Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 12. September 2021

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates

Nach § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (GVBI. S. 35), in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. § 38 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBI. S. 280 ff.), in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich für die Wahl des Rates der Gemeinde Ebergötzen die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 26.07.2021 zugelassenen Wahlvorschläge wie folgt bekannt:


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