Niederschrift 5. Sitzung in der Legislaturperiode 2016/2021 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am 21.05.2019

 N i e d e r s c h r i f t 

über die 5. Sitzung in der Legislaturperiode 2016/2021 des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am Dienstag, 21.05.2019, 18.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen ein. 

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Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit 

Ratsmitglied Bährens als Vorsitzender 

Ratsmitglied Bornemann 

Ratsmitglied Schmülling 

Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer) 

Frau Bartus-Deutsch als Verwaltungsvertreterin des Bürgermeisters 

Frau Jahnel als Leiterin der Kindertagesstätte 

Frau Engelhardt als Supervisorin 

Herr Uwe Claus als hinzugewähltes Mitglied 

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T a g e s o r d n u n g 

1. Eröffnung der Sitzung 

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden 

Ausschussmitglieder 

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 

4. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

5. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport am 12.03.2019 

6. Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

7. Vorstellung des Handbuches Qualitätsmanagement Max und Moritz Kindertagesstätte 

8. Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kita-Jahr 2019/2020 

9. Beschlussfassung über die geänderte Ordnung der Kindertagesstätte 

10. Bericht über die voraussichtliche Belegungssituation Kita-Jahr 2019/2020 

11. Bericht über den Stand des Bauantrages zur Nutzungsänderung zu einer weiteren Krippengruppe 

12. Behandlung von Anfragen und Anregungen 

13. Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen. 

14. Schließung der Sitzung 

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zu 1. 

Eröffnung der Sitzung 

Der Vorsitzende Jan Bährens begrüßt die Anwesenden zur 5. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016/2021 und eröffnet die Sitzung um 18.30 Uhr. Er begrüßt darüber hinaus die anwesende Supervisorin Frau Engelhardt. 

zu 2. 

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss durch die Anwesenheit der Mitglieder des Ausschusses vollzählig ist. Die Ratsmitglieder Peschke und Isermann sowie die hinzugewählten Mitglieder Linnemann und Bußmann fehlen entschuldigt. 

zu 3. 

Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen beschlussfähig ist. 

zu 4. 

Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

Anträge liegen nicht vor. Der Ausschuss stimmt der Tagesordnung einstimmig zu. Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung in der bestehenden Form fest. 

zu 5. 

Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport am 12.03.2019 

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport am 12.03.2019 wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände. 

zu 6. 

Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

Auf die Ausführungen der vorhergehenden Sitzung des Kita-Ausschusses wird verwiesen. 

Zu 7. 

Vorstellung des Handbuches Qualitätsmanagement Max und Moritz Kindertagesstätte 

Es wird Bezug auf die Vorlage der 3. Sitzung des Kita-Gremiums genommen. Das Qualitätshandbuch, in der Form wie Ratsmitglied Bährens und Frau Bartus-Deutsch es ergänzt hatten, wurde den Ratsmitgliedern bereits zur Kenntnis gegeben. Frau Engelhardt möchte jedoch erst ihre Ausfertigung vorstellen und dann eine Daten-CD übergeben, die die Endfassung erhält und daher erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden kann. Dieser TOP diente dazu, öffentlich auf die Bemühungen zur Weiterentwicklung der Einrichtung durch das Handbuch Qualitätsmanagement aufmerksam zu machen. 

Die Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen. 

Frau Engelhardt verabschiedet sich und verlässt die Sitzung. Der Vorsitzende bedankt sich für die gedeihliche Zusammenarbeit. 

zu 8. 

Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kita-Jahr 2019/2020 

Es wird Bezug auf die Vorlage der 3. Sitzung des Kita-Gremiums genommen. Die hinzugewählten Mitglieder wurden in Kenntnis gesetzt. Der Vorsitzende führt wie folgt aus: 

Die Gemeinde Ebergötzen hat bisher auf die Einführung einer Beitragsstaffel verzichtet und nur eine Unterscheidung der zeitlichen Angebote vorgenommen bzw. den Geschwisterbeitrag eingeführt. § 20 des Kindertagesstättengesetzes Niedersachsen regelt: 

Die Gebühren und Entgelte für den Besuch von Kindertagesstätten, kleinen Kindertagesstätten und solchen Kinderspielkreisen, in denen die Kinder wöchentlich mindestens 15 Stunden am Vormittag betreut werden, sind so zu bemessen, das die wirtschaftliche Belastung für die Sorgeberechtigten zumutbar ist. Die Sätze der Gebühren und Entgelte sollen sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder richten und gestaffelt werden. 

