N i e d e r s c h r i f t
über die 21. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch, 17.06.2020, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen
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Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit als Vorsitzender (bis TOP 6)
Bürgermeister Bährens als Vorsitzender (ab TOP 7)
Ratsmitglied Baran als Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters
Ratsmitglied Bornemann
Ratsmitglied Böhme
Ratsmitglied Schmülling
Ratsmitglied Peschke
Ratsmitglied Isermann
Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer)
Verwaltungsbeschäftigte Frau Wolf
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T a g e s o r d n u n g
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Ebergötzen
6) Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde
Ebergötzen am 27.02.2020
7) Rücktritt des amtierenden Bürgermeisters und Neuwahl einer Bürgermeisterin/eines
Bürgermeisters mit Vereidigung
8) Nachbenennung eines Beigeordneten in den Verwaltungsausschuss mit
Stellvertreter und Feststellungbeschluss über die neue Zusammensetzung
9) Neuwahl eines 1. stellvertretenden Bürgermeisters aus dem Kreis der Beigeordneten
10) Kita-Bedarfsplanung 2020
11) Anhebung der Nutzungsentgelte für die Krippengruppe ab August 2020
12) Aufstellen von konsolidierten Gesamtabschlüssen
13) Bestellung einer Grundschuld für den TSV Ebergötzen
14) Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben
15) Umlegungsverfahren Nr. 15 „Sandtal-Nord“ in Ebergötzen
16) Bebauungsplan Nr. 021 „An der Pulvergasse“, 4. Änderung, Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Ebergötzen
17) Bebauungsplan Nr. 021 A „An der Pulvergasse“, 1. Änderung, Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Ebergötzen
18) Beschlussfassung über eine geänderte Kindergartenordnung
19) Behandlung von Anfragen und Anregungen
20) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
21) Schließung der Sitzung
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zu 1.
Eröffnung der Sitzung
Bürgermeister Jurgeleit begrüßt die Anwesenden zur 21. öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr.
zu 2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Weiterhin stellt er fest, dass neun Ratsmitglieder anwesend sind. Die Ratsmitglieder Andree und Müller fehlen entschuldigt.
zu 3.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.
zu 4.
Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
Es liegen Anträge zur Änderung der Tagesordnung für TOP 18 ff vor. Gegen die Änderung bestehen keine Einwände. Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. Bürgermeister Jurgeleit stellt die Tagesordnung in der geänderten Form fest.
Es ergibt sich sodann folgende Tagesordnung:
18) Beschlussfassung über eine geänderte Kindergartenordnung
19) Behandlung von Anfragen und Anregungen
20) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
21) Schließung der Sitzung
zu 5.
Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Ebergötzen
Am 18.06.2020 wird die Baustelle für den Neubau der Bushaltestelle (ÖPNV) am Friedhof eingerichtet,
Bürgermeister Jurgeleit berichtet über die Treppenbaumaßnahme in der Kita. Der Förderbescheid sowie die Baugenehmigung liegen vor. Die Notwendigkeit des Neubaus beruht auf einer Feststellung des Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV). Fördermittel vom Land stehen in Höhe von 144.000,- Euro zur Verfügung, die Ausschreibung laufe. Ca. 22.000,- Euro Fördermittel stammen aus dem Programm LunIBiF. Es ist beabsichtigt, den Neubau in den Ferien durchzuführen,
Im Laufe des Jahres wurden fünf neuer Mitarbeiterinnen für die Kita eingestellt. Vor dem Hintergrund der Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in der Kita, wird der Arbeitsvertrag mit Frau Kaiser bis zum 31.07.2023 verlängert,
Der endgültige Straßenumbau im Neubaugebiet Holzerode wird nunmehr umgesetzt.
zu 6.
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde
Ebergötzen am 27.02.2020
Die Niederschrift über die 20. Sitzung vom 27.02.2020 des Rates der Gemeinde Ebergötzen wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 7.
