N i e d e r s c h r i f t
über die 16. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Dienstag, 25.06.2019, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen
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Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit als Vorsitzender
Ratsmitglied Bornemann
Ratsmitglied Peschke
Ratsmitglied Müller
Ratsmitglied Baran
Ratsmitglied Bährens
Ratsmitglied Schmülling
Ratsmitglied Isermann
Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer)
Frau Bartus-Deutsch als Verwaltungsvertreterin des Bürgermeisters
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T a g e s o r d n u n g
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde
Ebergötzen am 19.02.2019
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Ebergötzen und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
7) Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2014 der Gemeinde
Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie
Entlastung des Bürgermeisters
8) Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 der Gemeinde
Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie
Entlastung des Bürgermeisters 2
9) I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde
Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen
10) Grundsatzbeschluss über den Neubau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit
4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen
11) Grundsatzbeschluss über die Nutzungsänderung Kindertagesstätte zur
Krippennutzung einschl. Nebengebäude zu Archiv- und Kindergartennutzung
12) Bebauungsplan Nr. 027 „An der Neustadt“ der Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil
Ebergötzen,
a) Aufstellungsbeschluss
b) Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung
c) Zustimmung zum Entwurf
d) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung
e) Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
13) Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 für die Max und
Moritz Kindertagesstätte
14) Beschlussfassung über eine geänderte Ordnung für die Max und Moritz
Kindertagesstätte
15) Beschlussfassung über die finale Endfassung des Qualitätshandbuches für die
Max und Moritz Kindertagesstätte
16) Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde
Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im
Landkreis Göttingen
17) Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten für die
Mehrzweckhalle Holzerode
18) Behandlung von Anfragen und Anregungen
19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Den anwesenden Zuhörern wird Gelegenheit gegeben, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
20) Schließung der Sitzung
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zu 1.
Eröffnung der Sitzung
Bürgermeister Jurgeleit begrüßt die Anwesenden zur 16. öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr.
zu 2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Weiterhin stellt er fest, dass neun Ratsmitglieder anwesend sind. Die Ratsmitglieder Böhme und Andree fehlen entschuldigt.
zu 3.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.
zu 4.
Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
Es liegen Anträge zur Änderung der Tagesordnung für TOP 17 ff vor. Gegen die Änderung bestehen keine Einwände. Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung ein-stimmig zu. Bürgermeister Jurgeleit stellt die Tagesordnung in der geänderten Form fest.
17) Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten für die
Mehrzweckhalle Holzerode
18) Behandlung von Anfragen und Anregungen
19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
20) Schließung der Sitzung
zu 5.
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Eber-götzen am 19.02.2019
Die Niederschrift über die 15. Sitzung vom 19.02.2019 des Rates der Gemeinde Ebergöt-zen wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: einstimmig 4
zu 6.
Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Ebergötzen und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
• Spenden an die Patengemeinde Aba wurden in der vergangenen Woche von 6 Leuten mit 3 Sprintern übergeben. Ratsmitglied Curdt zieht ein kurzes Resümee.
• Die nächste Anliegerversammlung bezüglich der Enderschließung Struthbreite wird im September stattfinden, danach soll die Planung im Bauausschuss und dann im Gemeinderat beschlossen werden und anschließend die Submission durchgeführt werden.
• Das Büro Hollenbach bereitet die Maßnahme Bürgersteig (Schäfergasse 7 Herzber Str.) als „sicheren Schulweg“ vor.
• Die LEADER Maßnahme Sanierung Mehrzweckhalle stockt bezüglich des Fliesenlegers, das Amt für Landentwicklung hat hier entgegenkommend nochmals den Zeitraum für die Endabrechnung bis zum 01.08.2019 verlängert.
zu 7.
Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2014 der Gemeinde
Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie Entlastung des Bürgermeisters
Es wird Bezug auf die Erläuterungen und Vorlagen zur 19. und 20. Sitzung des Verwal-tungsausschusses genommen. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
a. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.02.2019 wird zur Kenntnis
genommen.
