Bekanntmachung: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“ | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“

EBERGÖTZEN, DEN 31.07.2020

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 021 „An der Pulvergasse“, OT Ebergötzen einschließlich Begründung und mit der Örtlichen Bauvorschrift als Satzung beschlossen. Das Verfahren wurde gemäß § 13a BaUGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Hiermit wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“ in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“ einschließlich Begründung in Kraft.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“ befindet sich im Nordwesten des Kernortes Ebergötzen westlich der Straße „Neustadt“.

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“, OT Ebergötzen ist in dem nachstehenden abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 021 „An der Pulvergasse“ kann in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

montags bis donnerstags 09.00 Uhr–12.00 Uhr
dienstags 15.00 Uhr–18.00 Uhr

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag: 7.30 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr–12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden {Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich).

Jedermann kann über den Inhalt der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 „An der Pulvergasse“ Auskunft verlangen.

Unbeachtlich werden gem. § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a Nr. 1–4 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

(Jan Bährens)

 

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“

EBERGÖTZEN, DEN 31.07.2020

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 021A „An der Pulvergasse“, OT Ebergötzen einschließlich Begründung und mit der Örtlichen Bauvorschrift als Satzung beschlossen. Das Verfahren wurde gemäß § 13a BaUGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Hiermit wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“ in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“ einschließlich Begründung in Kraft.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“ befindet sich im Südwesten der Ortschaft Ebergötzen am Ende der Pulvergasse.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“, OT Ebergötzen ist in dem nachstehenden abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 021A „An der Pulvergasse“ kann in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

montags bis donnerstags 09.00 Uhr–12.00 Uhr
dienstags 15.00 Uhr–18.00 Uhr

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag: 7.30 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr–12.00 Uhr u. 14.00 Uhr–18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr–12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden {Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich).

Jedermann kann über den Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021A „An der Pulvergasse“ Auskunft verlangen.

Unbeachtlich werden gem. § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a Nr. 1–4 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

(Jan Bährens)

 

Bekanntmachung 4. Änderung „An der Pulvergasse“ vom 31.07.2020

Bekanntmachung 1. Änderung „An der Pulvergasse“ vom 31.07.2020