Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Ebergötzen hat auf der
Sitzung am 19.02.2025 gem. § 10 Absatz 2 der Satzung vom 14.02.2002 in der jeweils gültigen Fassung auf Vorschlag des Vorstandes nachfolgenden Beschluss
gefasst:
Der Reinertrag aus der Jagdpacht für das Jagdjahr
2024/2025 wird der Feldmarksinteressentenschaft
Ebergötzen zum Zwecke des Wegebaus überwiesen.
Der Vorschlag fand sowohl die hierfür erforderliche Stimmen- als auch
Flächenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Mitglieder, die diesem Vorschlag nicht zugestimmt haben, können gem.
§ 10 Abs. 2 der o. a. Sitzung innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung
dieses Beschlusses schriftlich gegenüber dem Jagdvorstand die
Auszahlung ihres Anteils verlangen.
(Karlheinz Meyer)
Vorsitzender