Gehen Sie wählen!

Am 12. September 2021 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Da das Amt der Landrätin / des Landrats, sowie das Amt des Samtgemeindebürgermeisters direkt gewählt werden, ist mit einer Stichwahl am 26. September 2021 zu rechnen.

Gleichzeitig mit der erwarteten Stichwahl findet am 26. September 2021 die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Jeder wahlberechtigte Deutsche ist aufgerufen sein Recht zur Stimmabgabe wahrzunehmen um so die Demokratie zu stärken.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.

Sollten Sie am Tag der Wahl verhindert sein, können Sie Ihr Wahlrecht auch durch die Briefwahl ausüben.

Für die Briefwahl wird ein Wahlschein benötigt. Dieser kann im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe enthalten auf der Rückseite einen entsprechenden Antragsvordruck, der idealerweise für die Beantragung der Briefwahl genutzt wird.

Andernfalls kann der Antrag auch formlos per E-Mail, Fax, Brief, oder persönliche Vorsprache gestellt werden.
Der Antrag muss in jedem Fall über folgende Angaben verfügen:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Meldeanschrift
  • Telefonnummer für Rückfragen (freiwillig)
  • Adresse, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen
  • Unterschrift

Hinweis:
Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen werden, dass eine Berechtigung vorliegt. Dies gilt auch für Familienangehörige.

Anträge sind zu richten an
Samtgemeinde Radolfshausen
Vöhreweg 10
37136 Ebergötzen
oder an
rathaus@radolfshausen.de

Während der Öffnungszeiten kann die Briefwahl bei der Samtgemeinde auch persönlich ausgeübt werden. Dazu wurde die Öffnungszeit, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, am 10.09.2021 extra auf 13:00 Uhr und am 24.09.2021 auf 18:00 Uhr erweitert.

Seit diesem Jahr ist es außerdem möglich die Briefwahlunterlagen online, unter www.radolfshausen.de zu beantragen.

Ihr Antrag gelangt dann auf elektronischem Weg zur Samtgemeinde Radolfshausen und wird dort so schnell wie möglich bearbeitet.

Achtung(!):


Die entsprechenden Wahlbriefe sind so abzuschicken, dass sie bis spätestens am Freitag vor der Wahl (bei der Kommunalwahl der 10.09.2021 und bei der Bundestagswahl der 24.09.2021) bei dem jeweils zuständigen Wahlamt eingehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Samtgemeindeverwaltung:
Frau Hartelt Tel. 05507 / 9678-35
Herr Seebode Tel. 05507 / 9678-32
Frau Elliehausen Tel. 05507 / 9678-33

PDF-Datei der Bekanntmachung zum Download