Amtliche Bekanntmachung: Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen

Samtgemeinde Radolfshausen Ebergötzen, den 28.01.2025

Amtliche Bekanntmachung:
Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen

Mit Verfügung vom 11.12.2024 hat der Landkreis Göttingen unter dem Aktenzeichen 60 81 20 – 9/ 7. Änd. die am 26.09.2024 vom Rat der Samtgemeinde Radolfshausen beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Die Unterlagen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planteil, Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften Planungsalternativen gewählt wurde, können im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
(nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr

(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich) eingesehen oder Auskunft über die Inhalte verlangt werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeich- neten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Samtgemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Arne Behre L.S.

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Arne Behre

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Änderungsbereich des Flächennutzungsplans

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Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen vom 30.01.2025, Nr. 005.