2. a) Der konsolidierte Gesamtabschluss 2014 wird in der vorliegenden Fassung nach §
129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) Dem Bürgermeister wird für das Jahr 2014 vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Das ordentliche Ergebnis 2014 (Überschuss 222.773,00 Euro) wird in das Jahr
2015 vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt. Diese hat damit einen Gesamtbestand von 688.566,43 Euro.
Abstimmungsergebnis: einstimmig 5
4. Das außerordentliche Ergebnis 2014 (53.871,37 Euro) wird in das Jahr 2015
vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt. Diese hat damit einen Gesamtbestand in Höhe von
66.567,14 Euro.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Die unter Pkt. 2 gefassten Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 NKomVG
unverzüglich der Kommunalaufsicht mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der konsolidierte Gesamtabschluss mit
dem Konsolidierungsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der
Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 8.
Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 der Gemeinde
Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie
Entlastung des Bürgermeisters
Es wird Bezug auf die Vorlagen zur 19. und 20. Sitzung des Verwaltungsausschuss ge-nommen. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
a. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.02.2019 wird zur Kenntnis ge-nommen.
2. a) Der konsolidierte Gesamtabschluss 2015 wird in der vorliegenden Fassung nach §
129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) Dem Bürgermeister wird für das Jahr 2015 vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Das ordentliche Ergebnis 2015 (Überschuss 129.981,00 Euro) wird in das Jahr 2016 vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuge-führt. Diese hat damit einen Gesamtbestand von 818.547,43 Euro.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Das außerordentliche Ergebnis 2015 (2.577,85 Euro) wird in das Jahr 2016 vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Diese hat damit einen Gesamtbestand in Höhe von 69.144,99 Euro.
Abstimmungsergebnis: einstimmig 6
5. Die unter Pkt. 2 gefassten Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 NKomVG unverzüglich der Kommunalaufsicht mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierungsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hin-zuweisen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 9.
I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde
Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen
Es wird Bezug auf die Unterlagen zur 20. Sitzung des Verwaltungsausschusses genom-men. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
a. Dem vorliegenden Entwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b. Der vorliegende Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit der integrierten Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem fortgeschriebe-nen Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wird als Satzung erlassen. Der Stellenplan bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c. 1. Der 1. Nachtrag des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“
für das Wirtschaftsjahr 2019 mit Erfolgs- und Vermögensplan wird in der
vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Der Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2022 wird in der vorliegenden Form
zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 10.
Grundsatzbeschluss über den Neubau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit
4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen
Es wird auch hier Bezug genommen auf die Vorlage zum Verwaltungsausschuss. Es ist noch zu ergänzen, dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2019 der Maß-nahme zur Beantragung der Mittel in der vorgestellten Form mit einem Kostenvolumen von damals 680.000,- Euro zugestimmt hatte. Die abschließende Beschlussfassung sollte nach Bewilligung der Mittel erfolgen. Die LNVG fordert jedoch die Festlegung auf eine Endfassung. Mit diesem Beschluss soll dem Genüge getan werden. 7
Der Verwaltungsausschussbeschluss wurde noch dahingehend ergänzt, dass mit der Baumaßnahme erst nach Erteilung eines Bewilligungsbescheides begonnen wird. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Dem Bau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit 4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen in der vom Ing. Lüdecke erarbeiteten Planung zu geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 713.101,85 Euro wird in der vorlie-genden Form zugestimmt.
Die Finanzierung wird wie folgt vorgesehen:
LNVG 448.340,57 Euro
ZVSN 140.534,70 Euro
Landkreis Göttingen 23.296,45 Euro
Samtgemeinde 50.465,07 Euro
Gemeinde 50.465,07 Euro
Mit der Maßnahme wird nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 11.
Grundsatzbeschluss über die Nutzungsänderung Kindertagesstätte zur Krippennut-zung einschl. Nebengebäude zur Nutzung Büro Kindertagesstätte
Es wird Bezug auf die Ausführungen aus der Sitzung des Jugendausschusses am 12.03.2019 genommen, in der bereits der Grundsatzbeschluss für die Nutzungsänderung dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen wurde. Anlehnend an diesen Beschluss wurde im Verwaltungsausschuss nochmals eine geänderte Fassung empfohlen, die wie folgt vom Rat ebenfalls zu beschließen war. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Der Rat beschließt aufgrund der Anmeldesituation zum Sommer 2019 für das Kindergar-tenjahr 2019/2020 die Einrichtung einer zweiten Krippengruppe im Max und Moritz Kinder-garten.
Der Umnutzung des Kindergartengebäudes zur Krippennutzung gem. des Nutzungsände-rungsantrages einschl. Umnutzung des Nebengebäudes zu Bürozwecken für den Kinder-garten wird in der Form der Planung des Architekten Bringmann vom 04.03.2019 und des Bauantrages vom 16.04.2019 sowie entsprechender Ergänzungen und Auflagen durch Änderungen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu vorläufig geschätzten Baukos-ten in Höhe von 135.000,- Euro und 15.000,- Euro für Inventar zugestimmt. 8
Für die Maßnahme wurde ein Antrag auf Förderung in Höhe von 92,3 % der ungedeckten Kosten nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Aus-bau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren an das Land Niedersachsen gestellt. Zurzeit stehen hier keine Mittel zur Verfügung. Für den Fall, dass wider Erwarten keine Mittel mehr vom Land bereitgestellt werden, ist die Maßnahme im Nachtragshaushalt ent-sprechend durch Eigenmittel abzusichern, in jedem Fall jedoch bis zur Mittelbewilligung vorzufinanzieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 12.
Bebauungsplan Nr. 027 „An der Neustadt“ der Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil
Ebergötzen,
a) Aufstellungsbeschluss
b) Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung
c) Zustimmung zum Entwurf
d) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung
e) Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Es wird Bezug auf die Vorlage zur 20. Sitzung des Verwaltungsausschusses genommen. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
a) Der Rat der Gemeinde Ebergötzen beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ in Ebergötzen im beschleunigten Verfah-ren gemäß § 13a BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gele-genheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ge-geben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c) Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ – ins-besondere mit dem Hinweis, dass es sich bei den Straßen um Privatstraßen handelt – mit Begründung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
d) Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
e) Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange durchzuführen
Abstimmungsergebnis: einstimmig 9
zu 13.
Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 für die Max
und Moritz Kindertagesstätte
Es wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu der 3. Sitzung des Kindergartengremiums und der 5. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport genommen.
Vorschlag zur Staffel:
Das monatliche Nutzungsentgelt wird wie folgt gestaffelt und festgesetzt:
Für die Inanspruchnahme der Max und Moritz Kindetagesstätte wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Das Nutzungsentgelt wird nach Selbsteinschätzung des zu versteuernden Jah-reseinkommens der Sorgepflichtigen und aller zum Haushalt gehörenden Personen ge-staffelt festgesetzt.
Stufe 1 Einkommen von 0 – 75.000 € ergibt Einkommensstufe 1 (100 %)
Stufe 2 Einkommen von 75.000 € – 100.000 € ergibt Einkommensstufe 2 (125 %)
Stufe 3 Einkommen ab 100.000 € ergibt Einkommensstufe 3 (150%)
Einkommensstufe 1 2 3
Regelgruppe halbtags
Betreuung 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr 154,00 € 192,50 € 231,00 €
Regelgruppe dreivierteltags
Betreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 182,00 € 227,50 € 273,00 €
Ganztagsgruppe
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 215,00 € 268,75 € 322,50 €
Krippengruppe
Kernbetreuung 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 230,00 € 287,50 € 345,00 €
Kernbetreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 284,00 € 355,00 € 426,00 €
Kernbetreuung
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 313,00 € 391,25 € 469,50 €
Sonderöffnungszeit am Freitag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 9,50 € 11,80 € 14,25 €
Geschwisterkinder zahlen die Hälfte des jeweils gültigen Nutzungsentgeltes. Jedes weitere Geschwisterkind, das gleichzeitig die Einrichtung besucht, ist beitragsfrei. Dieses gilt nicht, wenn bereits ein Kind gesetzlich beitragsfrei gestellt ist. 10
Sind Kinder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben beitragsfrei, ist für die Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden kein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Inanspruchnahme von Betreuungsumfang darüber hinaus ist beitragspflichtig.