Rücktritt des amtierenden Bürgermeisters und Neuwahl einer Bürgermeisterin/eines
Bürgermeisters mit Vereidigung
Der amtierende Bürgermeister der Gemeinde Ebergötzen, Herr Detlef Jurgeleit, erklärt im Rahmen der Sitzung seinen Rücktritt vom Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Ebergötzen. Mit Wirksamwerden des Rücktritts endet das Ehrenbeamtenverhältnis kraft Gesetzes.
Gemäß § 105 Abs. 1 NKomVG wählt der Gemeinderat einen neuen Bürgermeister für den Rest der Wahlperiode 2016 bis 2021. Der stellvertretende Bürgermeister leitet die Wahl. Der neue Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft Gesetzes in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen (§ 105 Abs. 2 NKomVG).
Die Gemeinde Ebergötzen hat einen Verwaltungsausschuss gebildet. Vorschlagsberechtigt für die Wahl zum Bürgermeister ist deshalb eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat (§ 105 Abs. 1 NKomVG). Der Verwaltungsausschuss setzt sich in der Wahlperiode 2016 bis 2021 aus zwei Vertretern der SPD-Fraktion und einem Vertreter der CDU-Fraktion zusammen.
Für die Wahl ist § 67 NKomVG anzuwenden. Die Wahl wurde vom 2. stellvertretenden Bürgermeister Reinhold Bornemann geleitet, da absehbar war, dass der 1. stellvertretende Bürgermeister als Kandidat vorgeschlagen wird. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder (mindestens 6) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich in diesem Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der 2. stellvertretende Bürgermeister zu ziehen hat.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Ratsmitglied Stefan Curdt, schlägt zur Wahl des Bürgermeisters Ratsmitglied Jan Bährens vor. Auf Nachfrage teilt Ratsmitglied Bährens mit, dass er im Falle einer Wahl das Amt annehmen werde. Weitere Vorschläge werden nicht genannt.
Der 2. stellvertretende Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder per Handzeichen um Zustimmung zur Wahl von Ratsmitglied Bährens zum Bürgermeister. Die Ratsmitglieder erwidern dies einstimmig. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht.
Vor diesem Hintergrund ergeht folgender
Beschluss:
Ratsmitglied Jan Bährens wird mit Wirkung vom 17.06.2020 bis zum Ende der Wahlperiode 2016 bis 2021 zum Bürgermeister der Gemeinde Ebergötzen gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Vereidigung durch den 2. stellvertretenden Bürgermeister Reinhold Bornemann:
Der vom Rat neu gewählte Bürgermeister ist gem. § 81 Abs. 1 NKomVG zu vereidigen.
Der Diensteid ist nach § 65 Nds. Beamtengesetz (NBG) mit folgendem Text zu leisten:
„Ich schwöre, dass ich getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Die Ratsmitglieder und die anwesenden Zuhörer erheben sich von den Plätzen. Der 2. stellvertretende Bürgermeister Reinhold Bornemann verliest o.g. Vereidigungstext, welcher von Bürgermeister Bährens nachgesprochen wird.
Der 2. stellvertretende Bürgermeister Reinhold Bornemann gratuliert Bürgermeister Bährens zur Wahl und wünscht ihm viel Erfolg.
Bürgermeister Bährens übernimmt sodann die Leitung der Sitzung.
zu 8.
Nachbenennung eines Beigeordneten in den Verwaltungsausschuss mit
Stellvertreter und Feststellungbeschluss über die neue Zusammensetzung
Der Verwaltungsausschuss (VA) besteht gem. § 74 Abs. 1 und § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG aus dem Bürgermeister, den Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordnete) und den Abgeordneten mit beratender Stimme aus Fraktionen/Gruppen, auf die bei der Verteilung kein Sitz entfallen ist.
Es wurde in der konstituierenden Sitzung festgestellt, dass neben dem Bürgermeister die SPD-Fraktion Anspruch auf einen weiteren Beigeordneten hat und die CDU-Fraktion Anspruch auf einen Beigeordneten. Dieses war beschlussmäßig so festgestellt worden.
