Bebauungsplan Nr. 27 „An der Neustadt“, 4. Änderung“
Aufstellungsbeschluss Öffentliche Auslegung
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. 1 Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 25.06.19 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst die gesamte Fläche des Bebauungsplanes Nr. 27. Er befindet sich im Nordwesten des Kernortes Ebergötzen westlich der Straße „Neustadt“ und wird wie auf der Karte im Maßstab 1 :5.000 dargestellt begrenzt:
Ziel und Zweck der Planung
Für den Bereich des Bebauungsplanes sind bislang nur Bauanträge für Wohnhäuser entstanden. Die wenigen verbleibenden Flächen könnten nach der Zweckbestimmung eines Mischgebietes nur noch gewerblich bebaut werden, da ansonsten das festgesetzte Ziel einer Mischung aus nicht wesentlichen störendem Gewerbe und Wohnen nicht erreicht würde. Da derzeit nicht erkannt werden kann, dass ein Interesse an einer gewerblichen Nutzung im Geltungsbereich besteht oder zu erwarten ist, wird dies als Anlass gesehen, das bisherige städtebauliche Ziel der Nutzungsmischung aufzugeben. Stattdessen soll der bisherigen Entwicklung Rechnung getragen und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dem Wohnen vorbehalten bleiben.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 18. Juli 2019 bis einschließlich 19. August 2019
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen www.ebergoetzen.de eingesehen werden.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Ebergötzens im Sinne des § 13a (1) BauGB.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ unberücksichtigt bleiben.
Die zugehörigen PDFs zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Bebauungsplan 27-6-2019.pdf
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Bebauungsplan DIN A4 27-6-2019.pdf
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Begründung 27-6-2019.pdf
Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 27 An der Neustadt, 4. Änderung