.

Für die Briefwahl wird ein Wahlschein benötigt. Dieser kann im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe enthalten auf der Rückseite einen entsprechenden Antragsvordruck, der idealerweise für die Beantragung der Briefwahl genutzt wird.

Andernfalls kann der Antrag auch formlos per E-Mail, Fax, Brief, oder persönliche Vorsprache gestellt werden.
Der Antrag muss in jedem Fall über folgende Angaben verfügen:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Meldeanschrift
  • Telefonnummer für Rückfragen (freiwillig)
  • Adresse, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen
  • Unterschrift

Hinweis:
Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen werden, dass eine Berechtigung vorliegt. Dies gilt auch für Familienangehörige.

Anträge sind zu richten an
Samtgemeinde Radolfshausen
Vöhreweg 10
37136 Ebergötzen
oder an
rathaus@radolfshausen.de

Während der Öffnungszeiten kann die Briefwahl bei der Samtgemeinde auch persönlich ausgeübt werden. Dazu wurde die Öffnungszeit, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, am 10.09.2021 extra auf 13:00 Uhr und am 24.09.2021 auf 18:00 Uhr erweitert.

Seit diesem Jahr ist es außerdem möglich die Briefwahlunterlagen online, unter www.radolfshausen.de zu beantragen.

Ihr Antrag gelangt dann auf elektronischem Weg zur Samtgemeinde Radolfshausen und wird dort so schnell wie möglich bearbeitet.

Achtung(!):


Die entsprechenden Wahlbriefe sind so abzuschicken, dass sie bis spätestens am Freitag vor der Wahl (bei der Kommunalwahl der 10.09.2021 und bei der Bundestagswahl der 24.09.2021) bei dem jeweils zuständigen Wahlamt eingehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Samtgemeindeverwaltung:
Frau Hartelt Tel. 05507 / 9678-35
Herr Seebode Tel. 05507 / 9678-32
Frau Elliehausen Tel. 05507 / 9678-33

PDF-Datei der Bekanntmachung zum Download

 

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 12. September 2021

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates

Nach § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (GVBI. S. 35), in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. § 38 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBI. S. 280 ff.), in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich für die Wahl des Rates der Gemeinde Ebergötzen die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 26.07.2021 zugelassenen Wahlvorschläge wie folgt bekannt:


Das vollständige Dokument finden Sie hier

Platzierung der Wahlplakate

Platzierung der Wahlplakate

  • Der linke obere Teil der in Ebergötzen und Holzerode zur Verfügung gestellten Holz-Plakatwände ist für die Kandidaten*innen für die Wahl der / des Samtgemeindebürgermeisters*in reserviert.
  • Die übrigen Parteien platzieren ihre Plakate bitte darauffolgend an die o.g. Plakate.
  • Die maximale Größe der Plakate darf DIN A 1 betragen.

Öffentliche Bekanntmachung: 1. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 26.07.2021

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin der Gemeinde Ebergötzen für die Kommunalwahl am 12. September 2021

Bekanntmachung der 1. öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Gemäß § 9 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBI.S.280 ff.), in der zurzeit geltenden Fassung, werden hiermit Zeit, Ort und Gegenstand der 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses wie folgt bekannt gemacht:

Die 1. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am

Montag, den 26.07.2021, um 18:30 Uhr

in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,

statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses sowie des Schriftführers.
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht der Gemeindewahlleiterin über die Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat
  4. Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat
  5. Schließung der Sitzung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung öffentlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolf
Gemeindewahlleiterin

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

 

Verkauf Einfamilienhaus Herzberger Straße 45 in Ebergötzen

Die Gemeinde Ebergötzen ist nunmehr Eigentümer des Grundstückes Herzberger Straße 45 in Ebergötzen und beabsichtigt, die Grundstücksfläche und das Gebäude zu verkaufen.

Baujahr: ca. 1900
Grundstücksfläche: ca.234m2
Gebäudeart: Einfamilienhaus

Das Grundstück soll an den Höchstbietenden verkauft werden. Mindestgebotssumme: 50.000,00 Euro Angebote können bis zum 31.08.2021 unter der Anschrift
Gemeinde Ebergötzen
Bergstraße 18
37136 Ebergötzen schriftlich eingereicht werden.

Rückfragen bitte an:
Gemeinde Ebergötzen,
Telefon: 05507-7310,
Email: info@gemeinde-ebergoetzen.de

Bekanntmachung Verkauf Herzberger Straße 45 in Ebergötzen

Öffentliche Bekanntmachung: Besetzung des Wahlausschusses für die Gemeindewahl 2021

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin der Gemeinde Ebergötzen
zu den· Kommunalwahlen am 12. September 2021

Besetzung des Wahlausschusses für die Gemeindewahl

Nach § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBI. S. 280 ff.) in der derzeit geltenden Fassung gebe ich hiermit die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des Gemeinderates wie folgt öffentlich bekannt:

1. Gemeindewahlleiter/in: Agnes Wolf, 37136 Waake
2. Beisitzerin/Beisitzer:
a.) Detlef Jurgeleit, 37136 Holzerode
b.) Tanja Grögor, 37136 Ebergötzen
c.) Janina Claus, 37136 Ebergötzen
d.) Wolfgang Hartmann, 37136 Holzerode
e.) Horst Bornemann, 37136 Ebergötzen
f.) Lothar Becker, 37136 Holzerode

stellv. Gemeindewahlleiter: Reinhold Bornemann, 37136 Ebergötzen
Stellvertreterin/Stellvertreter: Oliver Klameth, 37136 Ebergötzen
Dannie Tauber, 37136 Ebergötzen
Bernd Magerhans, 37136 Ebergötzen
Hans-Joachim Stagat, 37136 Ebergötzen
Hans-Joachim Schlick, 37136 Ebergötzen
Michael Pietzek, 37136 Ebergötzen

Ebergötzen, 06.07.2021
gez. Wolf Gemeindewahlleiterin

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier