Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Holzerode

Aufstellungsbeschluss
Öffentliche Auslegung
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 26.6.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher
Bauvorschrift in Holzerode im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen. Der Änderungsbereich befindet sich im Südwesten Holzerodes südlich der Straße „Am Sportplatz“.

Ziel und Zweck der Planung
Erweiterung der überbaubaren Fläche, um die zulässigen baulichen Anlagen flexibler auf den Grundstücken verteilen zu können.
Verzicht auf die Festsetzung einer nördlichen Baulinie
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift in Holzerode wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.07.2018 bis einschließlich 21.08.2018 in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen
während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Holzerode
Den Bebauungsplan zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier: EB15 Am Sportplatz, 4. Änderung 28-5-2018.pdf