Eltern können einen auf Antrag auf Zuschuss zum Elternbeitrag aus Mitteln der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Göttingen stellen. Das Nutzungsentgelt reduziert sich um den Zuschussbetrag. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Der Einführung einer Beitragsstaffel in der Max und Moritz Kindertagesstätte, in der dem Kindergartengremium mit der Vorlage in seiner Sitzung am 21.05.2019 vorgestellten und abgeänderten Form, die Bestandteil des Beschlusses ist, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 14.
Beschlussfassung über eine geänderte Ordnung für die Max und Moritz
Kindertagesstätte
Es wird Bezug auf die bereits übermittelte Ordnung der Kindertagesstätte genommen, die ebenfalls im Kindergartengremium und Jugendausschuss behandelt wurde. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Die Ordnung für die Max und Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen, gültig ab 01.08.2019, wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 15.
Beschlussfassung über die finale Endfassung des Qualitätshandbuches für die
Max und Moritz Kindertagesstätte
Es wird auf die Ausführungen im Kindergartengremium, Jugendausschuss und Verwaltungsausschuss verwiesen und auf die Übersendung der finalen Endfassung als Datei. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Das Qualitätshandbuch für die Max und Moritz Kindertagesstätte wird in der vorliegenden Form beschlossen. Es ist einer jährlichen Überprüfung zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres zu unterziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig 11
zu 16.
Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde
Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im
Landkreis Göttingen
Es wird auf die Vorlage verwiesen, die zur 6. Sitzung des Ausschusses für Jugend am 19.06.2019 übermittelt wurde, sowie auf die Ausführungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.06.2019.
Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Die vom Landkreis Göttingen in Auftrag gegebene Kindergarten-Bedarfsplanerhebung der Zahlen für die Max und Moritz Kindertagesstätte der Gemeinde Ebergötzen für das Kindergartenjahr 2019/2020 und die Prognoseberechnungen des tatsächlichen Bedarfs bis einschl. des Jahres 2022 mit Angabe der notwendigen Maßnahmen werden in der vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 17.
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten für die
Mehrzweckhalle Holzerode
Nach Ausschreibung der Maßnahme wurde festgestellt, dass der Haushaltsansatz von 60.000,- Euro um ca. 4.000,- Euro überschritten wird. Diese Mittel wurden in den I. Nachtragshaushalt eingearbeitet, müssen jedoch auch bis zur Genehmigung vorfinanziert werden.
Jetzt kommen noch zusätzliche Arbeiten der Firma Heddergott in Höhe von 5.112,09 Euro und der Firma MS- Moritz Sander in Höhe von 1.908,52 Euro hinzu, die überplan zu leisten sind.
Auch die Architektenleistungen können sich dadurch erhöhen, es wird vorgeschlagen, vorsorglich einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 18.000,- Euro zuzustimmen und auch der Beauftragung der zusätzlichen Arbeiten zuzustimmen. Sie sind bei LEADER angemeldet worden, wir erhalten jedoch da die Höchstförderung, so dass diese zu unseren Lasten gehen werden.
Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten der Mehrzweckhalle in Höhe bis zu 18.000,- Euro wird zugestimmt, Die Leistung ist zeitlich unabweisbar, da die Maßnahme ansonsten nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann und die Förderung gefährdet würde. Die Deckung erfolgt aus den liquiden Mitteln.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 18.
Behandlung von Anfragen und Anregungen
Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend.
zu 19.
Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
zu 20.
Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20.00 Uhr.
(Detlef Jurgeleit) (Stefan Curdt)
Bürgermeister Schriftführer
Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.