Der ausscheidende Bürgermeister Detlef Jurgeleit wurde durch den gewählten Bürgermeister Jan Bährens ersetzt. Ein weiteres Mitglied der SPD-Fraktion war für den Verwaltungsausschuss vorzuschlagen und auch die Vertretungssituation neu zu regeln.
Bisher setzt sich der VA wie folgt zusammen:
Bürgermeister Detlef Jurgeleit Vertreter: Michael Schmülling
Beigeordneter Jan Bährens Vertreter: Stefan Curdt
Beigeordneter Reinhold Bornemann Vertreter: Peter Müller
Bürgermeister Bährens schlägt als neuen Beigeordneten der SPD-Fraktion Ratsmitglied Stefan Curdt vor. Als Vertreterin für Ratsmitglied Curdt wird Ratsmitglied Sonja Peschke vorgeschlagen. Gegen die Vorschläge bestehen keine Einwände.
Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen setzt sich mit sofortiger Wirkung wie folgt zusammen:
Bürgermeister Jan Bährens Vertreter: Michael Schmülling
Beigeordneter Stefan Curdt Vertreterin: Sonja Peschke
Beigeordneter Reinhold Bornemann Vertreter: Peter Müller
Die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG in Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 9.
Neuwahl eines 1. stellvertretenden Bürgermeisters aus dem Kreis der Beigeordneten
Aus den Beigeordneten sind 2 ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune vertreten.
Ratsmitglied Jan Bährens war bisher 1. stellvertretender Bürgermeister. Aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses ein neuer 1. stellvertretender Bürgermeister zu wählen.
Das Wahlverfahren richtet sich auch hier nach § 67 NKomVG, wie unter Tagesordnungspunkt 7 bereits beschrieben.
Die Wahl leitet der Bürgermeister. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder (mindestens 6) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich in diesem Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat.
Bürgermeister Jan Bährens schlägt zur Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters Ratsmitglied Stefan Curdt vor. Auf Nachfrage teilt Ratsmitglied Curdt mit, dass er im Falle einer Wahl das Amt annehmen werde. Weitere Vorschläge werden nicht genannt.
Bürgermeister Bährens bittet die Ratsmitglieder per Handzeichen um Zustimmung zur Wahl von Ratsmitglied Curdt zum 1. stellvertretenden Bürgermeister. Die Ratsmitglieder erwidern dies einstimmig. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Es ergeht folgender
Beschluss:
Ratsmitglied Stefan Curdt wird mit Wirkung vom 17.06.2020 bis zum Ende der Wahlperiode 2016 bis 2021 zum 1. stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Ebergötzen gewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 10.
Kita-Bedarfsplanung 2020
Ratsmitglied Baran gibt als Verwaltungsvertreter einen Überblick über die Bedarfsplanung der Kita, welche sich wie folgt darstellt:
a) Krippengruppe
Die Gemeinde Ebergötzen verfügt zum Stand 10.06.2020 über 2 Krippengruppen für max. 29 Kinder. Öffnungszeit ist von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Sonderöffnungszeit ab 14.00 Uhr altersübergreifend für Kinder ab 2 Jahre bis 15.30 Uhr.
b) Regelgruppen
Weiterhin bestehen 2 Regelgruppen für die über 3 – 6-jährigen Kinder für max. 50 Kinder.
Öffnungszeit von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Sonderöffnungszeit Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr. Sonderöffnungszeit Freitag für max. 10 Kinder von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Für 25 Kinder besteht dabei Bedarf für eine Betreuung über 6 Stunden.
Bedarfsdeckung 2020/2021
Der Bedarf für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist gedeckt. Es steht kein Kind auf der Warteliste.
c) Bedarf an Plätzen für Integration
Es besteht kein Bedarf an Integrationsplätzen.
d) Prognose 2020 bis 2023 Fehlbedarf/freie Plätze tatsächlich ermittelter Bedarf
Krippenkinder 0 – 3 Jahre Anzahl der Kinder Fehlbedarf/freie Plätze
2021 42 – 13
2022 43 – 14
2023 44 – 15
Krippenkinder 1 – 3 Jahre
2021 28 1
2022 28 1
2023 29 0
Kindergartenkinder 3 – 6,5 Jahre
2021 48 2
2022 46 4
2023 47 3
Maßnahmen
Auch im Regelbereich ist zurzeit kein darüberhinausgehender Bedarf erkennbar. Sollte sich dieses in der nächsten Zeit herauskristallisieren, so wäre die Möglichkeit der Einrichtung einer kleinen Kindergartengruppe im Dachgeschoss zu prüfen.
Auch die Berechnungen der verschiedenen Szenarien der Bedarfsdeckung zeigen, dass der derzeitige Stand ausreicht, um alle erkennbaren Bedarfe zu erfüllen.
Die o.g. Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen.
zu 11.
Anhebung der Nutzungsentgelte für die Krippengruppe ab August 2020
Die Gemeinde Ebergötzen hat im letzten Jahr die Beitragsstaffelung eingeführt. Die Beiträge wurden allerdings in den letzten drei Jahren nicht mehr erhöht. Vorgesehen ist, dass ein Drittel der Kosten für den Betrieb der Einrichtung von den Sorgeberechtigten zu tragen sind. Dies wird nicht erreicht. Des Weiteren sind die Lohnkosten für die Beschäftigten von 2018 bis heute um ca. 7,32 % gestiegen.
Daher soll eine moderate Erhöhung der Nutzungsentgelte vorgenommen werden. Die Regelgruppen sind weiterhin beitragsfrei, es sollte aber auch hier vorsorglich eine Anpassung erfolgen.
Es wird vorgeschlagen, eine Erhöhung der Beiträge für die Stufe 1 in Höhe von 3% und für die Stufen 2 und 3 in Höhe von 5% gerundet vorzunehmen.
Dies führt zu folgenden Beiträgen:
Einkommensstufe 1 2 3
Regelgruppe halbtags
Betreuung 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr 159,00 Euro 202,50 Euro 243,00 Euro
(154,00 Euro) (192,50 Euro) (231,00 Euro)
Regelgruppe dreivierteltags
Betreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 188,00 Euro 238,50 Euro 287,00 Euro
(182,00 Euro) (227,50 Euro) (273,00 Euro)
Ganztagsgruppe
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitags 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 222,00 Euro 281,75 Euro 338,50 Euro
(215,00 Euro) (268,75 Euro) (322,50 Euro)
Krippengruppe
Kernbetreuung
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 237,00 Euro 301,50 Euro 362,00 Euro
(230,00 Euro) (287,50 Euro) (345,00 Euro)
Kernbetreuung
7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 293,00 Euro 373,00 Euro 447,00 Euro
(284,00 Euro) (355,00 Euro) (426,00 Euro)
Kernbetreuung
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 322,00 Euro 411,25 Euro 493,50 Euro
(313,00 Euro) (391,25 Euro) (469,50 Euro
Sonderöffnungszeit am Freitag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 9,80 Euro 12,40 Euro 14,95 Euro
(9,50 Euro) (11,80 Euro) (14,25 Euro)
Nach Erörterung ergeht folgender
Beschluss:
Der in der Vorlage aufgeführten Erhöhung der Beiträge wird zugestimmt. Es wird eine Erhöhung in der Stufe 1 in Höhe von 3% und in den Stufen 2 und 3 in Höhe von 5% vorgenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 12.
Aufstellen von konsolidierten Gesamtabschlüssen
Wie aus einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zu entnehmen ist, ist die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses gem. § 128 Absatz 4 Satz 4 NKomVG nicht erforderlich, wenn die Abschlüsse der Aufgabenträger für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune in ihrer Gesamtheit von untergeordneter Bedeutung sind.
Wann jedoch von einer untergeordneten Bedeutung ausgegangen werden kann, ist von jeder Kommune unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten zu definieren und durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt zu bestätigen.
Bei der Entscheidung, ob ein Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung ist, muss auch die politische und strategische Bedeutung für die Kommune berücksichtigt werden.
Nach Auffassung der Samtgemeinde, stellt die Vermögenslage sowie die Ertragslage eine untergeordnete Bedeutung dar, sodass nach diesen zwei Kriterien auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse ab dem HHJ 2017 verzichtet werden könnte. Allerdings sieht die Beurteilung der Finanzlage ganz anders aus. Die Schulden und Rückstellungen des Eigenbetriebes sind prozentual erheblich gegenüber der Gemeindeverwaltung.
Eine Option wäre den Eigenbetrieb aufzulösen und das Brotmuseum als ein alleinstehendes Produkt im Kernhaushalt der Gemeinde Ebergötzen zu integrieren. Zum einen bräuchte zukünftig nur noch ein Jahresabschluss erstellt werden und zum anderen könnten die jährlichen Prüfungskosten erheblich reduziert werden.
Nach Erörterung und Diskussion wird festgestellt, dass diese Thematik von erheblicher zukunftsweisender Bedeutung und zu komplex ist, als dass es im Rahmen dieser Sitzung zu einem Konsens kommen könnte. Gegenwärtig werden keine Änderungen am bisherigen Verfahren vorgenommen werden. Der im Rahmen der Kommunalwahl 2021 neu zu wählende Gemeinderat sollen darüber entscheiden.
zu 13.
Bestellung einer Grundschuld für den TSV Ebergötzen
Der TSV Ebergötzen e.V. plant einen Anbau an die vorhandene Gymnastikhalle bei geschätzten Kosten in Höhe von ca. 550.000,00 Euro. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens muss der Sportverein einen Betrag in Höhe von 300.000,00 Euro als Kredit aufnehmen.
150.000,00 Euro davon sind abgesichert durch den bewilligten Zuschuss der Gemeinde
Ebergötzen. Die hieraus erwachsenen jährlichen Zahlungsansprüche des Sportvereins gegen die Gemeinde wird als Sicherheit an das kreditgebene Geldinstitut abgetreten werden müssen.
Für die weiteren 150.000,00 Euro trägt allein der TSV Ebergötzen als Schuldner die Verantwortung. Voraussetzung für die Bewilligung dieses Darlehns ist eine erstrangige Absicherung des Darlehens im Grundbuch.
Die Sporthalle befindet sich auf dem Grundstück der Gemarkung Ebergötzen, Flur 11, Flurstück 118/2. Eigentümerin des Grundstücks ist die Gemeinde Ebergötzen (eingetragen im Grundbuch von Ebergötzen Blatt 1355). Zugunsten des Sportvereins wurde 1976/78 ein Erbbaurecht erstellt, eingetragen im Erbbaugrundbuch Ebergötzen Blatt 1241.
Zur Belastung des Erbbaurechts ist die Genehmigung des Grundstückseigentümers (Gemeinde Ebergötzen) erforderlich.
In Abteilung II sind folgende Lasten und Beschränkungen eingetragen:
lfd. Nr. 1: Erbbauzins von 1,00 DM jährlich
lfd. Nr. 2: Vorkaufsrecht für den Grundstückseigentümer
Dabei ist jeweils der einmal auszuübende Vorrang für noch einzutragende Grundpfandrechte bis zu 360.000,00 DM vorbehalten. Von diesem Vorbehalt wurde bereits 1979 mit 208.272,00 DM und 1996 mit 100.000,00 DM Gebrauch gemacht. Beide Grundschulden sind zwischenzeitlich gelöscht.
In Abteilung III ist eine brieflose Grundschuld über 90.000,00 Euro eingetragen ohne Rangvorbehalt. Bzgl. Dieser Grundschuld liegt eine Löschungsbewilligung vor.
Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Die Gemeinde Ebergötzen genehmigt die Eintragung einer Grundschuld über 150.000,00 Euro in Abteilung III des Erbbaugrundbuches des TSV Ebergötzen e.V., eingetragen im Erbbaugrundbuch Ebergötzen Blatt 2141 im ersten Rang, d.h. im Rang vor den Rechten Abteilung II Nr. 1 und 2. Gleichzeitig wird zur Absicherung des Wegerechts für den TSV Ebergötzen einer Eintragung ins Grundbuch zu den Flurstücken 118/2 und 118/4 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 14.
Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben
Da der alte Böschungsmäher defekt war und eine Reparatur unverhältnismäßig teuer gewesen wäre, wurde ein neuer, gebrauchter Böschungsmäher zum Preis von 9.751,00 Euro gekauft. Im Haushalt 2020 stehen für den Erwerb von Gerätschaften 5.000,00 Euro zur Verfügung. Daher sind die fehlenden Mittel in Höhe von 4.751,00 Euro überplanmäßig bereitzustellen.
Des Weiteren ist die Reparatur der Kegelbahn höher ausgefallen, als angenommen, da noch marode Leitungen ersetzt werden mussten. Die Kosten belaufen sich auf 20.831,90 Euro. Die Gemeinde hat beschlossen, sich mit 50% an den nicht geförderten Kosten zu beteiligen. Aus LEADER-Mitteln werden 10.000,00 Euro gefördert. Der Gemeindeanteil beträgt somit 5.415,95 Euro. Im Haushalt sind 5.000,00 Euro als Zuwendung veranschlagt. Daher sind die fehlenden Mittel in Höhe von 415,95 Euro überplanmäßig bereitzustellen. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Der Rat beschließt, 4.751,00 Euro unter dem Produktkonto 57310.062000 überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und stimmt der Ausgabe zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat beschließt, 415,95 Euro unter dem Produktkonto 57311.004061 überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und stimmt der Ausgabe zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 15.
Umlegungsverfahren Nr. 15 „Sandtal-Nord“ in Ebergötzen
Das Baugebiet Sandtal ist bis auf zwei Bauplätze mit Wohnhäusern bebaut. Da die Nachfrage nach weiteren Bauplätzen in der Gemeinde Ebergötzen sehr hoch ist, wird vorgeschlagen, auch für den nördlichen Teil des Baugebietes gem. vorliegenden Bebauungsplan eine Bebauung zu ermöglichen.
Hierfür ist zunächst die Einleitung eines Umlegungsverfahrens erforderlich.
Die Umlegung ist ein durch die Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§§ 45-84 BauGB) geregeltes Grundstückstauschverfahren. Sie dient der erstmaligen Erschließung eines bisher unbebauten oder zur Neuordnung eines bereits bebauten Gebietes nach Maßgabe der Festsetzungen eines Bebauungsplanes. Gem. § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Umlegung von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist.
Gem. § 46 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf die Flurbereinigungsbehörde oder eine andere geeignete Behörde für das Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebiets übertragen. Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen. Nach Erörterung ergeht sodann folgender
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen beschließt, die Umlegungsanordnung gem. § 46 BauGB für das im Bebauungsplan Nr. 015 „Sandtal“ gelegene nördliche Gebiet. Mit der Umlegung soll das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 16.
Bebauungsplan Nr. 021 „An der Pulvergasse“, 4. Änderung, Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Ebergötzen
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Der Abwägungsvorschlag wurde vom Büro Keller erarbeitet.
Die Abwägung sowie die 4. Änderung einschließlich Begründung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der
Vorlage vom Planer vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2a.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse“ in der Gemeinde Ebergötzen wird aufgrund der § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634), des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung vom 3.4.2012 (Nds. GVBl. Seite 46) sowie des § 58 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2b.
Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 17.
Bebauungsplan Nr. 021 A „An der Pulvergasse“, 1. Änderung, Gemeinde Ebergötzen,
Ortsteil Ebergötzen
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Der Abwägungsvorschlag wurde vom Büro Keller erarbeitet.
Die Abwägung sowie die 1. Änderung einschließlich Begründung sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Vorlage vom Planer vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2a.
Die 1. Änderung (beschleunigt gemäß § 13a BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 21A und Örtliche Bauvorschrift „An der Pulvergasse Erweiterung“ in der Gemeinde Ebergötzen wird aufgrund der § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634), des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung vom 3.4.2012 (Nds. GVBl. Seite 46) sowie des § 58 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2b.
Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 18.
Beschlussfassung über eine geänderte Kindergartenordnung
Durch die beschlossene Erhöhung der Beiträge für die Kindertagesstätte ist die Kindergartenordnung entsprechend zu ändern. Unter Ziffer X. Beiträge, Buchstabe e. der Kindergartenordnung sind die folgenden Beiträge neu aufzunehmen:
Einkommensstufe 1 2 3
Regelgruppe halbtags
Betreuung 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr 159,00 Euro 202,50 Euro 243,00 Euro
Regelgruppe dreivierteltags
Betreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 188,00 Euro 238,50 Euro 287,00 Euro
Ganztagsgruppe
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitags 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 222,00 Euro 281,75 Euro 338,50 Euro
Krippengruppe
Kernbetreuung
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 237,00 Euro 301,50 Euro 362,00 Euro
Kernbetreuung
7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 293,00 Euro 373,00 Euro 447,00 Euro
Kernbetreuung
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 322,00 Euro 411,25 Euro 493,50 Euro
Sonderöffnungszeit am Freitag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 9,80 Euro 12,40 Euro 14,95 Euro
Des Weiteren wird unter Ziffer X. Beiträge, Buchstabe e. im letzten Absatz folgender Satz ergänzt:
Für die Getränke wird für jedes Kind ein einmaliges Getränkegeld pro Kindergartenjahr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Nach Erörterung ergeht folgender
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Änderung der Kindergartenordnung für die Kindertagestätte wie vorgeschlagen durchzuführen. Die Änderung tritt zum 01.08.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 19.
Behandlung von Anfragen und Anregungen
Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend.
zu 20.
Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Aus dem Plenum wird der Vorschlag herangetragen, den Mutterbodenaushub vom Neubau der Bushaltestelle am Friedhof zwischenzulagern und für das notwendige Rückhaltebecken (Erschließung Sandtal Nord) zu verwenden. Bürgermeister Bährens wird dies mit dem hiesigen Planer der Firma Hollenbach erörtern.
Es wird abermals angeregt, einen angemessenen Radweg zwischen Ebergötzen und Holzerode auf den Weg zu bringen. Um diesem Gedanken Nachdruck zu verleihen, könnte eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen werden.
Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Bährens mit, dass ab Juni die Beiträge für den Besuch der Kindertagesstätte jener Kinder wieder eingezogen werden, welche bereits den kompletten Juni die Kita besucht haben. Für Kinder, die die Kita ab dem 22.06.2020 wieder besuchen, sind keine Gebühren für Juni zu entrichten. Ab Juli 2020 werden wieder für alle Beitragspflichtigen Gebühren eingezogen. Des Weiteren wird ab dem Kita-Jahr 2020/2021 ein jährliches Getränkegeld in Höhe von 10,00 Euro für alle Kinder eingeführt. Ab dem Kita-Jahr 2020/2021 gilt im Übrigen die neue Beitragsordnung.
Bürgermeister Bährens hält abschließend eine Laudatio auf den bisherigen Bürgermeister Detlef Jurgeleit. Er blickt in seiner Rede zurück auf persönliche Erinnerungen und hebt die Erfolge von Detlef Jurgeleit hervor. Bürgermeister Bährens bedankt sich herzlich bei Detlef Jurgeleit für sein Engagement und die geleistete Arbeit und überreicht ein kleines Geschenk. Detlef Jurgeleit bedankt sich für die berührenden Worte und richtet seinen Dank an Rat und Verwaltung für die jahrelange gute Zusammenarbeit. Er gehe mit einem guten Gefühl und gibt die Arbeit in gute Hände. Er werde bis auf Weiteres sein Mandat als Ratsmitglied behalten und auch weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
zu 21.
Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20.20 Uhr.
(Jan Bährens) (Stefan Curdt)
Bürgermeister Schriftführer