Die Erfüllung dieser Forderung ist auch eine Grundvoraussetzung, um in den Genuss der finanziellen Beteiligung des Landkreises Göttingen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Finanzierung der Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers zu gelangen. 

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Landolfshausen sich als Vorreiter der Mitgliedsgemeinden in der Samtgemeinde Radolfshausen mit dieser Thematik beschäftigt und analog dieser Beschlussempfehlungen schlägt die Gemeinde Ebergötzen vor, ebenso zu verfahren. Der Ausgangsbeitrag jedes Angebotes bleibt unverändert gültig und gegenüber dem Vorjahr erfolgt hier keine Beitragsanhebung, obwohl sicherlich dieses allein aufgrund der Tarifsteigerungen angezeigt gewesen wäre. 

Vorschlag zur Staffel: 

Das monatliche Nutzungsentgelt wird wie folgt gestaffelt und festgesetzt: 

Für die Inanspruchnahme der Max und Moritz Kindertagesstätte wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Das Nutzungsentgelt wird nach Selbsteinschätzung des zu versteuernden Jahreseinkommens der Sorgepflichtigen und aller zum Haushalt gehörenden Personen gestaffelt festgesetzt. 

Stufe 1 Einkommen von 0 – 75.000 € ergibt Einkommensstufe 1 (100 %) 

Stufe 2 Einkommen von 75.000 € – 100.000 € ergibt Einkommensstufe 2 (125 %) 

Stufe 3 Einkommen ab 100.000 € ergibt Einkommensstufe 3 (150%) 

Einkommensstufe 1 2 3 

Regelgruppe halbtags 

Betreuung 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr 154,00 € 192,50 € 231,00 € 

Regelgruppe dreivierteltags 

Betreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 182,00 € 227,50 € 273,00 € 

Ganztagsgruppe 

Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 215,00 € 268,75 € 322,50 € 

Krippengruppe 

Kernbetreuung 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 230,00 € 287,50 € 345,00 € 

Kernbetreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 284,00 € 355,00 € 426,00 € 

Kernbetreuung 

Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 313,00 € 391,25 € 469,50 € 

Sonderöffnungszeit am Freitag 

14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 9,50 € 11,80 € 14,25 € 

Geschwisterkinder zahlen die Hälfte des jeweils gültigen Nutzungsentgeltes. 

Jedes weitere Geschwisterkind, das gleichzeitig die Einrichtung besucht, ist beitragsfrei. Dieses gilt nicht, wenn bereits ein Kind gesetzlich beitragsfrei gestellt ist. Sind Kinder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben beitragsfrei, ist für die Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden kein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Inanspruchnahme von Betreuungsumfang darüber hinaus ist beitragspflichtig. 

Eltern können einen auf Antrag auf Zuschuss zum Elternbeitrag aus Mitteln der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Göttingen stellen. Das Nutzungsentgelt reduziert sich um den Zuschussbetrag. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: 

Der Einführung einer Beitragsstaffel in der Max und Moritz Kindertagesstätte, in der dem Kindergartengremium mit der Vorlage zu seiner Sitzung am 21.05.2019 vorgestellten Form, die Bestandteil des Beschlusses ist, wird zugestimmt. 

Die Ordnung ist entsprechend zu überarbeiten. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 9. 

Beschlussfassung über die geänderte Ordnung der Kindertagesstätte 

Es wird Bezug auf die Vorlage der 3. Sitzung des Kita-Gremiums genommen. Die hinzugewählten Mitglieder wurden in Kenntnis gesetzt. 

Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: Dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat wird vorgeschlagen, 

wie folgt zu beschließen: 

Die Ordnung für die Max und Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen, gültig ab 01.08.2019, wird in der vorliegenden Form beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 10. 

Bericht über die voraussichtliche Belegungssituation Kita-Jahr 2019/2020 

Es wird Bezug auf die Vorlage der 3. Sitzung des Kita-Gremiums genommen. Die hinzugewählten Mitglieder wurden in Kenntnis gesetzt. 

Zurzeit stellt sich die Anmeldesituation wie folgt dar: 

Bis einschließlich 01.12.2019 sind 23 Krippenkinder verbindlich angemeldet. Hier liegen auch die unterschriebenen Aufnahmeverträge vor. Davon sind 11 Kinder unter zwei Jahre alt. Dies hätte bei Betrieb von nur einer Krippengruppe bedeutet, dass nur 12 Kinder hätten aufgenommen werden können, da bei sieben Kindern unter zwei Jahre dieses gesetzlich so geregelt ist. 11 Kinder hätten keinen Platz bekommen. Bis April 2020 kommen dann noch zwei weitere Kinder hinzu, so dass wir dann 25 Kinder in beiden Gruppen haben werden. Wir schaffen mit dieser neuen Gruppe Platz für 14 Kinder (15 sind gesetzlich zulässig, das Platzangebot gibt jedoch aufgrund der vorhandenen Größe nicht mehr her). Wir haben somit dann eine Krippenkapazität von 29 Plätzen. Damit kann auch noch auf Zuzug rechtzeitig reagiert werden. 

Die Bärengruppe hat zum 01.09.2019 19 Anmeldungen, hier ist noch Kapazität vorhanden. Die Mäusegruppe ist mit 25 Kindern voll ausgelastet. 

Es handelt sich hier um eine Vorabinformation. Die vom Landkreis Göttingen (Jugendamt) geforderte jährliche Bedarfsermittlung nach vorgeschriebenen Kriterien wird derzeit erstellt und muss bis zum 01.07.2019 vom Jugendausschuss beschlossen und vorgelegt werden. Sie soll auch Prognosen für die Folgejahre ermitteln und wurde erstmals im letzten Jahr vorgelegt. Schon anhand dieses einen Jahres kann man feststellen, dass diese Prognosen nur Momentaufnahmen darstellen und wir trotz der Annahme mit einer Krippengruppe auch weiterhin auskommen zu können, schnell eines Besseren belehrt wurden. 

Diese Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen. 

zu 11. 

Bericht über den Stand des Bauantrages zur Nutzungsänderung zu einer weiteren Krippengruppe 

Es wird Bezug auf die Vorlage der 3. Sitzung des Kita-Gremiums genommen. Die hinzugewählten Mitglieder wurden in Kenntnis gesetzt. 

Bereits in der letzten Jugendausschusssitzung wurde der Grundsatzbeschluss über die Einrichtung der weiteren Krippengruppe berichtet und Architekt Bringmann hat seine Planungen vorgestellt. 

Entgegen der ersten Annahme, dass kein Bauantrag zu dieser Nutzungsänderung erforderlich ist, da ja bereits eine Betriebserlaubnis und Genehmigung zur Nutzung als Kindergarten vorliegt, musste dieses nun trotzdem noch in Angriff genommen werden. 

Der Antrag ist gestellt, einige Nachreichungen dazu werden gerade vorbereitet. Bürgermeister Jurgeleit trägt ausführlich den bisherigen Werdegang und auch die Konflikte mit dem Landkreis vor. 

Der Auftrag für die festen Einbauten, was den größten Teil ausmachen wird, ist an die Möbelschreinerei Engelhardt in Ebergötzen nach beschränkter Ausschreibung erteilt worden. Herr Engelhardt sieht kein Problem in der Termineinhaltung 01.08.2019. Auch Architekt Bringmann hat auf telefonische Nachfrage nochmals bestätigt, dass wenn keine gravierenden Probleme auftauchen, der Termin 01.08.2019 einzuhalten ist. 

Die Gemeinde ist in der glücklichen Lage, bereits Personal akquiriert zu haben, dass uns bereits die Zusage zum Beginn gegeben hat. Nach heutigem Telefonat mit der Landesschulbehörde, Herrn Zymelka, der zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist, hat dieser darum gebeten, bereits den entsprechenden Antrag mit Zeichnung und künftigem Personal zu stellen, damit er dann rechtzeitig alles in die Wege leiten kann. Somit sind wir zuversichtlich, den Termin 01.08.2019 für die neue Krippengruppe auch zu halten, jedoch würden wir uns auch Behelfslösungen einfallen lassen, wenn irgendetwas, und dieses kann man leider nie ausschließen, nicht so laufen sollte, wie das bis jetzt vorgesehen ist. 

Auch von der Elternseite sind an uns die Bedenken herangetragen worden, dass wir ggf. nicht rechtzeitig werden aufmachen können und durch Urlaub die Eingewöhnungszeit zur kurz ausfällt. 

Diese Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen. 

zu 12. 

Behandlung von Anfragen und Anregungen 

Es sind keine Anfragen und Anregungen vorliegend. 

zu 13. 

Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Es sind keine Einwohner anwesend. 

zu 14. 

Schließung der Sitzung 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19.00 Uhr. 

(Jan Bährens) (Stefan Curdt) 

Vorsitzender des Schriftführer 

Jugendausschusses 

 

 

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.